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Reisekostenabrechnung

Grundlagen und Tipps für Dienstnehmer & Dienstgeber
Buch | Softcover
56 Seiten
2016 | 3. Auflage
dbv-Verlag (Österreich)
978-3-7041-0659-9 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Reisekostenabrechnung - Silke Weissensteiner
CHF 15,40 inkl. MwSt
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Zielgruppen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Berater (zB Lohnverrechner)
Reisekosten sind dann abzugsfähig, wenn die Reise beruflich veranlasst ist. Doch wann ist eine Reise tatsächlich beruflich veranlasst und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungen gibt es? Diese und viele weitere Fragen beschäftigen in der Praxis sowohl Dienstnehmer als auch Dienstgeber.

Die Broschüre bietet einen kompakten Überblick über die geltende Rechtslage. Zahlreiche Beispiele und Übersichtstabellen ergänzen den inhaltlichen Überblick und bieten ein wertvolles Nachschlagewerk.

Aus dem Inhalt:
• Reisekosten und Lohnnebenkosten
• Taggeld und Nächtigungsgeld
• Kilometergeld
• Familienheimfahrten
• doppelte Haushaltsführung
• Pendlerregelung
• Lohnkontenverordnung
• Reisekosten von Unternehmern

Vorwort 3

Kap 1Einführung

1.1Reisekosten im Arbeitsrecht
1.2Reisekosten im Steuerrecht
1.3Reisekosten und Lohnnebenkosten
1.3.1Sozialversicherung
1.3.2Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds
1.3.3Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
1.3.4Kommunalsteuer
1.4Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Kap 2Dienstreisen von Dienstnehmern

2.1Allgemeines
2.2Überblick über die Reisekosten

Kap 3Pauschale Reisekostenersätze nach § 26 Z 4 EStG

3.1Allgemeines
3.2Dienstreise im Nahbereich
3.2.1Nahbereich
3.2.2Reisekosten aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift
3.2.3Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort
3.3Dienstreise mit Nächtigung
3.3.1Dienstreise aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift
3.3.2Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort

Kap 4Reisekosten nach einer lohngestaltenden Vorschrift

4.1Allgemeines
4.2Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
4.3Welche lohngestaltenden Vorschriften sind steuerlich anerkannt?
4.4Welche Tätigkeiten führen zur Steuerfreiheit der Tagesgelder?
4.4.1Außendiensttätigkeiten (Topf 1)
4.4.2Fahrtätigkeiten (Topf 2)
4.4.3Baustellen- und Montagetätigkeiten außerhalb des Werkgeländes des Dienstgebers (Topf 3)
4.4.4Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (Topf 4)
4.4.5Eine vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde (Topf 5)
4.5Welcher Kollektivvertrag ist anwendbar?
4.6Auswirkungen und Unterschiede zu den Reisekosten gemäß § 26 Z 4 EStG

Kap 5Steuerliche Abrechnung von Reisekosten

5.1Pauschale Tagesgelder für Inlandsdienstreisen
5.2Nächtigungsgelder für Inlandsdienstreisen
5.3Pauschale Tagesgelder für Auslandsdienstreisen
5.3.1Wahlrecht zwischen der 24-Stunden-Regelung und der Kalendertagsregelung
5.3.2Zwölftelregelung anstelle der Drittelregelung
5.4Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte
5.5Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung
5.5.1Doppelte Haushaltsführung
5.5.2Wann ist die tägliche Rückkehr unzumutbar?
5.5.3Was gilt als Familienwohnsitz?
5.5.4Wann ist die Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar?
5.5.5Was bedeutet Mehraufwand?
5.5.6Familienheimfahrten
5.6Kilometergelder

Kap 6Auszug aus der Reisegebührenvorschrift

6.1Pauschale Tagesgelder für Auslandsdienstreisen

Kap 7Reisekosten nach der Lohnkontenverordnung

7.1Reisekosten auf dem Lohnkonto

Kap 8Reisekosten von Unternehmern

8.1Die betrieblich veranlasste Reise
8.2Pauschale Reiseaufwandsersätze
8.3Fahrtkostenersätze
8.4Kilometergelder
8.5Steuerrechtliche Abrechnung der Reisekosten

Kap 9Vorsteuer von Reisekosten

9.1Vorsteuer von Reisekosten des Unternehmers
9.2Vorsteuer von Reisekostenerstattungen an Dienstnehmer

Kap 10Die Reisekostenabrechnung und die wichtigsten Merksätze

10.1Die Reisekostenabrechnung
10.2Die wichtigsten Merksätze

Reisekosten betreffen Dienstnehmer wie Dienstgeber gleichermaßen. Schließlich gehören Dienstreisen – insbesondere in einigen Berufszweigen – zu einem ständigen Bestandteil der Tätigkeit. Da für Reisekosten umfassende steuer- und sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen gelten, stellt die Geltendmachung von Reisekosten seitens der Dienstnehmer eine zumeist nicht unwesentliche Erhöhung des monatlichen Nettoeinkommens dar. Auch für die Dienstgeber bedeutet die Gewährung von Reisekosten an Dienstnehmer eine Erleichterung, da sie hierfür keine Lohnnebenkosten bezahlen müssen. Diese steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungen sowie die Befreiung von den Lohnnebenkosten sind jedoch in einem komplizierten rechtlichen Regelwerk verpackt. Das vorliegende Werk bietet Ihnen einen kompakten Überblick über die geltende Rechtslage. Zahlreiche Beispiele und Übersichtstabellen ergänzen den inhaltlichen Überblick. Damit stellt dieser Beitrag ein umfassendes Nachschlagewerk für jeden Praktiker dar. Die AutorinOktober 2016

Kap 1Einführung 1.1Reisekosten im Arbeitsrecht Der Bereich der Reisekosten ist im Steuerrecht, im Arbeitsrecht und in der Sozialversicherung von weit-reichender Bedeutung. Aus diesem Umstand heraus ergeben sich erhebliche Konsequenzen auf das Nettoeinkommen und die Lohnnebenkosten. Im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis stellen Reisekosten Aufwandsentschädigungen dar. Damit zählen die Reisekosten nicht zum arbeitsrechtlichen Entgelt, weshalb diese auch nicht in die Berechnung der Sonderzahlung, der Abfertigung etc fallen. Die rechtliche Regelung von Reisekosten findet man zumeist in den Kollektivverträgen, einschlägige Regelungen sind jedoch auch in Betriebsvereinbarungen oder Dienstverträgen zu finden. Diese rechtlichen Grundlagen besagen, dass ein Dienstnehmer, der von seinem Dienstgeber auf eine Dienstreise geschickt wird, Anspruch auf die Bezahlung von Reisekosten hat. Dieser Anspruch besteht, weil in der Regel durch die Dienstreise ein erhöhter Mehraufwand für die Verpflegung entsteht. Nicht nur der Anspruch an sich, sondern auch die Höhe der Reisekosten ergibt sich grundsätzlich aus den oben genannten Rechtsgrundlagen. Damit empfiehlt es sich bei der Abrechnung von Reisekosten, als erstes herauszufinden, ob und in welcher Höhe der Dienstnehmer Anspruch auf Reisekosten hat. Dazu sind jedenfalls die vorgenannten Rechtsgrundlagen genau zu prüfen. Auf Unternehmer ist das Arbeitsrecht nicht anzuwenden. Einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Reisekosten können Unternehmer daher nicht geltend machen. 1.2Reisekosten im Steuerrecht Die pauschalen Reisekostenersätze (Tages- und Nächtigungsgelder), Fahrtkostenvergütungen und Kilometergelder gemäß § 26 Z 4 Einkommensteuergesetz (EStG) sind nicht steuerbar. Das bedeutet, diese fallen überhaupt nicht in das EStG und können daher nicht der Steuerpflicht unterliegen. Die Reisekosten nach einer lohngestaltenden Vorschrift sind im § 3 Abs 1 Z 16b EStG geregelt. Diese Reisekosten sind steuerfrei. Folglich gehören sie ins EStG, aber durch die begünstigende Regelung unterliegen diese Reisekosten nicht der Steuerpflicht. Die Reisekosten der Unternehmer sind grundsätzlich steuerpflichtig. Der Unternehmer kann jedoch gemäß § 4 Abs 5 EStG bei betrieblich veranlassten Reisen die entstandenen Mehraufwendungen als Betriebsausgabe absetzen. 1.3Reisekosten und Lohnnebenkosten 1.3.1Sozialversicherung Da die Vergütung der Reisekosten von Dienstnehmern nicht zum arbeitsrechtlichen Entgelt gezählt wird, sondern Auslagenersatz darstellt, unterliegen die Reisekosten gemäß § 49 Abs 3 Z 1 ASVG auch nicht der Sozialversicherung. Sozialversicherungsfrei sind daher im Allgemeinen solche Reisekosten, die gemäß § 26 Z 4 EStG und § 3 Abs 1 Z 16b EStG auch nicht der Steuerpflicht unterliegen. 1.3.2Dienstgeberbeitrag zum Familienlasten-ausgleichsfonds Der Dienstgeberbeitrag ist gemäß § 41 Abs 3 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) von der Summe der Arbeitslöhne im jeweiligen Beitragszeitraum (= Kalendermonat) zu berechnen. Im Sinne dieser Bestimmung sind Arbeitslöhne jene Bezüge, die zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 25 Abs 1 Z 1 EStG gehören. Die Reisekosten zählen jedoch zu den Auslagenersätzen, die nicht als Arbeitslohn gelten. Daher fallen die Reisekosten nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag (DB). Dies gilt jedoch nur für jene Reisekosten, die gemäß § 26 Z 4 EStG und § 3 Abs 1 Z 16b EStG auch nicht der Steuerpflicht unterliegen. Beachte: Die pauschalen Reisekostenersätze für we-sentlich beteiligte Geschäftsführer – das sind jene, die zu mehr als 50% im Unternehmen beteiligt sind – fallen weder in § 26 Z 4 EStG noch in § 3 Abs 1 Z 16b EStG und sind daher zur Gänze DB-pflichtig. 1.3.3Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) ist von allen Unternehmen zu bezahlen, die Mitglied der Wirt-schaftskammer sind. Als Bemessungsgrundlage ist die gleiche wie für den DB heranzuziehen. Die Reisekosten unterliegen somit auch nicht dem DZ. Beachte Die Reisekosten des wesentlich beteiligten Geschäftsführers unterliegen jedoch – aus den gleichen Gründen wie der DB – dem DZ. 1.3.4Kommunalsteuer Die Kommunalsteuer ist gemäß § 5 Kommunalsteuergesetz von der Summe der Arbeitslöhne im jeweiligen Beitragszeitraum (= Kalendermonat) zu berechnen. Im Sinne dieser Bestimmung sind Arbeitslöhne jene Bezüge, die zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 25 Abs 1 Z 1 EStG gehören. Die Reisekosten zählen jedoch zu den Auslagenersätzen, die nicht als Arbeitslohn gelten. Daher fallen die Reisekosten nicht in die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer. Dies gilt jedoch nur für jene Reisekosten, die gemäß § 26 Z 4 EStG und § 3 Abs 1 Z 16b EStG auch nicht der Steuerpflicht unterliegen. Der Kommunalsteuer unterliegen jedoch die Reisekosten der wesentlich beteiligten Geschäftsführer.

Erscheinungsdatum
Sprache deutsch
Maße 105 x 210 mm
Gewicht 64 g
Einbandart geheftet
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Schlagworte Abeitsrecht • Ausland • Außendienst • Dienstreise • Inland • Kilometergeld • Kollektivvertrag • Montage • Nächtigungsgeld • Österreich • Pendlerregelung • Reisekostenabrechnung • Taggeld
ISBN-10 3-7041-0659-3 / 3704106593
ISBN-13 978-3-7041-0659-9 / 9783704106599
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
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