Radikalisierung und Extremismus
Aufgabenfelder und Herausforderungen der Nachrichtendienste
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Die Nachrichtendienste sind Teil der staatlichen Sicherheitsverwaltung, die auch Radikalisierungsprävention und Extremismusabwehr einschließt: Für politische Entscheidungsträger fungieren sie als Frühwarnsysteme. Im Wirkungsverbund mit Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften tragen sie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten bei.
Den deutschen Nachrichtendiensten ist gesetzlich ein wichtiger Teil staatlicher Sicherheitsgewährleistung überantwortet: Für politische Entscheidungsträger fungieren sie als Frühwarnsysteme für innere und äußere Gefährdungen der Bundesrepublik Deutschland und im Wirkungsverbund mit Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften tragen sie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten bei. "Sicherheit" hat sich hierbei zu einem zentralen gesellschaftlichen Wertebegriff entwickelt, an den Sicherheitsbedürfnisse einzelner Bürgerinnen und Bürger anknüpfen. Zugleich sind die Nachrichtendienste verpflichtet, individuelle Freiheitsverbürgungen des Grundgesetzes nicht zu verletzen. Den Rechtsgrundlagen nachrichtendienstlicher Tätigkeit kommt die Aufgabe zu, den Schutz grundrechtlicher Freiheiten und die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit miteinander in Einklang zu bringen.
Den deutschen Nachrichtendiensten ist gesetzlich ein wichtiger Teil staatlicher Sicherheitsgewährleistung überantwortet: Für politische Entscheidungsträger fungieren sie als Frühwarnsysteme für innere und äußere Gefährdungen der Bundesrepublik Deutschland und im Wirkungsverbund mit Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften tragen sie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten bei. "Sicherheit" hat sich hierbei zu einem zentralen gesellschaftlichen Wertebegriff entwickelt, an den Sicherheitsbedürfnisse einzelner Bürgerinnen und Bürger anknüpfen. Zugleich sind die Nachrichtendienste verpflichtet, individuelle Freiheitsverbürgungen des Grundgesetzes nicht zu verletzen. Den Rechtsgrundlagen nachrichtendienstlicher Tätigkeit kommt die Aufgabe zu, den Schutz grundrechtlicher Freiheiten und die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit miteinander in Einklang zu bringen.
ist Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin und Direktor am Center for Intelligence and Security Studies der Universität der Bundeswehr in München.
Born 1975; studied law at the University of Bonn; 2002 doctorate; 2009 habilitation; Professor of Public Law at the Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; full member of the North Rhine-Westphalian Academy of Sciences, Humanities and the Arts.
ist Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin und Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D.
ist Professor für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld.
ist Professor am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes in Brühl.
| Erscheinungsdatum | 14.12.2023 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Beiträge zum Sicherheitsrecht und zur Sicherheitspolitik |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 156 x 233 mm |
| Gewicht | 375 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
| Recht / Steuern ► Strafrecht ► Strafverfahrensrecht | |
| Schlagworte | AfD • Datenerhebung • Datenspeicherung • Datenübermittlung • Eingriffsrecht • Nachrichtendienstrecht • NSU • Sicherheitsverfassung |
| ISBN-10 | 3-16-162593-5 / 3161625935 |
| ISBN-13 | 978-3-16-162593-0 / 9783161625930 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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