Alternativ legitimierte Verhaltensnormen
Zur Legitimation des strafbewehrten Verbots der Hinterziehung verfassungswidriger Steuern
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Ist die Hinterziehung verfassungswidriger Steuern strafbar? Tony Rostalski unterscheidet zwischen absoluter und relativer Verfassungswidrigkeit. Aus diesem Konzept folgt, dass Strafe nur in Betracht kommt, wenn ein Verstoß gegen eine alternativ legitimierbare Verhaltensnorm vorliegt.
Ist die Hinterziehung verfassungswidriger Steuern strafbar? Die Frage gehört zu dem klassischen Themenkanon der wirtschaftsstrafrechtlichen Literatur. Tony Rostalski widmet sich ihr aus grundlagenorientierter und ganz neuer Perspektive. Auf verfassungswidriges Recht kann keine Strafe gründen. Diese kommt aber in Betracht, wenn ein Verstoß gegen eine alternativ legitimierte Verhaltensnorm vorliegt. Der Autor differenziert auf diese Weise zwischen absolut und relativ verfassungswidrigem Recht. Diese von ihm vorgenommene Unterscheidung hat über die steuerstrafrechtliche Fragestellung hinaus zentrale Bedeutung für den bisher ungelösten Streit um die Rechtsfolge verfassungswidriger Gesetze. Auch lassen sich mit den gefundenen Ergebnissen jene Bedenken entkräften, die gegen die bisherige verfassungsgerichtliche Spruchpraxis der Weitergeltungsanordnung 'verfassungswidriger' Gesetze erhoben werden.
Ist die Hinterziehung verfassungswidriger Steuern strafbar? Die Frage gehört zu dem klassischen Themenkanon der wirtschaftsstrafrechtlichen Literatur. Tony Rostalski widmet sich ihr aus grundlagenorientierter und ganz neuer Perspektive. Auf verfassungswidriges Recht kann keine Strafe gründen. Diese kommt aber in Betracht, wenn ein Verstoß gegen eine alternativ legitimierte Verhaltensnorm vorliegt. Der Autor differenziert auf diese Weise zwischen absolut und relativ verfassungswidrigem Recht. Diese von ihm vorgenommene Unterscheidung hat über die steuerstrafrechtliche Fragestellung hinaus zentrale Bedeutung für den bisher ungelösten Streit um die Rechtsfolge verfassungswidriger Gesetze. Auch lassen sich mit den gefundenen Ergebnissen jene Bedenken entkräften, die gegen die bisherige verfassungsgerichtliche Spruchpraxis der Weitergeltungsanordnung 'verfassungswidriger' Gesetze erhoben werden.
Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Marburg und der Universität Heidelberg; Promotion (Marburg); Strafverteidiger im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts in Frankfurt/Main.
| Erscheinungsdatum | 25.04.2019 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien und Beiträge zum Strafrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 163 x 241 mm |
| Gewicht | 453 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Strafrecht ► Kriminologie | |
| Schlagworte | Nichtigkeitslehre • relative • Relative Verfassungswidrigkeit • Retributive • Retributive Straftheorie • Straftheorie • Verfassungswidrigkeit • Vernichtbarkeitslehre • Weitergeltungsanordnung |
| ISBN-10 | 3-16-156600-9 / 3161566009 |
| ISBN-13 | 978-3-16-156600-4 / 9783161566004 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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