Autonome und intelligente Wertpapierhandelssysteme
Analyse, Regulierung und Haftung
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Moderne Wertpapierhandelssysteme können Wertpapierkurse einbrechen oder in die Höhe schnellen lassen. Daraus erwachsende finanzielle Schäden der Marktteilnehmer sind nach geltendem Recht nicht ersatzfähig. Hanns-Peter Kollmann untersucht, ob eine neue Haftungsvorschrift für Systemhersteller und -betreiber eingeführt werden sollte. Wäre dies angesichts dogmatischer und praktischer Herausforderungen auch tatsächlich umsetzbar?
Der Einsatz autonomer und intelligenter Handelssysteme gehört untrennbar zum modernen Wertpapierhandel. Während die damit verbundenen finanzwissenschaftlichen Auswirkungen eingehend geklärt sind, blieben die deliktsrechtlichen Fragen bisher weitestgehend unbeachtet. Gleichzeitig ist das geltende Aufsichtsrecht nur bedingt dazu in der Lage, den nachteiligen Implikationen moderner Wertpapierhandelssysteme adäquat gegenüberzutreten. Hanns-Peter Kollmann berücksichtigt diese Erkenntnisse und geht folgenden Fragen nach: Wie bewertet das geltende Deliktsrecht den von autonomen Handelssystemen verursachten Kursdifferenzschaden bei einzelnen Marktteilnehmern? Ist eine Haftung der Systemhersteller bzw. -betreiber vor dem Hintergrund der ökonomischen Analyse des Rechts gerechtfertigt und angesichts praktischer Herausforderungen auch tatsächlich statuierbar? Die Beantwortung dieser Fragen fördert ein beträchtliches Spannungsverhältnis zutage und resultiert in einem Auftrag an den aufsichtsrechtlichen Gesetzgeber.
Der Einsatz autonomer und intelligenter Handelssysteme gehört untrennbar zum modernen Wertpapierhandel. Während die damit verbundenen finanzwissenschaftlichen Auswirkungen eingehend geklärt sind, blieben die deliktsrechtlichen Fragen bisher weitestgehend unbeachtet. Gleichzeitig ist das geltende Aufsichtsrecht nur bedingt dazu in der Lage, den nachteiligen Implikationen moderner Wertpapierhandelssysteme adäquat gegenüberzutreten. Hanns-Peter Kollmann berücksichtigt diese Erkenntnisse und geht folgenden Fragen nach: Wie bewertet das geltende Deliktsrecht den von autonomen Handelssystemen verursachten Kursdifferenzschaden bei einzelnen Marktteilnehmern? Ist eine Haftung der Systemhersteller bzw. -betreiber vor dem Hintergrund der ökonomischen Analyse des Rechts gerechtfertigt und angesichts praktischer Herausforderungen auch tatsächlich statuierbar? Die Beantwortung dieser Fragen fördert ein beträchtliches Spannungsverhältnis zutage und resultiert in einem Auftrag an den aufsichtsrechtlichen Gesetzgeber.
Geboren 1989; Bankkaufmann; Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Augsburg; 2015 M.Sc.; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsgeschichte der Universität Augsburg; 2018 Promotion; Wirtschaftsjurist in der Bayerischen Börse AG.
| Erscheinungsdatum | 27.03.2019 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 165 x 237 mm |
| Gewicht | 960 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Familienrecht |
| Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Bank- und Kapitalmarktrecht | |
| Schlagworte | Agenten • Agentenerklärung • algorithmischer • Algorithmischer Handel • Analyse • Autonome • autonome Agenten • Börse • DES • Gefährdungshaftung • Handel • Hochfrequenzhandel • Intelligenz • Künstliche • Künstliche Intelligenz • ökonomische • Ökonomische Analyse des Rechts • rechts |
| ISBN-10 | 3-16-156742-0 / 3161567420 |
| ISBN-13 | 978-3-16-156742-1 / 9783161567421 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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