Sozialversicherung kompakt 2023
dbv-Verlag (Österreich)
978-3-7041-0829-6 (ISBN)
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Zielgruppe: Dienstgeber und Selbständige
Die Komplexität des Sozialversicherungsrechts und dessen Vollziehung führen häufig zu hohen Strafen und zusätzlichen Kosten. Der bewährte Praxisleitfaden bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Themenbereiche aus Sicht der Dienstgeber. Den Schwerpunkt bildet das Versicherungs- und Beitragsrecht im ASVG und GSVG.
Versicherungs- und Melderecht:
• echte/freie Dienstnehmer • Selbständige • Prüfreihenfolge
• Abgrenzung Dienstvertrag – freier Dienstvertrag – Werkvertrag
• geringfügige und fallweise Beschäftigte • Meldeverpflichtungen
• Gesellschafter-Geschäftsführer
Beitragsrecht: Beitragsgrundlage, Mehrfachversicherung, Beitragsabfuhr und Haftungen
Internationale Sozialversicherung
Gesetzliche Pensionsversicherung
Sozialversicherungswerte 2023
Kapitel 1Überblick
Kapitel 2Versicherungsrecht
2.1Echte Dienstnehmer
2.2Freie Dienstnehmer
2.3Die Selbständigen im GSVG, FSVG und BSVG
2.3.1Gewerbetreibende
2.3.2Neue Selbständige
2.3.3Die Freiberufler im FSVG und andere Selbständige
2.3.4Die Land- und Forstwirte
2.4Die Prüfreihenfolge
2.4.1Das Verfahrensrecht zur Abgrenzung der selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit (SV-ZG)
2.5Abgrenzung Dienstvertrag - freier Dienstvertrag - Werkvertrag
2.5.1Der echte Dienstvertrag
2.5.2Der freie Dienstvertrag
2.5.3Der Werkvertrag
2.5.4Übersicht: echter Dienstvertrag - freier Dienstvertrag - Werkvertrag
2.6Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer
2.6.1Gesellschafter einer OG und KG
2.6.2GmbH
2.6.3AG
2.6.4Stille Gesellschaft
2.6.5Gesellschaft bürgerlichen Rechts
2.7Geringfügige und fallweise Beschäftigungsverhältnisse ua Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht
Kapitel 3Beitragsrecht
3.1Die Beiträge und die Beitragsgrundlage im ASVG
3.1.1Beitragsgrundlage
3.1.2Beiträge
3.1.3Beitragsfreie Entgeltbestandteile
3.2Die Beitragsgrundlage im GSVG
3.2.1Die Ermittlung der Beitragsgrundlage
3.3Mehrfachversicherung
3.3.1Zusammentreffen von mehreren ASVG-Versicherungen
3.3.2Zusammentreffen von mehreren GSVG/FSVG-Versicherungen
3.3.3Zusammentreffen von ASVG- und GSVG-Versicherungen
3.3.4Zusammentreffen von Beamten- und ASVG-Versicherungen
3.3.5Zusammentreffen von Beamten- und GSVG-Versicherungen
3.4Beitragsabfuhr und Beitragshaftung
3.4.1Beitragsabfuhr für ASVG-Versicherte
3.4.2Beitragsabfuhr für GSVG-Versicherte
3.4.3Haftungen für Sozialversicherungsbeiträge
3.5Auftraggeberhaftung im Baugewerbe
3.6Haftung des Dienstgebers bei Sozialbetrug
3.7Haftung des Dienstgebers im Rahmen des LSD-BG
Kapitel 4Internationale Sozialversicherung
4.1Nationale Vorschriften
4.2 Europäisches Sozialversicherungsrecht
4.2.1Entsendungen
4.2.2Tätigkeit in mehreren Staaten
4.2.3 Grenzüberschreitende Sachverhalte in Bezug auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
4.2.4 Exkurs: Tätigkeit im Homeoffice bzw Telearbeit
4.3Tätigkeit in Staaten mit denen ein Abkommen betreffend die soziale Sicherheit besteht
Kapitel 5Gesetzliche Pensionsversicherung
5.1Pensionsberechnung
5.2Erwerbstätigkeit neben der Pension
5.2.1Erwerbstätigkeit neben einer Frühpension
5.2.2Erwerbstätigkeit neben einer Alterspension
5.3Nachkauf von Schul- und Studienzeiten
Kapitel 6Sozialversicherungswerte 2023
6.1Echte und freie Dienstnehmer (ASVG)
6.2Gewerbetreibende und neue Selbständige (GSVG/FSVG)
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Vorwort: Das Sozialversicherungsrecht weist ebenso wie das Steuerrecht eine enorme Regelungsdichte auf und selbst der fachkundige Jurist verliert manchmal im SV-Dschungel den Überblick. Haben Sie dann endlich die entsprechende Gesetzesbestimmung gefunden, werden Sie oft von der Vollziehung im Rahmen der Verwaltungspraxis der Sozialversicherungsträger überrascht, weil sich diese vom Wortlaut des Gesetzestextes entfernt hat. Leider fehlt oftmals die Transparenz und Nachvollziehbarkeit – die kafkaeske Sozialversicherung (Franz Kafka arbeitete von 1908 bis 1922 als Jurist in der Arbeiter-Unfallversicherungs-Anstalt für das Königreich Böhmen), so ein häufiger Vorwurf, mutiere zur Geheimwissenschaft. Im Zuge der Verschärfungen diverser Sanktionen, wie zum Beispiel beim Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, ist jedoch diese Lernkurve für Dienstgeber oft mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Der vorliegende Praxisleitfaden soll Ihnen einen übersichtlichen und kompakten Überblick über die wichtigsten Themenbereiche aus Sicht der Dienstgeber bieten. Den Schwerpunkt bildet das Versicherungsund Beitragsrecht im ASVG und GSVG. Tipps und Beispiele sowie Hinweise zeigen, welche Fallen vermieden werden können und wo Optimierungen möglich sind. Wie schon bei den vorherigen Auflagen zeichnen Christian Kollegger für die ASVGBeiträge und die ASVG-Beitragsgrundlage, Katja Reichl für die Internationale Sozialversicherung, Philipp Sabukoschek für die Haftungsregelungen, Claudia Sonnleitner für die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung und Thomas Neumann für das Versicherungsrecht, die Beitragsgrundlage im GSVG, Mehrfach- und Pensionsversicherung sowie die SV-Werte verantwortlich. Ganz besonderer Dank gilt Tobias Goldberger, welcher die sorgfältige Qualitätssicherung des gesamten Textes übernommen hat. Das Autorenteam verfügt über jahrzehntelange Erfahrung mit und in der Sozialversicherung und hat diese daraus gewonnenen Erfahrungen einfließen lassen.
2.5.1 Der echte Dienstvertrag Der echte Dienstvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Der Dienstnehmer schuldet kein abgrenzbares Werk, sondern ein Wirken. Geschuldet wird die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft, ein Bemühen, nicht aber einen bestimmten Erfolg. Die Verpflichtung, dem Dienstgeber die Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, besteht entweder für bestimmte oder unbestimmte Zeit. Der echte Dienstvertrag endet durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme (zB Kündigung, Entlassung, vorzeitiger Austritt usw), nicht durch die Herstellung eines bestimmten Erfolgs oder das Erreichen eines vereinbarten Ziels. Checkliste für Merkmale eines Dienstvertrags: - Weisungsunterworfenheit; - Unterwerfung unter die betrieblichen Ordnungsvorschriften; - Kontrollunterworfenheit hinsichtlich der Einhaltung der persönlichen Weisungen und der betrieblichen Ordnungsvorschriften; - Bindung an Arbeitszeit und Arbeitsort; - Einbindung in die betriebliche Organisation; - disziplinäre Verantwortlichkeit; - persönliche Arbeitspflicht; - Verwendung der Betriebsmittel des Dienstgebers; - der Dienstnehmer erhält Entgelt ohne Erfolgsbezug und - es ist Lohnsteuerpflicht gegeben. Es müssen die Merkmale der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen der selbständigen Ausübung überwiegen. Entscheidend ist daher das Gesamtbild der Tätigkeit. 2.5.2 Der freie Dienstvertrag Der freie Dienstvertrag ist ein Mischvertrag. Dieser enthält sowohl Elemente des Dienstvertrags als auch des Werkvertrags. Dem echten Dienstvertrag gleicht er insoweit, als auch der freie Dienstvertrag als Dauerschuldverhältnis zu qualifizieren ist. Der freie Dienstnehmer schuldet eine gattungsmäßig definierte Dienstleistung (keinen Erfolg, kein konkretes Ziel). Der freie Dienstnehmer stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung und schuldet ein Bemühen. Die Überschneidung mit dem Werkvertrag ergibt sich aus der persönlichen Unabhängigkeit des freien Dienstnehmers. Checkliste für Merkmale eines freien Dienstvertrags: - Dauerschuldverhältnis; - qualifizierter Dienstgeber (keine Privatperson als Auftraggeber); - keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel; - persönliche Unabhängigkeit; - generelles Vertretungsrecht;
| Erscheinungsdatum | 11.01.2023 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Maße | 170 x 240 mm |
| Gewicht | 245 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht |
| Schlagworte | Beitragsrecht • dbv • Melderecht • Österreich • Sozialversicherung komapkt 2023 • Sozialversicherung kompakt 2023 • Sozialversicherungswerte 2023 • Versicherungsrecht • Versicheurngsrecht |
| ISBN-10 | 3-7041-0829-4 / 3704108294 |
| ISBN-13 | 978-3-7041-0829-6 / 9783704108296 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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