Deus ex machina?
Grundrechte und Digitalisierung
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Christian Ludwig Geminn untersucht die Auswirkungen der Digitalisierung für ausgewählte Grundrechte und ihre Konkretisierungen im einfachen Recht - insbesondere im Datenschutzrecht als zentraler Regelungsmaterie der Digitalisierung - sowie umgekehrt die Beeinflussbarkeit der Digitalisierung durch die Grundrechte und die ihnen entsprechende Rechtsordnung.
Die Herausforderungen der Digitalisierung sind groß - bisweilen wirken sie unüberwindbar. In der antiken Tragödie erscheint in hoffnungslosen Situationen nicht selten der Deus ex machina, die mittels Bühnenmaschinerie einschwebende Gottheit, und wendet die Situation zum Guten. Ähnlich werden in der Digitalisierungsdebatte mitunter jeweils die Technik oder die Grundrechte beschworen. Zum einen soll die digitale Technik selbst das Potenzial in sich tragen, gesellschaftliche Probleme zu lösen und Antworten auf die großen Fragen unserer Zeit zu geben. Zum anderen wird der Deus in den Grundrechten gesehen, die als Forderung der Digitalisierung entgegengestellt werden. Das Verfassungsrecht hat den Anspruch, das Verhalten und Zusammenleben von Menschen zu ordnen und zu gestalten und seinen zukünftigen Entwicklungen Ziele vorzugeben. Die wichtigsten Ziele sind die in den Grundrechten verbürgten Versprechen freier Entfaltung, gleicher Behandlung und demokratischer Teilhabe. Diese müssen auch unter den Bedingungen der Digitalisierung erfüllt werden.
Die Herausforderungen der Digitalisierung sind groß - bisweilen wirken sie unüberwindbar. In der antiken Tragödie erscheint in hoffnungslosen Situationen nicht selten der Deus ex machina, die mittels Bühnenmaschinerie einschwebende Gottheit, und wendet die Situation zum Guten. Ähnlich werden in der Digitalisierungsdebatte mitunter jeweils die Technik oder die Grundrechte beschworen. Zum einen soll die digitale Technik selbst das Potenzial in sich tragen, gesellschaftliche Probleme zu lösen und Antworten auf die großen Fragen unserer Zeit zu geben. Zum anderen wird der Deus in den Grundrechten gesehen, die als Forderung der Digitalisierung entgegengestellt werden. Das Verfassungsrecht hat den Anspruch, das Verhalten und Zusammenleben von Menschen zu ordnen und zu gestalten und seinen zukünftigen Entwicklungen Ziele vorzugeben. Die wichtigsten Ziele sind die in den Grundrechten verbürgten Versprechen freier Entfaltung, gleicher Behandlung und demokratischer Teilhabe. Diese müssen auch unter den Bedingungen der Digitalisierung erfüllt werden.
Geboren 1983; rechtsvergleichendes Magisterstudium an der Universität Mainz und der De Montfort University Leicester; Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet Öffentliches Recht, insb. Umwelt- und Technikrecht an der Universität Kassel; 2013 Promotion; 2023 Habilitation; Geschäftsführer der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) im Wiss. Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG); Lehrbeauftragter an der Universität Kassel.
| Erscheinungsdatum | 06.04.2023 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Publicum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 165 x 240 mm |
| Gewicht | 1216 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Internationales Privatrecht | |
| Schlagworte | Datenschutzrecht • Japan • Recht der Digitalisierung • Schutzkonzept • Technikrecht |
| ISBN-10 | 3-16-162036-4 / 3161620364 |
| ISBN-13 | 978-3-16-162036-2 / 9783161620362 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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