Weiches Recht und normative Härtung
Eine Konzeptualisierung am Beispiel des UN-Migrationspaktes
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Normative Härtung beschreibt einen Prozess, bei dem ursprünglich unverbindliche Instrumente eine rechtliche Bindungswirkung erlangen. Anlässlich des umstrittenen UN-Migrationspaktes rekonstruiert Maria Prietz diesen Prozess und fragt nach den Auswirkungen für den Handlungsspielraum des nationalen Gesetzgebers.
Die Bindungswirkung von internationalem Soft Law ist umstritten, da unter bestimmten Voraussetzungen auch eine rechtliche Bindung solcher zunächst unverbindlicher Instrumente erreicht werden kann. Dieser als normative Härtung beschriebene Prozess wird auf internationaler Ebene durch Akteure wie Staaten, internationale Organisationen und Gerichte unter Rückgriff auf ein modernes Verständnis der Rechtsquellen gestaltet. Doch auch ohne seine Interaktion mit bestehendem Völkerrecht vermag bestimmtes Soft Law durch seine progressive Ausgestaltung politische Prozesse materiell vorzuprägen. Durch die Offenheit des Grundgesetzes wirkt derart gehärtetes Soft Law in den innerstaatlichen Raum hinein. Der umstrittene UN-Migrationspakt bietet Anlass diesen Prozess nachzuvollziehen und zugleich nach den Auswirkungen auf den Handlungsspielraum des nationalen Gesetzgebers zu fragen.
Die Bindungswirkung von internationalem Soft Law ist umstritten, da unter bestimmten Voraussetzungen auch eine rechtliche Bindung solcher zunächst unverbindlicher Instrumente erreicht werden kann. Dieser als normative Härtung beschriebene Prozess wird auf internationaler Ebene durch Akteure wie Staaten, internationale Organisationen und Gerichte unter Rückgriff auf ein modernes Verständnis der Rechtsquellen gestaltet. Doch auch ohne seine Interaktion mit bestehendem Völkerrecht vermag bestimmtes Soft Law durch seine progressive Ausgestaltung politische Prozesse materiell vorzuprägen. Durch die Offenheit des Grundgesetzes wirkt derart gehärtetes Soft Law in den innerstaatlichen Raum hinein. Der umstrittene UN-Migrationspakt bietet Anlass diesen Prozess nachzuvollziehen und zugleich nach den Auswirkungen auf den Handlungsspielraum des nationalen Gesetzgebers zu fragen.
Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen mit Station an der University of Notthingham; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Völker- und Europarecht der Universität Göttingen; Referendariat am Kammergericht Berlin.
| Erscheinungsdatum | 31.10.2023 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Internationale et Europaeum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 155 x 230 mm |
| Gewicht | 459 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | Agenda 2030 • Internationales Migrationsrecht • Rechtsquellen des Völkerrechts • Völkergewohnheitsrecht • Völkerrechtlicher Vertrag |
| ISBN-10 | 3-16-162138-7 / 3161621387 |
| ISBN-13 | 978-3-16-162138-3 / 9783161621383 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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