Sozialversicherung kompakt 2019
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Inhalt bezieht sich auf die Rechtslage in Österreich.
Die Komplexität des Sozialversicherungsrechts und dessen Vollziehung führen häufig zu hohen Strafen und zusätzlichen Kosten. Der neue Praxisleitfaden bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Themenbereiche aus Sicht der Dienstgeber. Den Schwerpunkt bildet das Versicherungs- und Beitragsrecht im ASVG und GSVG.
- Versicherungs- und Melderecht:
• echte/freie Dienstnehmer • Selbständige • Prüfreihenfolge
• Abgrenzung Dienstvertrag – freier Dienstvertrag – Werkvertrag
• geringfügige und fallweise Beschäftigte • Meldeverpflichtungen
• Gesellschafter-Geschäftsführer
- Beitragsrecht: Beitragsgrundlage, Mehrfachversicherung, Beitragsabfuhr und Haftungen
- Internationale Sozialversicherung
- Gesetzliche Pensionsversicherung
- Sozialversicherungswerte 2019
Tipps und Beispiele sowie Hinweise zeigen, welche Fallen vermieden werden können und wo Optimierungen möglich sind.
Die Autoren verfügen über jahrzehntelange Praxis in der Sozialversicherung und stellen in diesem Leitfaden ihr Experten-Knowhow einer breiten Leserschaft zur Verfügung.
Vorwort
Kapitel 1Überblick
Kapitel 2Versicherungsrecht
2.1Echte Dienstnehmer
2.2Freie Dienstnehmer
2.3Die Selbständigen im GSVG, FSVG und BSVG
2.3.1Gewerbetreibende
2.3.2Neue Selbständige
2.3.3Die Freiberufler im FSVG
2.3.4Die Land- und Forstwirte und andere Selbständige
2.4Die Prüfreihenfolge
2.4.1Das neue Verfahrensrecht zur Abgrenzung der selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit (SV-ZG)
2.5Abgrenzung Dienstvertrag - freier Dienstvertrag - Werkvertrag
2.5.1Der echte Dienstvertrag
2.5.2Der freie Dienstvertrag
2.5.3Der Werkvertrag
2.5.4Übersicht: echter Dienstvertrag - freier Dienstvertrag - Werkvertrag
2.6Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer
2.6.1Gesellschafter einer OG und KG
2.6.2GmbH
2.6.3AG
2.6.4Stille Gesellschaft
2.6.5Gesellschaft bürgerlichen Rechts
2.7Geringfügige und fallweise Beschäftigungsverhältnisse ua Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht
Kapitel 3Beitragsrecht
3.1Die Beiträge und die Beitragsgrundlage im ASVG
3.1.1Beitragsgrundlage
3.1.2Beiträge
3.1.3Beitragsfreie Entgeltbestandteile
3.2Die Beitragsgrundlage im GSVG
3.2.1Die Ermittlung der Beitragsgrundlage
3.3Mehrfachversicherung
3.3.1Zusammentreffen von mehreren ASVG-Versicherungen
3.3.2Zusammentreffen von mehreren GSVG/FSVG-Versicherungen
3.3.3Zusammentreffen von ASVG- und GSVG-Versicherungen
3.3.4Zusammentreffen von Beamten- und ASVG-Versicherungen
3.3.5Zusammentreffen von Beamten- und GSVG-Versicherungen
3.4Beitragsabfuhr und Beitragshaftung
3.4.1Beitragsabfuhr für ASVG-Versicherte
3.4.2Beitragsabfuhr für GSVG-Versicherte
3.4.3Haftungen für Sozialversicherungsbeiträge
3.5Auftraggeberhaftung im Baugewerbe
3.6Haftung des Dienstgebers bei Sozialbetrug
3.7Haftung des Dienstgebers im Rahmen des LSD-BG
Kapitel 4Internationale Sozialversicherung
4.1Nationale Vorschriften
4.2 Europäisches Sozialversicherungsrecht
4.2.1Entsendungen
4.2.2Tätigkeit in mehreren Staaten
4.3Tätigkeit in Staaten mit denen ein Abkommen betreffend die soziale Sicherheit besteht
Kapitel 5Gesetzliche Pensionsversicherung
5.1Pensionsberechnung
5.2Erwerbstätigkeit neben der Pension
5.2.1Erwerbstätigkeit neben einer Frühpension
5.2.2Erwerbstätigkeit neben einer Alterspension
5.3Nachkauf von Schul- und Studienzeiten
Kapitel 6Sozialversicherungswerte 2019
6.1Echte und freie Dienstnehmer (ASVG)
6.2Gewerbetreibende und neue Selbständige (GSVG/FSVG) 2019
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Das Sozialversicherungsrecht weist ebenso wie das Steuerrecht eine enorme Regelungsdichte auf und selbst der fachkundige Jurist verliert manchmal im SV-Dschungel den Überblick. Haben Sie dann endlich die entsprechende Gesetzesbestimmung gefunden, werden Sie oft von der Vollziehung im Rahmen der Verwaltungspraxis der Sozialversicherungsträger überrascht, weil sich diese vom Wortlaut des Gesetzes¬textes entfernt hat. Leider fehlt oftmals die Transparenz und Nachvollziehbarkeit – die kafkaeske Sozialversicherung (Franz Kafka arbeitete von 1908 bis 1922 als Jurist in der Arbeiter-Unfallversicherungs-Anstalt für das Königreich Böhmen), so ein häufiger Vorwurf, mutiere zur Geheimwissenschaft. Im Zuge der Verschärfungen diverser Sanktionen, wie zum Beispiel beim Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, ist jedoch diese Lernkurve für Dienstgeber oft mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Der vorliegende Praxisleitfaden soll Ihnen einen übersichtlichen und kompakten Überblick über die wichtigsten Themenbereiche aus Sicht der Dienstgeber bieten. Den Schwerpunkt bildet das Versicherungs- und Beitragsrecht im ASVG und GSVG. Tipps und Beispiele sowie Hinweise zeigen, welche Fallen vermieden werden können und wo Optimierungen möglich sind. Für die 2. Auflage 2019 wurde insbesondere das Kapitel über die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung durch unsere Personalverrechnungsspezialistin Claudia Sonnleitner ergänzt. Wie schon bei der ersten Auflage zeichnen Christian Kollegger für die ASVG-Beiträge und die ASVG-Beitragsgrundlage sowie die aktuellen SV-Werte, Katja Reichl für die Internationale Sozialversicherung, Philipp Sabukoschek für die Haftungsregelungen und Thomas Neumann für das Versicherungsrecht, die Beitragsgrundlage im GSVG, Mehrfach- und Pensionsversicherung verantwortlich. Das Autorenteam verfügt über jahrzehntelange Erfahrung mit und in der Sozialversicherung und hat diese daraus gewonnenen Erfahrungen einfließen lassen. Wien, im Dezember 2018, Die Autoren
Kapitel 1: Überblick In der Sozialversicherung gilt der Grundsatz, dass alle Erwerbstätigen und alle Erwerbseinkünfte in die gesetzliche Pflichtversicherung einbezogen werden. Dies bedeutet, dass jeder, der eine Tätigkeit ausübt und daraus Einkünfte erzielt, mit diesen auch verpflichtend der Sozialversicherung unterliegt und damit beitragspflichtig ist (egal, ob er dies will oder nicht). Wesentlich ist dabei, dass dies auch dann gilt, wenn der Betreffende bereits aufgrund einer anderen Tätigkeit pflichtversichert ist (Prinzip der Mehrfachversicherung; siehe dazu näher Pkt 3.3). Der Grundsatz der Einbeziehung aller Erwerbseinkünfte wird jedoch von zahlreichen Ausnahmen und Sonderbestimmungen relativiert. Generell gilt, dass die Regelungen des Sozialversicherungsrechts von einer unglaublichen Komplexität, Vielschichtigkeit und Intransparenz (zwischen Normentext und Verwaltungspraxis liegen oft enorme Unterschiede) geprägt sind, die selbst den Fachmann vor große Herausforderungen stellt, in allen Fällen eine verlässliche Lösung anzubieten. Hinweis: In der Sozialversicherung sind sehr viele verschiedene Grenzwerte und Prozentsätze zu beachten, wovon die meisten (nicht alle!) jährlich aktualisiert werden. Einen Überblick über die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2019 finden Sie am Ende im Kapitel 6. Das Sozialversicherungsrecht gliedert sich thematisch in folgende Bereiche: das Melde-, Versicherungs- und Beitragsrecht (auch „MVB-Bereich“ genannt) sowie das Leistungsrecht. Das Versicherungsrecht regelt, welche Personen bzw Tätigkeiten grundsätzlich der Pflichtversicherung unterliegen. Im Wesentlichen sind dies folgende Gruppen: - die echten Dienstnehmer (Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge etc); - die freien Dienstnehmer; - die Beamten; - die Gewerbetreibenden; - die Neuen Selbständigen; - die Freiberufler sowie - die Land- und Forstwirte. Das Melderecht legt fest, wer innerhalb welcher Fristen welche Meldungen zu erstatten hat. Bei den echten und freien Dienstnehmern sowie den Beamten treffen die Meldepflichten in aller Regel immer den Dienstgeber. Das Beitragsrecht regelt, in welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind und wer diese Beiträge zu tragen hat (zB Dienstnehmer- und Dienstgeberanteile). Die Beiträge hängen zumeist von der Höhe der Erwerbseinkünfte ab. Das Leistungsrecht regelt den gesetzlichen Versicherungsschutz, dh, wann und in welcher Form und Höhe der Versicherte Anspruch auf Leistungen aus der Sozialversicherung hat. Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen Geldleistungen (zB Pension, Unfallrente oder Krankengeld) und Sachleistungen (zB Medikamente oder Spitalspflege). Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet im Wesentlichen vier Versicherungszweige: die Unfallversicherung (UV), die Krankenversicherung (KV), die Pensionsversicherung (PV) und die Arbeitslosenversicherung (AlV). Die Versicherungspflicht bzw der Versicherungsschutz können in Abhängigkeit von der Art oder Höhe der Erwerbseinkünfte in allen oder nur in einzelnen dieser Versicherungszweige eintreten. Personen, die in den drei Hauptzweigen (UV, KV und PV) pflichtversichert sind, werden als vollversichert bezeichnet, alle anderen gelten als teilversichert. ------ Kapitel 3: Beitragsrecht 3.1Die Beiträge und die Beitragsgrundlage im ASVG 3.1.1Beitragsgrundlage Unselbständig Erwerbstätige unterliegen der Pflichtversicherung nach dem ASVG. Grundlage für die Bemessung ist der im Beitragszeitraum gebührende, auf volle Cent gerundete Arbeitsverdienst, somit das Entgelt. Als Beitragszeitraum ist gesetzlich der Kalendermonat (mit einheitlich 30 Tagen) vorgesehen. Einzige Ausnahme bilden geringfügig beschäftigte Mitarbeiter, bei welchen der Beitragszeitraum das Kalenderjahr ist. Als Entgelt im Sinne des § 49 Abs 1 ASVG sind sämtliche Geld- und Sachbezüge, auf die ein Dienstnehmer aus seinem Dienstverhältnis Anspruch hat bzw welche er aufgrund seines Dienstverhältnisses von Dritten (zB Trinkgelder) erhält. Zu beachten ist, dass im ASVG das Anspruchsprinzip zur Anwendung kommt, somit das zustehende (kollektivvertragliche bzw einzelvertragliche) Entgelt unabhängig von der tatsächlichen Zahlung als Bemessungsgrundlage angesetzt wird. Neben den Geldbezügen werden auch Sachbezüge als geldwerte Vorteile (zB private Nutzung eines Firmen-Pkw, Dienstwohnung etc), welche nicht in Geld ausbezahlt, jedoch gemäß der Sachbezugsverordnung in Geld bewertbar sind, berücksichtigt. Beispiel: Eine Reinigungskraft erhält laut Dienstvertrag einen Stundenlohn von € 10,-- und arbeitet regelmäßig 40 Stunden pro Monat. Die Dienstnehmerin wird aufgrund des Verdienstes von € 400,-- als geringfügig Beschäftigte abgerechnet. Im Zuge einer durchgeführten GPLA durch die Gebietskrankenkasse wird festgestellt, dass der kollektivvertragliche Mindeststundenlohn bei € 12,-- liegt. Die monatliche Beitragsgrundlage beläuft sich somit auf € 480,-- und ist die Dienstnehmerin unabhängig von der tatsächlich durchgeführten Zahlung von € 400,-- infolge des Anspruchsprinzips vollversichert und nicht geringfügig beschäftigt. Sonderzahlungen im Sinne des § 49 Abs 2 ASVG sind Bezüge, welche in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen (Kalendermonat) wiederkehrend gewährt werden, somit das Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gewinnanteile, Bilanzgelder etc. TIPP: Wird eine Sonderzahlung aliquot jedes Monat ausbezahlt, handelt es sich um einen laufenden Bezug mit allen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Bei freien Dienstverträgen über einen längeren Zeitraum als einen Monat und bei Vereinbarung eines Pauschalhonorars wird die Beitragsgrundlage durch Teilung des Gesamtverdienstes durch die Anzahl der Monate der Leistungserbringung (unabhängig von der Verteilung der Arbeitszeit) ermittelt. Beispiel: Der freie Dienstnehmer ist vom 1.4. bis 15.6.2019 beschäftigt und es wird ein Pauschalhonorar von € 1.300,-- vereinbart. Er erhält aufgrund der unterschiedlich geleisteten Stunden im April € 200,--, im Mai € 600,-- und bei der Endabrechnung im Juni € 500,--, insgesamt die vereinbarten € 1.300,--. Das Gesamthonorar wird unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsleistung durch 3 (volle) Monate geteilt, womit sich ein monatlicher Durchschnittsverdienst von € 433,33 ergibt und eine geringfügige Beschäftigung vorliegt. Die Überschreitung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze im Mai und Juni spielt keine Rolle. Einige Entgeltbestandteile werden gem § 49 Abs 3 ASVG als beitragsfrei behandelt, weshalb diese nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet werden. Achtung: Auch freie Dienstnehmer können beitragsfreie Entgelte (zB Tagesgelder) beziehen. Diese sind jedoch nur dann aus der Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung auszuscheiden, wenn sie dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden.
| Erscheinungsdatum | 09.01.2019 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Maße | 170 x 240 mm |
| Gewicht | 217 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht |
| Schlagworte | Österreich • Praxisleitfaden • Sozialversicherung kompakt |
| ISBN-13 | 9783704107282 / 9783704107282 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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