Rechtsdurchsetzung ohne Staat
Vorträge der Plenarsitzung und Eröffnungssitzung der 36. Tagung für Rechtsvergleichung am 14. September 2017 in Basel
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Gibt es eine staatsfreie Rechtsdurchsetzung? Oder lässt das staatliche Monopol diese bei der Gewaltanwendung nicht zu? In welchen Fällen ist ein Verzicht auf den Staat und seine Institutionen denkbar? Lässt sich Staatsferne möglicherweise auch mit anderen Paradigmata (Streitbeilegung, Effizienz) erklären oder ausgleichen? Juristische Disziplinen beantworten diese Fragen sehr unterschiedlich.
Das Recht manifestiert sich in seiner Durchsetzung. Es sind nicht allein die Sachentscheidungen, welche Rechtsordnungen ausmachen, sondern auch die Instrumente, welche dem gesetzten Recht zur Durchsetzung verhelfen. An den Anfang ihrer Tagung "Das Recht und seine Durchsetzung" im September 2017 in Basel hatte die Gesellschaft für Rechtsvergleichung daher die Grundfrage gestellt, ob und in welchem Maße es für diese Durchsetzung einer staatlichen Anbindung bedarf. Am radikalsten stellt sie sich beim Thema Strafe ohne Souverän sowie beim staatlichen Gewaltmonopol. Schiedsgerichtsbarkeit wird hingegen seit langem als Alternative zur staatlichen Rechtsdurchsetzung angepriesen und praktiziert, kommt aber letztlich ohne Staatlichkeit nicht aus. Schließlich ist fraglich, ob an die Stelle der Durchsetzung gegebenenfalls andere Paradigmen wie Effizienz und Streitbeilegung treten.
Das Recht manifestiert sich in seiner Durchsetzung. Es sind nicht allein die Sachentscheidungen, welche Rechtsordnungen ausmachen, sondern auch die Instrumente, welche dem gesetzten Recht zur Durchsetzung verhelfen. An den Anfang ihrer Tagung "Das Recht und seine Durchsetzung" im September 2017 in Basel hatte die Gesellschaft für Rechtsvergleichung daher die Grundfrage gestellt, ob und in welchem Maße es für diese Durchsetzung einer staatlichen Anbindung bedarf. Am radikalsten stellt sie sich beim Thema Strafe ohne Souverän sowie beim staatlichen Gewaltmonopol. Schiedsgerichtsbarkeit wird hingegen seit langem als Alternative zur staatlichen Rechtsdurchsetzung angepriesen und praktiziert, kommt aber letztlich ohne Staatlichkeit nicht aus. Schließlich ist fraglich, ob an die Stelle der Durchsetzung gegebenenfalls andere Paradigmen wie Effizienz und Streitbeilegung treten.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth und Direktor der Forschungsstelle für Verbraucherrecht.
| Erscheinungsdatum | 30.06.2019 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 155 x 231 mm |
| Gewicht | 236 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Besonderes Schuldrecht | |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Sachenrecht | |
| Recht / Steuern ► Strafrecht ► Kriminologie | |
| Recht / Steuern ► Strafrecht ► Strafverfahrensrecht | |
| Schlagworte | Gewaltmonopol • Schiedsverfahren • Strafrecht • Streitbeilegung |
| ISBN-10 | 3-16-156135-X / 316156135X |
| ISBN-13 | 978-3-16-156135-1 / 9783161561351 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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