Wertpapierrecht der Security Token Offerings
Kohärenz von Zivil- und Aufsichtsrecht im europäischen Mehrebenensystem
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Rechtsunsicherheiten bestehen bei der zivil- und aufsichtsrechtlichen Erfassung von Security Token. Maurice Ribak beantwortet Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen und beschreibt die durch den Kapitalmarkt determinierten Anforderungen des Wertpapierbegriffs der MiFID II-Richtlinie, die einen effektiven Handel sicherstellen sollen. Zudem erfolgt eine Darstellung der Kryptowertpapiere.
Nachdem die BaFin Security Token als Wertpapiere "sui generis" einstufte und dem kapitalmarkt- und prospektrechtlichen Wertpapierbegriff unterstellte, scheinen viele Fragen in diesem Bereich geklärt zu sein. Doch ist die Verwaltungsauffassung dogmatisch überzeugend? Durch eine umfassende Einordnung von Security Token als Wertpapiere im zivil- und aufsichtsrechtlichen Sinne untersucht Maurice Ribak diese Fragestellung. Dabei wird erkennbar, dass das zivilrechtliche Verbriefungserfordernis technisch erfüllt werden kann. Die mit der Verkörperung der Gedankenerklärung erreichten Eigenschaften sind auch außerhalb des eWpG durch die Blockchain und das darin geführte Transaktionsregister abbildbar. Security Token sind mit klassischen Wertpapieren funktional vergleichbar. Damit sind Security Token auch aufsichtsrechtlich als Wertpapiere zu erfassen, denn die Anforderungen des Wertpapierbegriffs der MiFID II-Richtlinie sollen einen effektiven Handel sicherstellen. Dies gewährleistet die zivilrechtliche Erfassung von Security Token.
Nachdem die BaFin Security Token als Wertpapiere "sui generis" einstufte und dem kapitalmarkt- und prospektrechtlichen Wertpapierbegriff unterstellte, scheinen viele Fragen in diesem Bereich geklärt zu sein. Doch ist die Verwaltungsauffassung dogmatisch überzeugend? Durch eine umfassende Einordnung von Security Token als Wertpapiere im zivil- und aufsichtsrechtlichen Sinne untersucht Maurice Ribak diese Fragestellung. Dabei wird erkennbar, dass das zivilrechtliche Verbriefungserfordernis technisch erfüllt werden kann. Die mit der Verkörperung der Gedankenerklärung erreichten Eigenschaften sind auch außerhalb des eWpG durch die Blockchain und das darin geführte Transaktionsregister abbildbar. Security Token sind mit klassischen Wertpapieren funktional vergleichbar. Damit sind Security Token auch aufsichtsrechtlich als Wertpapiere zu erfassen, denn die Anforderungen des Wertpapierbegriffs der MiFID II-Richtlinie sollen einen effektiven Handel sicherstellen. Dies gewährleistet die zivilrechtliche Erfassung von Security Token.
Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Københavns Universitet; 2019 Erste juristische Prüfung; wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei; 2022 Promotion; Rechtsreferendariat am Kammergericht.
| Erscheinungsdatum | 07.03.2023 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Schriften zum Recht der Digitalisierung |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 155 x 233 mm |
| Gewicht | 973 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht | |
| Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht | |
| Schlagworte | Emission • eWPG • Kapitalmarkthandel • Kryptowerte • Prospektpflicht |
| ISBN-10 | 3-16-162026-7 / 3161620267 |
| ISBN-13 | 978-3-16-162026-3 / 9783161620263 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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