Der neue Kollektivvertrag für Angestellte im Handel
dbv-Verlag (Österreich)
978-3-7041-0780-0 (ISBN)
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Zielgruppe: Personalverrechner, Lohnbüros, Steuerberater, HR-Abteilungen, Rechtsanwälte, betroffene Unternehmen und deren Betriebsräte sowie Berater in arbeitsrechtlichen Fragen
Spätestens ab 1.1.2022 gilt das neue Gehaltssystem verpflichtend für alle Dienstnehmer im Handel. Eine ausführliche Beschäftigung mit dem Thema ist notwendig, um alle Möglichkeiten in der Umsetzung zu nutzen und die betrieblichen Strukturen abzubilden.
Das neue Beschäftigungsgruppenschema bietet durch klare, auf die moderne Berufswelt zugeschnittene Tätigkeitsbeschreibungen Rechtsicherheit. Nur mehr eine Gehaltstabelle sowie einfache Umreihungs- und Vorrückungsregelungen bringen zudem eine deutliche Vereinfachung.
Der praxisorientierte Leitfaden stellt alle Neuerungen und Änderungen strukturiert und anhand von Einstufungs- und Praxisbeispielen dar. Checklisten und Rechenanleitungen erleichtern den „Umbau“ der Ansprüche aller Mitarbeiter und helfen auf dem Weg vom geeigneten Zeitpunkt für den Wechsel bis zur konkreten rechnerischen Umsetzung.
Hintergrundwissen, Hinweise und Tipps der Autorinnen – als sozialpartnerschaftliche Verhandlerinnen des neuen Kollektivvertrags – unterstützen dabei wesentlich bei der Einführung des neuen Gehaltssystems. Wichtige Fragen aus der Praxis der Übergangsphase wurden aufgegriffen und in der neuen Auflage ebenso verarbeitet wie alle Neuerungen aus Nachschärfungen aus dem Kollektivvertrag.
Neu in der 3. Auflage:
- Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben ab 1.1.2021
- Gehaltstabelle 2021
- Lehrlingseinkommen ab 2021
- Aktualisierte und überarbeitete Beispiele
Vorwort
Kapitel 1 Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben (Auszug)
Kapitel 2 Das Beschäftigungsgruppenschema
2.1Aufbau des Schemas
2.2 Aufbau der Beschäftigungsgruppen
2.2.1 Fachlaufbahn
2.2.2 Führungslaufbahn
2.2.3 Die Bewertungskriterien
2.2.4 Die Referenzfunktionen
2.3 Abgrenzung und Einstufung
2.3.1 Allgemeines
2.3.2 Kleines Einstufungswörterbuch
2.3.3 Beispiele zur Abgrenzung und Einstufung im Zuge der Fachlaufbahn
2.3.4 Beispiele zur Abgrenzung und Einstufung in der Führungslaufbahn
Kapitel 3 Die Gehaltsordnung
3.1Ausgangssituation
3.2 Grundlagen der neuen Gehaltsordnung
3.3 Vordienstzeitenanrechnung
3.3.1 Welche Zeiten werden bei der Einstufung berücksichtigt?
3.3.2 Wie viele Jahre werden maximal angerechnet?
3.3.3 Sonderanrechnung für Kassatätigkeit
3.4 Die Gehaltstabelle
3.4.1 Vorrückung
3.4.2 Umreihung - Die Grundregel
3.4.3 Umreihung für Angestellte mit Reformbetrag 1
3.4.4 Umreihung während des gleitenden Übergangs
3.4.5 Umreihung für Angestellte ohne Berufsausbildung nach einer vierjährigen facheinschlägigen Berufserfahrung
3.4.6 Rückreihung/Rückstufung im neuen Gehaltssystem
3.5Formvorschriften für All-In Verträge - Umsetzung im Betrieb
3.5.1 Vertragsgestaltung
3.5.2 Vertragsgestaltung für Angestellte mit Provision
3.5.3 Die Deckungsrechnung in der Praxis
Kapitel 4 Die Übergangsbestimmungen
4.1Information beschaffen
4.2 Analyse der Gehaltsstruktur
4.3 Einflussfaktoren identifizieren
4.3.1 Organisatorische bzw interne Einflussfaktoren
4.3.2 Betriebs- oder gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren
4.4 Umstiegsstichtag festlegen
4.5 Information an die Beschäftigten
4.6 Übermittlung des Umstiegsstichtages an die Sozialpartner
4.7 Einstufung in das neue Beschäftigungsgruppenschema und in die Gehaltstabelle
4.8 Anwenden der Übergangsbestimmungen
4.8.1 Der Reformbetrag 1 und 2
4.8.2 Karenzierte Dienstverhältnisse zum Umstiegsstichtag
4.8.3Präsenz- oder Zivildienst zum Umstiegsstichtag
4.8.4Teilzeitbeschäftigung und die Anwendung der Übergangsbestimmungen
4.8.5 Altersteilzeit im Übergangszeitraum
4.8.6 Der gleitende Übergang
4.8.7 Der individuelle Vorrückungsstichtag
4.8.8 Der Umstieg zum 1. Jänner
4.8.9 Das Lehrverhältnis im Übergang
4.8.10 Angestellte ohne abgeschlossene Berufsausbildung
4.8.11 Sonderbestimmung für Angestellte in Saisonbetrieben
4.8.12 All-In Vereinbarungen
4.8.13 Benachteiligungsverbot und Verfalls- und Verjährungsbestimmungen
4.9 Umstiegsdienstzettel ausstellen
4.10Information und Schulung im Betrieb
Kapitel 5 Blitzumstieg mit Rechenanleitung
5.1Erfassen der aktuellen Einstufungen
5.2 Einstufung im neuen System festlegen
5.3Übergangsbestimmungen anwenden
5.4Umstiegsdienstzettel erstellen
Kapitel 6 Tipps und wichtige Hinweise
6.1Drehscheibe Personalverrechnung
6.2 Teilzeitbeschäftigung heißt …
6.3 Das Zeiterfassungssystem als stiller Helfer
6.4 Einstufungen im "alten" Kollektivvertrag sind die Basis für den Übergang
6.5 Von oben nach unten geht es einfacher
6.6 Arbeiter ins Angestelltenverhältnis übernehmen
6.7 Wissen absichern - das Umstiegsprotokoll
6.8 Ein Betrieb wird übernommen - der Betriebsübergang und die Übergangsbestimmungen
Kapitel 7 Information und Kommunikation im Betrieb
7.1Informationspflichten beim Umstieg
7.2 Informationsempfehlung beim Umstieg
Kapitel 8 Sozialpartnerschaft im Betrieb
8.1Der Startschuss
8.2 Die Betriebsvereinbarungen
8.2.1 bestehende Betriebsvereinbarungen
8.2.2 Betriebsvereinbarung zum Umstieg
8.3 Konflikte gemeinsam bewältigen
Kapitel 9 Förderung der Aus- und Weiterbildung
9.1Lehrlingsausbildung im Handel
9.1.1Entgeltbestimmungen für Lehrlinge
9.1.2 Rahmenbedingungen für Lehrlinge
9.2 Pflichtpraktikanten im Handel
9.2.1 Definition eines "echten" Ferialpraktikanten = Pflichtpraktikant
9.2.2 Rahmen- und Entgeltbestimmungen
9.3Ferialarbeitnehmer
9.4 Trainees im Handel
9.4.1 Rahmen- und Entgeltbestimmungen
9.5 Förderung der berufsbegleitenden Bildung
9.5.1 Rahmenbedingungen zur Arbeitszeiteinteilung
9.5.2 Bekanntgabe des Bildungswunsches durch den Angestellten und Zustimmung des Arbeitgebers
9.6 Bildungskarenz
Kapitel 10 Formulare und Muster
10.1Muster: Dienstzettel Gehaltssystem NEU
10.2Muster: Dienstzettel Gehaltssystem NEU - All-In
10.3Muster: Pflichtpraktikums-Vertrag
10.4 Muster: Umstiegsdienstzettel Gehaltssystem NEU
10.5 Muster: Umstiegsdienstzettel Gehaltssystem NEU - All-In
10.6 Muster: Betriebsvereinbarung zur Festlegung des Umstiegsstichtages
10.7 Muster: Mitteilung an die Angestellten über den Umstiegsstichtag
10.8 Checkliste Umstieg
10.9 Mustereingabe: betrieblicher Überleitungsbogen für alle Angestellten
10.10 Bewertungs- und Bearbeitungsbogen für den "richtigen" Umstiegszeitpunkt
10.11 Übersicht Beschäftigungsgruppenschema nach Bewertungskriterien
10.12 Historie Karenzanrechnungen
10.13 Begleitgruppe & Kontaktdaten der Sozialpartner
Anhang
Stichwortverzeichnis
Mit dem neuen Gehaltssystem haben die GPA, Wirtschaftsbereich Handel, und die WKÖ, Bundessparte Handel, einen wichtigen Schritt in Richtung Modernisierung und Weiterentwicklung des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge im Handel gesetzt. Ein mehr als 45 Jahre lang gültiges Beschäftigungsgruppenschema wurde in einem intensiven, gemeinsamen Bearbeitungsprozess den aktuellen Bedürfnissen und den zukünftigen Entwicklungen im Handel angepasst. Berufseinsteiger profitieren durch höhere Einstiegsgehälter. Die Perspektive rascherer Gehaltsentwicklungen wird mehr junge Mitarbeiter in den Handel locken. Ältere und erfahrene Mitarbeiter werden durch eine neue Methodik in der Anrechnung von Vordienstzeiten leichter eine Beschäftigung finden, da sie für Unternehmen leistbar sind. Damit unterstützt der neue Kollektivvertrag wichtige beschäftigungspolitische Ziele und stärkt die Positionierung des Handels als attraktiver Arbeitgeber. Durch einen dreistufigen Qualitätssicherungsprozess wurde sowohl die Praktikabilität in der Umsetzung als auch die Ausgewogenheit in der finanziellen Auswirkung für die Unternehmen gesichert. - In Zusammenarbeit mit dem IBW (Institut für Bildung der Wirtschaft) wurden die aktuellen Tätigkeiten im Handel erfasst und im Detail beschrieben. - Die Firma Ximes führte im Auftrag der Sozialpartner umfangreiche Datenerhebungen durch. Diese waren Basis für die Modellrechnungen, die Vergleiche des Lebenseinkommens und die Berechnung kurz-, mittel- und langfristiger Kostenauswirkungen. - Der Praxischeck wurde in mehr als 30 Unternehmen anhand von Echtdaten vorgenommen. Die Sozialpartner, die Geschäftsführung und der Betriebsrat haben in gemeinsamen Terminen die Einstufung der Mitarbeiter ins neue Beschäftigungsgruppenschema getestet sowie Umstiegsszenarien und Kostenentwicklungen errechnet. Dieser aufwendige Prozess hat sich gelohnt. Das neue Entgeltsystem ist ein ausgewogenes Paket, das den arbeits- und betriebsorganisatorischen Entwicklungen Rechnung trägt. Die beschäftigungsintensive Handelsbranche ist somit zukunftsfit geworden. Sonja Marchhart Sozialpolitische Referentin, Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Handel Anita Palkovich Wirtschaftsbereichssekretärin, Gewerkschaft GPA Wien, im Februar 2021
Kapitel 2: Das Beschäftigungsgruppenschema 2.1Aufbau des Schemas Einzelhandel, Großhandel und der Kfz Handel sind vereint in einem Kollektivvertrag. 40.000 Betriebe wenden diesen an. Die überwiegende Mehrheit beschäftigt weniger als 10 Arbeitnehmerinnen. Jedoch beschäftigen knapp 200 Betriebe die Mehrheit der 400.000 Angestellten. Vor diesem Hintergrund verhandelten die Sozialpartner im Handel das neue Beschäftigungsgruppenschema. Schnell war klar, es braucht etwas ganz Besonderes. Der Handel braucht ein modernes, zukunftsorientiertes Schema, das Arbeitgebern und Angestellten Rechtssicherheit, Transparenz und klare Strukturen bietet. Die aktuellen und absehbaren arbeits- bzw betriebsorganisatorischen Entwicklungen sowie eine neue Bewertung von Qualifikationen spielten neben der Struktur der Branche die Hauptrollen bei der Erarbeitung des neuen Beschäftigungsgruppenschemas. Um den Handel und die Vielfalt der Tätigkeiten strukturieren zu können, wurden sieben „Arbeitswelten“ definiert: - Einkauf - Verkauf & Vertrieb - Marketing & Kommunikation - kaufmännische & administrative Dienstleistungen - Logistik - Technischer Dienst - Informationstechnologie Diesen Arbeitswelten sind sogenannte Referenzfunktionen zugeordnet. Sie beschreiben ein Bündel an Tätigkeiten und Aufgaben, die für eine einzelne Arbeitswelt typisch, bedeutungsvoll und unverwechselbar sind. Im nächsten Schritt wurden die Referenzfunktionen bewertet. Mittels Bewertungskriterien wurde eine summarische Bewertung (Gesamtbetrachtung) durchgeführt und die Referenzfunktionen in eine Struktur mit acht Gruppen gebracht. Aus den Bewertungskriterien entstand in weiterer Folge die Beschreibung der Beschäftigungsgruppen und damit die Beschreibung der Fachlaufbahn. Für die Arbeitswelt „Verkauf & Vertrieb“ gibt es darüber hinaus noch ein Baukastensystem zur leichteren Abgrenzbarkeit der Gruppen und Einordnung von Mischtätigkeiten. Detailliert beschriebene Tätigkeiten gewährleisten Rechtssicherheit und Transparenz bei der Einstufung. Damit wurde das System der summarischen Bewertung mit einer teilanalytischen Vorgehensweise (Betrachtung einzelner Aufgaben, Tätigkeiten) kombiniert. Durch eine Mindesteinstufung von Angestellten mit abgeschlossener Einzelhandels- bzw kaufmännischer administrativer Lehre haben die Sozialpartner ganz bewusst die Lehrausbildung aufgewertet. Mit der Einbeziehung von facheinschlägiger Ausbildung, wenn diese für die Tätigkeit von Bedeutung ist, wird die Lehrausbildung noch zusätzlich berücksichtigt und das Können von besonders qualifizierten Angestellten bei der Einstufung zu einem wertvollen Gut. Auch Führung und Stellvertretung wurde mit einer eigens definierten Führungslaufbahn im neuen Schema abgebildet. Damit stand das Rohschema und der Feinschliff, anhand von Praxischecks in Betrieben der unterschiedlichsten Bereiche des Handels, konnte beginnen. ÜBERSICHT Übersicht und weitere Details des neuen Beschäftigungsgruppenschemas: - 8 Beschäftigungsgruppen mit klaren Beschreibungen - mit 75 Referenzfunktionen wurden typische Tätigkeiten zur Beschreibung der jeweiligen Beschäftigungsgruppe entwickelt - Bewertungskriterien gewährleisten Transparenz bei der Einstufung - die Tätigkeit zählt, „überwiegend“ ist kein Einstufungsmerkmal - Mindesteinstufung für Angestellte mit Einzelhandels- oder kaufmännischer Lehre in Beschäftigungsgruppe C - Abbildung neuer Funktionen und Einstufungsmerkmale, zB Onlinehandel, Fremdsprachen, Lehrlingsausbildung, … - klare Regelung für Führung und Stellvertretung - Weiterbildung zahlt sich aus – Fachkarrieren werden gefördert ----- Kapitel 3: Die Gehaltsordnung 3.1Ausgangssituation 8 verschiedene Gehaltstabellen – 2 Gehaltsgebiete – 18 Berufsjahre mit 9 Stufen Hinter dieser Struktur steckt jede Menge Geschichte und die Bemühungen der Sozialpartner Lösungen für schwierige interessenspolitische Gegensätze zu finden. Jedoch für den Anwender eine nicht sehr einfache Gehaltsordnung. Auch die Struktur der Gehaltstabellen sind Zeugnis der guten Mindestlohnpolitik der Sozialpartner. Ist doch das Einstiegsgehalt einer Verkäuferin in den letzten 10 Jahren um fast 33% gestiegen. Damit haben die Sozialpartner den Handel aus der Ecke der „Niedriglohnbranche“ herausgeholt. Jedoch hatten die Abschlüsse der letzten Jahre, die meist eine höhere Anhebung der unteren Gehaltsansätze beinhaltete, zur Folge, dass die Gehälter der unteren Gehaltsstufen verschmolzen sind. So gab es in den am stärksten besetzten Beschäftigungsgruppen 2 und 3 ein identes Einstiegsgehalt und damit keine Unterscheidung zwischen „einfache Tätigkeiten ausführen“ und „schwierigen Tätigkeiten, die auf Anweisung selbstständig ausgeführt werden“. In der Beschäftigungsgruppe 2 konnte erst nach 9 Jahren und der Beschäftigungsgruppe 3 nach 5 Jahren ein höheres Gehalt erreicht werden. Auch die Gehälter der beiden Gehaltsgebiete sind in diesen Berufsjahren zusammengewachsen. Von diesem identen Mindestgehalt sind 25% der Angestellten betroffen. Diese Strukturprobleme und die fehlende Differenzierung führten dazu, dass immer mehr Betriebe zu eigenen Gehaltsmodellen übergegangen sind. Damit hat der Kollektivvertrag in der Branche an Bedeutung verloren. Höchste Zeit also, um zu Handeln. 3.2 Grundlagen der neuen Gehaltsordnung Erst nach Entwicklung des Beschäftigungsgruppenschemas wurde die neue Gehaltsordnung bestehend aus Gehaltstabelle, Vordienstzeitenanrechnung bei Neueintritt sowie den Regelungen zur Vorrückung und Umreihung gestaltet. Auf Basis zweier, zeitlich versetzter, Einstufungserhebungen in der Branche wurden wichtige Daten zur Einstufungsverteilung, Altersstruktur, Fluktuation, Karrieremöglichkeiten und weitere Entgeltbestandteile gesammelt. Diese Daten, das neue Beschäftigungsgruppenschema und von den Sozialpartnern definierte typische Beschäftigungsverläufe bildeten die Grundlage für ein Rechentool. Dieses Rechentool ermöglichte es verschiedene Gehaltsmodelle zu simulieren. Um Unabhängigkeit und Anonymität sicher zu stellen, hat die Ximes GmbH im Auftrag der Sozialpartner die Datenerhebung, -verarbeitung und die Entwicklung des Rechentools übernommen. Zu Beginn des Verhandlungsprozesses wurden Ziele für die neue Gehaltsordnung definiert. Diese waren maßgeblich für die Gestaltung der neuen Gehaltstabelle. - Vereinfachung der derzeit bestehenden Gehaltstafeln - faire Verteilung des Lebenseinkommens - geringere Seniorität - neue Bewertung von Qualifikationen und Zeitverläufen Um diese Ziele zu erreichen, standen den Sozialpartnern verschiedene Stellschrauben zur Verfügung. Diese Stellschrauben funktionierten wie ein Uhrwerk. Wenn an einer Schraube gedreht wird, dann bewegten sich automatisch alle anderen mit. Welche Wirkung das Drehen an einer Stellschraube hatte, konnten die Sozialpartner im Rechentool sehen und analysieren. Die Entwicklung der Lohnsumme der Branche sowie der Lebenseinkommen in den definierten Beschäftigungsverläufen waren dabei im Fokus der Verhandlungen. Die Stellschrauben: - Einstiegs- und Endgehalt in einer Beschäftigungsgruppe - Anzahl und betragsmäßige Höhe der Sprünge in einer Gruppe - Abstand zwischen den Sprüngen (Vorrückung) - Vordienstzeitenanrechnung und Deckelung - Karenzzeitenanrechnung - Umreihung in eine höhere Beschäftigungsgruppe In vielen kleinen Schritten und harten, detailreichen Verhandlungen konnten die Sozialpartner ein Modell identifizieren, das auch den politischen Positionen und Ansprüchen beider gerecht wurde. Mit diesem Modell startete die Phase der Testrechnungen in Betrieben aus den unterschiedlichsten Bereichen der Branche. Die Wirkung der neuen Gehaltsordnung (und der Übergangsbestimmungen) wurde damit praxisbezogen simuliert. Diese Phase lieferte den Sozialpartnern noch weitere wichtige Erkenntnisse, die in der Endphase der Verhandlungen verarbeitet wurden. 3.3 Vordienstzeitenanrechnung In der alten Gehaltsordnung wurden alle Jahre der praktischen Angestelltentätigkeit als Berufsjahre gewertet. Darüber hinaus gab es noch eine Reihe an Anrechnungsbestimmungen von Schulabschlüssen und eine Teilanrechnung von Karenzzeiten. Die Anrechnung von Erfahrungen und Fachwissen aus angrenzenden Branchen, die als Arbeiter erworben wurden, fehlte. Auch Zeiten als Selbstständiger wurden nur angerechnet, wenn eine Handelsgewerbeberechtigung vorlag. Grundsätzlich ist eine hohe Anrechnung von Jahren, wie es im alten Gehaltsschema mit vielen Sprüngen (9) verankert ist, sinnvoll. Angestellte mit vielen Berufsjahren werden dadurch begünstigt; das wird auch Seniorität genannt. Spätestens wenn ein Angestellter den Arbeitgeber wechseln möchte, kann aus der aktuellen Vordienstzeitenanrechnung ein Nachteil entstehen. Die Konkurrenz von jungen Angestellten mit wenig Berufsjahren ist groß. Diese Situation verschärft sich zusätzlich, wenn es um Arbeitsplätze mit standardisierten Aufgabenstellungen und einer hohen Anzahl an Bewerbungen geht. Im Handel finden aber auch viele Quereinsteiger aus anderen Branchen einen Job. Die Vordienstzeiten werden nur zum Teil angerechnet, jene als Arbeiter gehen verloren, obwohl der Handel von diesen profitiert. In Kombination mit der Anzahl der Stufen in der neuen Gehaltstabelle, den Entwicklungsmöglichkeiten sowie den Stärken und Schwächen der aktuellen Anrechnungsregelungen wurde die neue Bestimmung gestaltet. Dabei haben die Sozialpartner die Logik der Berufsjahre aufgegeben.
| Erscheinungsdatum | 12.03.2021 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Maße | 170 x 240 mm |
| Gewicht | 311 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht |
| Schlagworte | Angestellte • Außendienst • Beschäftigungsgruppe • dbv • Dienstzettel • Einstufung • Fachlaufbahn • Ferialpraktikant • Filialleitung • Gehaltsordnung • Gehaltssystem • Gehaltstabelle 2021 • Kollektivvertrag für Angestellte im Handel • Lehrling • Lehrlingseinkommen ab 2021 • Österreich • Pflichtpraktikum • Sozialpartner • Umreihung |
| ISBN-10 | 3-7041-0780-8 / 3704107808 |
| ISBN-13 | 978-3-7041-0780-0 / 9783704107800 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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