Regulierungstransparenz und Geheimnisschutz
Untersuchung zu behördlichen Offenlegungspflichten und ihren Grenzen am Beispiel der energierechtlichen Entgeltregulierung
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Sollten sich staatlich regulierte Monopolunternehmen auf Geheimnisschutz berufen dürfen? Energienetzbetreiber können ihre Marktstellung grundsätzlich nicht verlieren, machen aber im Hinblick auf behördliche Veröffentlichungspflichten den wettbewerblichen Schutz ihrer betriebsinternen Informationen geltend. Maximilian Hemmert-Halswick steckt den rechtlichen Rahmen für Informations- und Geheimnisschutzinteressen im Bereich der Energienetzregulierung ab und macht Vorschläge für eine Balance der einander gegenüberstehenden und sich ausschließenden Belange.
Netznutzungsentgelte machen einen großen Teil der Stromkosten des Endverbrauchers aus. Neben der teils geäußerten Kritik an der Höhe der Netzentgelte steht vor allem der Vorwurf fehlender Transparenz im Raum. Ein Großteil der Daten, die bei den Regulierungsbehörden zur Ermittlung der den Entgelten vorgelagerten Erlösobergrenzen eingereicht werden, wird trotz gesetzlicher Veröffentlichungspflichten nicht zugänglich gemacht. Netzbetreiber berufen sich auf das gesetzliche Caveat des Geheimnisschutzes, ihnen könnten bei Offenlegung Nachteile entstehen. Teilweise wird im Hinblick auf ihre Monopolstellung jedoch ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse in Abrede gestellt. Im Lichte dessen steckt Maximilian Hemmert-Halswick den rechtlichen Rahmen für Informations- und Geheimnisschutzinteressen im Bereich der energierechtlichen Netzentgeltregulierung ab und macht Vorschläge für eine Balance der gegenüberstehenden und sich ausschließenden Belange.
Netznutzungsentgelte machen einen großen Teil der Stromkosten des Endverbrauchers aus. Neben der teils geäußerten Kritik an der Höhe der Netzentgelte steht vor allem der Vorwurf fehlender Transparenz im Raum. Ein Großteil der Daten, die bei den Regulierungsbehörden zur Ermittlung der den Entgelten vorgelagerten Erlösobergrenzen eingereicht werden, wird trotz gesetzlicher Veröffentlichungspflichten nicht zugänglich gemacht. Netzbetreiber berufen sich auf das gesetzliche Caveat des Geheimnisschutzes, ihnen könnten bei Offenlegung Nachteile entstehen. Teilweise wird im Hinblick auf ihre Monopolstellung jedoch ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse in Abrede gestellt. Im Lichte dessen steckt Maximilian Hemmert-Halswick den rechtlichen Rahmen für Informations- und Geheimnisschutzinteressen im Bereich der energierechtlichen Netzentgeltregulierung ab und macht Vorschläge für eine Balance der gegenüberstehenden und sich ausschließenden Belange.
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln mit Sprachstudien in Peking; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster; seit 2020 Masterstudium an der University of Connecticut und Gruppenleiter für Energiewenderecht am Institut für die Transformation des Energiesystems der FH Westküste in Heide.
| Erscheinungsdatum | 23.02.2021 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Energierecht - Beiträge zum deutschen, europäischen und internationalen Energierecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 156 x 233 mm |
| Gewicht | 501 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
| Schlagworte | Bundesnetzagentur • Geheimnisschutz • Informationsfreiheit • Netzentgelte |
| ISBN-13 | 9783161598791 / 9783161598791 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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