All-In-Vertraege
dbv-Verlag (Österreich)
9783704106810 (ISBN)
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All-Inclusive-Vereinbarungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Arbeitgeber erhoffen sich dadurch Vereinfachungen in der Abrechnung und eine entsprechende Kostensicherheit. Die Broschüre zeigt auf, dass sich diese Intention der Arbeitgeber aber aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen in großen Bereichen nicht verwirklichen lässt.
Zahlreiche Beispiele und Praxistipps veranschaulichen die bestehende Rechtslage. Die 2. Auflage stellt die neu eingeführten gesetzlichen Rahmenbedingungen dar und ermöglicht einen raschen Überblick über die wesentliche Rechtsprechung des OGH sowie VwGH.
Neben Tipps zur Vertragsgestaltung wird das Werk durch die Darstellung der lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen abgerundet.
Aus dem Inhalt:
• Voraussetzungen einer All-In-Vereinbarung
• Deckungsprüfung
• Gestaltungshinweise
• Herausschälen von steuerfreien Überstundenzuschlägen
• Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen
Vorwort
Kap 1Einführung
1.1Allgemein
1.2Grundlagen der Arbeitszeit
1.2.1Normalarbeitszeit
1.2.2Mehrarbeit
1.2.3Überstunden
1.2.4Überstundenvergütung
1.2.5Höchstgrenzen der Arbeitszeit
Kap 2All-Inclusive-Vereinbarung
2.1Definition
2.1.1Echte Überstundenpauschale
2.1.2Unechte Überstundenpauschale
2.1.3Echte All-Inclusive-Vereinbarung
2.1.4Unechte All-Inclusive-Vereinbarung
2.1.5Mischvarianten
2.2Rechtliche Rahmenbedingungen
2.2.1Zulässigkeit und Formvorschriften
2.2.2Arbeitszeitaufzeichnungen
2.2.3Bestimmbarkeit
2.2.3.1 Rechtslage bis 31.12.2015
2.2.3.2 Rechtslage ab 1.1.2016
2.3Deckungsprüfung
2.3.1Allgemein
2.3.2Vergleichsrechnung
2.3.3Deckungszeitraum
2.3.4Feststellung der tatsächlichen Leistungen
2.3.5Deckungstopf
2.3.6Differenzzahlung
2.4Beispiel Deckungsprüfung
2.5Unterlassene Deckungsprüfung
2.6Gehaltserhöhungen
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2.7Vertragsänderung/Widerruf
2.7.1Widerrufsvorbehalt
2.7.2Änderungsvereinbarung bei All-Inclusive-Gehältern
Kap 3Gestaltungsmöglichkeiten
3.1Allgemeines
3.2Beispiele
3.2.1Mehrstunden - Überstunden
3.2.2Gesetzlich zulässiges Ausmaß
3.2.3Passive Reisezeiten
3.2.4Ersatzruheanspruch
3.2.5Sachbezüge und Gewinnbeteiligungen
3.2.6Freiwillige Höhereinstufung
3.2.7Was gilt, wenn kein KV anwendbar ist
3.2.8Abschließende Empfehlungen
Kap 4Lohnsteuer
4.1Überstundenzuschlag
4.1.1Überstunden an Werktagen
4.1.2Qualifizierte Überstunden
4.2Herausschälen von Überstundenzuschlägen aus einer All-In-Vereinbarung
4.2.1Allgemein
4.2.2Herausschälen aus einem All-Inclusive-Gehalt
4.2.2.1Restriktive Ansicht des VwGH
4.2.2.2Ansicht der Finanzverwaltung
4.2.3Nachweispflicht
4.2.4Durchschnittsberechnung
4.3Herausschälen von qualifizierten Überstundenzuschlägen
4.3.1Allgemein
Kap 5Sozialversicherung
5.1Allgemein
5.2Differenzzahlung bei All-Inclusive-Verträgen
All-Inclusive-Vereinbarungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Arbeitgeber erhoffen sich durch derartige Vereinbarungen Vereinfachungen in der Abrechnung und eine entsprechende Kostensicherheit. Mit dem Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015 hat auch der Gesetzgeber auf den häufigen Einsatz von Pauschalentgeltvereinbarungen reagiert und versucht, mehr Transparenz im Zusammenhang mit All-In-Vereinbarungen zu erzielen. Das vorliegende Werk wird veranschaulichen, dass sich diese Intention der Arbeitgeber aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen in großen Bereichen nicht verwirklichen lassen wird. Die bestehende Rechtslage wird durch Beispiele und Tipps veranschaulicht. Zahlreiche Hinweise auf die Rechtsprechung des OGH und des VwGH ermöglichen es, rasch einen Überblick über die aktuelle Judikatur zu erhalten. Neben den Hinweisen zur Vertragsgestaltung, wird das Werk durch Darstellung der lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen abgerundet. Der Autor, März 2017
Kap 3Gestaltungsmöglichkeiten 3.1Allgemeines Wie bereits eingangs bemerkt, ist die Vereinbarung eines All-Inclusive-Gehalts zulässig. Mangels gesetzlicher Vorgaben besteht somit eine weitgehende Vertragsfreiheit. Die Grenzen zieht die Rechtsprechung insoweit, dass der Arbeitnehmer im Falle einer Pauschalierung nicht schlechter gestellt werden darf, als bei Einzelabrechnung (Deckungsprüfung). Welche Leistungen nun durch das All-Inclusive-Gehalt abgegolten sein sollen bzw ob zusätzliche Entgelte ebenso zur Abdeckung der Mehrleistungen herangezogen werden können, ist somit der konkreten Vereinbarung überlassen. Um keinen Beweisschwierigkeiten zu begegnen sowie um die Rechtsfolgenanordnung des § 2g AVRAG zu verhindern, wird eine derartige Vereinbarung regelmäßig schriftlich im Arbeitsvertrag aufgenommen. Da im Streitfalle auch die Gerichte vom Wortlaut der Vereinbarung ausgehen, sollte ein besonderes Augenmerk auf eine klare, verständliche Formulierung gelegt werden. Die Wichtigkeit dieser Punkte soll anhand der folgenden Beispiele, welche zum Teil auch schon Gegenstand höchstgerichtlicher Entscheidungen waren, verdeutlich werden. 3.2Beispiele 3.2.1Mehrstunden – Überstunden In einem Arbeitsvertrag findet sich folgende Formulierung: Das Grundgehalt beträgt € 1.800,--. Mit dem vereinbarten überkollektivvertraglichen Bezug sind sämtliche Überstunden abgegolten. Reduziert ein Kollektivvertrag die wöchentliche Normalarbeitszeit, so dass es zu einem Anfall von Mehrarbeitsstunden kommen kann, würde aus der gewählten Formulierung nicht klar hervorgehen, ob durch den überkollektivvertraglichen Bezug neben den Überstunden auch die Mehrarbeitsstunden abgegolten sind, oder ob diese gesondert zu vergüten sind. Vom Wortlaut der Vereinbarung ausgehend wären die Mehrstunden nicht erfasst und der Arbeitgeber müsste unter Umständen den Beweis antreten, dass die mit dem Arbeitnehmer getroffene Vereinbarung sämtliche über die Normalarbeitszeit hinausgehende Mehrleistungen erfassen wollte und dies dem Arbeitnehmer auch klar war. Hinweis: Zur Vermeidung derartiger Missverständ-nisse sollte in der Vereinbarung entweder ausdrücklich auf die Mehrstunden Bezug genommen werden oder aber sollte generell eine neutrale Formulierung wie „Mehrleistungen“ verwendet werden. 3.2.2Gesetzlich zulässiges Ausmaß In einem Arbeitsvertrag findet sich folgende Formulierung: Das Grundgehalt beträgt € 1.800,--. Mit dem vereinbarten überkollektivvertraglichen Bezug sind sämtliche Mehr- und Überstunden im gesetzlich zulässigen Ausmaß abgegolten. Der Arbeitnehmer hat im Laufe eines Jahres immer wieder die arbeitszeitrechtlichen Höchstgrenzen überschritten. Im Rahmen der vom Arbeitgeber durchgeführten Deckungsprüfung wurde festgestellt, dass die Überzahlung jedoch ausreichend ist, alle angefallenen Überstunden abzudecken. Hat der Arbeitnehmer unabhängig davon einen gesonderten Anspruch auf Bezahlung jener Überstunden, durch welche die Höchstarbeitszeitgrenzen überschritten wurden? Lösung: Aufgrund der gewählten Formulierung sind die „gesetzwidrigen“ Überstunden trotz ausreichender Überzahlung gesondert zu bezahlen (OGH 11.5.2006, 8 ObA 11/06k). Hinweis: Will man sämtliche Mehrleistungen durch eine Überzahlung erfassen, sollten Zusätze wie „Mehrleistungen im gesetzlichen Ausmaß“ oder „Mehrleistungen gemäß den Bestimmungen des AZG“ vermieden werden. 3.2.3Passive Reisezeiten In einem Arbeitsvertrag findet sich folgende Formulierung: Das Grundgehalt beträgt € 1.800,--. Mit dem vereinbarten überkollektivvertraglichen Bezug sind sämtliche Mehr- und Überstunden abgegolten. Obwohl die Deckung ausreichend gewesen wäre, forderte der Arbeitnehmer am Ende des Kalenderjahres die Überstundenabgeltung für Wochenendarbeit, Feiertagsentgelt und passive Reisezeiten. Lösung: Vom Wortlaut der Vereinbarung würden die Wochenendüberstunden erfasst sein, nicht jedoch das Feiertagsentgelt (sehr wohl aber wiederum am Feiertag erarbeitete Überstunden) oder die passiven Reisezeiten. Diese Ansprüche müssten – vorausgesetzt sie sind noch nicht verjährt oder verfallen – nachbezahlt werden. Hinweis: Will man derartige Leistungen abgelten, sollte in der Vereinbarung entweder ausdrücklich auf diese Leistungen Bezug genommen werden oder aber sollte generell eine neutrale Formulierung wie „Mehrleistungen“ verwendet werden. Der OGH hat folgende Formulierung: „alle Mehrleistungen (inkl Feiertags-, Nacht- und Sonntagsarbeit), Zulagen und Zuschläge“ nicht beanstandet (OGH 2.6.2009, 9 ObA 65/09p).
| Erscheinungsdatum | 14.03.2017 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Maße | 105 x 210 mm |
| Gewicht | 56 g |
| Einbandart | geheftet |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht |
| Schlagworte | All-Inclusive • All-In-Verträge • Deckungsprüfung • Ersatzruheanspruch • Gestaltungshinweise • Gewinnbeteiligung • Kollektivvertrag • Mehrarbeit • Normalarbeitszeit • Österreich • Reisezeit • Sachbezug • steuerfreie Überstundenzuschläge • Überstunden • Überstundenpauschale |
| ISBN-13 | 9783704106810 / 9783704106810 |
| Zustand | Neuware |
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