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Steuertipps zum Jahresende 2017 & Jahresanfang 2018 - Joseph Böck

Steuertipps zum Jahresende 2017 & Jahresanfang 2018

(Autor)

Buch
104 Seiten
2017
dbv-Verlag (Österreich)
9783704106896 (ISBN)
CHF 16,80 inkl. MwSt
  • Titel ist leider vergriffen;
    keine Neuauflage
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Zielgruppe: alle Steuerpflichtigen, Unternehmer und Berater
Aktuelle Themen werden kurz und leicht verständlich beschrieben. Der Leser erhält Anregungen zum Handeln und Nachfragen beim Steuerberater.

Schwerpunkte 2017/18:
• Neuigkeiten & Änderungen, wie Beschäftigungsbonus, Automatische Veranlagung uvm
• "Wahlzuckerln" & Ausblick auf 2018
• Wichtige Termine und Fristen
• Ermittlung & Glättung des Einkommens
• Anregungen zum Jahresende: zB Freibeträge, die man noch vor dem Jahresende nützen sollte
• Maßnahmen zur steueroptimalen Planung
... sowie zahlreiche Tipps für alle Steuerpflichtigen und Unternehmen!

Vorwort

Kap 1Neuerungen 2017/2018

1.1Automatische Berücksichtigung von Sonderausgaben
1.2Automatische Veranlagung
1.3Sozialversicherung allgemein
1.4Kontenregister- und Konteneinschaugesetz
1.5Kapitalabflussmeldegesetz
1.6Betrugsbekämpfung - Maßnahmen gegen Sozialbetrug
1.7Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
1.8Steuerbefreiung für Aushilfskräfte
1.9Beschäftigungsbonus
1.10Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern
1.11Datenschutzgrundverordnung
1.12Wahlzuckerln

Kap 2Tipps für alle Steuerpflichtigen

2.1Glättung und Splittung des Einkommens
2.2Sonderausgaben
2.2.1Renten und dauernde Lasten
2.2.2Topf-Sonderausgaben
2.2.3Kirchenbeiträge
2.2.4Steuerberatungskosten
2.2.5Spenden
2.2.6Verluste aus Vorjahren
2.3Außergewöhnliche (ag) Belastungen
2.4Verfahrensrechtliches
2.5Überwachungsmaßnahmen
2.5.1Finanzpolizei
2.5.2Kontenregister- und Konteneinschaugesetz
2.5.3Kapitalabflussmeldegesetz
2.5.4Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
2.5.5Betrugsbekämpfung - Maßnahmen gegen Sozialbetrug
2.6Anspruchs- und Beschwerdezinsen
2.6.1Anspruchsverzinsung
2.6.2Aussetzungs- bzw Beschwerdezinsen
2.7Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
2.8Wertpapier-KESt
2.9Immobilienertragsteuer

Kap 3Ermittlung des Einkommens

3.1Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Überschussrechner
3.1.1Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
3.1.2Betriebsausgabenbegriff
3.1.3Pauschalierungsmöglichkeiten
3.1.4Gewinnfreibetrag
3.2Bilanzierer
3.2.1Wechsel zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw Pauschalierung
3.2.2Bewertung von Wirtschaftsgütern
3.2.3Rückstellungen
3.2.4Eigenkapitalüberlegungen
3.2.5Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne
3.2.6Umgründungsüberlegungen
3.2.7Die GmbH "light"
3.2.8Achtung bei Zusammenschlüssen
3.2.9Zwischengeschaltene GmbH

Kap 4Tipps für Unternehmen

4.1Forschungsprämie
4.2Mithilfe Ihrer studierenden Kinder im Betrieb
4.3Sozialleistungen als Betriebsausgabe
4.4Arbeitszimmer
4.5Telefonkosten, Internetkosten
4.6Instandhaltungsaufwendungen
4.7Gebäudeabschreibungen
4.8Begünstigte Fahrzeuge
4.9Geringwertige Wirtschaftsgüter
4.10Übertragung stiller Reserven
4.11Halbjahresabschreibung
4.12Abfertigungsrückstellungen
4.13Wertpapierdeckung
4.14Aufbewahrungsfrist
4.15Arbeitnehmerveranlagungen für 2012 letztmalig bis 31.12.2017 möglich
4.16Spekulationsgewinne/-verluste
4.17Mitteilungspflicht von bestimmten Leistungen (Meldungen nach § 109a und § 109b EStG)
4.18Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
4.19Energieabgabenvergütung
4.20Aus- und Fortbildungs- sowie Umschulungsmaßnahmen
4.21Ausstellung von Rechnungen
4.22Elektronische Rechnung
4.23e-Rechnungen an den Bund
4.24Vorsteuererstattung
4.25Die "Schrottverordnung"
4.26Mini-One-Stop-Shop
4.27Vorsteuerabzug für E-Autos
4.28Sachbezug Dienstauto
4.29Essensgutscheine
4.30Mitarbeiterrabatte

Kap 5Weitere Anregungen zum Jahres-ende 2017 und für das Jahr 2018

5.1Überlegungen zur Betriebsorganisation, Unternehmensziele
5.2Stärken, Schwächen und Position am Markt
5.3Outsourcing und Insourcing von Leistungen
5.4Rationalisierung und Analyse der Betriebsprozesse
5.5Leistungskontrolle, Kapazitäten, Auftragsspitzen und -einbrüche
5.6Technische Ausstattung und Ersatzinvestitionen
5.7EDV und Datensicherheit, Sicherheit der Vermögenswerte
5.8Optimale Finanzierung
5.9Mitarbeiterplanung, Dienstleistungsverträge
5.10GmbH-Geschäftsführung
5.11Zeitpunkt der Betriebsübergabe oder Betriebsaufgabe

AnhangCheckliste für ein Beratungsgespräch

Zusätzlich steht Käufern die Checkliste als Download unter www.dbv.at/downloads/ im Menüpunkt "Ergänzungen zu dbv-Werken" zur Verfügung.

Werte Steuerzahler! Das Jahr 2017 wird vermutlich als Jahr der Einführung eines neuen Wahlkampfstils in die Annalen eingehen. Was bleibt, sind polemische Schlagworte statt Sachlichkeit und insbesondere in Bezug auf Steuern und Abgaben schon gar nicht die Präzision, die sich ein vorausschauender Steuerplaner wünschen würde. Was von den Ankündigungen der Spitzenkandidaten, die Bürger unseres Landes von Abgaben und Beiträgen soweit zu befreien, dass wir wieder ein erträglicheres Niveau erreichen, übrig bleiben wird, werden wir wohl erst in den nächsten Monaten sehen. Dass die vielfältigen Versprechen von Entbürokratisierung, Verwaltungsvereinfachung und Belohnung der Leistungsträger unseres Landes durch niedrigere Abgaben und Beiträge, die durch Einsparungen an verschiedensten Stellen finanziert werden sollen, umgesetzt werden, bleibt jedenfalls zu hoffen. Für den Steueralltag gibt es genug zu tun. So sind viele Regelungen der Steuerreform 2015 noch nicht von allen umgesetzt (zB Registrierkassenpflicht) bzw stehen in vielen Fällen Änderungen erst vor den ersten praktischen Auswirkungen (zB Konteneinschau) und Fragen zu anderen Änderungen (zB automatische Veranlagung) werden sich erst im Laufe der nächsten Zeit stellen. Auch wird es notwendig sein, die aktuellen Entwicklungen genau zu beobachten, um auf bevorstehende Neuerungen rasch und bestmöglich reagieren zu können. Die vorliegende Broschüre soll Ihnen Anregungen geben, wie Sie Ihre persönliche steuerliche Situation optimieren können und Sie dazu animieren, konstruktive Gespräche mit Ihrem Steuerberater zu führen. Wien/Graz, November 2017

2.2.5Spenden Spenden an begünstigte Institutionen können in Höhe von bis zu 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte entweder als Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben abgesetzt werden, wobei die 10%-Grenze für die Summe der in einem Jahr als Betriebsausgabe oder Sonderausgabe geleisteten Spenden zu verstehen ist. Begünstigte Institutionen sind einerseits im Gesetz bestimmte, wie - Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste; - bundes- oder landesgesetzlich eingerichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind; - die Österreichische Akademie der Wissenschaften; - die Österreichische Nationalbibliothek; - öffentlich-rechtliche Museen; - das Bundesdenkmalamt; - die freiwilligen Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände und andererseits bestimmte Institutionen, die - sich mit Forschung und Lehre beschäftigen; - mildtätige Zwecke verfolgen; - sich in der Entwicklungshilfe engagieren; - Katastrophenhilfe leisten bzw - sich für den Umweltschutz und Tierschutz einsetzen und die nach einer entsprechenden Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer in der beim Finanzamt geführten Liste der begünstigten Spendenempfänger aufscheinen. Diese Liste ist im Internet unter der Adresse https://service.bmf.gv.at/service/allg/ spenden abrufbar. Seit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 sind hinsichtlich der im Gesetz genannten begünstigten Spendenempfänger auch Institutionen mit Sitz in einem EU-Staat bzw in einem Staat, mit dem umfassende Amtshilfeabkommen bestehen, abzugsfähig, wenn diese einen entsprechenden Österreichbezug haben. Bisher wurden Kirchenbeiträge, Spenden und freiwillige Weiterversicherungen bzw der Nachkauf von Versicherungszeiten (in der gesetzlichen Sozialversicherung und bei Selbständigenkammern) nur auf Antrag in der Steuererklärung berücksichtigt. Ab dem Veranlagungsjahr 2017 werden diese Sonderausgaben nur noch berücksichtigt, wenn diese dem Finanzamt von der empfangenden Stelle (Kirche, Spendenorganisation, Sozialversicherung bzw Selbständigenkammer) gemeldet werden. Damit die empfangende Organisation diese Meldung vornehmen kann, müssen Sie bei Überweisungen Ihren Namen (wie im Melderegister eingetragen) und Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Die empfangende Organisation meldet dann unter Verwendung des „verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Steuern und Abgaben“ (kurz vbPK SA) die Zahlung an das Finanzamt, die dann Ihrem elektronischen Steuerakt zugeordnet wird. Bei der Veranlagung werden dann die gemeldeten Daten als Sonderausgaben berücksichtigt. TIPP: Wenn Sie spenden wollen, vergewissern Sie sich vorher, dass der Spendenempfänger auch eine „begünstigte Institution“ ist; das sichert einerseits die steuerliche Abzugsfähigkeit und gibt Ihnen andererseits eine bestimmte Gewissheit, dass Ihre Spende auch zweckgemäß verwendet wird, da dies von der Finanz und einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert wird. Heben Sie weiters alle Spendenbelege auf und prüfen Sie bei der Veranlagung dann, ob die Empfänger auch alle Spenden gemeldet haben. Sollte dies nicht der Fall sein, dann bitten Sie die Institution, die Meldung vorzunehmen bzw zu berichtigen. Sie können auch jederzeit durch Einsicht in Ihren elektronischen Steuerakt prüfen, ob die Spendenempfänger Ihre Spende richtig gemeldet haben. Achtung: Automatische Berücksichtigung von Sonderausgaben Wenn Sie den begünstigten Organisationen nicht Ihr Geburtsdatum bekanntgeben bzw Ihren Namen nicht so nennen, wie er auf Ihrem Meldezettel steht, dann werden hinkünftig Ihre Zahlungen nicht als Sonderausgaben berücksichtigt!

Erscheinungsdatum
Sprache deutsch
Maße 105 x 210 mm
Gewicht 102 g
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Schlagworte Beschäftigungsbonus • Checkliste • Feibeträge • Förderungen • Glättung des Einkommens • Jahresanfang • Jahresende • Jahresende 2017 Jahresanfang 2018 • Österreich • Steuerberater • Steuergestaltung • steueroptimale Planung • Steuersparen • Steuertipps
ISBN-13 9783704106896 / 9783704106896
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
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