Das Vindikationslegat
Reformbedürftigkeit und Reformfähigkeit des deutschen Erbrechts
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Oft legen Personen fest, nach ihrem Tod einzelne Gegenstände bestimmten Personen zu hinterlassen. Kann diesem Begehren mit Hilfe des derzeitigen deutschen Erbrechts zum Durchbruch verholfen werden oder sollte neben dem existierenden schuldrechtlich wirkenden Vermächtnis die Einführung eines Vindikationslegates in Erwägung gezogen werden?
In einer Vielzahl von Verfügungen von Todes wegen kommt der Wunsch zum Ausdruck, einzelne Gegenstände bestimmten Personen zu hinterlassen. Daniela Titz beantwortet dazu folgende Fragen: Sollte zur umfangreicheren Verwirklichung der Interessen des Erblassers der Versuch der Integration eines Vindikationslegates in das Recht des BGB unternommen werden? Ist das deutsche Erbrecht reformbedürftig oder kann den Interessen des Erblassers bereits mit den derzeitigen inhaltlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Verfügungen von Todes wegen zum Durchbruch verholfen werden? Im Anschluss hieran steht die Reformfähigkeit im Fokus, insbesondere die Entwicklung eines Gesetzesentwurfs zur Einführung eines Vindikationslegates und die Frage nach dessen Vereinbarkeit mit den Grundwertungen des deutschen Erbrechts. Die Autorin bezieht hierbei auch rechtshistorische und rechtsvergleichende Elemente mit ein.
In einer Vielzahl von Verfügungen von Todes wegen kommt der Wunsch zum Ausdruck, einzelne Gegenstände bestimmten Personen zu hinterlassen. Daniela Titz beantwortet dazu folgende Fragen: Sollte zur umfangreicheren Verwirklichung der Interessen des Erblassers der Versuch der Integration eines Vindikationslegates in das Recht des BGB unternommen werden? Ist das deutsche Erbrecht reformbedürftig oder kann den Interessen des Erblassers bereits mit den derzeitigen inhaltlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Verfügungen von Todes wegen zum Durchbruch verholfen werden? Im Anschluss hieran steht die Reformfähigkeit im Fokus, insbesondere die Entwicklung eines Gesetzesentwurfs zur Einführung eines Vindikationslegates und die Frage nach dessen Vereinbarkeit mit den Grundwertungen des deutschen Erbrechts. Die Autorin bezieht hierbei auch rechtshistorische und rechtsvergleichende Elemente mit ein.
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; 2014 Erste Juristische Prüfung; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsgeschichte an der Universität Augsburg; 2016 Promotion; Rechtsreferendarin im Oberlandesgerichtsbezirk München.
| Erscheinungsdatum | 23.06.2017 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien zum Privatrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 161 x 241 mm |
| Gewicht | 822 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht | |
| Schlagworte | Einzelne • einzelne Gegenstände • Erbrecht (ErbR) • Gegenstände • Vererben • Vermachen • Vindikationslegat |
| ISBN-13 | 9783161553080 / 9783161553080 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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