Steuer-Ratgeber für den privaten Haushalt
DATEV (Verlag)
978-3-96276-000-7 (ISBN)
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Wenn Sie eine Hilfe in Ihrem Privathaushalt anstellen oder wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder wenn Sie statt „Do it yourself" Handwerker beauftragen, wird all dies steuerlich gefördert.
Der Ratgeber behandelt neben den steuerlichen, auch wichtige sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Aspekte.
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim mit dem Abschluss Dipl.Kfm. studiert und dort auch in Betriebswirtschaftlicher Steuerlehre zum Dr. rer. pol. Promoviert. Seit 2002 lehrt sie als ordentliche Professorin Betriebswirtschaftslehre an der SRH Hochschule Heidelberg, Campus Calw sowie anderen Hochschulen. Sie führt ein Herausgeber- und Redaktionsbüro und ist als Fachjournalistin und Referentin spezialisiert auf die Themen GmbH, Steuern und Personal. Sie ist Unternehmensberaterin mit den Schwerpunkten Existenzgründung und Unternehmensnachfolge.
1 Die Grundsätze im Überblick
2 Der Dreh- und Angelpunkt: Haushalt
2.1 Haushalt im steuerlichen Sinn
2.2 Grenzen des Haushalts: Ist öffentliches Gelände außen vor?
2.3 Sonderformen von Haushalten
2.3.1 Eigentümergemeinschaften
2.3.2 Betreutes Wohnen
2.3.3 Zweit-, Wochenend- und Ferienwohnungen
2.3.4 Unentgeltlich überlassene Wohnungen an haushaltszugehörige Kinder
2.4 Sonderfragen bei Abrechnungen
2.4.1 Nebenkosten schließen Kosten für Hilfen im Haushalt ein
2.4.2 Dienst- oder Werks- und Altenteilerwohnungen
2.5 Wohnungswechsel, Neubegründung oder Aufgabe eines Haushalts
2.5.1 Umzug
2.5.2 Unterjähriges Begründen und Beenden von Haushalten
3 So schnell wird man Arbeitgeber: haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
3.1 Minijobber in Privathaushalten
3.1.1 Die Grundsätze
3.1.2 Haushaltsscheckverfahren
3.1.3 Wichtige arbeitsrechtliche Konsequenzen
3.2 Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter in Privathaushalten (§ 35a Abs. 2 Satz 1, 1. Alternative EStG)
3.2.1 Mehrere Beschäftigungen
3.3 Allgemeine Arbeitgeberpflichten
3.3.1 Die Suche nach einem Arbeitnehmer
3.3.2 Ihr Fragerecht als potenzieller Arbeitgeber
3.3.3 Befristung des Arbeitsverhältnisses und Probezeit
3.3.4 Probezeit
3.3.5 Pflichten während des laufenden Arbeitsverhältnisses
3.3.6 Kündigung von Arbeitsverhältnissen
3.4 Die Beschäftigung von Rentnern
3.4.1 Die Beschäftigung von Regelaltersrentnern
3.4.2 Die Neuerungen des Flexirentengesetzes
3.4.3 Erwerb von zusätzlichen Rentenansprüchen für Altersrentner
3.4.4 Altersrentner als Minijobber
3.5 Die Beschäftigung von minderjährigen Schülern
3.5.1 Die Einwilligung der Erziehungs- oder Sorgeberechtigten
3.5.2 Leichte Tätigkeiten
3.5.3 Schulpraktika
3.5.4 Arbeitsverträge mit minderjährigen Schülern
3.5.4.1 Genehmigte oder ungenehmigte Arbeitsverträge und deren Folgen
3.5.4.2 Der Minderjährige als weiterer Vertragspartner – die Ermächtigung (§ 113 BGB).
3.5.5 Schüler und Praktikanten als „normale“ Arbeitnehmer – aber mit Besonderheiten
4 Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1, 2. Alternative EStG)
4.1 Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
4.2 Was sind Dienstleistungen?
4.3 Wie wirken haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich?
4.4 Wichtige einzelne haushaltsnahe Dienstleistungen
4.4.1 Müll und Entsorgung
4.4.2 Versorgung und Betreuung von Haustieren
5 Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung
5.1 Pflege im eigenen Haushalt
5.2 Pflege außerhalb des eigenen Haushalts
5.3 Pflege als außergewöhnliche Belastung
5.4 Behinderten-Pauschbetrag
6 Kinderbetreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistung
6.1 Kinderbetreuung – steuerlich
6.2 Kinderbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung oder Sonderausgaben
7 Haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)
7.1 Die Grundsätze
7.2 Begünstigte Handwerkerleistungen
7.3 Außen vor: öffentlich geförderte Maßnahmen
7.4 Weiteres Steuersparpotenzial
8 Checklisten haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
9 Checkliste begünstigte Leistungen für den Garten
10 Muster: Anlage zur Einkommensteuererklärung
Es ist eine Herausforderung, Familie, Beruf und Haushalt gleichermaßen gut zu bewältigen. Oft ist Hilfe nötig, denn niemand kann alles selbst erledigen. Und er muss es auch nicht! Denn das Schöne, wenn man sich helfen lässt, ist: Man spart Steuern. Wenn Sie eine Hilfe in Ihrem Privathaushalt anstellen, oder wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, oder wenn Sie statt „Do it yourself“ Handwerker beauftragen, wird all dies steuerlich gefördert. Nach dem „Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen“ sind seit dem 01.01.2009 alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, die früher an verschiedenen Gesetzesstellen erfasst waren, in einer Vorschrift, nämlich § 35a Einkommensteuergesetz (EStG), zur Förderung privater Haushalte als Auftraggeber einer Dienstleistung bzw. als Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zusammengefasst worden. Die Förderung beträgt einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr. Wer also beispielsweise im Jahr seiner Haushaltshilfe insgesamt 15.000 Euro bezahlt, kann 20 Prozent = 3.000 Euro von der Steuer abziehen. Wer der Haushaltshilfe 25.000 Euro bezahlt, kann dagegen nur höchstens 4.000 Euro und eben nicht 20 Prozent von 25.000 Euro = 5.000 Euro abziehen. Es scheint ein unausrottbares Vorurteil zu sein, dass Putzhilfen oder Babysitter viel zu teuer sind, wenn sie angestellt sind. Auch Handwerksleistungen werden aus demselben Grund oft lieber schwarz „geordert“, statt „gegen Rechnung“. Beliebt ist auch das „Argument“, niemanden zu finden, der „auf Karte“ arbeiten wolle. Es kann durchaus sein, dass sich hier die „Katze in den Schwanz beißt“. Die Belastungsprobe kommt für solche Schwarzarbeiten immer dann, wenn es Streit gibt, beispielsweise um Geld, um Fehler, um verursachte Schäden. Zugegeben: Auf den ersten Blick mögen legale Verhältnisse etwas teurer sein als illegale. Das stimmt aber nicht immer. Was aber vor allem auch zählt, ist der unschätzbare Vorteil, dass man – weil man weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge hinterzieht – keinen bösen Nachbarn und keine enttäuschte Haushaltshilfe, keine drohenden Bußgelder und Strafen fürchten muss. Und „noch ein“ Vorteil: Wenn mal etwas zu Bruch geht oder Fehler passieren, dann sind die Regeln, wer in welchem Fall warum in welcher Höhe für Schäden haftet, klar. Wer also konkret wissen will, welche mannigfaltigen Möglichkeiten er hat, sich in seinem Privathaushalt helfen zu lassen, hat mit diesem Ratgeber die richtige Wahl getroffen, denn neben allen steuerlichen, finden Sie hier auch alle wichtigen sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Aspekte. Dieser Ratgeber benennt Ihnen die wichtigsten Rahmenbedingungen, kann aber eine professionelle Beratung und Unterstützung, z. B. durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht ersetzen. Calw/Ihringen im April 2018 Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring
| Erscheinungsdatum | 24.05.2018 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Einbandart | Paperback |
| Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Gesundheit / Leben / Psychologie ► Lebenshilfe / Lebensführung |
| Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht | |
| Schlagworte | Beschäftigung von Rentnern • Betreutes Wohnen • Betreuung von Haustieren • geringfügige entlohnte Beschäftigung • Handwerker • Haushalt • Haushaltshilfe • haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse • haushaltsnahe Dienstleistungen • Haushaltsscheckverfahren • Haushaltszugehörigkeit • Hilfe im Haushalt • Kinderbetreuung • kurzfristige Beschäftigung • Mindestlohn • Minijobber • Pflege • Putzen • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung • Steuerersparnis |
| ISBN-10 | 3-96276-000-8 / 3962760008 |
| ISBN-13 | 978-3-96276-000-7 / 9783962760007 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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