Künstliche Intelligenz in Kommunikation und Kunst
Eine verfassungsrechtliche Betrachtung
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Künstliche Intelligenz schwingt sich in Gestalt von Social oder Chat Bots zu Kommunikationspartnern des Menschen auf und vollbringt zugleich erstaunliche kreative Leistungen. Vor diesem Hintergrund untersucht Amelie Rossipaul die Frage nach einem eigenen (grund-)rechtlichen Status Künstlicher Intelligenz. In Bezug auf die Meinungs- und Kunstfreiheit wird dieser Status zunächst grundrechtstheoretisch und sodann anhand konkreter Anwendungsfälle näher konturiert.
Künstliche Intelligenz macht auch vor der Kommunikation und Kunst keinen Halt. Im Gegenteil schwingt sie sich in Form von Social oder Chat Bots immer stärker zu einem Kommunikationspartner des Menschen auf und vollbringt in der Kunst in Kooperation mit dem Menschen, aber auch vollkommen eigenständig, erstaunlich kreative Leistungen. Vor diesem Hintergrund geht Amelie Rossipaul der Frage nach, wie sich kommunikative und kreative Künstliche Intelligenz in das (Grund-)Rechtssystem integrieren lässt. Dabei handelt sie die fragilen Beziehungen zwischen Mensch und Maschine unter Berücksichtigung der Anthropozentrik der Rechtsordnung juristisch aus und begründet einen eigenen (grund-)rechtlichen Status Künstlicher Intelligenz. Dieser wird für die Meinungs- und die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 1 und 3 GG) ausdifferenziert, um schließlich die jeweiligen grundrechtstheoretischen Überlegungen anhand konkreter Anwendungsfälle fruchtbar zu machen.
Künstliche Intelligenz macht auch vor der Kommunikation und Kunst keinen Halt. Im Gegenteil schwingt sie sich in Form von Social oder Chat Bots immer stärker zu einem Kommunikationspartner des Menschen auf und vollbringt in der Kunst in Kooperation mit dem Menschen, aber auch vollkommen eigenständig, erstaunlich kreative Leistungen. Vor diesem Hintergrund geht Amelie Rossipaul der Frage nach, wie sich kommunikative und kreative Künstliche Intelligenz in das (Grund-)Rechtssystem integrieren lässt. Dabei handelt sie die fragilen Beziehungen zwischen Mensch und Maschine unter Berücksichtigung der Anthropozentrik der Rechtsordnung juristisch aus und begründet einen eigenen (grund-)rechtlichen Status Künstlicher Intelligenz. Dieser wird für die Meinungs- und die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 1 und 3 GG) ausdifferenziert, um schließlich die jeweiligen grundrechtstheoretischen Überlegungen anhand konkreter Anwendungsfälle fruchtbar zu machen.
Geboren 1994; Studium der Rechts- und Politikwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2019 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftliche Mitarbeit in diversen Kanzleien; 2022 Promotion; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht.
| Erscheinungsdatum | 01.06.2023 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Schriften zum Recht der Digitalisierung |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 155 x 232 mm |
| Gewicht | 483 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | Grundrechtsfähigkeit • Kommunikationsfreiheiten • Rechtssubjekt • Social Bot / Chat Bot |
| ISBN-10 | 3-16-162313-4 / 3161623134 |
| ISBN-13 | 978-3-16-162313-4 / 9783161623134 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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