Das Gemeinschaftsrechtssystem
Eine Untersuchung zu den rechtsdogmatischen, rechtstheoretischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Systemdenkens im Europäischen Gemeinschaftsrecht
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Hat das Europäische Gemeinschaftsrecht System? Und wenn ja, wie ist dieses gestaltet? Diesen Fragen geht Werner Schroeder im vorliegenden Band auf den Grund. Unter Rückgriff auf Rechtsdogmatik und -theorie sowie Verfassungslehre bildet er dazu die Normen des Europäischen Gemeinschaftsrechts als eigenständiges Rechtssystem ab. Er untersucht dabei, ob sich das Systemdenken auch in der Gemeinschaftspraxis widerspiegelt.
Werner Schroeder stellt das Europäische Gemeinschaftsrecht als ein eigenes Rechtssystem dar. Dies ist erforderlich, weil das Gemeinschaftsrecht anders als staatliche Rechtsordnungen einem permanenten Rechtfertigungszwang unterliegt und sich ständig seiner Grundlagen und Grenzen vergewissern muß. Um die These des Europäischen Gerichtshofs, dem Gemeinschaftsrecht liege ein autonomes System von Rechtsnormen, Institutionen und Zielen zugrunde, zu verifizieren, nimmt Werner Schroeder die Rechtstheorie in Anspruch. Die in der Literatur bislang zur Analyse des Gemeinschaftsrechts als System verwendeten Theorien erweisen sich als defizitär, wenn sie mit der komplexen Realität des Gemeinschaftsrechts konfrontiert werden. Als theoretischer Rahmen dient hier deshalb ein neuer institutionalistischer Ansatz, der die soziale Wirklichkeit bei der Betrachtung eines Rechtssystems berücksichtigt. Basis des sozial wirksamen Gemeinschaftsrechtssystems sind letztlich die Gemeinschaftsverträge als Verfassung. Voraussetzung für ein solches Verständnis ist ein funktionaler Verfassungsbegriff, der die Begriffe 'Verfassung' und 'Staat' voneinander ablöst. Mit seiner Hilfe lassen sich die Gemeinschaftsverträge als Grundordnung deuten, welche die maßgeblichen Funktionsdaten des Gemeinschaftsrechtssystems enthält. Die systemtheoretische Abbildung des Gemeinschaftsrechts hat aber auch eine praktische Dimension, da sie berücksichtigt, ob sich das Systemdenken in der Gemeinschaftspraxis widerspiegelt. Sie leistet deshalb Hilfestellung bei der Lösung gemeinschaftsrechtlicher Grundprobleme. Werner Schroeder describes European Community law as a separate legal system. This is necessary because Community law, much more than state legal systems, is under a permanent obligation to justify itself and has to make sure of its foundations and limits constantly. In order to verify the theory of the European Court of Justice that Community law is based on an autonomous system of legal norms, institutions and goals, Werner Schroeder enlists the help of legal theory.
Werner Schroeder stellt das Europäische Gemeinschaftsrecht als ein eigenes Rechtssystem dar. Dies ist erforderlich, weil das Gemeinschaftsrecht anders als staatliche Rechtsordnungen einem permanenten Rechtfertigungszwang unterliegt und sich ständig seiner Grundlagen und Grenzen vergewissern muß. Um die These des Europäischen Gerichtshofs, dem Gemeinschaftsrecht liege ein autonomes System von Rechtsnormen, Institutionen und Zielen zugrunde, zu verifizieren, nimmt Werner Schroeder die Rechtstheorie in Anspruch. Die in der Literatur bislang zur Analyse des Gemeinschaftsrechts als System verwendeten Theorien erweisen sich als defizitär, wenn sie mit der komplexen Realität des Gemeinschaftsrechts konfrontiert werden. Als theoretischer Rahmen dient hier deshalb ein neuer institutionalistischer Ansatz, der die soziale Wirklichkeit bei der Betrachtung eines Rechtssystems berücksichtigt. Basis des sozial wirksamen Gemeinschaftsrechtssystems sind letztlich die Gemeinschaftsverträge als Verfassung. Voraussetzung für ein solches Verständnis ist ein funktionaler Verfassungsbegriff, der die Begriffe 'Verfassung' und 'Staat' voneinander ablöst. Mit seiner Hilfe lassen sich die Gemeinschaftsverträge als Grundordnung deuten, welche die maßgeblichen Funktionsdaten des Gemeinschaftsrechtssystems enthält. Die systemtheoretische Abbildung des Gemeinschaftsrechts hat aber auch eine praktische Dimension, da sie berücksichtigt, ob sich das Systemdenken in der Gemeinschaftspraxis widerspiegelt. Sie leistet deshalb Hilfestellung bei der Lösung gemeinschaftsrechtlicher Grundprobleme. Werner Schroeder describes European Community law as a separate legal system. This is necessary because Community law, much more than state legal systems, is under a permanent obligation to justify itself and has to make sure of its foundations and limits constantly. In order to verify the theory of the European Court of Justice that Community law is based on an autonomous system of legal norms, institutions and goals, Werner Schroeder enlists the help of legal theory.
Geboren 1962; Jurastudium an den Universitäten Passau, Genf und Berkeley/Kalifornien; 1990-93 Rechtsanwalt in München; 1993-2001 Assistenz bzw. Oberassistenz am Lehrstuhl für Staats- und Verfassungsrecht, Völker- und Europarecht, Universität Passau; 1999 Habilitation; seit 2001 Professor am Institut für Völkerrecht, Europarecht und Internationale Beziehungen an der Universität Innsbruck.
| Erscheint lt. Verlag | 16.9.2002 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Publicum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 164 x 238 mm |
| Gewicht | 974 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht | |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht | |
| Schlagworte | Europäisches Gemeinschaftsrecht • Europarecht • HC/Recht/Handelsrecht, Wirtschaftsrecht • Rechtssystem |
| ISBN-10 | 3-16-147715-4 / 3161477154 |
| ISBN-13 | 978-3-16-147715-7 / 9783161477157 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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