Steuerberaterinformation 2019
dbv-Verlag (Österreich)
978-3-7041-0722-0 (ISBN)
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Seit 37 Jahren DAS Nachschlagewerk für die Neuerungen und Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht!
Auszug aus den Highlights 2019:
•Alle neuen Werte & Änderungen für 2019: EStG, BAO, KfzStG, FLAG,
KStG, UStG, NoVAG, KommStG, VersStG uvm – unter anderem:
- Neuregelung Arbeitszeit
- Neue Regeln bei Entgeltfortzahlung
- Neue monatliche Beitragsgrundlagenmeldung
- Familienbonus Plus
- Neuregelung Wegzugsbesteuerung
- NoVA-Erhöhung bei Neukauf
- Neuer EStR Wartungserlass
- Neuer LStR Wartungserlass
- Einführung Hinzurechnungsbesteuerung in der KÖSt
- uvm
•Spezielle Berufsgruppen und deren beitragsrechtliche Beurteilung nach ASVG/GSVG/BSVG
•Spezialkapitel: Fortbestehungsprognose
+ Änderungen der Steuergesetze von 2016 – 2019 in einer einzigartigen Tabelle auf 130 Seiten im Überblick
Übersichten, Tabellen sowie ca 1000 Stichwörter, 400 zitierte Paragrafen, Gesetze sowie VwGH-, VfGH-, EuGH-Erkenntnisse machen die Informationen noch klarer und leichter verständlich.
... einfach praktisch und gut: die steuerrechtlichen Änderungen kurzgefasst für die tägliche Arbeit!
Gesamtübersicht
Allgemeiner TeilWichtige Änderungen in Kürze
Kapitel 1Für alle Steuerzahler
1.1Die Einkommensteuer für natürliche Personen
1.2Familienbeihilfe und Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG)
Kapitel 2Für Arbeitnehmer und Lohnbüros
2.1Wichtige Gesetze und Verordnungen
2.2Einkommensteuer (Lohnsteuer)
2.3Wichtiges zum Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum DB (DZ) sowie zur Kommunalsteuer (KommSt)
2.4Wichtiges zum Sozialversicherungsrecht
2.5Wichtige arbeitsrechtliche Änderungen seit 2016
2.6Wichtige arbeitsrechtliche Änderungen ab 2018
2.7Internationale Sozialversicherungsverhältnisse
2.8Wichtige Werte aus der Sozialversicherung
Kapitel 3Für Unternehmer und Unternehmen
Kapitel 3aÄnderungen in der Einkommensteuer
Kapitel 3bÄnderungen in der Umsatzsteuer
Kapitel 3cÄnderungen in der Körperschaftsteuer
Kapitel 3dÜbersicht Pauschalierungen für ESt und USt
Kapitel 3eÄnderungen zum Umgründungssteuerrecht
Kapitel 3fUnternehmensrechtliche Bilanzierung
Kapitel 3gAbgabenordnung
Kapitel 4Für Kapitalanleger und Sparer
4.1Besteuerung von Kapitalvermögen im Privatvermögen
4.2Besteuerung von Anteilen an Investmentfonds
4.3OECD Common Reporting Standard
4.4Beschränkt steuerpflichtige Zinserträge
4.5Die österreichische Privatstiftung
4.6Das Steuerabkommen Österreich – Liechtenstein
Kapitel 5Spezialthemen
5.1Spezielle Berufsgruppen und deren beitragsrechtliche Beurteilung nach ASVG/GSVG/BSVG:
GmbH-Gesellschafter(-Geschäftsführer)
5.2Anmerkungen zum Thema Fortbestehensprognose sowie Fortführungsannahme/Fortführungsprognose
Kapitel 6Änderungen in den Steuergesetzen im Überblick 2015 - 2018
Für die Bilanzierung, E/A-Rechnung, Erstellung der Steuererklärungen
6.1Einkommensteuergesetz – Gewinnermittlungsvorschriften (§§ 4 - 14 EStG 1988)
6.2Einkommensteuer – übrige Vorschriften
6.3 - 6.42Änderungen in sämtlichen weiteren Steuergesetzen mit den wichtigsten Werten
6.43Änderungen der Gewerbeordnung
6.44EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
6.46Überblick der in den Vorjahren enthaltenen Steuergesetze und Änderungen
Anhang
Die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Erlässe des Jahres 2018
Verbraucherpreisindizes
Auflistung der österreichischen Finanzämter (auch als Download auf www.dbv.at)
Suchteil
Gesetzes- und Paragrafen-Verzeichnis
Stichwortverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
(ausführliches Inhaltsverzeichnis auf www.dbv.at verfügbar)
Sehr geehrte Damen und Herren! Im abgelaufenen Jahr 2018 kam es im Steuerrecht im Vergleich zu Vorjahren zu wenig Änderungen. Für die Zukunft sind jedoch aufgrund der von der neuen Bundesregierung für 2019/2020 angekündigten Steuerreform umfangreiche Änderungen in der Steuergesetzgebung zu erwarten. Davon unabhängig haben Unternehmen 2019 zahlreiche Neuerungen zu beachten, die in Sondergesetzen beschlossen wurden. Die Richtlinien wurden auch 2018 durch zahlreiche Wartungserlässe auf den neuesten Stand gebracht. Der Inhalt wird in bewährter Art auf 8 Bereiche – 6 Kapitel, Vorspann und Anhang samt Suchteil – aufgeteilt, in denen Aktuelles, Änderungen und Neuerungen des Jahres 2018 für 2019 erläutert werden: KAPITEL 1: „FÜR ALLE STEUERZAHLER“ enthält einen allgemeinen Überblick über das Steuersystem, Berechnung der Einkommensteuer (Tarife, Absetzbeträge, außergewöhnliche Belastungen etc) sowie die Werte des Familienlastenausgleichsgesetzes. KAPITEL 2:„FÜR ARBEITNEHMER UND LOHNBÜROS“ enthält kurzgefasst die Änderungen für die Lohnverrechnung 2019 wie EStG, KommStG, DB und DZ, Tabellen mit allen wichtigen Werten aus der Sozialversicherung sowie eine Übersicht über die Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge. KAPITEL 3:„FÜR UNTERNEHMER UND UNTERNEHMEN“ mit den aktuellen Änderungen der Gewinnermittlungsvorschriften (ESt), Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, des Umgründungssteuerrechts, den Pauschalierungen, der Bilanz nach Unternehmensrecht und die Änderungen in der BAO. KAPITEL 4:„FÜR KAPITALANLEGER UND SPARER“ enthält eine tabellarische Darstellung der steuerlichen Vorschriften in- und ausländischer Investmentfonds, sowie Spar- und Kapitalanlageformen im privaten Bereich (Aktien, Anleihen, Pensionsvorsorge etc) sowie eine Einführung in das Immobilien-Investmentfondsgesetz. Abgerundet wird dieses Kapitel durch aktuelle Informationen zur Besteuerung der österreichischen Privatstiftung. KAPITEL 5:„SPEZIALTHEMA“ GmbH-Gesellschafter(-Geschäftsführer) Fortbestehensprognose sowie Fortführungsannahme/Fortführungsprognose KAPITEL 6:„ÄNDERUNGEN IN DEN STEUERGESETZEN IM 4-JAHRES-ÜBERBLICK: 2016 – 2019“ als umfangreiche »Datenbank« zum Nachschlagen für die tägliche Arbeit. Aus diesen in der STEUERBERATERINFORMATION 2019 enthaltenen Änderungen und Hinweisen leiten sich wichtige Entscheidungen und Handlungen ab, die im Rechnungswesen, in der Buchhaltung oder bei der Bilanzierung und beim Führen des Unternehmens von der Geschäftsführung oder den Unternehmern/Gesellschaftern zu treffen sind. Die ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Obligo gegebenen Hinweise bieten einen guten Überblick bzw eine Grundinformation. Bei konkreten Fragen ist das Gespräch mit Ihrem Steuerberater und Sachbearbeiter, mit Fachleuten in der Finanzverwaltung oder Sozialversicherung bzw das Studium der Fachliteratur unerlässlich. Mit der Ausgabe für 2019 soll es wieder möglich sein, den Großteil der Änderungen des letzten Jahres im Steuer- und Wirtschaftsrecht – geordnet und leichter überblickbar – nachschlagen zu können. Als Ergänzung empfehlen wir die Werke „Bilanzierung 2019“, „Sozialversicherung 2019“ sowie „Personalverrechnung 2019“, ebenfalls im dbv-Verlag erschienen. Bestellungen an office@dbv.at bzw unter http://www.dbv.at. Jänner 2019
Kapitel 3aÄnderungen in der Einkommensteuer 3.1Einkommensteuergesetz (EStG 1988) 3.1.1Änderungen der Gewinnermittlungsvorschriften (§§ 2, 4 – 14, 17 und §§ 108c – 124b EStG) 1.Abschaffung des Kinderfreibetrages (§ 2 Abs 2, § 106a und § 124b Z 335 EStG) Bei der Definition des Einkommens in § 2 EStG wird der Verweis auf den Kinderfreibetrag gem § 106a EStG gestrichen, da dieser durch die Einführung des als Absetzbetrag wirkenden Familienbonus Plus ab der Veranlagung 2019 abgeschafft wird. 2. Wechselwirkung Deckelung Spenden und Zuwendungen an Stiftungen (§ 4a Abs 1, § 4b Abs 1 Z 5, § 4c Abs 1 Z 2, § 124b Z 328 und Z 329 EStG) Die §§ 4a, 4b und 4c EStG stellen bis dato in Bezug auf den absetzbaren Höchstbetrag auf „10% des Gewinnes vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages“ ab. Diese Bestimmungen führten bisher bei der Berechnung der Deckelung bei einer Kombination von Spenden und Stiftungszuwendungen zu Anwendungsproblemen, weil dann zwischen den verschiedenen Kategorien wechselseitige Abhängigkeiten bestanden. Rückwirkend ab 1.1.2016 werden durch die Neuformulierung für die Ermittlung des Höchstbetrages bei jeder Kategorie die Zuwendungen der jeweils anderen Kategorien ausgeblendet. 3.Entfall der Beiziehung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung für die Beurteilung des Vorliegens einer Forschungstätigkeit (§ 4a Abs 9 EStG) Da die in § 4a Abs 9 EStG geregelte Verordnungsermächtigung hinsichtlich des Umfanges und der Durchführung der Tätigkeit des Forschungsbeirates bis dato nicht erlassen wurde, entfällt künftig die Beiziehung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung. 4.Neuregelung der Wegzugsbesteuerung (§ 6 Z 6 und 124b Z 330 EStG) Der Ratenzahlungszeitraum bei der Wegzugsbesteuerung für Anlagevermögen wird von 7 auf 5 Jahre verkürzt. Bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bleibt hingegen der zweijährige Ratenzahlungszeitraum bestehen. Die Fälligkeit ab der zweiten Jahresrate wird jeweils auf den 30. Juni (statt bisher 30. September) vorgezogen. Zu einer sofortigen Fälligstellung offener Raten führen künftig folgende Tatbestandselemente: •Verlegung des Sitzes oder Ortes der Geschäftsleitung einer Körperschaft außerhalb der EU bzw des EWR; •Anmeldung der Insolvenz oder die Abwicklung des Steuerpflichtigen sowie •Zahlungsverzug des Steuerpflichtigen: wenn eine Rate binnen zwölf Monaten (anstelle drei Monaten) ab Fälligkeit nicht in voller Höhe entrichtet wird. Führen Umgründungen zu einem steuerlichen Wegzug, sind die Neuerungen dann anwendbar, wenn der Stichtag nach dem 31.12.2018 liegt. 5.Pauschalierte Werbungskosten für Vertreter sind um Kostenersätze zu kürzen (VO vom 16.4.2018, BGBl lI 68/2018 zu § 17 Abs 6 EStG) Aufgrund der VfGH-Entscheidung vom 26.2.2018, V 45/2017-6 wurde die VO über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten geändert. Ab der Veranlagung 2018 müssen Vertreter bei der Ermittlung des 5%igen Werbungskostenpauschales Kostenersätze des Dienstgebers (wie insbesondere Reisespesen und Diäten) vom Werbungskostenpauschale abziehen. 6.Führung einer E/A-Rechnung schließt Branchenpauschalierung nicht aus (VO vom 27.4.2018, BGBl lI 81/2018 zu § 17 Abs 4 EStG) Ein unterjähriges Aufbuchen als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist für die Frage der Zulässigkeit der Pauschalierung unschädlich. Am Jahresende besteht die Möglichkeit, die Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG oder aufgrund einer Pauschalierung gem § 17 Abs 4 EStG durchzuführen. Folgende Voraussetzungen sind für die Anwendung der Pauschalierung zu erfüllen: •Der Gesamtumsatz aus dieser Tätigkeit hat in einem der beiden vorangegangenen Jahre € 110.000,-- nicht überschritten. •Die Umsatzsteuer wird nach vereinnahmten Entgelten berechnet. •Ein ordnungsgemäßes Wareneingangsbuch wird geführt. 7.Neuerliche Novellierung der VO zur Branchenpauschalierung (VO vom 28.8.2018, BGBl lI 215/2018 zu § 17 Abs 4 EStG) Mit BGBl II 81/2018 (erste Novellierung) wurde die gegenständliche VO BGBl 55/1990 geändert. Dadurch wurde die Anwendungsvoraussetzung des Fehlens von „Aufzeichnungen“ (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) beseitigt und eine Umsatzgrenze von € 110.000,-- eingezogen. Nun wurde die VO mit BGBl II 215/2018 erneut geändert; sie ist in Zukunft bis zur Buchführungsgrenze anwendbar. Die Anwendung der VO ist davon unabhängig, ob die Umsatzsteuer nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten berechnet wird. Die Führung eines ordnungsgemäßen Wareneingangsbuches ist keine Anwendungsvoraussetzung mehr. Die in § 1 der Stammfassung angeführten Gewerbezweige und Durchschnittssätze bleiben unverändert. ... -------------- Kapitel 5b Anmerkungen zum Thema Fortbestehensprognose sowie Fortführungsannahme/Fortführungsprognose 5.2.1Einleitung Nachfolgend werden Grundsätze zum Thema Fortbestehensprognose und Fortführungsprognose, wie sie Judikatur und Lehre entwickelt hat, strukturiert und stichwortartig dargestellt. Während sich die Fortführungsprognose mit dem Thema der allfälligen Buchwertfortführung bzw Änderung der Bewertung – also Abgehen von der Buchwertfortführung – zu Liquidationswerten beschäftigt und im Zuge einer zweifelhaften Fortführungsannahme im Sinne des § 201 UGB wie auch des § 252 dHGB vorzunehmen ist, ist die Fortbestehensprognose jene Liquiditäts- und Ertragsplanungsrechnung, welche bei positiver, also mehr als 50%iger, Wahrscheinlichkeit trotz Vorliegens einer insolvenzrechtlichen Überschuldung die Insolvenzeröffnung vermeidet. Zur Entwicklung der OGH Judikatur zur Fortbestehensprognose ist anzumerken, dass neben der Zahlungsfähigkeit auch die Lebensfähigkeit des Unternehmens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, wenn eine Fortbestehensprognose als positiv eingestuft werden soll. Hervorzuheben ist hier, dass neben der Zahlungsfähigkeit auch die Lebensfähigkeit gleichrangig gestellt ist. Das bedeutet, dass die rechnerische Überschuldung innerhalb des Fortbestehenszeit¬raumes beseitigt werden muss, wenn von einer positiven Fortbestehensprognose ausgegangen werden soll. Auch das Thema der Unternehmensfortführung, welches gesetzlich sowohl im UGB als auch im dHGB nahezu ident geregelt ist, ist der Entwicklung durch Höchstgerichte – hier des BGH – unterworfen und geprägt. Auch dazu einige Anmerkungen, die vor allem für den erstellenden Wirtschaftstreuhänder von Bedeutung ist. ...
| Erscheinungsdatum | 08.02.2019 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Maße | 210 x 295 mm |
| Gewicht | 938 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht |
| Schlagworte | Abgabenordnung • Bilanzierung • Buchhaltung • Einkommensteuer • Fortbestehensprognose • GmbH • Kapitalanlage • Kapitalanleger • Klienteninformation • Körperschaftsteuer • Österreich • Privatstiftung • Rechnungswesen • Steuerberaterinformation • Steuernachrichten • Umgründungssteuer • Umsatzsteuer • Wirtschaftsprüfung • Wirtschaftstreuhänder |
| ISBN-10 | 3-7041-0722-0 / 3704107220 |
| ISBN-13 | 978-3-7041-0722-0 / 9783704107220 |
| Zustand | Neuware |
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