Zum Hauptinhalt springen
Nicht aus der Schweiz? Besuchen Sie lehmanns.de

Zukunft mit Lehre

Was die Lehre für Unternehmen leisten kann
Buch | Hardcover
160 Seiten
2019
dbv-Verlag (Österreich)
9783704107411 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Zukunft mit Lehre
CHF 38,50 inkl. MwSt
  • Titel nicht im Sortiment
  • Artikel merken
Der Leitfaden ist ein umfassendes Informations- und Nachschlagewerk für Ausbildungsbetriebe, das sie durch die anspruchsvolle Aufgabe der Lehrlingsausbildung führt.
Zielgruppe: Alle Unternehmen, die bereits Lehrlinge ausbilden, oder dies planen
Bildung, Ausbildung und Qualifikation sind die Schlüsselthemen der aktuellen wirtschafts- und bildungspolitischen Diskussion. Ein Ausbildungsweg steht dabei besonders im Fokus: die Lehre. Galt sie einst als selbstverständliches, über Jahrhunderte hinweg bewährtes Modell des Erwerbs von beruflichen Fähigkeiten, so hat sie in den letzten Jahrzehnten viel an Terrain verloren. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage – Stichwort: demographischer Wandel – gewinnt die duale Ausbildung jedoch wieder an Bedeutung. Dazu kommt ein wirtschaftliches Szenario, das den Betrieben zunehmend zu schaffen macht: der Fachkräftemangel.
Der Sammelband „Zukunft mit Lehre“ versucht, die duale Ausbildung und ihre Bedeutung für die heimische Wirtschaft möglichst umfassend im Kontext der aktuellen Entwicklungen zu verorten. Die steirischen Ausbildungsbetriebe bekommen damit ein umfassendes Informations- und Nachschlagewerk in die Hand, das sie durch die anspruchsvolle Aufgabe der Lehrlingsausbildung führt. Die darin versammelten Beiträge von Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Disziplinen bieten vertiefende Informationen zu allen relevanten Themen: von den gesetzlichen Grundlagen bis zu den Herausforderungen der Zukunft, die durch Digitalisierung und veränderte Berufsbilder entstehen und einen Paradigmenwechsel auf dem weiten Feld der beruflichen Qualifikation einleiten.

Vorwort

Kapitel 1Erfolgreiches Lehrlingswesen - Steirische Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und Unterstützungsleistungen der WKO wirken gemeinsam

Kapitel 2Berufsorientierung als Beitrag zur Lehrlingsakquise

2.1Österreich ein Land unter drei
2.2Berufsorientierung gestern - heute - morgen
2.2.1Eine kleine persönliche Zeitreise …
2.2.2Berufsorientierung ist Lebensorientierung und ein Prozess …
2.2.3Was bleibt und was sich ändern wird …
2.3Einflussfaktoren auf die Berufsfindung und Berufswahl
2.3.1 Eltern und Familien …
2.3.2 Freunde und "Peers"…
2.3.3 Lehrer …
2.3.4 Vorbilder und Rollenbilder …
2.3.5 Angreifen - Begreifen - Ergreifen…

Kapitel 3Eine Initiative zum Kennenlernen und Entwickeln von Talenten - Das Talentcenter der WKO Steiermark

3.1Berufswahl und -orientierung
3.2Interessen und Stärken erkunden im Talentcenter der Wirtschaftskammer Steiermark
3.2.1Der Talentreport
3.2.2Rückblick nach den ersten Jahren
3.3Weiterführende Aktivitäten und Ausblick

Kapitel 4Talente finden - Talente entwickeln

4.1Talente und internationale Anerkennung
4.2Sommerprogramm mit Programmieren und Sport
4.3Wissensdurst - Fest für Bildung und Talente

Kapitel 5Ausgewählte Themen aus dem Berufsausbildungsrecht für Lehrbetriebe

5.1Das Berufsausbildungsgesetz
5.2Gesetzliche Schutzbestimmungen für Lehrlinge
5.3Die Dauer der Lehrzeit
5.3.1Verkürzung der Lehrzeit
5.3.2Verlängerung der Lehrzeit
5.3.3Verlängerbare Lehre und Teilqualifikation
5.3.4Nichtanrechenbare Lehrzeit
5.3.5Zusammenfassung
5.4Die außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses (Ausbildungsübertritt)
5.4.1Formal notwendige Schritte zur außerordentlichen Lehrvertragsauflösung

Kapitel 6Entwicklungsperspektiven von Berufsbildern

6.1Kompetenzorientierung in der dualen Ausbildung
6.2Vorschlag für kompetenzorientierte Ausbildungsordnungen
6.2.1Berufsprofil
6.2.2Berufsbild
6.2.3 Prüfungsordnung

Kapitel 7Einfluss der Digitalisierung auf die Welt der Lehrberufe

7.1Alles digital!?
7.1.1Digitalisierung einmal praktisch
7.1.2Lehrberufe im Zeitalter der Digitalisierung
7.2Kompetenzen der Zukunft
7.3Ausbilden für die Digitalisierung
7.3.1Wie verändert die Digitalisierung Lehrberufe
7.3.2Eine Renaissance des Handwerks
7.3.3Ausblick
7.4Digitalisierung in der Ausbildung
7.5Wo geht die Reise hin?
7.6Literatur

Kapitel 8Die Berufsschule als wesentlicher Teil der Lehre

Kapitel 9Die Verbindung von Lehre und Matura

9.1Einleitung
9.2Einstieg Lehre mit Matura
9.3Zeitmodelle
9.3.1Freizeitmodell
9.3.2Arbeitszeitmodell
9.3.3Firmeninterne Kurse
9.4Der Weg zur Matura
9.4.1Der Basiskurs
9.4.2Die Vorbereitungslehrgänge
9.4.3Kursbeginn
9.4.4Anwesenheitspflicht
9.4.5Das Konsequenzenmodell
9.4.6Prüfungen
9.4.7Der Abschluss
9.4.8Ingenieur
9.5Vorteile

Kapitel 10Die Lehrabschlussprüfung als Gütesiegel der Fachkräftequalifizierung

10.1Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung
10.1.1Kostenübernahme und Freistellung zur Lehrabschlussprüfung
10.1.2Benötigte Unterlagen zur Antragstellung
10.2Zulassung zur Lehrabschlussprüfung
10.2.1Lehrlinge
10.2.2Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung
10.2.3Zusatzprüfung
10.3Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung
10.4 Aufbau der Lehrabschlussprüfung
10.5Die Prüfungskommission
10.6Wiederholung der Lehrabschlussprüfung
10.7Vorzeitiges Lehrzeitende durch die Lehrabschlussprüfung

Kapitel 11Lehrlingsausbildung braucht Qualität

11.1Wichtige Gründe für eine Lehrlingsausbildung auf Topniveau
11.2Entscheidende Qualitätsfaktoren für Ausbildungsbetriebe
11.2.1Einführung
11.2.2Wertschätzend miteinander umgehen
11.2.3Lehrlingsmarketing - für den Ausbildungsbetrieb begeistern
11.2.4Lehrlingsrekruting - den richtigen Lehrling finden
11.2.5Richtig in die Ausbildung starten
11.2.6Den Ablauf der Ausbildung überlegt planen und gestalten
11.2.7Qualifikationen stärken und Zusatzqualifikationen anbieten
11.2.8Qualifizierte Ausbilder und Fachkräfte
11.2.9Mit dem Ausbildungspartner Berufsschule Kontakt halten
11.3Institutionelle Qualitätsfaktoren der Lehrlingsausbildung
11.3.1Einführung
11.3.2Der Prozess der Berufsbildentwicklung für Lehrberufe
11.3.3Rahmenbedingungen des Berufsausbildungsgesetzes (BAG)
11.3.4Förderung der Ausbildungsqualität
11.3.5Sozialpartner-Initiativen zur Qualitätssicherung der Lehrlingsausbildung

Kapitel 12Die Förderkulisse für Ausbildungsbetriebe

12.1Allgemeines
12.2Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß Berufsausbildungsgesetz
12.2.1Basisförderung
12.2.2Förderungen für Weiterbildungen der Lehrlinge - zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
12.2.3Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
12.2.4Weiterbildung der Ausbilder
12.2.5Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
12.2.6Lehrlingsausbildung für Erwachsene
12.2.7Prämie für die Ausbildung von Lehrlingen aus einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung
12.2.8Coaching und Beratung für Lehrbetriebe
12.2.9Auslandspraktika - Unterstützungsleistungen zur Förderung der Internationalisierung der dualen Ausbildung
12.2.10Projektförderungen
12.2.11Ersatz der Internatskosten
12.3Förderung der Lehrausbildung des AMS

Kapitel 13Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten der Lehrausbildung

13.1Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten der Lehrausbildung
13.1.1Pflichten des Lehrlings
13.1.2Pflichten der Eltern
13.1.3Pflichten des Lehrberechtigten
13.1.4Lehrlingsentschädigung
13.1.5Urlaub und Arbeitsverhinderung
13.1.6Arbeitszeit
13.1.7Die Behaltezeit bzw Weiterverwendungszeit
13.1.8Zeiten in der Berufsschule
13.1.9Endigung und vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses
13.1.10Sozialversicherung für Lehrlinge

Kapitel 14Lehrlingsausbildung und Steuerrecht

14.1Lehrlingsausbildung und Steuerrecht
14.2Familienbeihilfe
14.3Beihilfe für Lehrbetriebe
14.4Lohnsteuer
14.5Einkommensteuer

Kapitel 15Die Bedeutung des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) für die berufliche Bildung

15.1Europa: Einheit und Vielfalt
15.2Der Europäische Qualifikationsrahmen
15.3Der österreichische Qualifikationsrahmen
15.4Erwartungen an den NQR

Kapitel 16Karriere mit beruflicher Bildung - Bildungspfade

16.1Warum Bildungspfade?
16.2Welche Perspektiven bieten die Bildungspfade der WKO?
16.2.1Was sind die Bildungspfade der WKO?
16.2.2Wie sind die Bildungspfade der WKO aufgebaut?
16.3Wie lassen sich die Bildungspfade der WKO in der Lehrlingsarbeit nutzen?

Kapitel 17EuroSkills 2020

17.1EuroSkills - die EM der Berufe
17.1.1 EuroSkills in Österreich - Der Kampf um den Zuschlag
17.1.2EuroSkills 2020 - ein Gewinn für alle Beteiligten
17.2 EuroSkills 2020 - mehr als ein Event
17.2.1 Der Mittelpunkt von EuroSkills 2020: Die Jugend
17.2.2 Try a Skill - Be a Hero
17.3 Unsere Vision für 2020 - Graz im Scheinwerferlicht Europas

AnhangDie für Ausbildungsbetriebe wichtigsten Adressen zur Lehrlingsausbildung

18.1Services der WKO Steiermark
18.2Weitere wichtige Adressen

Verzeichnis der Autoren

„Zukunft mit Lehre“ – der Titel des vorliegenden Buches drückt Optimismus und Zuversicht aus und das ist durchaus erwünscht. Denn das Thema Lehre ist voll mit Zukunft: mit den Zukunftshoffnungen von jungen Menschen, mit beruflichen Träumen, mit dem jugendlichen Ehrgeiz, die Welt zu erobern und seine Ziele zu erreichen. Das ist schön. Gleichzeitig ist es auch ernüchternd, dass wir überhaupt mit Nachdruck darauf hinweisen müssen, dass die duale Ausbildung in einem österreichischen Betrieb ein Garant für eine erfolgreiche berufliche Zukunft ist. Was ist passiert, dass die Lehre in den letzten Jahrzehnten so starke Imageprobleme bekommen hat? Wie konnte es geschehen, dass das Erlernen eines Berufes, der in der Gesellschaft gebraucht wird, den Ruf der „zweiten Wahl“ bekommen hat? Und die entscheidende Frage: Was können wir heute tun, um diese Entwicklung zu korrigieren? Die Lösung dieser Herausforderungen benötigt ein fundiertes Basiswissen, und genau dieses Wissen möchten wir in diesem Buch zur Verfügung stellen. Die Aufsätze und Beiträge, die wir hier versammelt haben, stammen von renommierten Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen. Sie beschäftigen sich mit verschiedenen rechtlichen Aspekten – vom Arbeits- und Sozialversicherungsrecht über das Steuerrecht bis zum Berufsausbildungsrecht –, diskutieren die Entwicklungsperspektiven der Berufsbilder, setzen die demografische Entwicklung in Beziehung zum Thema Lehre und untersuchen Einfluss, Chancen und Potenziale der Digitalisierung auf die Welt der Lehrberufe. Wir wenden uns damit an alle, die mit dem Thema Ausbildung, insbesondere natürlich mit dem Thema Lehre, befasst sind. Unsere Hauptzielgruppe sind die rund 5.000 steirischen Ausbildungsbetriebe, in denen rund 14.650 junge Menschen einen Beruf erlernen. Diese Betriebe erhalten mit „Zukunft mit Lehre“ ein umfassendes Informations- und Nachschlagewerk, das ihnen in den nächsten Jahren als Ratgeber zur Seite stehen soll. Die Ausbildung junger Menschen ist eine Aufgabe, der man gar nicht genug Aufmerksamkeit entgegenbringen kann. Das nötige Wissen dafür stellt dieses Buch zur Verfügung. „Zukunft mit Lehre“ diskutiert all die angesprochenen Themen in einem wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Umfeld, das sich rasch, ja dramatisch verändert. Am augenscheinlichsten wird dies, wenn man sich die Zusammensetzung der Gesellschaft genauer ansieht. Laut den Bevölkerungsdaten von Statistik Austria hat die Zahl der 20- bis 60-Jährigen im Jahr 2019 ihren Höhepunkt erreicht. Ab nun nimmt die Zahl ab und wird bis zum Jahr 2030 um mehr als 230.000 Personen zurückgehen. Schon 2024 wird es um 40.000 mehr 60-Jährige als 20-Jährige geben. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern schlägt sich diese demografische Lücke in der Steiermark in absoluten Zahlen besonders negativ nieder. Bis zum Jahr 2030 werden uns über 50.000 Personen im Haupterwerbsalter in der Steiermark fehlen! Oder anders gesagt: In den kommenden Jahren gehen doppelt so viele Menschen in Pension wie ins Erwerbsleben nachrücken. Das sind schwierige gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen, die auch massive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. 75% aller heimischen Unternehmen leiden bereits jetzt unter akutem Fachkräftemangel. In Österreich fehlen aktuell 162.000 Professionisten, in der Steiermark mehr als 25.000. Das wird sich bis 2030 dramatisch verschärfen, wenn keine Maßnahmen gesetzt werden. In Gewerbe, Handwerk, Handel, Tourismus, IT und Beratung bleiben mehr als 50% der offenen Stellen mehr als sechs Monate unbesetzt. Sechs von zehn Unternehmen haben Umsatzeinbußen erlitten, weil sie Aufträge nicht annehmen konnten. Und jetzt kommt der Kernsatz, den alle Untersuchungen und Studien unisono aufweisen: Besonders nachgefragt werden Lehrabschlüsse! Es ist jedoch nicht allein die Demografie, die uns in diese schwierige Lage gebracht hat. Es waren und sind gesellschaftliche Strömungen und Denkweisen, die sich in den Köpfen der Menschen festgesetzt haben und die wir in Stehsätzen finden, die man immer wieder hören kann: „Du sollst es einmal besser haben“, „Wenn du in der Schule nicht brav bist, musst du eine Lehre machen“ etc. Kindern eine möglichst gute Bildung und Ausbildung zu ermöglichen, samt den damit verbundenen akademischen Abschlüssen, ist ein großer Wert und zeugt von noblen Absichten. Allerdings kann sich keine Gesellschaft der Welt leisten, dass dadurch Schlüsselkompetenzen nicht mehr ausreichend ausgebildet werden. Dahinter stehen oft falsche Ausbildungsentscheidungen der Eltern, die naturgemäß einen großen Einfluss auf die Jugend haben – mit fatalen Folgen: In der Steiermark brechen Jahr für Jahr rund 30% der Schülerinnen und Schüler (insgesamt rund 3.000 junge Menschen) ihre Ausbildung in den Bereichen BMS, BHS und AHS ab. Das können wir nicht mehr weiter zulassen, und zwar nicht nur, weil die Wirtschaft drunter leidet, sondern weil die jungen Menschen unter diesen falschen Entscheidungen leiden und oft nur mühsam wieder zurück auf ihren Weg finden. Was wir brauchen, sind die richtigen Begabungen und Talente in den richtigen Berufen, ohne diese gegeneinander auszuspielen. Denn eines steht fest: Es bleibt kein Stein auf dem anderen, in keinem Beruf – dafür sorgt die technologische Entwicklung, die wir heute noch etwas unscharf „Digitalisierung“ nennen. Ihre Auswirkungen sind heute noch nicht wirklich abschätzbar, aber die Veränderungen werden umfassend sein. Denn die Digitalisierung stellt eine neue Form der industriellen Revolution dar, der sich niemand entziehen kann. Ein Wandel, der alle Bereiche unseres Lebens betreffen wird, der viele Herausforderungen, aber vor allem auch Chancen mit sich bringt. Studien zufolge ist das wirtschaftliche Potenzial der Digitalisierung vergleichbar mit dem des Wiederaufbaus in den 50er-Jahren. Vor diesem Hintergrund zählt einzig und allein die Fähigkeit, sich diesen Veränderungen anzupassen. Oder um Charles Darwin zu zitieren: „Es ist nicht die stärkste Spezies, die überlebt, auch nicht die intelligenteste, es ist diejenige, die sich am ehesten dem Wandel anpassen kann.“ In diesem Umfeld brauchen wir als Wirtschaft und als Gesellschaft top-ausgebildete Fachkräfte, die in der Lage sind, mit ihrem Wissen diesen Wandel zu begleiten und die Auswirkungen zu verstehen und idealerweise zu antizipieren. Zugegeben, das ist viel verlangt, aber es ist möglich. Zwei Eigenschaften werden diese Entwicklung begleiten: Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Die Wirtschaftskammer Steiermark setzt sich seit vielen Jahren mit ganzer Kraft dafür ein, Bewusstsein für diese wichtigen Themen zu schaffen, sie in den Köpfen der Menschen zu verankern und so für die Zukunft bereit zu sein. „Zukunft mit Lehre“ ist ein weiterer Meilenstein auf diesem Weg. Langsam, sehr langsam scheinen diese Bemühungen auch von Erfolg gekrönt zu sein: Ende 2018 konnten wir erstmals seit Langem wieder steigende Lehrlingszahlen verzeichnen: Die Zahl der Lehranfänger ist in der Steiermark um 9,1% gestiegen – das ist erfreulich, aber kein Grund, sich zurückzulehnen. Es ist das Ergebnis von langer und konsequenter Arbeit, um die Lehre wieder dorthin zu führen, wo sie von ihrer Bedeutung her stehen muss. Jede Lehrstelle, die mit einem motivierten jungen Menschen besetzt werden kann, ist dabei ein Erfolg. Als Präsident der WKO Steiermark, aber auch als Unternehmer, der selbst Lehrlinge ausbildet, ist mir dieses Buch ein ganz besonderes Anliegen. Sie finden darin die aktuelle Faktenlage zum Thema duale Ausbildung – das Werk ist gewissermaßen state of the art. Manches davon haben wir selbst ins Leben gerufen – etwa die EuroSkills 2020 in Graz oder das Talentcenter –, vieles liegt jedoch in der Verantwortung der ausbildenden Unternehmen, die sich Tag für Tag für unsere Jugend einsetzen. Ihnen sei an dieser Stelle ganz besonders gedankt! Josef Herk Unternehmer und Präsident der Wirtschaftskammer Steiermark Oktober 2019

Kapitel 5: Ausgewählte Themen aus dem Berufsausbildungsrecht für Lehrbetriebe Sabrina Tegelhofer 5.1Das Berufsausbildungsgesetz Die duale Ausbildung ist ein bedeutender Teil des österreichischen Bildungssystems und vermittelt eine vollständige berufliche Ausbildung mit einem anerkannten Abschluss. Da es sich bei einem Lehrverhältnis primär um ein Ausbildungsverhältnis für Jugendliche handelt, es aber gleichzeitig ein Dienstverhältnis mit arbeitsrechtlichen Besonderheiten ist, gibt es eigene gesetzliche Vorgaben, die einerseits diese besondere Konstellation berücksichtigen und andererseits einen bundesweit einheitlichen Ausbildungsstandard sichern sollen. Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen bilden den Rahmen für die duale Ausbildung. Für jeden Lehrberuf gibt es eine Ausbildungsordnung, welche die Grundlage für die betriebliche Ausbildung darstellt. TIPP: Das vollständige Berufsausbildungsgesetz und die Ausbildungsordnungen sind unter www.ris.gv.at zu finden. Im Berufsausbildungsgesetz (BAG) finden sich unter anderem Bestimmungen zu den Voraussetzungen der Lehrlingsausbildung, zu den Rechten und Pflichten der Lehrlinge und Lehrbetriebe, zum formalen Zustandekommen eines Lehrvertrages und dessen Auflösemöglichkeiten sowie zu den Aufgaben der Lehrlingsstelle. Die Lehrlingsstelle ist die Berufsausbildungsbehörde erster Instanz. Die Mitarbeiter der Lehrlingsstelle sind zentraler Ansprechpartner für die Berufsausbildung und - bieten Beratung in allen Belangen des Lehrverhältnisses an, - prüfen die Eignung der Lehrbetriebe in sachlicher und personeller Hinsicht, - sind für die Prüfung und Eintragung der Lehrverträge zuständig und - wickeln die Lehrabschlussprüfungen und die Förderungen für Lehrbetriebe und Lehrlinge ab.   TIPP: Wenn Lehrlinge in weiteren Berufen ausgebildet werden sollen, Fragen zur Lehrlingsausbildung oder Förderungen allgemein auftauchen oder sich Schwierigkeiten in der Ausbildung ergeben, bieten die Mitarbeiter der Lehrlingsstelle kostenlose Beratung im Rahmen eines Betriebsbesuches an. 5.2Gesetzliche Schutzbestimmungen für Lehrlinge Da Lehrlinge als Dienstnehmer gelten, sind für sie die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes anzuwenden. Für die Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren gelten zusätzlich besondere Schutzbestimmungen, die im Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG) sowie in der Verordnung über Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) geregelt sind. Arbeitsstätten, Arbeitsräume, Arbeitsplätze etc sind wie bei allen anderen Dienstnehmern entsprechend den Vorgaben des Arbeitnehmerschutzgesetzes (ASchG), einzurichten. Bei der Beschäftigung von Jugendlichen ist der Dienstgeber zudem verpflichtet, vor Beginn der Beschäftigung die Gefahren für die Gesundheit, Sicherheit und Sittlichkeit zu ermitteln und dementsprechend erforderliche Maßnahmen zu treffen. Die Körperkraft, das Alter sowie der Stand der Ausbildung und der Unterweisung der Jugendlichen sind dabei zu berücksichtigen. Lehrlinge sind vor der Arbeitsaufnahme über die im Betrieb bestehenden Gefahren sowie über die betrieblichen Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen zu unterweisen. Die Unterweisung muss nachweislich und während der Arbeitszeit erfolgen und ist in angemessenen Zeiträumen, mindestens jedoch in jährlichen Abständen zu wiederholen. In der Verordnung über Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) ist geregelt, mit welchen gefährlichen Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln sowie unter welchen besonderen Belastungen Jugendliche nicht arbeiten dürfen. Die Arbeit mit gefährlichen Arbeitsmitteln ist in vielen Fällen nach einer gewissen Ausbildungszeit und mit dem Nachweis einer entsprechenden Gefahrenunterweisung in der Berufsschule für Jugendliche in Ausbildung erlaubt. Für berufstätige Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren gibt es die Möglichkeit, einmal pro Jahr eine Jugendlichenuntersuchung zu besuchen. Der Lehrberechtigte hat die Lehrlinge über die Durchführung der Untersuchung zu informieren und ihnen die erforderliche Zeit für die Teilnahme unter Fortzahlung des Entgeltes frei zu geben. Bei Jugendlichen, die erstmalig eine Beschäftigung antreten, ist diese Untersuchung möglichst binnen zwei Monaten durchzuführen.   Im Betrieb ist ein aktuelles Verzeichnis der beschäftigten Jugendlichen zu führen, das folgende Daten beinhalten muss: - Familienname und Vorname - Wohnort des Jugendlichen - Geburtsdatum - Datum des Eintrittes in den Betrieb - Art der Beschäftigung - Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlohnung - die Zeit, während der dem Jugendlichen Urlaub gewährt wurde - Name und Wohnort der gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen Die Aufzeichnungen sind zwei Jahre aufzubewahren. TIPP: Musterformulare für das Verzeichnis der Jugendlichen stehen unter www.arbeitsinspektion.gv.at zur Verfügung. Nach Geschlecht getrennte sanitäre Einrichtungen sind notwendig, wenn regelmäßig gleichzeitig mindestens fünf Frauen und mindestens fünf Männer anwesend sind. Außerhalb des Betriebes dürfen Jugendliche nicht zur Beförderung höherer Geld- und Sachwerte unter eigener Verantwortung herangezogen werden. Wer die Bestimmungen des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes nicht beachtet, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann von der Bezirksverwaltungsbehörde bestraft werden. Bei wiederholten Verstößen kann die Beschäftigung von Lehrlingen auf bestimmte Zeit oder dauernd untersagt werden. ---- Kapitel 12 Die Förderkulisse für Ausbildungsbetriebe Harald Schiestl 12.1Allgemeines Die duale Ausbildung ist einer der Eckpfeiler des österreichischen Bildungssystems. Zur optimalen Unterstützung dieses Systems wurden im Juni 2008 Beihilfen für die betriebliche Ausbildung von Lehrlingen gem § 19c Berufsausbildungsgesetz eingeführt. Diese Beihilfen lösten das bestehende Förderungssystem der Lehrlingsausbildungsprämie und des Blum-Bonus ab. Die Beihilfen dienen dazu, Zahl und Qualität der betrieblichen Ausbildungsplätze zu erhöhen. Parallel dazu gibt es auch die Förderung der Lehrausbildung des AMS. Damit steht Ausbildungsbetrieben ein umfangreiches System an Förderungen und Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Förderungen wurden bereits positiv evaluiert und werden laufend an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die aktuellen Förderungen und Maßnahmen für Ausbildungsbetriebe (Stand Juli 2019). 12.2Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß Berufsausbildungsgesetz Diese Beihilfen sind bedarfs- und qualitätsorientiert ausgerichtet und bestehen aus unterschiedlichen Förderungen und Unterstützungsmaßnahmen. Sie sind im Berufsausbildungsgesetz verankert und werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Zusätzlich zum Berufsausbildungsgesetz gibt es als rechtliche Grundlagen noch drei Förderrichtlinien, die die Arten, die Dauer und die Form der Vergabe regeln. Die Vergabe der Beihilfen und die Administration erfolgen im übertragenen Wirkungsbereich der Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft durch die Lehrlingsstellen im Namen und auf Rechnung des Bundes. Die Lehrlingsstellen können sich dabei auch einer geeigneten Gesellschaft als Dienstleister bedienen. Daher übernimmt die WKO Inhouse GmbH einzelne Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der Entscheidungen der Lehrlingsstellen. Die Abwicklung der Förderungen ist an den Umstand angepasst, dass Förderwerber in der Regel keine oder wenig Erfahrungen mit der Beantragung von Förderungen haben bzw viele Unternehmen auch keine personellen Ressourcen für die Beantragung von Förderungen haben. Daher können Förderanträge mit einfach auszufüllenden Förderanträgen rasch und unkompliziert in Papierform oder elektronisch über LOS (Lehre.Fördern-Online-Service) eingebracht werden. Die Fördervergabe wird nach dem Eingang des Antrags unternehmerfreundlich mit hoher Effizienz und dem größtmöglichen Service für Ausbildungsbetriebe rasch und trotzdem kostensparend abgewickelt. Ausbildungsbetriebe werden mit unterschiedlichsten Förderungen von Beginn der Ausbildung bis zum Ende des Lehrverhältnisses unterstützt und für ihre gute Ausbildungsleistung belohnt. Förderbar sind Lehrberechtigte gem § 2 Berufsausbildungsgesetz und Lehrberechtigte gem § 2 Land- und Forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz. Nicht förderbar sind Ausbildungseinrichtungen. Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist immer ein eingetragener aufrechter Lehrvertrag. Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder einen bevollmächtigten Vertreter einzubringen. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet drei Monate nach Ablauf des betreffenden Lehrjahres bzw des besuchten Kurses. Bei Vorliegen triftiger Gründe kann diese Frist von den Lehrlingsstellen auf maximal sechs Monate erstreckt werden. Beträge unter dreißig Euro werden nicht ausbezahlt und nicht kumuliert. TIPP: Bei Fragen zu den Förderungen das Förderreferat der Lehrlingsstelle (Hotline 0316 601 106) kontaktieren. Die Förderungsexperten beantworten die Fragen schnell und kompetent. Alle Informationen zu den Förderungen gibt es auch auf www.lehre-foerdern.at 12.2.1Basisförderung Ein Lehrbetrieb bekommt die Basisförderung für jedes abgeschlossene Lehrjahr. Die Förderhöhe beträgt für das 1. Lehrjahr drei Bruttolehrlingsentschädigungen laut Kollektivvertrag, für das 2. Lehrjahr zwei Bruttolehrlingsentschädigungen laut Kollektivvertrag und für das 3. und 4. Lehrjahr jeweils eine Bruttolehrlingsentschädigung laut Kollektivvertrag. Lehrzeitanrechnungen oder Verkürzungen der Lehrzeit werden berücksichtigt. ACHTUNG: Unbedingt das Lehrjahr zu Ende lernen lassen – wird das Lehrverhältnis auch nur einen Tag vor Ende des Lehrjahres gelöst, ist eine Basisförderung nicht möglich! Die Förderanträge der Basisförderung werden den Lehrbetrieben weitgehend vorausgefüllt nach Ende des Lehrjahres zugeschickt bzw stehen den Betrieben dann elektronisch im LOS zur Verfügung. TIPP: Förderanträge für die Basisförderung gleich zurückschicken – die Anträge werden österreichweit nach dem First-in-First-out-Prinzip bearbeitet. Das Lehrjahresende wenn möglich im Kalender notieren. Wenn 3 Wochen nach Ende des Lehrjahres kein Antrag eingetroffen ist (oder elektronisch im Lehre.Fördern-Online-Service aufscheint) das Förderreferat der Lehrlingsstelle kontaktieren. 12.2.2Förderungen für Weiterbildungen der Lehrlinge – zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen Weiterbildungen von Lehrlingen, die ein Lehrbetrieb zur Gänze bezahlt, werden mit 75% der Nettokurskosten bis zu einem Deckel von € 2.000,-- pro Lehrling und Lehrzeit gefördert. Geförderte Maßnahmen sind von der Lehrlingsstelle vorgeschriebene Weiterbildungen, berufsbezogene Zusatzausbildungen im Rahmen des Berufsbildes und berufsbezogene Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus. Voraussetzung ist ua, dass die Kurse in der Arbeitszeit stattfinden oder die Kurszeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Beispiele für geförderte Kurse sind: - Kurse die der positiven Entwicklung der Persönlichkeit bzw der sozialen Kompetenzen dienen (zB Lehrlingsakademien) - Grundausbildungen für Lehrlinge (zB in den Bereichen Metall oder Elektro) - EDV-Kurse - Sprachkurse TIPP: Auch wenn nach Ende des Kurses noch nicht alle Unterlagen vorhanden sind trotzdem den Förderantrag einreichen – die Antragsfrist von 3 Monaten nach Ende des Kurses ist damit gewahrt. Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung werden ebenfalls gefördert. Die Förderhöhe beträgt 75% der Kurskosten ohne allfällige Umsatzsteuer bis zu einer Gesamthöhe von € 500,-- pro Lehrling und Lehrzeit. TIPP: Lehrlinge können ebenfalls eine Förderung für einen Vorbereitungskurs beantragen. Die Förderhöhe für Lehrlinge beträgt 100% ohne Deckelung. Lehrlinge können auch mehrere Kurse besuchen und bekommen dann für jeden Vorbereitungskurs eine Förderung (zB bei Doppellehren, bei negativen Prüfungen, bei mehreren Vorbereitungskursen zu unterschiedlichen Themen). Lehrbetriebe, die ihren Lehrlingen das Modell „Lehre mit Matura“ ermöglichen, werden ebenfalls unterstützt. Gefördert wird beim Besuch der Vorbereitungszeit auf die Berufsreifeprüfung die Bruttolehrlingsentschädigung laut Kollektivvertrag im Ausmaß der Kurszeiten. Voraussetzungen sind, dass die Lehrzeit nicht verlängert ist und die Zeiten des Kurses auf die Arbeitszeit angerechnet werden. 12.2.3Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten Für Lehrbetriebe mit lernschwachen Lehrlingen gibt es eine Reihe von unterstützenden Förderungen. Voraussetzung ist immer die Kostenübernahme durch den Betrieb. Sollte ein Lehrling zu Beginn der Ausbildungszeit noch Schwächen haben, können Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau in den Bereichen Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache zu 100% der Nettokurskosten bis zu einem Deckel von € 3.000,-- gefördert werden. In diesem Fall ist ein Besuch von Nachhilfekursen vor dem ersten Berufsschulbesuch sinnvoll. Sollte ein Lehrling trotz Nachhilfe in einem Berufsschulfach nicht positiv sein, werden Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen zu 100% unter dem gleichen Deckel wie bei den Nachhilfekursen (€ 3.000,--) gefördert. Muss ein Lehrling eine Berufsschulklasse wiederholen, wird die Bruttolehrlingsentschädigung für die Zeit des Berufsschulbesuchs aliquot gefördert. Für diese Förderung muss ein Besuch „zusätzlich“ sein, dh der Ausbildungsbetrieb muss den Lehrling innerhalb eines Lehrjahres zweimal oder innerhalb eines Jahres nach Ende der Lehrzeit einmal in die Berufsschule gehen lassen. Bei Lehrlingen ohne Berufsschulabschluss wird der Vorbereitungskurs auf die theoretische Lehrabschlussprüfung mit 100% und ebenfalls unter dem Deckel von € 3.000,-- gefördert. TIPP: Mit LOS, dem Lehre.Fördern-Online-Service, können Förderanträge schnell und unbürokratisch eingereicht werden. Der Einstieg erfolgt mit einem WKO-Benutzerkonto über https://los.wko.at. Die Vorteile von LOS sind: - Einfaches Ausfüllen der Antragsformulare. - Zeit- und Kostenersparnis. - Alle Förderungen auf einen Blick. 12.2.4Weiterbildung der Ausbilder Eine weitere Förderart zur Erhöhung der Ausbildungsqualität ist die Förderung für Weiterbildungen der Ausbilder. Wenn der Lehrbetrieb den Kurs bezahlt, werden 75% der Kurskosten ohne Umsatzsteuer mit einem Deckel von € 2.000,-- pro Ausbilder und Kalenderjahr gefördert. Maßnahmen die finanziell unterstützt werden sind zB Kurse in den Bereichen Ausbildungsrecht, Pädagogik/Psychologie, Suchtprävention und Umgang mit Migranten. Nicht gefördert werden beruflich-fachliche Weiterbildungen. Voraussetzung ist die Ausbilderqualifikation. TIPP: Vor Besuch einer Weiterbildung für Ausbilder das Förderreferat der Lehrlingsstelle kontaktieren, um sicherzustellen, dass die Weiterbildung unter die geförderten Maßnahmen fällt.

Erscheinungsdatum
Sprache deutsch
Maße 175 x 245 mm
Gewicht 445 g
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht
Schlagworte Arbeitsrecht • Ausbildung • Berufsbild • Berufsorientierung • Berufsschule • Bildungspfad • Digitalisierung • EuroSkills • Förderung • Lehrabschlussprüfung • Lehrberechtige • Lehre mit Matura • Lehre mit Zukunft • Lehrling • Österreich • Qualifikation • Service WKO Steiermark • Sozialversicherungsrecht • Steuerrecht • Talentcenter
ISBN-13 9783704107411 / 9783704107411
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
Mehr entdecken
aus dem Bereich
eine Sammlung wichtiger Betriebsvereinbarungen mit praxisbezogenen …

von Bianca Bigos; Frank Maschmann; Susanne Schaperdot

Buch | Hardcover (2025)
C.H.Beck (Verlag)
CHF 194,55