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Steuertipps zum Jahresende 2018 & Jahresanfang 2019 - Joseph Böck

Steuertipps zum Jahresende 2018 & Jahresanfang 2019

(Autor)

Buch
104 Seiten
2018
dbv-Verlag (Österreich)
9783704107152 (ISBN)
CHF 16,80 inkl. MwSt
  • Titel ist leider vergriffen;
    keine Neuauflage
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Zielgruppe: alle Steuerpflichtigen, Unternehmer und Berater
Aktuelle Themen werden kurz und leicht verständlich beschrieben. Der Leser erhält Anregungen zum Handeln und Nachfragen beim Steuerberater.

Schwerpunkte 2018/19:
• Familienbonus Plus
• Arbeitszeitflexibilisierung
• Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer
• Die wichtigsten Änderungen 2018 und Ausblick auf 2019
• Wichtige Termine und Fristen
• Ermittlung & Glättung des Einkommens
• Anregungen zum Jahresende: zB Freibeträge, die man noch vor dem Jahresende nützen sollte
• Maßnahmen zur steueroptimalen Planung

... sowie zahlreiche Tipps für alle Steuerpflichtigen und Unternehmen!

BONUS: Checkliste für das nächste Gespräch mit dem Steuerberater zum Gratis-Download für Käufer!

Vorwort

Kap 1Neuerungen 2018/2019

1.1Familienbonus Plus
1.2Neuer (alter) Steuersatz für Beherbergungsleistungen
1.3Neuregelung Missbrauch
1.4Abzugsteuer für die Einräumung von Leistungsrechten
1.5Erweiterung des Advanced Ruling
1.6Begleitende Kontrolle für Großunternehmen
1.7Bankeinzugsmöglichkeit für Steuern ab 1.7.2019
1.8Arbeitszeitflexibilisierung
1.9Beschäftigungsbonus
1.10Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern

Kap 2Tipps für alle Steuerpflichtigen

2.1Glättung und Splittung des Einkommens
2.2Sonderausgaben
2.2.1Renten und dauernde Lasten
2.2.2Topf-Sonderausgaben
2.2.3Kirchenbeiträge
2.2.4Steuerberatungskosten
2.2.5Spenden
2.2.6Verluste aus Vorjahren
2.3Außergewöhnliche (ag) Belastungen
2.4Verfahrensrechtliches
2.5Überwachungsmaßnahmen
2.5.1Finanzpolizei
2.5.2Kontenregister- und Konteneinschaugesetz
2.5.3Kapitalabflussmeldegesetz
2.5.4Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
2.5.5Betrugsbekämpfung - Maßnahmen gegen Sozialbetrug
2.5.6Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
2.6Anspruchs- und Beschwerdezinsen
2.6.1Anspruchsverzinsung
2.6.2Aussetzungs- bzw Beschwerdezinsen
2.7Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
2.8Wertpapier-KESt
2.9Immobilienertragsteuer

Kap 3Ermittlung des Einkommens

3.1Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Überschussrechner
3.1.1Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
3.1.2Betriebsausgabenbegriff
3.1.3Pauschalierungsmöglichkeiten
3.1.4Gewinnfreibetrag
3.2Bilanzierer
3.2.1Wechsel zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw Pauschalierung
3.2.2Bewertung von Wirtschaftsgütern
3.2.3Rückstellungen
3.2.4Eigenkapitalüberlegungen
3.2.5Umgründungsüberlegungen
3.2.6Die GmbH "light"
3.2.7Achtung bei Zusammenschlüssen
3.2.8Zwischengeschaltene GmbH

Kap 4Tipps für Unternehmen

4.1Forschungsprämie
4.2Mithilfe Ihrer studierenden Kinder im Betrieb
4.3Sozialleistungen als Betriebsausgabe
4.4Arbeitszimmer
4.5Telefonkosten, Internetkosten
4.6Instandhaltungsaufwendungen
4.7Gebäudeabschreibungen
4.8Begünstigte Fahrzeuge
4.9Geringwertige Wirtschaftsgüter
4.10Übertragung stiller Reserven
4.11Halbjahresabschreibung
4.12Abfertigungsrückstellungen
4.13Wertpapierdeckung
4.14Aufbewahrungsfrist
4.15Arbeitnehmerveranlagungen für 2013 letztmalig bis 31.12.2018 möglich
4.16Spekulationsgewinne/-verluste
4.17Mitteilungspflicht von bestimmten Leistungen (Meldungen nach § 109a und § 109b EStG)
4.18Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
4.19Energieabgabenvergütung
4.20Aus- und Fortbildungs- sowie Umschulungsmaßnahmen
4.21Ausstellung von Rechnungen
4.22Elektronische Rechnung
4.23e-Rechnungen an den Bund
4.24Vorsteuererstattung
4.25Die "Schrottverordnung"
4.26Mini-One-Stop-Shop
4.27Vorsteuerabzug für E-Autos
4.28Sachbezug Dienstauto
4.29Essensgutscheine
4.30Mitarbeiterrabatte

Kap 5Weitere Anregungen zum Jahres-ende 2018 und für das Jahr 2019

5.1Überlegungen zur Betriebsorganisation, Unternehmensziele
5.2Stärken, Schwächen und Position am Markt
5.3Outsourcing und Insourcing von Leistungen
5.4Rationalisierung und Analyse der Betriebsprozesse
5.5Leistungskontrolle, Kapazitäten, Auftragsspitzen und -einbrüche
5.6Technische Ausstattung und Ersatz- investitionen
5.7EDV und Datensicherheit, Sicherheit der Vermögenswerte
5.8Optimale Finanzierung
5.9Mitarbeiterplanung, Dienstleistungsverträge
5.10GmbH-Geschäftsführung
5.11Zeitpunkt der Betriebsübergabe oder Betriebsaufgabe

Anhang: Checkliste für ein Beratungsgespräch

Werte Steuerzahler! Auch wenn sich im Wahlkampf 2017 jede wahlwerbende Partei über die zu hohe Steuerlast beklagte und Besserung für den Fall, dass man sie wählt, versprochen hat, hat sich die steuerliche Belastung im Jahr 2018 bzw ab 2019 nicht wesentlich geändert. Für Familien wird sich der neue Familienbonus Plus ab 2019 hoffentlich spürbar auswirken. Leider nicht umgesetzt wurden die Versprechen, die kalte Progression abzuschaffen, die Körperschaftsteuer zu senken und Leistung auch steuerlich zu fördern, wobei ja noch die Hoffnung besteht, dass durch die für 2020 geplante Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes das eine oder andere Versprechen eingelöst wird. Auch kam es zu keiner spürbaren Vereinfachung des Systems; jedes „Herumfeilen“ macht das System noch unübersichtlicher. Die vorliegende Broschüre ist der Versuch, Ihnen als Steuerzahler einen kurzen und bündigen Überblick über Themen aus dem Bereich Steuern und Abgaben zu geben und soll Sie dazu anregen, den einen oder anderen Vorteil für Sie persönlich zu finden. Bewusst haben wir auf die Zitierung von Gesetzesstellen verzichtet; diese kennt Ihr Steuerberater ohnedies. Wir wünschen Ihnen Spass und möglichst wenig Ärger beim Lesen, durch das Sie sich auch steuerliche auf dem Laufenden halten können. Wien/Graz, Oktober 2018

Kap 1Neuerungen 2018/2019 1.1Familienbonus Plus Mit dem Familienbonus Plus wird eines der Wahlversprechen der neuen Bundesregierung umgesetzt. Der Bonus wird grundsätzlich pro Kind bis zu dessen 18. Geburtstag in Höhe von € 1.500,-- pro Jahr gewährt. Für Kinder ab dem 18. Geburtstag, für die Familienbeihilfe gewährt wird, beträgt der Bonus € 500,-- pro Jahr. Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Lohn- bzw Einkommensteuer reduziert. Ergibt sich rechnerisch durch den Familienbonus ein negativer Betrag, so wird dieser nicht ausbezahlt. Geringverdienende Alleinerzieherinnen bzw Alleinverdienerinnen, die keine Steuer bezahlen, erhalten künftig den Kindermehrbetrag in Höhe von € 250,-- pro Jahr. Mindest-sicherungsbezieherinnen erhalten keinen Kindermehrbetrag. Für im Ausland lebende Kinder soll der Kinderabsetzbetrag bzw Kindermehrbetrag (ebenso wie die Familienbeihilfe ab 2019) an die Geldwertverhältnisse des Landes, in dem die Kinder leben, angepasst werden. Im Gegenzug zu diesen Boni entfällt ab 2019 der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung. Der Familienbonus kann entweder von einem Elternteil zur Gänze beansprucht werden, oder von beiden Elternteilen im Verhältnis 50:50 aufgeteilt werden. Getrennt lebende Elternteile können sich ebenfalls einigen, wer den Kinderbonus in Anspruch nimmt; kommt es zu keiner Einigung wird der Bonus im Verhältnis 50:50 geteilt, wenn nicht einer der Elternteile großteils für die Kinderbetreuungskosten aufkommt – in diesem Fall ist eine Verteilung 90:10 zugunsten des den Großteil der Kinderbetreuungskosten tragenden Elternteils vorgesehen. ------------ 2.2Sonderausgaben Sonderausgaben sind klar bestimmte Ausgaben, die vom Einkommen abgezogen werden dürfen, wenn diese Ausgaben weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. 2.2.1Renten und dauernde Lasten Vermögensgegenstände können nicht nur gegen Barzahlung, sondern auch gegen Leibrente über-tragen werden. Übersteigen die Rentenzahlungen den Wert der gegen Rente erworbenen Wirtschaftsgüter, dann können diese Beträge beim Rentenverpflichteten als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Rentenempfänger muss ab diesem Zeitpunkt die Renten versteuern. Ein Rentenerwerb kann dann vorteilhaft sein, wenn der Grenzsteuersatz des Erwerbers höher ist als der des Veräußerers. TIPP: Diese Sonderausgabenregel sollte auch jeder im Auge behalten, der – schon vor Jahren – etwas gegen Leibrente erworben hat. Vielleicht gibt es für 2018 bereits Sonderausgaben! 2.2.2Topf-Sonderausgaben Beträgt das Einkommen weniger als € 36.400,--, kann von den nachstehenden „Topf-Sonderausgaben“ ein Viertel aller Ausgaben abgesetzt werden: - jedoch höchstens € 730,-- bzw - € 1.460,-- bei Anspruch auf den Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag. Für die „Topf-Sonderausgaben“ gilt grundsätzlich, dass diese bei einem Einkommen über € 60.000,-- nur mehr mit einem Pauschalbetrag von € 60,-- abgesetzt werden können. Zwischen € 36.400,-- und € 60.000,-- wird der absetzbare Betrag linear vermindert. Achtung: Beachten Sie, dass seit 1.1.2016 die „Topf-Sonderausgaben“ grundsätzlich abgeschafft wurden. Die Regelungen gelten nur noch für Zahlungen aufgrund von „Altverträgen“, das sind solche, die bereits vor dem 1.1.2016 abgeschlossen worden sind, und sind bis zum Veranlagungsjahr 2020 anwendbar.

Erscheinungsdatum
Sprache deutsch
Maße 105 x 210 mm
Gewicht 100 g
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Schlagworte Änderungen • Arbeitszeitflexibilisierung • Beschäftigungsbonus • Checkliste • Ermittlung & Glättung des Einkommens • Familienbonus • Familienbonus Plus • Förderungen • Freibeträge • Österreich • Steuergestaltung • Steuersparen • Steuertipps
ISBN-13 9783704107152 / 9783704107152
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
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