Die mangelhafte Leasingsache
Rechtspositionen des Leasingnehmers, Leasinggebers und Lieferanten im Rahmen der leasingtypischen Abtretungskonstruktion
Seiten
2019
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-157598-3 (ISBN)
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-157598-3 (ISBN)
Ist die Leasingsache mangelhaft, kann der Leasingnehmer typischerweise zunächst keine Rechte gegen den Leasinggeber geltend machen; er ist vielmehr auf die ihm vom Leasinggeber abgetretenen liefervertraglichen Mängelrechte verwiesen. Christiane Höhne setzt sich umfassend mit den hieraus erwachsenen Problemstellungen auseinander und zeigt aufeinander abgestimmte Rechtspositionen für die am Finanzierungsleasing beteiligten Parteien auf.
Typischerweise zeichnet sich der Leasinggeber von der Gewährleistung gegenüber dem Leasingnehmer unter gleichzeitiger Zession der liefervertraglichen Mängelrechte frei. Aufgrund der von ihr zugrunde gelegten mietvertraglichen Typologisierung des Finanzierungsleasingvertrages kann die herrschende Meinung die Freizeichnung nur mit den von ihr angenommenen mittelbaren Rechtsfolgen legitimieren. Dadurch wird die Haftungsfreizeichnung teilweise konterkariert. Christiane Höhne stellt ein abweichendes Pflichtenverständnis des Leasinggebers entgegen, das die dogmatischen Inkonsistenzen vermeidet. Hierfür untersucht sie umfassend die Rechtsfolgen bei Geltendmachung der zedierten Mängelrechte des Leasingnehmers gegenüber dem Lieferanten und zeigt zugleich die Grenzen formularmäßiger Modifizierungen der Mängelrechte im Liefer- bzw. Finanzierungsleasingvertrag im unternehmerischen und nichtunternehmerischen Verkehr auf.
Typischerweise zeichnet sich der Leasinggeber von der Gewährleistung gegenüber dem Leasingnehmer unter gleichzeitiger Zession der liefervertraglichen Mängelrechte frei. Aufgrund der von ihr zugrunde gelegten mietvertraglichen Typologisierung des Finanzierungsleasingvertrages kann die herrschende Meinung die Freizeichnung nur mit den von ihr angenommenen mittelbaren Rechtsfolgen legitimieren. Dadurch wird die Haftungsfreizeichnung teilweise konterkariert. Christiane Höhne stellt ein abweichendes Pflichtenverständnis des Leasinggebers entgegen, das die dogmatischen Inkonsistenzen vermeidet. Hierfür untersucht sie umfassend die Rechtsfolgen bei Geltendmachung der zedierten Mängelrechte des Leasingnehmers gegenüber dem Lieferanten und zeigt zugleich die Grenzen formularmäßiger Modifizierungen der Mängelrechte im Liefer- bzw. Finanzierungsleasingvertrag im unternehmerischen und nichtunternehmerischen Verkehr auf.
Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Nürnberg; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte der Universität Erlangen-Nürnberg; Rechtsanwältin; 2018 Promotion; seit 2017 Referentin im Bundesministerium für Bildung und Forschung.
| Erscheinungsdatum | 23.12.2019 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien zum Privatrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 166 x 240 mm |
| Gewicht | 1036 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Besonderes Schuldrecht |
| Schlagworte | der • Geschäftsgrundlage • Gewährleistung • Haftungsfreizeichnung • Inhaltskontrolle • Leasing • Neue • Neue Vertragstypen • Störung • Störung der Geschäftsgrundlage • Vertragstypen |
| ISBN-10 | 3-16-157598-9 / 3161575989 |
| ISBN-13 | 978-3-16-157598-3 / 9783161575983 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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