Detektive im Auftrag privater Versicherungsunternehmen
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Macht der Versicherungsnehmer einen Leistungsanspruch aus dem
Versicherungsvertrag geltend, muss der Versicherer Feststellungen zum
Vorliegen des Versicherungsfalls sowie seiner Leistungspflicht treffen.
Im Rahmen dieser Erhebungen setzen Versicherer zuweilen Privatdetektive
ein, zu deren Ermittlungsmethoden die Observation, aber auch
die Tätigkeit als Agent Provocateur gehören: Im zuletzt genannten Fall
versucht der Detektiv, eine mit dem Leistungsanspruch unvereinbare
Handlung des Versicherungsnehmers (beispielsweise die Berufsausübung
während des Bezugs von Krankentagegeld) aufzudecken oder
selbst hervorzurufen.
Die Arbeit von Paul L. Sammel setzt sich mit dem auftretenden Spannungsfeld
zwischen den Erhebungsbefugnissen des Versicherers einerseits
und den individuellen Rechten des von den Ermittlungen betroffenen
Versicherungsnehmers andererseits auseinander. Sie zeigt die straf-,
datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Grenzen von Detektivarbeit
auf und wendet diese auf versicherungsvertragsrechtliche Fallkonstellationen
an, wobei Parallelen etwa zum Einsatz sog. Dashcams
im Straßenverkehr oder der Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten
bei Dritten durch Versicherer (§ 213 VVG) gezogen werden.
Daraus entwickelt Sammel allgemeine Grundsätze zur Bewertung der
Rechtmäßigkeit eines Detektiveinsatzes durch den Versicherer. Darüber
hinaus nimmt die Arbeit die Frage der Verwertbarkeit der im Rahmen
eines (rechtswidrigen) Detektiveinsatzes erlangten Beweise, mögliche
Abwehransprüche des Versicherungsnehmers sowie Kostenerstattungsansprüche
des Versicherers in den Blick.
Versicherungsvertrag geltend, muss der Versicherer Feststellungen zum
Vorliegen des Versicherungsfalls sowie seiner Leistungspflicht treffen.
Im Rahmen dieser Erhebungen setzen Versicherer zuweilen Privatdetektive
ein, zu deren Ermittlungsmethoden die Observation, aber auch
die Tätigkeit als Agent Provocateur gehören: Im zuletzt genannten Fall
versucht der Detektiv, eine mit dem Leistungsanspruch unvereinbare
Handlung des Versicherungsnehmers (beispielsweise die Berufsausübung
während des Bezugs von Krankentagegeld) aufzudecken oder
selbst hervorzurufen.
Die Arbeit von Paul L. Sammel setzt sich mit dem auftretenden Spannungsfeld
zwischen den Erhebungsbefugnissen des Versicherers einerseits
und den individuellen Rechten des von den Ermittlungen betroffenen
Versicherungsnehmers andererseits auseinander. Sie zeigt die straf-,
datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Grenzen von Detektivarbeit
auf und wendet diese auf versicherungsvertragsrechtliche Fallkonstellationen
an, wobei Parallelen etwa zum Einsatz sog. Dashcams
im Straßenverkehr oder der Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten
bei Dritten durch Versicherer (§ 213 VVG) gezogen werden.
Daraus entwickelt Sammel allgemeine Grundsätze zur Bewertung der
Rechtmäßigkeit eines Detektiveinsatzes durch den Versicherer. Darüber
hinaus nimmt die Arbeit die Frage der Verwertbarkeit der im Rahmen
eines (rechtswidrigen) Detektiveinsatzes erlangten Beweise, mögliche
Abwehransprüche des Versicherungsnehmers sowie Kostenerstattungsansprüche
des Versicherers in den Blick.
| Erscheinungsdatum | 02.05.2021 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Schriften zum Versicherungs- und Haftungsrecht ; 2 |
| Verlagsort | Saarbrücken |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 145 x 220 mm |
| Gewicht | 400 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht |
| Schlagworte | Aufklärung • Detektive • Versicherungen |
| ISBN-10 | 3-946851-52-5 / 3946851525 |
| ISBN-13 | 978-3-946851-52-3 / 9783946851523 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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