Der Beibringungsgrundsatz
Eine Rechtfertigung unter besonderer Berücksichtigung der Passivität der nicht beweisbelasteten Partei
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Das Recht kann den Bürger nur so weit vor Rechtsverletzungen anderer Bürger schützen, wie der Sachverhalt sich aufklären lässt. Wenn man den Beibringungsgrundsatz so auslegt, dass er Aufklärung verhindert, stellt man Bürger gegenüber Dritten faktisch rechtlos. Alexander Morell bevorzugt deshalb eine Auslegung des Beibringungsgrundsatzes, die Sachverhaltsaufklärung fördert, Geheimnisse schützt, sich gut in das System der Prozessordnung fügt und auch alte Inkonsistenzen beseitigt. Fände dies Anerkennung, würde es in Zukunft unattraktiver, die Rechte anderer zu verletzen.
Alexander Morell überprüft die tatsächliche Wirksamkeit des Beibringungsgrundsatzes. Er beschreibt das Erkenntnisverfahren als strategische Interaktion zwischen den Parteien und dem Richter, die unter dem Beibringungsgrundsatz zwei Mechanismen der Informationsgewinnung umfasst. Diese beruhen beide auf dem vom Beibringungsgrundsatz ins Zentrum gerückten Antagonismus der Parteiinteressen und klären zusammen äußerst wirksam auf. Neben dem sogenannten Vereinigungsmechanismus, nach dem der Richter die Vereinigungsmenge der - gegebenenfalls bewiesenen - Behauptungen der Parteien als Sachverhalt zu Grunde legt, wirkt im Zivilprozess auch das sogenannte Grossman'sche Schließen. Dieses ermöglicht es dem Richter unter bestimmten Bedingungen, aus der Nichtvorlage von Beweismitteln durch die nicht beweisbelastete Partei zutreffend auf den Sachverhalt zu schließen. Das Werk wendet die aufgefundenen Einsichten zur Illustration auf Beweisprobleme im Kontext des Dieselskandals an und lotet Implikationen für das allgemeine Beweisrecht aus.
Alexander Morell überprüft die tatsächliche Wirksamkeit des Beibringungsgrundsatzes. Er beschreibt das Erkenntnisverfahren als strategische Interaktion zwischen den Parteien und dem Richter, die unter dem Beibringungsgrundsatz zwei Mechanismen der Informationsgewinnung umfasst. Diese beruhen beide auf dem vom Beibringungsgrundsatz ins Zentrum gerückten Antagonismus der Parteiinteressen und klären zusammen äußerst wirksam auf. Neben dem sogenannten Vereinigungsmechanismus, nach dem der Richter die Vereinigungsmenge der - gegebenenfalls bewiesenen - Behauptungen der Parteien als Sachverhalt zu Grunde legt, wirkt im Zivilprozess auch das sogenannte Grossman'sche Schließen. Dieses ermöglicht es dem Richter unter bestimmten Bedingungen, aus der Nichtvorlage von Beweismitteln durch die nicht beweisbelastete Partei zutreffend auf den Sachverhalt zu schließen. Das Werk wendet die aufgefundenen Einsichten zur Illustration auf Beweisprobleme im Kontext des Dieselskandals an und lotet Implikationen für das allgemeine Beweisrecht aus.
Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn und der Politikwissenschaften an Sciences Po Paris; 2006 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2010 Promotion zum Dr. iur.; Research Fellow am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, Bonn; 2011 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2015 Promotion zum Dr. rer. pol.; Professor für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsökonomik an der Universität Frankfurt/Main.
| Erscheinungsdatum | 30.09.2022 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Privatum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 165 x 238 mm |
| Gewicht | 678 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Zivilverfahrensrecht |
| Schlagworte | Prozessmaxime • Tatsachenvertrag • Verfahrensgrundsätze • Verhandlungsgrundsatz |
| ISBN-13 | 9783161612466 / 9783161612466 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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