Freibeträge, Prämien und begünstigte Abschreibung
dbv-Verlag (Österreich)
978-3-7041-0783-1 (ISBN)
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Zielgruppe: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Bilanzierer sowie Unternehmer
Sparen Sie Zeit und Geld beim Recherchieren der zahlreichen Beträge, Werte und Fristen im Steuerrecht: Der bewährte Leitfaden in der 7. aktualisierten und erweiterten Auflage stellt die umfangreichen Steuerbegünstigungen auf dem Gebiet der Forschungs- und Investitionsförderung übersichtlich dar. Ein weiteres Kapitel widmet sich einigen COVID-19-Förderungen wie Fixkostenzuschuss, Investitionsprämie und dem Verlustrücktrag.
Die einzelnen Punkte werden mit der Systematik „Grundlage/ Wirkungsweise/ Freibetragssatz“ erörtert und durch praxisorientierte Beispiele unterlegt. Übersichten stellen die verschiedenen Freibeträge und Prämien gegenüber und veranschaulichen die verschiedenen Voraussetzungen. Günstigkeitsvergleiche erleichtern die Entscheidung.
Neu in der 7. Auflage ist die vollständige Überarbeitung und Aktualisierung der Kapitel Forschungsprämie, Gewinnfreibetrag und § 12-Rücklage. Neu aufgenommen wurden die Degressive Abschreibung, der Fixkostenzuschuss, die Investitionsprämie und der Verlustrücktrag. Vorwort
Kapitel 1Forschungsförderung
1.1Grundlagen - Der Begriff "Forschung"
1.1.1 Frascati-Handbuch (2015)
1.1.2 Forschungsprämienverordnung (FP-VO)
1.2Die Forschungsprämie
1.2.1 Forschungsprämie
1.2.2 Überblick
Kapitel 2Investitionsförderung
2.1Gewinnfreibetrag
2.1.1Begünstigte Wirtschaftsgüter
2.1.2Bemessungsgrundlage
2.1.3Höhe
2.1.4 Antragsfrist
2.1.5Pauschalierung
2.1.6Nachversteuerung
2.1.7Voraussetzungen für die Geltendmachung des Gewinnfreibetrages
2.1.8Ansatz eines Gewinnfreibetrages im Rahmen von mehreren Betrieben eines Unternehmers
2.1.9Ansatz eines Gewinnfreibetrages im Rahmen von Mitunternehmerschaften
2.1.10 Deckelungsverfahren
2.1.11Ausländische Betriebsstätten
2.1.12Gewinnfreibetrag und GSVG-Beitragsgrundlage
2.1.13Zusammenfassung
2.2Übertragung stiller Reserven, Übertragungsrücklage und steuerfreier Betrag
2.2.1Stille Reserven
2.2.2Übertragungsrücklage
2.2.3Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes
2.2.4Steuerfreier Betrag
2.3Degressive Abschreibung gemäß § 7 Abs 1a EStG
2.3.1Grundlagen
2.3.2Höhe
2.3.3Maßgeblichkeit der Unternehmensbilanz für die Steuerbilanz?
2.3.4Ausnahmen
2.3.5Überblick: Pauschalierungsart - Inanspruchnahme
2.3.6Wechsel
2.3.7Degressive Abschreibung und andere Steuerbegünstigungen
2.3.8Zeitpunkt der Geltendmachung
2.4Beschleunigte Abschreibung für Gebäude
2.4.1Grundlagen
2.4.2Anwendungsbereich
2.4.3Höhe
2.4.4Maßgeblichkeit der Unternehmensbilanz für die Steuerbilanz?
2.4.5Gebäudeabschreibung und andere Steuerbegünstigungen
2.4.6Auswirkungen auf die Liebhabereibeurteilung
Kapitel 3COVID-19-Förderungen
3.1COVID-19-Investitionsprämie
3.1.1Grundlagen
3.1.2Höhe
3.1.3Förderungsfähige Investitionen
3.1.4Steuerliche und bilanzielle Behandlung
3.1.5Finale Abrechnung der Förderung
3.1.6Das Verhältnis der COVID-19-Investitionsprämie zu anderen Förderungen
3.2Fixkostenzuschuss
3.2.1Grundlagen
3.2.2Fixkostenzuschuss 1
3.2.3Fixkostenzuschuss 800.000 (FKZ 800.000)
3.2.4Darstellung des Fixkostenzuschusses im Jahresabschluss
3.3COVID-19-Rücklage und Verlustrücktrag
3.3.1Grundlagen
3.3.2COVID-19-Rücklage
3.3.3Verlustrücktrag
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Paragrafenverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Zusätzlich stehen Käufern tabellarische Übersichten, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, als Download unter www.dbv.at/downloads/ im Menüpunkt "Ergänzungen zu dbv-Werken" zur Verfügung.
Der vorliegende Leitfaden soll die umfangreichen Steuerbegünstigungen auf dem Gebiet der Forschung, Investitionen und Förderungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie übersichtlich behandeln. Dieser entstand ursprünglich aus dem Folder „Freibeträge, Prämien und Vorzeitige Abschreibung“. Das Buch erschien zuletzt in der 6. Auflage im Jahr 2013. Somit war eine Neuauflage überfällig. In der Zwischenzeit gab es gegenüber der Vorauflage eine Fülle von Änderungen. Diese betreffen vor allem den Bereich der Forschungsförderung und des Gewinnfreibetrages. Neuerungen gibt es aber auch im Bereich der degressiven Abschreibung und ihres Pendants für Gebäude und in Form einiger Begünstigungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Wie in der Vorauflage hat wieder Sandra Resch einige Kapitel bearbeitet. Sie hat wie zuletzt vor allem die Kapitel der Forschungsförderung und die Begünstigung nach § 12 EStG bearbeitet. Zusätzlich hat sie den Bereich des Fixkostenzuschusses und den neu eingeführten Verlustrücktrag übernommen. Das bewährte Konzept der Darstellung mit tabellarischen Gegenüberstellungen und Beispielen wurde beibehalten. Das Literaturverzeichnis, das dem Praktiker helfen soll, einen umfassenden Überblick zu bekommen, wurde auf den neuesten Stand gebracht und ausgebaut. Einige besonders interessante Beiträge wurden im Text zusammengefasst wiedergegeben. Wir hoffen, dem Leser eine wertvolle Hilfe für die tägliche Arbeit zur Verfügung stellen zu können und würden uns für Anregungen unter office@wirtschaftspruefung.at bedanken. Christoph Denk, Sandra Resch Graz, im Februar 2021
1.2Die Forschungsprämie 1.2.1 Forschungsprämie Gesetzliche Grundlagen: § 108c EStG idF BGBl I 82/2017; § 24 Abs 6 KStG Wirkungsweise: Gutschrift aufs Abgabenkonto Prämienhöhe: bis 2017: 10% ab 2018: 14& 1.2.1.1 Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung 1.2.1.1.1Die Anforderung eines Jahresgutachtens der FFG Ein Steuerpflichtiger, der die Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung beantragen will, muss dem Antrag ein Jahresgutachten der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft mbH) anschließen, in dem beurteilt wird, dass die Voraussetzungen für Forschung und experimentelle Entwicklung iSd § 108c EStG vorliegen. Die FFG beurteilt nicht, ob die Forschungsprämie der Höhe nach richtig ermittelt wurde, sondern prüft nur, ob in technischer Hinsicht Forschung oder experimentelle Entwicklung vorliegt. Das Jahresgutachten der FFG dient als Entscheidungsgrundlage für das Finanzamt, ob die Forschungsprämie zu gewähren ist. Das Gutachten bindet die Finanzämter allerdings nicht, welche die Gutachten der FFG im Rahmen der freien Beweiswürdigung entsprechend berücksichtigen. Das Jahresgutachten kann bei der FFG erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres angefordert werden, für welches die Forschungsprämie beantragt werden soll. Die Anforderung kann auch über die steuerliche Vertretung des Steuerpflichtigen erfolgen. Es findet somit nur eine expost-Beurteilung statt, ob die Voraussetzungen für Forschung und experimentelle Entwicklung vorliegen. Dies stellt in der Praxis einen großen Nachteil dar, da die Geltendmachung der Prämie wesentlich verzögert wird. Der Steuerpflichtige muss das Gutachten, das kostenlos ist, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline (über das Menü unter Menüpunkt „Extern“ und „Gutachten Forschungsprämie“) bei der FFG anfordern. Weitere Unterlagen können der Anforderung nicht angeschlossen werden. Die Anforderung eines FFG-Gutachtens ist in deutscher Sprache zu verfassen. Folgende Informationen sind anzugeben: - Firmenbuchnummer - E-Mail-Adresse des Steuerpflichtigen oder der steuerlichen Vertretung - Angabe des Wirtschaftsjahres (Beginn und Ende) - Umsatz im Wirtschaftsjahr - Bilanzsumme im Wirtschaftsjahr - Beschäftigtenanzahl (Vollzeitäquivalente) und Anzahl der Beschäftigten hinsichtlich der Forschung und eigenbetrieblichen Entwicklung (Angabe in Gruppen nach Ausbildungsgrad) - Bemessungsgrundlagenrelevante Aufwendungen für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung (Gliederung gemäß Anhang II der FP-VO); zu beachten ist, dass die in der Anforderung angegebene Bemessungsgrundlage höchstens 10% von der tatsächlichen abweichen darf, es sei denn, im Prämienantrag wird eine niedrigere Bemessungsgrundlage angeführt. Es ist grundsätzlich die Bemessungsgrundlage in der Anforderung anzugeben. Steht die Bemessungsgrundlage jedoch noch nicht fest, kann eine vorläufige Bemessungsgrundlage angegeben werden. - Beschreibung der F&E-Aktivitäten: Die Anforderung muss sich auf die F&E-Aktivitäten im Wirtschaftsjahr beziehen, die Gegenstand der Forschungsprämie werden sollen. Die Beschreibung der F&E-Aktivitäten muss den Titel des Forschungsprojektes oder des Forschungsschwerpunktes, Inhalt und Ziele, Methoden, Neuheiten (soweit vorhanden), Gewichtung der Schwerpunkte oder Projekte als %-Satz der Bemessungsgrundlage und gegebenenfalls Informationen zu Aufwendungen und Investitionen, die nicht einem einzelnen Schwerpunkt oder Projekt zuordenbar sind, enthalten. Es ist vor allem darauf zu achten, dass die Aktivitäten als Forschungsprojekt oder -schwerpunkt beschrieben werden (vgl dazu Anhang I und Anhang III der FP-VO). Auf eine exakte Beschreibung des Forschungsprojektes oder des Forschungsschwerpunktes ist besonders zu achten, da eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der Angabe nicht möglich ist. Das Jahresgutachten kann vor Beantragung der Forschungsprämie angefordert werden, jedoch nicht vor Ablauf des betroffenen Wirtschaftsjahres. ----- 3.3COVID-19-Rücklage und Verlustrücktrag 3.3.1Grundlagen Aufgrund der COVID-19-Krise wurden das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) sowie die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung (BGBl II 405/2020) zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen erlassen. Es wurden folgende Maßnahmen geschaffen: - COVID-19-Rücklage - Verlustrücktrag 3.3.2COVID-19-Rücklage 3.3.2.1Voraussetzungen und Höhe der COVID-19-Rücklage Die COVID-19-Rücklage kann grundsätzlich gebildet werden, wenn die Summe der Einkünfte im Jahr 2019 positiv und im Jahr 2020 negativ waren. Die Bildung der COVID-19-Rücklage steht sowohl bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG bzw § 5 EStG als auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG zu. In der Veranlagung 2019 erfolgt der Abzug der COVID-19-Rücklage von der Summe der betrieblichen Einkünfte. Der Abzug erfolgt jedoch außerhalb der einzelnen Einkunftsarten. Dadurch hat die Rücklage keine Auswirkung auf einen allfälligen Gewinnfreibetrag. Der Antragsteller kann eine COVID-19-Rücklage bis zu 30% des Gewinnes des Jahres 2019 bilden, ohne einen weiteren Verlustnachweis zu erbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020 auf € 0,00 bzw auf die Mindestkörperschaftsteuer herabgesetzt wurden. Weiters kommt eine Deckelung in Höhe von € 5 Mio zur Anwendung. Wenn die voraussichtliche Höhe des Verlustes durch geeignete Berechnungen glaubhaft gemacht wird, kann eine COVID-19-Rücklage bis zu einer Höhe von 60% des Gewinnes aus 2019 gebildet werden, wobei diese mit dem niedrigeren Betrag aus dem Verlust aus 2020 und € 5 Mio gedeckelt ist. Bei steuerlichen Gruppen iSd § 9 KStG darf nur der Gruppenträger eine COVID-19-Rücklage bilden. Hier ist jedoch das zusammengefasste Gruppenergebnis für die Berechnung der Rücklage ausschlaggebend. Ebenso kommt bei steuerlichen Gruppen die Deckelung mit 30% bzw 60% zur Anwendung. Der Höchstbetrag der Rücklage für die Gruppe ist von der Anzahl der unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieder und dem Gruppenträger abhängig. Für jedes Gruppenmitglied sowie für den Gruppenträger kann ein Betrag iHv € 5 Mio berücksichtigt werden. Bei abweichenden Wirtschaftsjahren kann der Antragsteller die COVID-19-Rücklage auf Basis des negativen Gesamtbetrages der betrieblichen Einkünfte 2020 oder des voraussichtlichen negativen Gesamtbetrages der betrieblichen Einkünfte 2021 ermitteln.
| Erscheinungsdatum | 30.03.2021 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Maße | 170 x 240 mm |
| Gewicht | 207 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht |
| Schlagworte | begünstigte Abschreibung • Corona • Covid-19 • dbv • degressive Abschreibung • Einkommensteuer • Fixkostenzuschuss • Forschungsförderung • Freibeträge • Investitionsförderung • Investitionsprämie • Österreich • Prämien • Steuerbegünstigungen • Verlustrücktrag |
| ISBN-10 | 3-7041-0783-2 / 3704107832 |
| ISBN-13 | 978-3-7041-0783-1 / 9783704107831 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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