Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und ökonomischer Wettbewerb
Analyse und Perspektiven rechtlicher Spielräume zur Entfaltung kommerzieller Tätigkeiten durch die Rundfunkanstalten
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Die kommerzielle Betätigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - etwa in Form des Werbezeitenverkaufs - steht in einem Spannungsverhältnis sowohl zum Wettbewerb mit privaten Anbietern als auch zu der Erfüllung seines beitragsfinanzierten Rundfunkauftrags. Jörg Frederik Ferreau unterzieht die gesetzlichen Vorgaben für die Ausübung kommerzieller Tätigkeiten einer EU-beihilfenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Überprüfung.
Seit Inkrafttreten des zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter bestimmten Bedingungen zur Entfaltung 'kommerzieller Tätigkeiten' berechtigt. Hintergrund ist der sogenannte 'Beihilfenkompromiss' zwischen Deutschland und der EU-Kommission von 2007, welcher die Ausübung von Tätigkeiten, die nicht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag zählen, mit dem EU-Beihilfenrecht in Einklang bringen soll. Zusätzlich sind bei der Entfaltung solcher Tätigkeiten verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten, um dysfunktionale kommerzielle Einflüsse auf die Auftragserfüllung abzuwehren. Jörg Frederik Ferreau untersucht, ob der Gesetzgeber bei der einfachrechtlichen Ausgestaltung kommerzieller Betätigungsmöglichkeiten der Anstalten und ihrer Beteiligungsunternehmen die beihilfenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben hinreichend berücksichtigt hat.
Seit Inkrafttreten des zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter bestimmten Bedingungen zur Entfaltung 'kommerzieller Tätigkeiten' berechtigt. Hintergrund ist der sogenannte 'Beihilfenkompromiss' zwischen Deutschland und der EU-Kommission von 2007, welcher die Ausübung von Tätigkeiten, die nicht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag zählen, mit dem EU-Beihilfenrecht in Einklang bringen soll. Zusätzlich sind bei der Entfaltung solcher Tätigkeiten verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten, um dysfunktionale kommerzielle Einflüsse auf die Auftragserfüllung abzuwehren. Jörg Frederik Ferreau untersucht, ob der Gesetzgeber bei der einfachrechtlichen Ausgestaltung kommerzieller Betätigungsmöglichkeiten der Anstalten und ihrer Beteiligungsunternehmen die beihilfenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben hinreichend berücksichtigt hat.
Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz; 2009 Erstes Staatsexamen; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Ãffentliches Recht und Medienrecht an der Universität Köln und bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF); wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin; Rechtsreferendar am Landgericht Duisburg; 2015 Zweites Staatsexamen; Referent bei der Mediengruppe RTL Deutschland GmbH, Bereich Medienpolitik; seit 2016 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Ãffentliches Recht und Medienrecht an der Universität Köln.
| Erscheinungsdatum | 06.04.2017 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Schriften zum Medienrecht und Kommunikationsrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 156 x 233 mm |
| Gewicht | 632 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
| Schlagworte | Beihilfenrecht • Betätigung • der • Hand • Öffentliche • öffentlichen • öffentliche Unternehmen • Rundfunkfreiheit • Rundfunkrecht (RundfunkR) • Rundfunkstaatsvertrag • Unternehmen • Wirtschaftliche • wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand |
| ISBN-10 | 3-16-155049-8 / 3161550498 |
| ISBN-13 | 978-3-16-155049-2 / 9783161550492 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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