juris PraxisKommentar SGB / juris PraxisKommentar SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
Soziale Pflegeversicherung
Ausstattung: eBook
2017
|
2. Auflage 2017
Juris Saarbrücken (Hersteller)
978-3-86330-231-3 (ISBN)
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Sowohl Online-Kommentar als auch E-Book erlauben den Zugriff auf die zahlreichen weiterführenden Informationen in der juris Datenbank und den Abruf zitierter Entscheidungen, Normen und Literaturnachweise im Volltext. So behalten Sie die Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur stets im Blick. Preis/Abrechnung/Zahlung: Jährlich. Brutto-Flatrate-Preis incl. 7% MWSt.
Nutzer: 1-3 Personen, siehe auch Preis für 4 und 5 Personen.
Bestellung/Laufzeit: 1 Jahr. Verlängerung: automatisch 1 Jahr, wenn keine Kündigung.
Kündigung: 6 Wochen vor Vertragsende schriftlich.
Zusatz: Download einer E-Book-Version bis zu 3 Mal möglich. Die Vorschriften des SGB XI sind angesichts der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen in einer immer älter werdenden Gesellschaft von hoher praktischer Relevanz. Sie stehen immer wieder im Spannungsfeld der allgemeinpolitischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialpolitischen Diskussion.
Der juris PraxisKommentar berücksichtigt die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur zum SGB XI mit den Schwerpunkten
Leistungsberechtigter und versicherungspflichtiger Personenkreis
Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung
Organisation und Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung.
Die grundlegenden und aktuellen Gesetzesänderungen durch das
Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) v. 17.12.2014, BGBl I 2014, 2222
Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015, BGBl I 2015, 2424
Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2106, BGBl I 2016, 319
werden in der 2. Auflage 2017 umfassend kommentiert. Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben:
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll neben körperlichen Einschränkungen geistige und seelische Einschränkungen stärker berücksichtigen.
Im Fokus einer neuen Begutachtung stehen die Fähigkeiten und der Grad der Selbstständigkeit des Einzelnen. Gutachter sollen in sechs Lebensbereichen beurteilen, in welchem Maße sich ein Mensch noch selbst versorgen kann oder ob er Hilfe benötigt.
Fünf Pflegegrade ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen. Dadurch soll eine genauere Begutachtung vorgenommen werden können, welche die Beeinträchtigungen der Menschen besser berücksichtigt.
Außerdem wird das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016, BGBl I 2016, 3234 berücksichtigt.
Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren verfügen über große praktische Erfahrung, sei es in der Justiz oder als führende Mitarbeiter in Verwaltung und Verbänden. Aktualisierungen werden fortlaufend eingearbeitet. So arbeiten Sie immer auf dem neuesten Stand des Rechts.
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Leistungsberechtigter und versicherungspflichtiger Personenkreis
Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung
Organisation und Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung.
Die grundlegenden und aktuellen Gesetzesänderungen durch das
Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) v. 17.12.2014, BGBl I 2014, 2222
Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015, BGBl I 2015, 2424
Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2106, BGBl I 2016, 319
werden in der 2. Auflage 2017 umfassend kommentiert. Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben:
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll neben körperlichen Einschränkungen geistige und seelische Einschränkungen stärker berücksichtigen.
Im Fokus einer neuen Begutachtung stehen die Fähigkeiten und der Grad der Selbstständigkeit des Einzelnen. Gutachter sollen in sechs Lebensbereichen beurteilen, in welchem Maße sich ein Mensch noch selbst versorgen kann oder ob er Hilfe benötigt.
Fünf Pflegegrade ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen. Dadurch soll eine genauere Begutachtung vorgenommen werden können, welche die Beeinträchtigungen der Menschen besser berücksichtigt.
Außerdem wird das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016, BGBl I 2016, 3234 berücksichtigt.
Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren verfügen über große praktische Erfahrung, sei es in der Justiz oder als führende Mitarbeiter in Verwaltung und Verbänden. Aktualisierungen werden fortlaufend eingearbeitet. So arbeiten Sie immer auf dem neuesten Stand des Rechts.
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Präsident des Bundessozialgerichts, Kassel
Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Kassel
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel
| Reihe/Serie | juris PraxisKommentar | juris PraxisKommentar SGB ; 1-12 | 11 |
|---|---|
| Mitarbeit |
Herausgeber (Serie): Rainer (Prof. Dr.) Schlegel, Thomas (Prof. Dr.) Voelzke |
| Verlagsort | Saarbrücken |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Sozialrecht |
| Schlagworte | älter werdenden Gesellschaft • Bedarf • Beeinträchtigungen • Begutachtung • Bundesteilhabegesetz – BTHG • Datenbank • Diskussion • drei Pflegestufen • Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften • Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III • Einschränkungen • Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften • Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I • Fähigkeiten • Finanzierung • Fünf Pflegegrade • Geistige • Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen • Grad der Selbstständigkeit • Gutachter • Hilfe • Kommentar • körperliche Einschränkungen • Leistungen • Leistungsberechtigter • Normen • Organisation • personenkreis • Pflegebedürftigkeit • Pflegebedürftigkeitsbegriff • Rechtsprechung • sechs Lebensbereiche • seelische • selbst versorgen • Selbstversorgung • SGB XI • Soziale Pflegeversicherung • Sozialgesetzbuch • Sozialrecht • steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen • versicherungspflichtiger • Vorschriften • zitierte Entscheidungen • zitierte Gesetzgebung • zitierte Literaturnachweise • Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften • Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II |
| ISBN-10 | 3-86330-231-1 / 3863302311 |
| ISBN-13 | 978-3-86330-231-3 / 9783863302313 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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