Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
dbv-Verlag (Österreich)
9783704106858 (ISBN)
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Mit Hilfe der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist der Unternehmer in der Lage, seine Einnahmen und seine Ausgaben zu überprüfen und aufzuzeichnen, den Warenfluss im Unternehmen darzustellen, das Anlagevermögen zu bewerten und am Jahresende die notwendigen Steuererklärungen durchzuführen.
Mit diesem Leitfaden ist es auch für eine ungeübte Person möglich, Schritt für Schritt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu erstellen.
Durch den rechtlichen Überblick, der detaillierten Erklärung von Einnahmen und Ausgaben und der beispielhaft dargestellten Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärung werden hier alle notwendigen Bereiche und alle zu führenden Aufzeichnungen verständlich dargestellt.
Die gezielten Gestaltungshinweise und fundierten Fachinformationen dienen sowohl dem Unternehmer in der Praxis wie auch der Berufsausbildung in diesem Bereich. Aus der Sicht des selbständigen Bilanzbuchhalters, Vortragenden und Prüfers der Bilanzbuchhaltungsbehörde wird ein kompakter und zielführender Überblick über die Möglichkeiten des vereinfachten Jahresabschlusses gegeben.
Vorwort
Kapitel 1Rechtsgrundlagen
1.1Gesetzliche Bestimmungen und unterschiedliche Gewinnermittlungsarten
1.1.1Überblicksweise Darstellung der gesetzlichen Regelungen für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
1.1.2Gesetzliche Bestimmungen im Detail
1.1.3Buchführungsgrenzen
1.1.4Unterschiedliche Gewinnermittlungsarten im Detail
1.2System der Einkommensteuer
1.3System der Umsatzsteuer
1.3.1Umsatzsteuer und Vorsteuer
1.3.2Voraussetzungen für die Umsatzsteuer
1.3.3Spezialfall Kleinunternehmerregelung
1.3.4Sonderfälle
1.3.5Checkliste Umsatzsteuer
Kapitel 2Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Detail
2.1Formvorschriften
2.1.1Ordnungsmäßigkeit
2.1.2Belegorganisation, -arten und Aufbewahrungsfristen
2.1.3Grundlagenaufzeichnungen und Registrierkassenpflicht
2.1.4Aufzeichnungen für die Umsatzsteuer
2.2Laufende Aufzeichnungen nach Brutto- und Nettomethode
2.2.1Brutto- versus Nettomethode
2.2.2Wareneingangsbuch
2.2.3Kassabuch
2.2.4Bankbuch
2.2.5Kombiniertes Bank-/Kassabuch
2.2.6Anlagenverzeichnis
2.2.7Sonstige Verzeichnisse
2.3Gewinnermittlung
2.3.1Definition Gewinn
2.3.2Erfassungszeitpunkt der Einnahmen und Ausgaben
2.3.3Anlagevermögen als Ausnahme vom Zu- und Abflussprinzip
2.3.4Weitere Ausnahmen vom Zu- und Abflussprinzip
2.3.5Betriebliche Veranlassung
2.3.6Betriebseinnahmen im Detail
2.3.7Betriebsausgaben im Detail
Kapitel 3Steuererklärungen und Kontakt mit den Behörden im Allgemeinen
3.1Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung
3.2Einkommensteuererklärung
3.2.1Einkommensermittlung für die Berechnung der ESt
3.2.2Gewinnfreibetrag
3.2.3Sonderausgaben
3.2.4Außergewöhnliche Belastungen
3.2.5Steuerabsetzbeträge (speziell für selbständig erwerbstätige Personen)
3.2.6Vorauszahlung versus Jahreserklärung
3.3Sozialversicherung
3.3.1Bestehende Pflichtversicherung in Österreich
3.3.2Verschiedene Vertragsverhältnisse und deren Auswirkungen auf die Sozialversicherung
3.3.3Sozialversicherung für selbständige Tätigkeit
3.4Außenprüfung (ehemals Betriebsprüfung) und GPLA-Prüfung
3.4.1Rechtsgrundlagen und Inhalt der Außenprüfung
3.4.2Rechtsgrundlage und Inhalt der GPLA-Prüfung
3.5Onlineportale für Finanzamt und Sozialversicherung
3.5.1Kontakt mit den Behörden
3.5.2FinanzOnline
3.5.3Onlineportal SVA
3.5.4Datensammelsystem ELDA
3.5.5WEBEKU-Portal
3.6Zusammenfassendes Beispiel
3.6.1Beispielhafte Angabe und erläuternde Bemerkungen
3.6.2Darstellung des Spesenverteilers
3.6.3Darstellung des Wareneingangsbuchs
3.6.4Darstellung des Anlagenverzeichnisses
3.6.5Darstellung der Umsatzsteuererklärung
3.6.6Darstellung der Einkommensteuererklärung
Anhang
Anhang 1: Formular Einkommensteuererklärung 2016
Anhang 2: Formular Beilage zur Einkommensteuererklärung
Anhang 3: Tabelle Bankbericht mit Spesenverteiler
Anhang 4: Zusammenfassendes Beispiel zum Download (siehe unten)
Paragrafenverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen die ideale Form der Ergebnisermittlung. Wenn keine Verpflichtung zur doppelten Buchführung vorliegt, ist die Gewinnermittlung durch die Geldflussrechnung darstellbar. Der Erfassungszeitpunkt ist – bis auf wenige Ausnahmen – der Zahlungszeitpunkt und durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ergibt sich der Gewinn oder der Verlust. Da hier im Gegensatz zur doppelten Buchführung keine umfangreichen Kenntnisse über Buchungssätze notwendig sind, kann die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung leichter vom Unternehmer selbst vor- und aufbereitet werden. Dieses Werk dient nun zur Erlangung eines besseren Verständnisses für die Unternehmenseinnahmen und -ausgaben. Ausgehend von der Darstellung der rechtlichen Bestimmungen wird dem Bereich der Einnahmen und Ausgaben ein breiter Raum eingeräumt, sodass ein klares Verständnis für die notwendige Trennung zwischen der betrieblichen und der privaten Sphäre eines Unternehmens entsteht. Zusätzlich dienen die nachfolgenden Ausführungen auch dazu, den Unterschied zwischen der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer deutlich zu machen, da beide Steuern einen wesentlichen Bestandteil des Unternehmenslebens darstellen. Neben den Abgaben für das Finanzamt wird auch die gewerbliche Sozialversicherung als zweite große Abgabenart ausführlich behandelt. Da zahlreiche Demobeispiele und schlussendlich auch ein zum Download verfügbares zusammenhängendes Abschluss-Beispiel mit den dazugehörigen Steuererklärungen vorhanden sind, kann die Lektüre sowohl als Praxishilfe wie auch als Ausbildungsliteratur eingesetzt werden. Graz, im Oktober 2017Mag. Helga Kulman
Hinweis: Inhalt beschreibt die Rechtslage in Österreich. 2. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Detail 2.1 Formvorschriften Aufzeichnungen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind aus einkommensteuerrechtlicher und im Falle der Umsatzsteuerpflicht auch aus umsatzsteuerrechtlicher Notwendigkeit zu führen. Die Aufzeichnungsvorschriften sind in unterschiedlichen Gesetzen geregelt, In weiterer Folge sind die Aufzeichnungsnotwendigkeiten von den verschiedenen Berufsgruppen abhängig. 2.1.1 Ordnungsmäßigkeit Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung handelt es sich um kein geschlossenes und selbstkontrollierendes System wie bei der doppelten Buchhaltung. Um die gesetzlichen Vorschriften jedoch zu erfüllen, müssen zahlreiche Einzelaufzeichnungen durchgeführt werden, welche folgende Eigenschaften erfüllen müssen: - Laufende Erfassung in einem Einnahmen-Ausgaben-Journal - Die Erfassung soll chronologisch und somit in der zeitlichen Reihenfolge erfasst sein. - Nachvollziehbarkeit jedes einzelnen Betrages in der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung (bzw Umsatzsteuervoranmeldung) ist notwendig. - Spesenverteilung (dh Aufteilung der Ausgaben nach bestimmten Gruppen) nach der Einteilung in der Einkommensteuererklärung ist empfehlenswert. - Eine Überprüfung muss jederzeit möglich sein. - Aufzeichnungen müssen der Wahrheit und der Wirklichkeit entsprechen. - Betriebseinnahmen und -ausgaben müssen lückenlos aufgezeichnet werden. - Die Erfassung hat innerhalb einer zeitlichen Frist (abhängig davon, ob USt-Pflicht besteht oder nicht; für Zwecke der Umsatzsteuer sind die Eintragungen zeitgemäß, wenn sie spätestens ein Monat und 15 Tage nach Ablauf des Kalendermonats bzw des Kalenderquartals durchgeführt werden) zu erfolgen. - Aufzeichnungen sind in einer lebenden Sprache zu führen. Achtung: Die laufenden Aufzeichnungen müssen geordnet und systematisch durchgeführt werden. Ein bloßes Sammeln von Belegen und eine gruppenweise Zusammen-fassung sind nicht erlaubt. Die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben sind am Ende des Kalenderjahres zusammenzuzählen. Wichtig: Für die handschriftlichen Aufzeichnungen muss ein nicht leicht entfernbares Schreibmittel verwendet werden. Somit sind Bleistifte, welche leicht gelöscht werden können, nicht erlaubt. In weiterer Folge dürfen keine leeren Zwischenräume zwischen den einzelnen Eintragungen (Leerzeilen) vorhanden sein. Fehler müssen storniert und dürfen nicht gelöscht werden. Somit dürfen Streichungen nicht so durchgeführt werden, dass die durchgestrichene Zahl unleserlich wird. Excel als alleinige Aufzeichnungshilfe ist daher nicht genügend, da hier Veränderungen ohne Nachvollziehbarkeit durchgeführt werden können. Wird die Excel-Datei nach Abschluss in ein nicht veränderbares Format gebracht und herrscht Übereinstimmung mit den ans Finanzamt gemeldeten Zahlen, besteht die Möglichkeit der Akzeptanz durch die Finanzverwaltung. Die sicherste Akzeptanz ist bei Verwendung einer ordnungsgemäßen Aufzeichnungssoftware gegeben. 2.1.2 Belegorganisation, -arten und Aufbewahrungsfristen Der Begriff Beleg ist weder im Unternehmensrecht noch im Abgabenrecht gesetzlich definiert. Sowohl die unternehmensrechtlichen als auch die abgabenrechtlichen Bestimmungen über die Buchführungen gehen davon aus, dass die Eintragungen in die Bücher aufgrund von Belegen vorzunehmen sind. Belege sind nach herkömmlicher Vorstellung Schriftstücke (Urkunden), in denen alle Elemente eines Geschäftsfalls, welche für die Verbuchung erforderlich sind, unmittelbar im Anschluss an den Geschäftsfall festgehalten werden. Belege müssen aber nicht als Schriftstück (Papier) bestehen, sie können auch in Form von Speicherung in einem genau definierten elektronischen Datenbereich existieren. Auch ohne gesetzliche Regelung ist es ein unbestrittener Grundsatz, dass jeder Buchung ein Beleg zugrunde liegen muss – dh es darf keine Buchung ohne Beleg erfolgen. Bei den Belegarten unterscheidet man zwischen natürlichen und künstlichen sowie Eigen- und Fremdbelege. - Natürliche Belege sind solche, die im Zuge der betrieblichen Vorgänge anfallen. Das sind zB - Eingangsrechnungen - Ausgangsrechnungen - Bankkontoauszüge - Zahlungsbestätigungen (Quittungen) - Künstliche Belege sind solche, die ausschließlich für die Buchhaltung – zur Erfüllung des Belegprinzips – angefertigt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von Buchungsanweisungen. - Eigenbelege sind solche, die im Unternehmen selbst angefertigt werden, wie zB Ausgangsrechnungen. - Fremdbelege kommen von außen, wie zB Eingangsrechnungen und Bankkontoauszüge. Die Belegorganisation wird in den §§ 131 Abs 1 Z 5 BAO und 189 Abs 1 UGB in jener Weise vorgeschrieben, dass die zu den Büchern gehörigen Belege derart aufzubewahren sind, dass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist. Zur Erfüllung dieser Erfordernisse bedarf es einer durchdachten Belegorganisation, die sich wie folgt gestalten soll: - System der Belegnummerierungen - System der Belegablage - Beachtung der Aufbewahrungsdauer Die Belegnummer hat die Aufgabe, den Geschäftsfall – Beleg – in seiner zeitlichen Reihenfolge zu fixieren, ihn eindeutig zu identifizieren und damit die spätere Auffindbarkeit in der Belegablage zu ermöglichen. Aus diesen Gründen sollten die Belege in verschiedene Gruppen eingeteilt werden: - Eingangsrechnungen (Nummerierung kann sowohl intern fortlaufend sein oder man kann auch die externe Nummer verwenden) - Ausgangsrechnungen (Nummerierung sollte intern fortlaufend sein) - Kassabelege (Nummerierung sollte intern fortlaufend sein) - Bankbelege (Nummerierung sollte sich an der Bankauszugsnummer orientieren) - Buchungsanweisungen (Nummerierung sollte intern fortlaufend sein) Wesentliches Element der Belegorganisation ist die Aufbewahrung der Belege. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung lässt sich sowohl aus dem Erfordernis der Nachvollziehbarkeit der Geschäftsfälle (§ 189 Abs 1 UGB) als auch aus dem der Prüfbarkeit der Besteuerungsgrundlagen (§ 131 Abs 1 Z 5 BAO) ableiten. Grundsätzlich regeln beide Gesetzestexte die Aufbewahrungsfrist gleichförmig: - Der Unternehmer hat seine Buchungsbelege sieben Jahre geordnet aufzubewahren. - Im Zusammenhang mit Grundstücken müssen Belege 22 Jahre aufbewahrt werden. - Darüber hinaus solange, als sie für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem eine Parteistellung gegeben ist, von Bedeutung sind. Die Aufbewahrungsfrist läuft vom Schluss des Kalenderjahres, für das die Eintragungen in die Bücher oder Aufzeichnungen vorgenommen wurden, und für Belege, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen vom Schluss des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen.
| Erscheinungsdatum | 02.10.2017 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Maße | 170 x 240 mm |
| Gewicht | 259 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht |
| Schlagworte | Buchführung • doppelte Buchhaltung • Einkommensteuer • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung • FinanzOnline • Gewinnermittlung • Kleinunternehmer • Österreich • Registrierkasse • Sozialversicherung • Steuererklärung • Umsatzsteuer |
| ISBN-13 | 9783704106858 / 9783704106858 |
| Zustand | Neuware |
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