Die tarifvertragsbedingte Friedenspflicht
Seiten
2019
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-156914-2 (ISBN)
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-156914-2 (ISBN)
,Kampf' und ,Friede': Das Ringen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern um die Konditionen für den Austausch der Ware Arbeit wird bis heute martialisch umschrieben. Gelten dennoch die Spielregeln des allgemeinen Zivilrechts? Oder folgt das Tarif- und Arbeitskampfrecht einem ganz eigenen Ordnungsrahmen? Kai Thomas Brauneisen untersucht diese Grundsatzfrage des kollektiven Arbeitsrechts.
Die Friedenspflicht zählt zum selbstverständlichen Inventar des deutschen kollektiven Arbeitsrechts. Sie dient dem Schutz zwingend geltender Tarifvertragsinhalte vor Änderungs- oder Abschaffungsbestrebungen, die durch einseitige Druckausübung im Kollektiv durchgesetzt werden sollen. Das Schutzinstrument ist nach überkommener Auffassung der obligatorische Teil des Tarifvertrags. Dieser soll die Parteien zur Unterlassung des Einsatzes spezifischer Arbeitskampfmittel und gewöhnlicher privatrechtlicher Individualrechte mit dem Ziel der kollektiven Abänderung oder Abschaffung der Tarifvertragsinhalte verpflichten. Die Relativität dieses Schutzinstruments begrenzt jedoch seine Leistungsfähigkeit. Zur Vermeidung daraus folgender konstruktiver Brüche setzt Kai Thomas Brauneisen beim Wirkobjekt der Friedenspflicht an, den kollektiven Druckausübungsmitteln. Deren Binnengrenzen erlauben ihm die Herleitung friedenspflichtartiger Verhaltenspflichten ohne Rückgriff auf eine im obligatorischen Teil des Tarifvertrags verortete besondere Außenschranke.
Die Friedenspflicht zählt zum selbstverständlichen Inventar des deutschen kollektiven Arbeitsrechts. Sie dient dem Schutz zwingend geltender Tarifvertragsinhalte vor Änderungs- oder Abschaffungsbestrebungen, die durch einseitige Druckausübung im Kollektiv durchgesetzt werden sollen. Das Schutzinstrument ist nach überkommener Auffassung der obligatorische Teil des Tarifvertrags. Dieser soll die Parteien zur Unterlassung des Einsatzes spezifischer Arbeitskampfmittel und gewöhnlicher privatrechtlicher Individualrechte mit dem Ziel der kollektiven Abänderung oder Abschaffung der Tarifvertragsinhalte verpflichten. Die Relativität dieses Schutzinstruments begrenzt jedoch seine Leistungsfähigkeit. Zur Vermeidung daraus folgender konstruktiver Brüche setzt Kai Thomas Brauneisen beim Wirkobjekt der Friedenspflicht an, den kollektiven Druckausübungsmitteln. Deren Binnengrenzen erlauben ihm die Herleitung friedenspflichtartiger Verhaltenspflichten ohne Rückgriff auf eine im obligatorischen Teil des Tarifvertrags verortete besondere Außenschranke.
Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg; 2015 LL.M. (New York University); 2018 Promotion; Richter beim Land Baden-Württemberg.
| Erscheinungsdatum | 22.08.2019 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Beiträge zum Arbeitsrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 164 x 238 mm |
| Gewicht | 538 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
| Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Sozialrecht | |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Besonderes Schuldrecht | |
| Schlagworte | Arbeitskampf • Friedenspflicht • Imparität • materiale • Materiale Vertragsfreiheit • Tarifvertrag • Vertragsfreiheit |
| ISBN-10 | 3-16-156914-8 / 3161569148 |
| ISBN-13 | 978-3-16-156914-2 / 9783161569142 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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