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Pensionsvorsorge

staatlich - betrieblich - privat
Buch | Softcover
157 Seiten
2017 | 3. Auflage
dbv-Verlag (Österreich)
9783704106728 (ISBN)
CHF 39,95 inkl. MwSt
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Zielgruppen: alle Erwerbstätigen und alle thematisch befassten Berater (wie Versicherer, Steuerberater, Finanzdienstleister)
2.2Die direkte Leistungszusage

Die direkte Leistungszusage stellt eine Pensionszusage eines Unternehmens in Höhe von maximal 80% des letzten laufenden Aktivbezugs dar, welche in schriftlicher Form, rechtsverbindlich und unwiderruflich erteilt wird. Ab Pensionsantritt erhält der Anspruchsberechtigte je nach Zusage für sich bzw seine Hinterbliebenen eine vom Unternehmen lebenslang auszuzahlende Pensionsleistung.
Gemäß § 14 EStG ist für diese Zusage eine Rückstellung in der Bilanz zu bilden, dies gilt jedoch nur für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs 1 oder § 5 EStG ermitteln. Dafür wird für den liquiditätsmäßig abzudeckenden Teil üblicherweise mit einer Pensionsrückdeckungsversicherung vorgesorgt. Sollte keine Rückdeckungsversicherung vorhanden sein, muss zumindest die Hälfte der Rückstellung mit konservativen Wertpapieren bedeckt sein.
Eine direkte Leistungszusage ist der wohl wichtigste Durchführungsweg freiwilliger betrieblicher Altersvorsorge, um Leistungsträger in einem Unternehmen zu motivieren und diese enger an das Unternehmen zu binden.
Das Unternehmen hat dabei die Möglichkeit, Steuervorteile zu lukrieren und Lohn-nebenkosten zu sparen. Weil die versprochenen Leistungen direkt vom Unternehmen zu erfüllen sind, bezeichnet das Betriebspensionsgesetz Pensionszusagen dieser Art als direkte Leistungszusage.

2.2.1So funktioniert eine Firmenpensionszusage
Ein Unternehmen verspricht einem Mitarbeiter schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich ab Pensionsantritt eine lebenslange Firmenpension zu zahlen. Der konkrete Leistungsinhalt wird in einer Pensionszusage schriftlich festgehalten.
Lebenslange Rentenleistungen werden hierbei für den Fall

- des Alters (Alterspension),
- des Todes (Hinterbliebenenpension) sowie
- der Berufsunfähigkeit (optional, Berufsunfähigkeitspension)
zugesagt.

Verspricht das Unternehmen eine konkrete Versorgungshöhe, so spricht man von einer leistungsorientierten Firmenpension. Diese ist in den meisten Fällen von der gesetzlichen Alterspension abgekoppelt und sieht im Regelfall eine fixe betraglich festgelegte Rentenhöhe vor. Auch die Wertsteigerung der Anwartschaft auf die Firmenpension wird vertraglich vereinbart, sodass ein Versorgungsniveau und damit die Finanzierung der Zusage sehr genau kalkuliert werden kann.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen definierten Beitrag für die Altersversorgung zu versprechen – die beitragsorientierte Firmenpension. Mit diesem Beitrag wird eine Lebensversicherung angespart. Die Firmenpension errechnet sich aus der Verrentung der Erlebensleistung für die Eigenpension (Alter bzw Berufsunfähigkeit) oder der Todesfallleistung für die Hinterbliebenenpension.

2.2.2Die Begünstigten einer Firmenpensionszusage
In der Praxis werden leistungsorientierte Pensionszusagen vorwiegend für Gesellschafter-Geschäftsführer in GmbHs und Vorstände in Aktiengesellschaften erteilt.
Für Einzelunternehmer und Gesellschafter in Personengesellschaften besteht keine Möglichkeit der Erteilung einer rückstellungsfähigen Pensionszusage. Lediglich für Freiberufler ist im Rahmen von Kammervorsorgemodellen die Möglichkeit einer Altersversorgung (Ärzte, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte) vorgesehen.
Beitragsorientierte Pensionszusagen werden in der Regel auch an wichtige Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter erteilt. Dabei werden auf der einen Seite die Bindung von wertvollen Mitarbeitern an das Unternehmen und auf der anderen Seite Leistungsanreize zu überdurchschnittlichen Leistungen verwirklicht. Diese Vorsorge kann auch in der Form umgesetzt werden, dass Beitragsleistungen für die Altersversorgung an das Erreichen von vereinbarten Erfolgskriterien geknüpft werden. Der leitende Angestellte wandelt hierbei eine „Aktivvergütung“ in eine „Vorsorgevergütung“ um. Die steuerlichen Möglichkeiten einer derartigen „Bezugsumwandlung“ sind steuerrechtlich allerdings stark eingeschränkt. Hierbei sind zulässige Gestaltungsmöglichkeiten:

- die Konzeption ab Beginn eines Dienstverhältnisses
- die Umwandlung von Bonifikationen
- die Verwendung künftiger Gehaltserhöhungen

2.2.3 Die Finanzierung einer Firmenpensionszusage
Für rechtsverbindliche und unwiderrufliche Pensionszusagen kann das Unternehmen in der Bilanz gewinnmindernde Pensionsrückstellungen bilden. Dafür müssen in den Folgejahren Wertpapiere in der Höhe von zumindest 50% der gebildeten Pensionsrückstellung gekauft werden, womit ein Teil der Verpflichtung aus der Firmenpension bereits abgedeckt werden kann. Auf dieses Deckungserfordernis können nach § 14 Abs 7 EStG Ansprüche aus klassischen bzw kapitalanlageorientierten Rückdeckungsversicherungen angerechnet werden. Im günstigsten Fall wird jedoch das gesamte erforderliche Kapital über eine Rückdeckungsversicherung angespart.
Im Falle des Todes oder der Berufsunfähigkeit ist die Pensionsrückstellung sofort auf das erforderliche Ausmaß für eine fällige Hinterbliebenenpension oder Berufsunfähigkeitspension aufzufüllen. Dadurch entsteht eine erhebliche ungeplante Gewinnminderung im Unternehmen, zusätzlich benötigt dieses Liquidität zur Erfüllung der Rentenleistung und zur Beschaffung der erforderlichen erhöhten Wertpapierdeckung. Diese Risiken können ausschließlich durch eine entsprechende Rückdeckungsversicherung abgedeckt werden.
Das Betriebspensionsgesetz sieht vor, dass spätestens nach einer Wartezeit von 10 Jahren die Anwartschaften unverfallbar sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Mitarbeiter selbst kündigt, vorzeitig austritt oder schuldhaft entlassen wird. Für den Fall der Selbstkündigung des Mitarbeiters ist daher die Pensionszusage das stärkste Bindungsinstrument. Das staatliche Pensionssystem stößt bereits seit einigen Jahren an die Grenzen seiner Finanzierbarkeit. Aus diesem Grund gibt es laufend Änderungen durch die Gesetzgebung, die eine Planbarkeit der eigenen Pension nicht immer leicht machen, auch wenn mit Einführung des Pensionskontos sicherlich ein großer Schritt getan wurde, um jeden Einzelnen über den aktuellen Stand seiner Eigenpension zu informieren. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass die staatliche Pension für künftige Generationen nur die 1. Säule der Alterssicherung sein wird. Es ist daher wichtiger denn je, sich Gedanken über alternative Vorsorgesysteme zu machen, um den aktuellen Lebensstandard auch in der Pension beibehalten zu können.

Das SVÄG 2016 mit Wirkung zum 1.1.2017 bringt wieder einige Neuerungen, die für den Einzelnen mitunter merkliche Unterschiede mit sich bringen: Sei es die höhere Mindestpension nach 30 Arbeitsjahren, das Pensionssplitting oder die Anhebung der Zuverdienstgrenze.

Der bewährte Leitfaden gibt einen umfassenden Einblick in das staatliche Pensionssystem und spannt weiters einen Bogen von der betrieblichen Vorsorge als 2. Säule bis zur privaten individuellen Altersvorsorge als 3. Säule der Pensionsvorsorge. Zahlreiche Praxisbeispiele zeigen die Vorteile eines Abschlusses einer zusätzlichen Versicherung und zeigen die Unterschiede diverser Laufzeiten auf.

Nicht vergessen werden soll überdies die Möglichkeit der Vorsorge mit Anleihen, Aktien und Fonds, die in diesem Buch mit sämtlichen Vorteilen und Risiken dargestellt wird.

Nur wer im Alter auf ein gelungenes Paket der Gesamtvorsorge gebaut hat, wird wahrscheinlich auf Sicht jenen Lebensstandard vorfinden, den er sich vorstellt

Vorwort

Kapitel 1Gesetzliche Altersvorsorge

1.1Die politische Absicht
1.2Erklärung von pensionsrelevanten Begriffen
1.2.1 Antragsprinzip
1.2.2 Pensionsstichtag
1.2.3Wartezeit
1.2.4 Erwerbseinkommen
1.2.5 Beitragszeiten (nur im Altrecht)
1.2.6 Ersatzzeiten (nur im Altrecht)
1.2.7 Versicherungszeiten (nach APG)
1.2.8 Beitragsgrundlage
1.2.9Pensionskonto
1.2.10Kontoerstgutschrift
1.2.11 Parallelrechnung (nur mehr im Altrecht)
1.2.12 Verlustdeckel (nur im Altrecht)
1.3Mögliche Pensionsarten
1.3.1 Regelalterspension
1.3.1.1 Alterspension für Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurden - "Nichtharmonisierte"
1.3.1.2 Alterspension für Personen, die nach dem 1. Jänner 1955 geboren wurden - § 4 Abs 1 APG
1.3.1.3 Berufseinsteiger
1.3.1.4 Höhe der Alterspension
1.3.2 Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
1.3.2.1 Anhebung des Pensionsalters bis 1.7.2014 - §§ 607 Abs 10 ASVG, 298 Abs 10 GSVG, 287 Abs 10 BSVG
1.3.2.2 Hacklerregelung ("Langzeitversicherte")
1.3.2.3 Verlängerte "Hacklerregelung" für Langzeitversicherte - § 607 Abs 12 iVm § 617 Abs 13 ASVG, § 298 Abs 12 iVm § 306 Abs 10 GSVG, § 287 Abs 12 iVm § 295 Abs 11 BSVG
1.3.2.4 Langzeitversichertenregelung bei Schwerarbeit - 2. Variante der Hacklerregelung - §§ 607 Abs 14 ASVG, 298 Abs 13a GSVG, 287 Abs 13a BSVG
1.3.2.5 Pensionshindernis bzw -wegfall
1.3.2.6 Übergang der Vorzeitigen in eine Regelalterspension
1.3.2.7 Höhe der Vorzeitigen Alterspension
1.3.3 Korridorpension - eine Form der Frühpension - § 4 Abs 2 APG
1.3.3.1Verschärfung der besonderen Anspruchsvoraussetzung
1.3.3.2 Pensionswegfall
1.3.3.3 Korridorpension und Arbeitslosenunterstützung
1.3.3.4 Höhe der Korridorpension
1.3.4 Teilpension gem § 27a Arbeitslosenversicherungsgesetz
1.3.5 Schwerarbeitspension - § 4 Abs 3 APG
1.3.5.1 Pensionswegfall
1.3.5.2 Höhe der Schwerarbeitspension
1.3.6 Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
1.3.6.1 Invaliditäts- bzw Berufsunfähigkeitspension (für Arbeiter und Angestellte) - §§ 254, 271 ff ASVG
1.3.6.2 Erwerbsunfähigkeitspension (für Selbstständige und Bauern) - §§ 132 GSVG, 123 BSVG
1.3.6.3 Beantragung
1.3.6.4 Pensionsvoraussetzungen
1.3.6.5Zurechnungsmonate - §§ 261 Abs 3 und 607 Abs 15b ASVG, 139 Abs 3 und 298 Abs 14b GSVG, 130 Abs 3 und 287 Abs 14 BSVG
1.3.6.6 Entziehung der Pension
1.3.6.7 Erwerbstätigkeit neben der Pension
1.3.6.8 Abschläge von der Pension
1.4Sinnhaftigkeit von freiwilligen Versicherungen
1.4.1 Freiwillige Höherversicherung - Die gesetzliche "Zusatzpension"
1.4.1.1 Höherversicherung als freiwillige Absicherung
1.4.1.2 Steuerliche Betrachtung
1.4.1.3 Abgeltung der eingezahlten Beträge zur Pension
1.4.1.4Höherversicherung nach dem Tod des Einzahlers
1.4.2 Abschluss einer Selbstversicherung für eine anschließende Weiterversicherung in der PV
1.4.3 Weiterversicherung nach Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung
1.4.4 Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
1.4.5 Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
1.5 Das Pensionskonto nach APG
1.5.1 Beitragszeiten nach APG
1.5.1.1 Versicherungszeiten nach APG
1.5.1.3 Beitragsgrundlagen für diese neuen Beitragszeiten
1.5.1.4Nachträgliche Selbstversicherung für Zeiten des Besuchs einer Bildungseinrichtung ("Schulzeitennachkauf")
1.5.2 Inhalte des Pensionskontos
1.5.2.1Pensionskonto und Leistungsgarantie
1.5.3 Kontomitteilung
1.5.4 Teilgutschrift
1.5.5 Gesamtgutschrift
1.5.6 Vorteile des Pensionskontos
1.5.7 Errechnung und Versand der Kontoerstgutschrift bzw Pensionsmitteilung
1.5.7.1 Berechnung der Kontoerstgutschrift
1.5.7.2 Nachträgliche Änderungen der Kontoerstgutschrift bis Ende 2016
1.5.8 Ergänzung des Pensionskontos ab 2016
1.5.9 Widerspruchsverfahren
1.6 Kindererziehungszeiten und Pension
1.6.1 Anrechnungszeiten
1.6.2 Pensionssplitting
1.6.3 Bewertung der Kindererziehungszeiten (KIEZ)
1.6.4 Mehr Beitragszeiten für Kindererziehung
1.7 Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten
1.7.1 Voraussetzungen
1.7.2 Maximale Nachkaufsmöglichkeit
1.7.3 Rückzahlung von nachgekauften Schulzeiten
1.7.4 Höhe des Nachkaufsbetrages
1.8 Zuverdienst zur Pension
1.8.1 Ausgenommene Tatbestände bei den Pensionshindernissen
1.8.2 Zuverdienst zur Alterspension
1.8.3 Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
1.8.4 Zuverdienst zur Korridorpension
1.9 Pensionsansprüche in mehreren Staaten
1.9.1 Versicherungszeiten im Ausland
1.9.2 Pensionsantrag
1.9.3 Berechnung der Pension
1.10Tipps zur möglichen Pensionsplanung
1.10.1 Variabler Pensionsantritt
1.10.2 Erwerb von möglichst vielen Versicherungszeiten
1.10.3 Nachkauf von Versicherungszeiten
1.10.3.1Erweiterung der Nachkaufsmöglichkeit - §§ 227 Abs 1 Z 1 ASVG, 116 Abs 7 GSVG, 107 Abs 7 BSVG
1.10.3.2Höhe der Einkaufsbeträge
1.10.3.3Erstattung vergeblicher Schul-/Studienzeiteneinkäufe - §§ 70b ASVG, 33a GSVG, 33c BSVG
1.10.3.4Sollen Schul-/Studienzeiten nachgekauft werden?

Kapitel 2Die betriebliche Altersvorsorge

2.1Die Zukunftssicherung des Arbeitgebers nach § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG
2.1.1 Freiwillige Aufwendungen des Arbeitgebers bis € 300,-- jährlich (additiv)
2.1.2 Betriebliche Zukunftssicherung als Bezugs- verwendung
2.2Die direkte Leistungszusage
2.2.1So funktioniert eine Firmenpensionszusage
2.2.2Die Begünstigten einer Firmenpensionszusage
2.2.3 Die Finanzierung einer Firmenpensionszusage
2.2.4 Die Höhe einer Firmenpensionszusage
2.2.5 Die Leistungen aus der Firmenpensionszusage
2.2.6 Die Vorteile der direkten Leistungszusage
2.3Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherung
2.3.1Die Pensionsmodelle
2.3.2Betriebspensionsmodelle für freie Berufe und für Klein- und Mittelbetriebe
2.3.3Übertragung bestehender Pensionszusagen in eine Pensionskasse oder Betriebliche Kollektivversicherung

Kapitel 3Tipps zur Altersvorsorge durch private Lebensversicherungen

3.1Wahl des geeigneten Einstiegszeitpunktes
3.2Wahl des geeigneten Produktes
3.2.1Klassische Er- und Ablebensversicherungen
3.2.2Fonds-/Indexgebundene Versicherungen
3.2.3Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
3.3Vermeidung von Fallstricken
3.3.1 Bedarfsgerechte Risikoabsicherung
3.3.2 Kostenvergleich bei Abschluss einer Lebensversicherung
3.3.3 Änderungen von bestehenden Verträgen
3.3.3.1Garantierter Rechnungszins
3.3.3.2Unisex
3.3.4Garantien
3.3.5Einmalerläge

Kapitel 4Vorsorge mit Anleihen, Aktien und Fonds

4.1Das magische Dreieck
4.2Die Anlagenpyramide
4.2.1Allgemeine Veranlagungsgrundsätze
4.2.2Die fünf Stufen
4.3Wohlverhaltensregeln nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007)
4.4Grundsätze zur erfolgreichen Geldanlage
4.5Die Anlageprodukte
4.5.1Anleihen bzw Renten
4.5.1.1Definition
4.5.1.2Ertragsmöglichkeiten
4.5.1.3Kursrisiko
4.5.1.4Sonderformen
4.5.2Aktien
4.5.2.1Definition
4.5.2.2Ertragsmöglichkeiten
4.5.2.3Kursrisiko
4.5.2.4Sonderformen
4.5.3Investmentfonds
4.5.3.1Definition
4.5.3.2Ertragsmöglichkeiten
4.5.3.3Kursrisiko (Entwicklung des Rücknahmepreises)
4.5.3.4Arten von Investmentfonds
4.5.3.5Immobilienfonds
4.5.4Strukturierte Produkte
4.5.4.1Definition
4.5.4.2Ertragsmöglichkeiten und damit verbundene Risiken
4.5.4.3Arten von strukturierten Produkten
4.5.5Vermögensverwaltung
4.5.6Goldveranlagung
4.6Private Vorsorge mit Fondssparen
4.6.1Der Vermögensaufbau
4.6.2Der Cost-Average-Effekt
4.6.3Gute Gründe für das Fondssparen
4.7 Allgemeine Veranlagungsrisiken
4.8Besteuerung von Kapitalvermögen
4.8.1Besteuerung der laufenden Erträge - Allgemeine Regelung
4.8.2Besteuerung von Kapitalvermögen - Aktuelle Regelung
4.8.2.1Automatischer KESt-Abzug durch die Bank
4.8.2.2Automatischer Verlustausgleich durch die Bank
4.8.3Gesamtübersicht

Anhang
Paragrafenverzeichnis
Stichwortverzeichnis

Kernstück der Pensionsreform 2005 war die Einführung eines transparenten Pensionskontos. Dadurch wurde die Pensionsberechnung auf gänzlich neue Beine gestellt und erstmals ein wichtiger Schritt zur Beitragsgerechtigkeit gesetzt. Dies deshalb, da nun die individuelle Pension auf Basis der eingezahlten Beiträge des einzelnen Beitragszahlers berechnet wird. In der Zwischenzeit gab es immer wieder kleinere (und auch größere) Änderun-gen. Das SVÄG 2016 mit Wirkung zum 1.1.2017 bringt keine generellen Neuerun-gen, kann jedoch für den Einzelnen mitunter merkliche Unterschiede mit sich bringen. Sei es die höhere Mindestpension nach 30 Arbeitsjahren, das Pensions-splitting oder die Anhebung der Zuverdienstgrenze etc. Ob sich zB das Aufschie-ben der eigenen Pension und stattdessen weitere Ansammeln von Versiche-rungsbeiträgen lohnt, muss im Einzelfall selbst beurteilt werden. Nun bleibt ab-zuwarten, wann es die nächsten Änderungen im gesetzlichen Pensionssystem geben wird. Nicht übersehen werden darf, dass die gesetzliche Pension – finanziert aus dem Umlageverfahren – für künftige Generationen wahrscheinlich nur als Basisvor-sorge zur Alterssicherung gesehen werden kann. Um den gewohnten Lebens-standard im Alter halten zu können, wird es ergänzender Vorsorgebausteine be-dürfen: nämlich der betrieblichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten individu-ellen Altersvorsorge (3. Säule). Aus meiner Sicht ist es den Autoren mit dem vorliegenden Werk gut gelungen, einen umfassenden und verständlichen Überblick über das österreichische Al-terssicherungssystem, unter Berücksichtigung des 3-Säulen-Modells sowie hilf-reiche Tipps zur Pensionsplanung, zu geben. Generaldirektor DI Manfred Rapf Graz, im März 2017 Vorstandsvorsitzender der Sparkassen Versicherung AG Vienna Insurance Group und Vorsitzender der Sektion Lebensversicherung im österreichischen Versicherungsverband VVO

Erscheinungsdatum
Sprache deutsch
Maße 170 x 240 mm
Gewicht 340 g
Einbandart geklebt
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht
Schlagworte Altersvorsorge • Beitragszeit • Betrieblich • Ersatzzeit • Firmenpension • Hackler • Kapitalanlage • Lebensversicherung • Österreich • Pensionskonto • Pensionsvorsorge • Privat • Rente • Staatlich
ISBN-13 9783704106728 / 9783704106728
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
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