Sozialversicherung 2020
dbv-Verlag (Österreich)
978-3-7041-0748-0 (ISBN)
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Zielgruppe: Wirtschaftstreuhänder, Personalverrechner, Lohnbüros, Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer sowie für interessierte Studierende
Insbesondere für Lohnverrechner und -büros stellt das Werk eine Fundgrube für Zahlen, Fakten, Erklärungen und Tipps dar – konzipiert zur Lösung der Fragen in der täglichen Praxis für alle Erwerbstätigen!
Aus dem Inhalt:
* Alle Übersichten & Tabellen mit den neuen SV-Werten 2020
* alle Neuerungen und Änderungen, wie zB
- Änderungen durch die Sachbezugswerteverordnung
- Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2020
- Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge – PLAB
- Änderungen bei der Jahressechstelbewertung
- Sozialversicherungs-Organisationsgesetz – Fusion der Sozialversicherungsträger – SVA/SVB werden zur SVS
- Unterschiede in der Beitragsberechnung zwischen BSVG und GSVG nach Zusammenführung zur SVS
- Papamonat und Familienzeitbonus
- Kinderbetreuungsgeld – Fristverlängerung für Nachweis der Einhaltung der Zuverdienstgrenze bis 31.12.2025
- Absenkung des KV-Beitragssatzes für Selbständige auf 6,8 %
- Ausgleichszulagenbonus und Pensionsbonus
* Aktuelle Rechtsprechung und ihre konkrete Auswirkung in der Praxis uvm
* Systematische Darstellung: Beitragsrecht ASVG/GSVG/BSVG
* Spezielle Berufsgruppen und deren beitragsrechtliche Beurteilung nach ASVG/GSVG/BSVG (inkl Berufsgruppen-ABC für über 50 Berufe)
* Auszüge aus dem Leistungsrecht nach ASVG/GSVG/BSVG (inkl zwischenstaatliche Sozialversicherung)
Was Sie in keinem anderen Buch finden:
- die Verknüpfung zwischen Sozialversicherung, Steuerrecht & Arbeitsrecht
- Personengesellschafter im Sozialversicherungs- und Steuerrecht
- fundierte Darstellung der Sozialversicherungs-Pflicht von Freiberuflern
- Konsequenzen der Umqualifizierung von SV-Verhältnissen
- Übersichtliche Aufstellungen für die SV-Systeme übergreifende Beratung
Kapitel ANeuerungen und Übersichten
1.1Neue Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
1.2SV-Werte ab Jänner 2020
1.3Definition der Geringfügigkeit iSd ASVG
1.4Änderungen bei der Jahressechstelbewertung gemäß § 77 Abs 4a EStG
1.5Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung seit 1.1.2019
1.6Fusion Sozialversicherungsträger ab 1.1.2020
1.7Entfall der Auflösungsabgabe
1.8Sozialversicherungszuordnungsgesetz - SV-ZG
1.8.1Neues Verfahren für die Versicherungszuordnung (§ 412a ASVG)
1.8.2Neuzuordnung gem § 412b ASVG
1.8.3Vorabprüfung bei Neuanmeldung gem § 412d ASVG
1.8.4Versicherungszuordnungsprüfung auf Antrag gem § 412e ASVG
1.8.5Inkrafttreten und bisherige Erfahrungen
1.9Papamonat und Familienzeitbonus
1.10Zuschuss nach Entgeltfortzahlung für Kleinunternehmen
1.11Früher Krankengeld für Unternehmer
1.12Kinderbetreuungsgeld - Fristverlängerung für Nachweis der Einhaltung der Zuverdienstgrenze bis 31.12.2025
1.13Novellierung des Wirtschaftskammergesetzes - WKO 4.0
1.14Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
1.14.1Geltungsbereich
1.14.2 Arbeitsrechtliche Ansprüche
1.14.3Haftungsbestimmungen im LSD-BG
1.14.4Meldepflichten bei Entsendung oder Überlassung
1.14.5 Bereithalten von SV-Unterlagen
1.14.6Bereithalten von Lohnunterlagen
1.14.7Ansprechpersonen für Behörden
1.14.8Strafbestimmungen
1.14.9Zusammenarbeit der Behörden
1.14.10Inkrafttreten
1.15Auftraggeberhaftung - Überblick
1.15.1 Natürliche Personen ohne Dienstnehmer
1.15.2 Haftungsbefreiende Anweisung für Auftragnehmer ohne Dienstgebernummer
1.16Nachbemessungen im GSVG - Verteilungsmöglichkeiten
1.17Verwaltungsverfahren in der Sozialversicherung
1.18Internationale Sozialversicherungsverhältnisse - Überblick
1.19Ausgesuchte (lohn)steuerliche Werte
1.20Familienbonus Plus
1.21Steuerfreie Einkünfte für Aushilfen
1.22Pendlerpauschale, Pendlerförderung und Pendlerverordnung
1.23Sachbezug für Wohnraum
1.24DB, DZ 2020
1.25SV-Beitragsveränderungen mit 1.1.2020
Kapitel BSystematische Darstellung des Beitragsrechts nach ASVG/GSVG/BSVG
2.1Sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse nach dem ASVG
2.1.1Die Prüfung der Versicherungspflicht mit dem "Zick-Zack-Kurs"
2.1.2Echter Dienstvertrag
2.1.3Freier Dienstvertrag
2.1.4Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
2.1.5Sonstige Bestimmungen im Beitrags- und Leistungsrecht im ASVG
2.2Das Beitragsrecht nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
2.2.1Pflichtversicherte Personen
2.2.2Neue Selbständige
2.2.3Abgrenzungsprobleme und Beurteilungsgrundsätze
2.2.4Zuschuss zur Entgeltfortzahlung aus der Unfallversicherung nach Unfällen ab 2003 und bei Krankheit ab 2005
2.2.5Abfertigung für Selbständige - Selbständigenvorsorge
2.2.6Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (§§ 108g - 108i EStG)
2.3Bäuerliche Sozialversicherung - Besonderheiten für bereits nach dem ASVG oder GSVG Pflichtversicherte (Nebenerwerbslandwirte)
2.3.1Pflichtversicherung und Versicherungsgrenzen
2.3.2Ausnahme von der bäuerlichen Krankenversicherung
2.3.3Die Beitragsgrundlage - Basis für die Beitragshöhe
2.3.4Monatliche Beitragsleistung
2.3.5Zusätzlich vom Finanzamt einzuhebende Beiträge
2.3.6Besonderheiten für Mehrfachversicherte
2.3.7Beitragsvorschreibung, Fälligkeit und Einzahlung
2.3.8Meldepflicht und Auskunftspflicht
2.3.9Selbständigenvorsorge für Landwirte
2.3.10Pflichtversicherung von bestimmten Gesellschaftern
2.3.11Einheitswerthauptfeststellung
2.3.12Unterschiede in der Beitragsberechnung zwischen BSVG und GSVG
Kapitel CSpezielle Berufsgruppen und deren beitragsrechtliche Beurteilung nach ASVG/GSVG/BSVG
3.1GmbH-Gesellschafter(-Geschäftsführer)
3.1.1Überblick
3.1.2Pflichtversicherung nach dem ASVG
3.1.3Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 3 GSVG ("normale" GSVG-Versicherung)
3.1.4Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG (Neuer Selbständiger)
3.1.5Pflichtversicherung nach dem ASVG oder GSVG? - Ein Kostenvergleich
3.1.6Geschäftsführer und IESG-Zuschlag
3.1.7Steuerliche Konsequenzen der Beteiligungshöhe
3.1.8DB-, DZ- und KommSt-Pflicht für Gesellschafter(-Geschäftsführer)
3.1.9Pkw-Sachbezug für den Gesellschafter-Geschäftsführer, der nicht Dienstnehmer ist
3.1.10Optimierung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge
3.2Gesellschafter von Personengesellschaften
3.2.1Kommanditisten
3.2.2Übersicht über Versicherungsverhältnisse von Personengesellschaftern
3.3Sportler und Trainer
3.3.1Steuer- und beitragsfreie Reiseaufwandsentschädigungen
3.3.2ÖSV-Trainer und ÖSV-Schisportler
3.3.3Schilehrer
3.3.4Steuerliche Behandlung von Einkünften von Sportlern
3.3.5Ermittlung der SV-Beitragsgrundlage bei Sportlerpauschalierung
3.4Künstler und Kunstschaffende
3.4.1Die Sozialversicherung der Künstler
3.4.2Versicherungspflicht der Künstler bis 31.12.2000 und Übergangsregelung
3.4.3Künstler und (freier) Dienstvertrag
3.4.4Sonderfall Architekten
3.4.5Steuerliche Behandlung von Einkünften von Künstlern und Schriftstellern - Pauschalierungsmöglichkeit
3.5Lehrende und Vortragende
3.5.1Hauptberufliche Tätigkeit
3.5.2Folgen der Einstufung von Vortragenden iSd § 25 Abs 1 Z 5 EStG
3.5.3Nebenberuflich Vortragende und Lehrende
3.5.4Tabellarische Übersicht
3.6Freie Berufe und Sozialversicherung - Opting Out Problematik
3.6.1Seinerzeitige Opting-Out-Entscheidungen der Freiberufler
3.6.2Opting-Out
3.6.3Administration des Wahlrechts
3.6.4Pro und Contra Privatversicherung - GSVG - ASVG
3.6.5Gruppenkrankenversicherungsvertrag (GKVV)
3.6.6Zusammentreffen von freiberuflicher Tätigkeit und weiterer krankenversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit - Mehrfachversicherung iSd § 14b GSVG
3.6.7Sonderfall - Antrag auf Kinderbetreuungsgeld und Opting-Out-Problematik
3.6.8Sonderfall des Zivilingenieurs
3.6.9Pflichtkrankenversicherung zur SV-Pension
3.6.10Leistungsvergleich GKVV und gesetzliche Krankenversicherung
3.7Berufsgruppen-ABC in tabellarischer Übersicht
Kapitel DAuszüge aus dem Leistungsrecht nach dem ASVG/GSVG/BSVG
4.1Pensionsversicherung
4.1.1Allgemeines Pensionsgesetz (APG) und Pensionskonto
4.1.2Die derzeit möglichen Pensionsarten
4.2Krankenversicherung
4.2.1Optionsmöglichkeiten für Sach- und Geldleistungsberechtigte im GSVG
4.2.2Flexible Gestaltung des Kostenanteils (§ 86 Abs 1 GSVG)
4.2.3Bewilligungsvorschriften bei Heilmitteln
4.2.4 Die SVA bzw SVS als Gesundheitsversicherung
4.2.5Mehrfachversicherungen in der Sozialversicherung
4.3Das Kinder(betreuungs)geld für alle
4.3.1Einführung
4.3.2Leistungen und deren Höhe
4.3.3Anspruchsvoraussetzungen
4.3.4Bezugsbeginn und Anspruchsdauer
4.3.5Ruhen des Anspruches auf KBG
4.3.6Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
4.3.7Zuverdienstgrenze - Welche Einkünfte sind maßgeblich?
4.3.8Auszug an maßgeblichen Einkünften (abgestimmt mit dem BMF)
4.4Rezeptgebührenobergrenze
Kapitel ETabellen, Übersichten
5.1Werte aus dem ASVG, GSVG und FSVG
5.2Beiträge für "normale" GSVG-Pflichtversicherte (§ 2 Abs 1 Z 1 - 3 GSVG)
5.3Beiträge für "Neue Selbständige" (§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG)
5.4Die Sozialversicherungsbeitragssätze und Leistungen
5.5 ASVG-Beitragssätze
5.6Veränderliche Werte im Beitrags- und Pensionsrecht
5.7Veränderliche Werte in der Krankenversicherung
5.8Übersicht möglicher freiwilliger (Kranken-)Versicherungen
5.9Personenkreis der in der Krankenversicherung mitversicherten Angehörigen
5.10Leistungs-Vergleich in der Krankenversicherung für 2020
5.11Leistungsrecht der GSVG-Krankenversicherung
5.12Gegenüberstellung: Echter/freier Dienstvertrag (ASVG) - Neuer Selbständiger/Gewerbetreibender (GSVG)
5.13Sozialversicherungsbeiträge im Steuerrecht
5.14Formular zur händischen Berechnung der GSVG-Beiträge
5.15Darstellung eines Pensionskontos
5.16Ausgesuchte Grenzen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht 2020
5.17Internetadressen (Stand: Jänner 2020)
SuchteilStichwort-/Paragrafen-/Gesetzes-Verzeichnis
Investition in Wissen bringt die höchsten Zinsen. (Benjamin Franklin, 1714 – 1790) Sehr geehrte Damen und Herren! Die Beurteilung steuerlicher Aspekte im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen ist für den Berater nicht möglich, ohne auch sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu bedenken – und umgekehrt. Die »Sozialversicherung 2020« ist als Standard-Arbeitsbehelf für alle konzipiert, die in der (Beratungs-)Praxis mit komplexeren und ineinander greifenden Bestimmungen beruflich zu tun haben, zB Steuerberater, Lohnabrechner, Steuersachbearbeiter, Finanzbeamte, Manager und Unternehmer, wenn sie Dienstnehmer einstellen oder Dienstleistungen beauftragen oder nach Einsparungen suchen. Aber auch betroffene Personengruppen selbst (vgl Kapitel C) finden hilfreiche Hinweise und Tipps. In vielen Tabellen und Übersichten sind die Informationen und Hinweise so aufbereitet, dass die Zusammenhänge klarer werden und der Überblick leichter wird. Bei der Darstellung wurde besonders auf die Verknüpfung des Sozialversicherungsrechts mit dem Steuerrecht geachtet. Der Arbeitsbehelf behandelt die einschlägigen Sachverhalte daher so, wie sich diese in der Praxis mit all ihren Verzweigungen in die einzelnen Rechtsmaterien hinein tatsächlich darstellen. Wie schon in den letzten Jahren ist das Werk in fünf Kapitel gegliedert. Zur besseren Orientierung verwenden wir vierstellige Randzahlen, wobei die erste Stelle immer für das jeweilige Kapitel steht: Kapitel AKurzfassung der gesetzlichen Neuerungen 2019/2020 und ausgesuchte Themen. Kapitel BSystematische Darstellung des Beitragsrechts. Enthält die »Systematische Darstellung des Beitragsrechts nach ASVG/GSVG/BSVG« aller Arten der sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse wie echter/freier Dienstvertrag, geringfügige Beschäftigung, gewerbliche/Neue Selbständige, Bäuerliche Sozialversicherung. Kapitel CSpezielle Berufsgruppen und deren beitragsrechtliche Beurteilung. Enthält die »Zielgruppenorientierte Darstellung«, die sich an den Betroffenen orientiert wie: GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, Gesellschafter von Personengesellschaften, Lehrende/Vortragende, Künstler, Sportler/Trainer und freie Berufe. Ein ca 10 Zielgruppen und 50 Berufe umfassendes Berufsgruppen-ABC reicht vom Animateur über Dolmetscher, Journalisten, Konsulenten bis zum Telearbeiter, Vorstandsmitglied, Wohnsitzarzt und Ziviltechniker. Kapitel DAuszüge aus dem Leistungsrecht. Hier werden die verschiedenen Pensionsarten nach dem ASVG/GSVG/BSVG« sowie deren Berechnung, die Optionsmöglichkeiten in der Krankenversicherung sowie Mehrfachversicherung und Kinderbetreuungsgeld erläutert. Kapitel ETabellen und Übersichten: 16 Tabellen enthalten für »Betroffene« alle Werte, die in der Sozialversicherung von Bedeutung sind: Werte und Beiträge für gewerbliche und Neue Selbständige, Werte und Gegenüberstellungen in der Krankenversicherung und weitere Übersichten. Trotz aller Sorgfalt bei der Erstellung des Werks sei an dieser Stelle auf den Haftungsausschluss verwiesen und zum anderen die Empfehlung angebracht, im Fall des Falles eine persönliche Beratung bei kompetenter Stelle in Anspruch zu nehmen. Jänner 2020
1.4Änderungen bei der Jahressechstelbewertung gemäß § 77 Abs 4a EStG Mit 1.1.2020 tritt eine neue Regelung in Kraft, die dazu verpflichtet das Jahressechstel bei unterjährigen Entgeltschwankungen im Zuge der Auszahlung des letzten laufenden Bezuges im Kalenderjahr erneut zu berechnen. Im Falle von starken Bezugsschwankungen, zB durch unterjährige Auszahlung von (gewinnabhängigen) Prämien, Gehaltsreduktionen oder Verlagerung von Sonderzahlungen in Monate, in denen mehrere laufende Bezüge anfallen (etwa Verlagerung der Weihnachtsremuneration in das erste Halbjahr), führte die Hochrechnung des Jahressechstels dazu, dass weit mehr als ein Sechstel der im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge als sonstiger Bezug mit den festen Steuersätzen gem § 67 Abs 1 EStG besteuert wird. Da diese Regelung es zuließ, dem Dienstnehmer durch Verlagerung der Auszahlungen einen nicht sachgerechten Vorteil zu verschaffen, ist aufgrund der Ergänzung des § 67 Abs 2 EStG ab 2020 wie folgt vorzugehen: Schwanken die Bezüge und somit das Jahressechstel unterjährig, so hat eine Neuberechnung am Jahresende bzw bei Austritt zu erfolgen. Übersteigt der Sonderzahlungsbetrag nach der Neuberechnung das „neue“ Jahressechstel, so sind die sonstigen Bezüge bei Auszahlung des letzten laufenden Bezuges verpflichtend aufzurollen und der Überhang ist nach dem Lohnsteuertarif (§ 67 Abs 10 EStG) zu versteuern. Eine Sechstelaufrollung in die Gegenrichtung, also bei ansteigendem Jahressechstel, ist von der Gesetzesänderung nicht gedeckt. Beispiel: Der Dienstnehmer erhält ein Bruttogehalt von € 3.000,--. Im ersten Halbjahr wird dem Dienstnehmer monatlich eine Prämie iHv € 1.000,-- ausbezahlt und zudem im März die Zielerreichungsprämie für das Vorjahr iHv € 2.000,--, welche als Sonderzahlung abgerechnet wird. Die Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) in der Höhe des Gehalts erhält der Dienstnehmer im April und Juni. Rechtslage bis 2019: Das Jahressechstel beträgt von Jänner bis Juni € 8.000,--. Keine der Sonderzahlungen, die zugeflossen sind (die letzte im Juni) übersteigt das Jahressechstel, weshalb auf alle der begünstigte Steuersatz von 6% angewendet werden kann. Rechtslage ab 2020: Das Entgelt des Dienstnehmers schwankt, da die laufende Prämie nur in den Monaten Jänner bis Juni ausbezahlt wird. Aus diesem Grund muss das Jahressechstel am Jahresende erneut berechnet werden. Dieses beträgt im Dezember € 7.000,-- (12 Gehälter à € 3.000,-- und 6 Prämien à € 1.000,-- = 42.000/6 = € 7.000,--). Da der Sonderzahlungsbetrag das neu berechnete Jahressechstel um € 1.000,-- übersteigt, ist dieser Überhang gem § 67 Abs 10 EStG nachzuversteuern. --- 3.6.6Zusammentreffen von freiberuflicher Tätigkeit und weiterer krankenversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit – Mehrfachversicherung iSd § 14b GSVG Eine Pflichtversicherung gem § 14b GSVG tritt nur dann ein, wenn das Erwerbs(Pensions)einkommen nicht durch eine Fonds(Krankenfürsorge)einrichtung der gesetzlichen Interessenvertretung umfasst ist. Dies vorrangig aus dem Grund, dass die freiberuflichen Einkünfte irgendwo versichert werden müssen. Obwohl der Gesetzgeber große Wahlmöglichkeiten bei einer (freiberuflichen) Tätigkeit einräumte, hat er bei mehreren Tätigkeiten somit restriktiv agiert. Derartige Versicherte finden sich alle im GSVG (§ 14b) wieder. Auch dieser Umstand sollte bei der Erstentscheidung nicht unberücksichtigt bleiben. Besondere Beachtung muss nämlich bei der Wahl für den Gruppenkrankenversicherungsvertrag dem Umstand geschenkt werden, dass eine andere nebenberufliche Tätigkeit bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen wiederum eine Krankenversicherungspflicht nach sich zieht. Der Gruppenkrankenversicherte hat in diesem Versicherungszweig eine Beitragsgrundlage von Null. Das bewirkt, dass möglicherweise doppelt Krankenversicherung zu zahlen ist. Beispiel: Ein Tierarzt hat bei Einkünften über der SV-Höchstbeitragsgrundlage für den privaten GKVV optiert. Er übt neben seiner tierärztlichen eine Tätigkeit als Neuer Selbständiger mit Einkünften über der kleinen Versicherungsgrenze aus. Mit seinen Einkünften als Neuer Selbständiger unterliegt er der Krankenpflichtversicherung gem § 2 Abs 1 Z 4 GSVG bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Es kommt zur echten Mehrfachversicherung. Hätte der Tierarzt die Versicherung nach § 14b GSVG gewählt, würde er schon von seinen tierärztlichen Einkünften die Höchstbeiträge in der KV zahlen und unterbliebe eine Krankenversicherung für die Einkünfte als Neuer Selbständiger. Achtung! Die Bestimmungen der Mehrfachversicherung in der KV sind voll anzuwenden (Differenzvorschreibung, Zehntelbestimmung bei Aktivversicherten bis 31.12.2008). Dies gilt ausschließlich für eine aktive Erwerbstätigkeit. Außerdem ist im Gegensatz zum § 14a GSVG hier die Versicherungsgrenze des § 2 Abs 1 Z 4 GSVG iZm § 4 Abs 1 Z 6 GSVG (kleine Versicherungsgrenze) relevant. Natürlich nur dann, wenn es sich nicht um eine sonstige Tätigkeit im Sinne des GSVG handelt.
| Erscheinungsdatum | 28.01.2020 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Maße | 210 x 295 mm |
| Gewicht | 740 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht |
| Schlagworte | Arbeitsrecht • ASVG • Beitragsgrundlagenmeldung • Beitragsrecht • BSVG • dbv • Familienbonus • Freiberufler • Fusion Sozialversicherungsträger • GSVG • Lohnverrechnung • Österreich • Papamonat • Pension • Personalverrechnung • Sachbezug • Sozialversicherung 2020 • Steuerrecht • Steuerreform • SV-Werte ab Jänner 2020 |
| ISBN-10 | 3-7041-0748-4 / 3704107484 |
| ISBN-13 | 978-3-7041-0748-0 / 9783704107480 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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