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Urlaub, Krankenstand und andere Dienstverhinderungsgründe

Grundlagen und Tipps für die Praxis
Buch
60 Seiten
2019 | 2. Auflage
dbv-Verlag (Österreich)
9783704107398 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Urlaub, Krankenstand und andere Dienstverhinderungsgründe - Angelika Hörzer, Martin Lehrer
CHF 15,40 inkl. MwSt
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Kompakt und verständlich alles, was Sie über Dienstverhinderungsgründe und Entgeltfortzahlung wissen müssen – inklusive Neuerungen wie Begleitungsfreistellung und Persönlicher Feiertag.
Zielgruppe: Lohnverrechner, Personalabteilungen sowie interessierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das österreichische Arbeitsrecht beinhaltet zahlreiche Tatbestände, die den Anspruch auf Entgeltfortzahlung des Arbeitnehmers vorsehen, auch wenn dieser an der Arbeit verhindert ist. Ohne weitere Voraussetzungen steht jedem Arbeitnehmer ein (mindestens) 5-wöchiger Urlaub zu. Daneben bestehen auch Ansprüche auf Fortzahlung für einen vorgegebenen, nach der Dienstzeit gestaffelten Zeitraum, wenn eine Verhinderung der Arbeitsleistung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eintritt. Auch sonstige Dienstverhinderungsgründe wie beispielsweise Arztbesuche, Krankheit eines nahen Angehörigen oder die eigene Hochzeit und ähnliche Ereignisse lösen die Entgeltfortzahlung aus.
Ziel der Broschüre ist die kompakte und verständliche Darstellung aller Informationen zu diesem Thema. Ergänzt werden die Erläuterungen durch Musterformulierungen sowie zahlreiche Rechenbeispiele und aktuelle Judikate.
Aus dem Inhalt:
- Erholungsurlaub
- Pflegefreistellung
- Krankheit und Arbeitsunfälle
- Unterschiede Krankenstand Arbeiter/Angestellte
- Ausfallsprinzip
- Persönliche Dienstverhinderungsgründe
- Persönlicher Feiertag

Die 2. Auflage wurde umfangreich aktualisiert und enthält alle wesentlichen Änderungen, wie zB
- Der Karfreitag als „Persönlicher Feiertag“
- Die „Begleitungsfreistellung“
- Die Angleichung der Entgeltfortzahlung von Angestellten an jene der Arbeiter bei Krankenstand sowie die Verlängerung dieser Entgeltfortzahlung
- Krankenstand der Lehrlinge
- Aufhebung der Beschränkung der Dienstverhinderungsgründe durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Dienstvertrag bei Arbeitern
- Anrechnung von Elternkarenzzeiten auf dienstzeitabhängige Ansprüche
- Die Entgeltfortzahlung bei Hilfseinsätzen uvm

Vorwort

Kap 1Einleitung

1.1Allgemein
1.2Der Urlaubsanspruch
1.2.1Urlaubsanspruch bei Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit (oder umgekehrt)
1.2.2Vordienstzeitenanrechnung/Zusammenrechnung
1.2.3Übersicht über die anzurechnenden bzw zusammenzurechnenden Vordienstzeiten
1.3Das Urlaubsjahr
1.4Der Urlaubsverbrauch
1.5Einseitiger Urlaubsantritt
1.5.1Auf Arbeitgeberseite: Betriebsurlaub/ Urlaubssperre
1.5.2Auf Arbeitnehmerseite
1.6Widerruf einer Urlaubsvereinbarung
1.6.1Rücktritt durch den Arbeitgeber
1.6.2Rücktritt durch den Arbeitnehmer
1.7Urlaubsverbrauch während der Kündigungsfrist
1.8Verjährung des Urlaubsanspruchs
1.9Erkrankung während des Urlaubs
1.10Urlaubsentgelt
1.11Urlaubsablöse
1.12Vergütung von nicht verbrauchtem Urlaub
1.13Rückforderung von zu viel verbrauchtem Urlaub
1.14Urlaubsaufzeichnungen

Kap 2Pflegefreistellung

2.1Allgemein
2.1.1Krankenpflegefreistellung
2.1.2Betreuungsfreistellung
2.1.3Begleitungsfreistellung
2.1.4Ausmaß
2.1.5Entgelt
2.1.6Zusammentreffen von Urlaub und Pflegefreistellung
2.1.7Urlaub ohne vorherige Vereinbarung

Kap 3Krankheit und Arbeitsunfälle

3.1Allgemein
3.1.1Krankmeldung, Krankenstandsbestätigung
3.1.2Vorsätzlich oder grob fährlässig herbeigeführter Krankenstand
3.1.3Urlaubsanspruch und entgeltfreier Krankenstand
3.1.4Abfertigung und entgeltfreier Krankenstand
3.1.5Sonderzahlungen und entgeltfreier Krankenstand
3.1.6Höhe der Entgeltfortzahlung
3.1.7Beendigungsarten im Krankenstand
3.2Krankenstand der Angestellten bzw der Arbeiter
3.3Krankenentgelt bei Beginn eines neuen Arbeitsjahres
3.4Krankenstand der Lehrlinge
3.5Zuschuss zur Entgeltfortzahlung

Kap 4Sonstige Dienstverhinderungsgründe

4.1Gründe, die aufseiten des Arbeitnehmers liegen
4.2Gründe, die aufseiten des Arbeitgebers liegen

Abkürzungsverzeichnis

Das österreichische Arbeitsrecht beinhaltet zahl-reiche Tatbestände, die den Anspruch auf Entgelt-fortzahlung des Arbeitnehmers vorsehen. Neben einem (mindestens) 5-wöchigen Urlaub, der jedem Arbeitnehmer ohne weitere Voraussetzungen zusteht, bestehen auch Ansprüche auf Fortzahlung für einen vorgegebenen, nach der Dienstzeit gestaffelten Zeitraum, wenn eine Verhinderung der Arbeitsleistung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eintritt. Auch sonstige Dienstverhin-derungsgründe wie beispielsweise Arztbesuche, Krankheit eines nahen Angehörigen oder die eige-ne Hochzeit und ähnliche Ereignisse lösen die Entgeltfortzahlung aus. Alle Fortzahlungstatbestände werfen zahlreiche Fragen in der Praxis auf: Wie lange muss der Dienstgeber das Entgelt weiterzahlen? Können Sonderzahlungen bei langen Krankenständen ge-kürzt werden? Muss ein Arbeitnehmer unaufgefor-dert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen? Welche Rechte bzw Pflichten treffen den Dienst-geber bei den diversen Verhinderungsgründen? Können Arbeitnehmer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber einen Erholungsurlaub antreten? Wie verhält es sich mit dem kürzlich in Kraft getretenen „persönlichen Feiertag“? Und wie erfolgte die An-gleichung der Entgeltfortzahlung im Krankenstand von den Angestellten an jene der Arbeiter? Die vorliegende Broschüre, deren Grundkonzept und Idee von der Autorin der Erstauflage stammt und weitgehend beibehalten wurde, informiert Sie – neben der Beantwortung der gestellten Fragen – über die zahlreichen Neuerungen und gibt Ihnen ei-ne Übersicht über alle grundlegenden Bestimmun-gen betreffend die Entgeltfortzahlung aufgrund der verschiedensten Dienstverhinderungsgründe. Die Autoren, September 2019

Kap 1Erholungsurlaub 1.1Allgemein Die wesentliche Norm für urlaubsrechtliche Bestimmungen ist das Urlaubsgesetz (UrlG). Das UrlG ist auf Arbeiter, Angestellte sowie Lehrlinge anzuwenden. Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind insbesondere land- und forstwirtschaftliche Arbeiter, Heimarbeiter, Arbeiter, auf die das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz anzuwenden ist, Schauspieler, Arbeitsverhältnisse zum Bund, zu einem Bundesland oder zu einer Gemeinde, freie Dienstnehmer und Volontäre. 1.2Der Urlaubsanspruch Dem Arbeitnehmer gebührt für jedes Arbeitsjahr ein bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt - 30 Werktage bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Dienstjahren und - 36 Werktage nach Vollendung des 25. Dienstjahres. Werktage sind die 6 Wochentage von Montag bis einschließlich Samstag. Wird der Arbeitnehmer regelmäßig nur 5 oder weniger Wochentage beschäftigt, ist der Urlaubsanspruch in die entsprechenden Arbeitstage umzurechnen: BeschäftigungsausmaßUrlaubsanspruch 5 Tage/Woche25 Arbeitstage 4 Tage/Woche20 Arbeitstage 3 Tage/Woche15 Arbeitstage 2 Tage/Woche10 Arbeitstage 1 Tag/Woche5 Arbeitstage Hinweis: Die Berechnung von Urlaub in Stunden ist gesetzlich nicht vorgesehen und in praxi meist mit einem doch erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden. Ein Umrechnen in Urlaubsstunden ist jedoch dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer daran ein spezielles Interesse hat und eine Vereinbarung über den stundenweisen Urlaubsverbrauch abgeschlossen wurde. Jedenfalls hat die Handhabung fair bzw ohne Missbrauch zu erfolgen. Der Urlaubsanspruch entsteht in den ersten 6 Monaten der Betriebszugehörigkeit aliquot, nach Vollendung der ersten 6 Monate gebührt jeweils am Beginn des neuen Urlaubsjahres sofort der volle Urlaubsanspruch. Der Urlaubsanspruch wird durch Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgelt besteht, grundsätzlich nicht gekürzt, außer das Gesetz sieht eine solche Verkürzung ausdrücklich vor. Fallen in ein Urlaubsjahr daher Zeiten einer - Bildungskarenz; - Familienhospizkarenz oder - eines mehr als 30-tägigen Präsenz- oder Zivildienstes, gebührt der Urlaub für dieses Urlaubsjahr nur im aliquoten Ausmaß. Gesetzliche Elternkarenzen sind seit 1.8.2019 in vollem Ausmaß auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche anzurechnen, sofern die Geburt des Kindes am 1.8.2019 oder später erfolgt. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang vor allem die Berücksichtigung der Zeiten bei der Berechnung der Kündigungsfristen sowie bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder beim Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche.

Erscheinungsdatum
Sprache deutsch
Maße 105 x 210 mm
Gewicht 62 g
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht
Schlagworte Angestellte • Arbeiter • Arbeitsunfall • Ausfallsprinzip • Begleitungsfreistellung • Dienstverhinderungsgründe • Entgeltfortzahlung bei Hilfseinsätzen • Erkrankung • Krankenstand • Kündigung • Lehrling • Österreich • Persönlicher Feiertag • Pflegefreistellung • Probezeit • Urlaub
ISBN-13 9783704107398 / 9783704107398
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
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