Öffentliches Reaktionsrecht
Theorie und Dogmatik der Folgen hoheitlicher Rechtsverletzungen
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Welche Folgen haben hoheitliche Rechtsverletzungen? Dies ist für ein rechtsstaatliches Gemeinwesen von zentraler Bedeutung, bis heute aber unzureichend geklärt. Heiko Sauer begreift diese Folgen als materielle Verletzungsreaktionen und konturiert das öffentliche Reaktionsrecht als Rechtsgebiet. Auf der Grundlage einer strukturtheoretischen Analyse möglicher Reaktionsinhalte und Reaktionsmodi arbeitet er heraus, wie das geltende deutsche und europäische Verfassungs- und Verwaltungsrecht die Rechtmäßigkeitsrestitution bei Rechtsverletzungen der Verwaltung hinsichtlich ihrer Umsetzung, Durchsetzung und Begrenzung ausgestaltet.
Hoheitliche Rechtsverletzungen müssen rechtliche Folgen haben, wenn Rechtsstaatlichkeit kein bloßes Versprechen bleiben soll. Das positive Recht gestaltet diese Folgen nur teilweise aus und überlässt dem Richterrecht das Feld. Das hat zu einer unübersichtlichen Vielgestaltigkeit möglicher Folgen rechtswidrigen Staatshandelns und zu vielen Ungereimtheiten geführt. Heiko Sauer begreift die Folgen hoheitlicher Rechtsverletzungen als Verletzungsreaktionen, die er durch die Konturierung eines Rechtsgebiets des öffentlichen Reaktionsrechts ordnet und auf einheitliche Grundsätze zurückführt. Seine Grundlagen erschließt er durch eine strukturtheoretische Analyse möglicher Reaktionsinhalte und Reaktionsmodi. Mit diesem Analyserahmen kann geklärt werden, wozu hoheitliche Rechtsverletzungen nach geltendem Recht verpflichten, wie diese Verpflichtungen erfüllt und durchgesetzt werden können und wann sie verfassungsrechtlich und unionsrechtlich begrenzt werden dürfen.
Hoheitliche Rechtsverletzungen müssen rechtliche Folgen haben, wenn Rechtsstaatlichkeit kein bloßes Versprechen bleiben soll. Das positive Recht gestaltet diese Folgen nur teilweise aus und überlässt dem Richterrecht das Feld. Das hat zu einer unübersichtlichen Vielgestaltigkeit möglicher Folgen rechtswidrigen Staatshandelns und zu vielen Ungereimtheiten geführt. Heiko Sauer begreift die Folgen hoheitlicher Rechtsverletzungen als Verletzungsreaktionen, die er durch die Konturierung eines Rechtsgebiets des öffentlichen Reaktionsrechts ordnet und auf einheitliche Grundsätze zurückführt. Seine Grundlagen erschließt er durch eine strukturtheoretische Analyse möglicher Reaktionsinhalte und Reaktionsmodi. Mit diesem Analyserahmen kann geklärt werden, wozu hoheitliche Rechtsverletzungen nach geltendem Recht verpflichten, wie diese Verpflichtungen erfüllt und durchgesetzt werden können und wann sie verfassungsrechtlich und unionsrechtlich begrenzt werden dürfen.
holds the Chair of German and European Constitutional and Administrative Law at the Faculty of Law and Political Science of the Rheinische Friedrich-Wilhelms University of Bonn.
| Erscheinungsdatum | 30.06.2021 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Publicum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 167 x 243 mm |
| Gewicht | 1107 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht | |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | Allgemeine Rechtslehre • Allgemeines Verwaltungsrecht • Fehlerfolgen • Rechtmäßigkeitsrestitution • Rechtsstaat • Staatshaftungsrecht |
| ISBN-10 | 3-16-160081-9 / 3161600819 |
| ISBN-13 | 978-3-16-160081-4 / 9783161600814 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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