Das Interesse des Kapitalmarkts am Aufschub der Ad-hoc-Publizität
Eine Studie zu Art. 17 Abs. 4 MAR
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Börsennotierte Unternehmen müssen kursrelevante Informationen grundsätzlich sofort veröffentlichen. In gewissen Situationen ist es ihnen jedoch gestattet, diese Insiderinformationen vorübergehend geheim zu halten und den Kapitalmarkt erst später zu informieren - wann dies der Fall ist, wird im vorliegenden Werk näher untersucht.
Seit dem 3. Juli 2016 ist die sogenannte Ad-hoc-Publizitätspflicht nicht mehr in
15 des deutschen WpHG, sondern in Art. 17 der unionsweit geltenden MarktmissbrauchsVO geregelt. Zentraler Bestandteil dieser anlassbezogenen Veröffentlichungspflicht ist dabei weiterhin ihr Befreiungstatbestand (Art. 17 Abs. 4 MAR). Umso bedauerlicher ist, dass der europäische Gesetzgeber darauf verzichtet hat, die Voraussetzungen für einen Aufschub der Ad-hoc-Mitteilung - über die Bildung von Regelbeispielen hinaus - rechtsverbindlich zu konkretisieren. Vor diesem Hintergrund entwickelt Philipp Steinrück allgemeingültige Konzepte zur Auslegung der Aufschubvoraussetzungen des Art. 17 Abs. 4 MAR, wobei der Schwerpunkt zweifelsohne in der Ermittlung des berechtigten Aufschubinteresses im Sinne von Art. 17 Abs. 4 lit. a) MAR liegt.
Seit dem 3. Juli 2016 ist die sogenannte Ad-hoc-Publizitätspflicht nicht mehr in
15 des deutschen WpHG, sondern in Art. 17 der unionsweit geltenden MarktmissbrauchsVO geregelt. Zentraler Bestandteil dieser anlassbezogenen Veröffentlichungspflicht ist dabei weiterhin ihr Befreiungstatbestand (Art. 17 Abs. 4 MAR). Umso bedauerlicher ist, dass der europäische Gesetzgeber darauf verzichtet hat, die Voraussetzungen für einen Aufschub der Ad-hoc-Mitteilung - über die Bildung von Regelbeispielen hinaus - rechtsverbindlich zu konkretisieren. Vor diesem Hintergrund entwickelt Philipp Steinrück allgemeingültige Konzepte zur Auslegung der Aufschubvoraussetzungen des Art. 17 Abs. 4 MAR, wobei der Schwerpunkt zweifelsohne in der Ermittlung des berechtigten Aufschubinteresses im Sinne von Art. 17 Abs. 4 lit. a) MAR liegt.
Geboren 1990; Studium des Internationalen Wirtschaftsrechts an der Universität Erlangen-Nürnberg (2013 Diplom); 2015 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2017 Promotion; seit 2017 Rechtsreferendariat.
| Erscheinungsdatum | 07.03.2018 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 156 x 232 mm |
| Gewicht | 381 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht |
| Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht | |
| Schlagworte | Ad-hoc-Mitteilung • Ad-hoc-Publizitätspflicht • berechtigtes • Berechtigtes Emittenteninteresse • Emittenteninteresse • Marktmissbrauchsverordnung • Selbstbefreiung |
| ISBN-10 | 3-16-155821-9 / 3161558219 |
| ISBN-13 | 978-3-16-155821-4 / 9783161558214 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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