Virtuelles Hausrecht?
Kritik am Versuch der Beschränkung der Internetfreiheit
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Brauchen wir ein virtuelles Hausrecht für Webpräsenzbetreiber? Es gibt die Tendenz, eine Webpräsenz als virtuellen Raum zu betrachten und ihren Inhaber wie einen Hausrechtsinhaber eines physischen Raumes zu behandeln. Gabriella Piras kritisiert, dass es keine Notwendigkeit für ein virtuelles Hausrecht gibt, und seine Anerkennung zur Beschränkung der Internetfreiheit der Nutzer führen würde.
Webpräsenzen bilden bislang keinen eigens anerkannten Schutzgegenstand unserer Rechtsordnung. Um diese vermeintliche Schutzlücke zu schließen, wurde das virtuelle Hausrecht herangezogen. In einer Parallele zum Hausrechtsinhaber in der physischen Welt soll dem Webpräsenzbetreiber ein originäres Schutzrecht gegenüber den Nutzern seiner Webpräsenz in Form eines virtuellen Hausrechts zur Verfügung stehen. Gabriella Piras erörtert mögliche dogmatische Begründungen für die Übertragung des im Sachenrecht verwurzelten Hausrechts auf den virtuellen Raum, die sie im Ergebnis ablehnt. Außerdem kritisiert sie, dass es einer Neuequilibrierung des Spannungsverhältnisses zwischen Webpräsenzbetreiber und Nutzern durch die Anerkennung eines virtuellen Hausrechts nicht bedarf, und dies vielmehr einen Versuch der Beschränkung der Internetfreiheit der Nutzer darstellt.
Webpräsenzen bilden bislang keinen eigens anerkannten Schutzgegenstand unserer Rechtsordnung. Um diese vermeintliche Schutzlücke zu schließen, wurde das virtuelle Hausrecht herangezogen. In einer Parallele zum Hausrechtsinhaber in der physischen Welt soll dem Webpräsenzbetreiber ein originäres Schutzrecht gegenüber den Nutzern seiner Webpräsenz in Form eines virtuellen Hausrechts zur Verfügung stehen. Gabriella Piras erörtert mögliche dogmatische Begründungen für die Übertragung des im Sachenrecht verwurzelten Hausrechts auf den virtuellen Raum, die sie im Ergebnis ablehnt. Außerdem kritisiert sie, dass es einer Neuequilibrierung des Spannungsverhältnisses zwischen Webpräsenzbetreiber und Nutzern durch die Anerkennung eines virtuellen Hausrechts nicht bedarf, und dies vielmehr einen Versuch der Beschränkung der Internetfreiheit der Nutzer darstellt.
Geboren 1985; Studium der Deutsch-Französischen Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und der Université Paris Ouest Nanterre La Défense; Akademische Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Potsdam; seit 2015 Referendariat am Kammergericht Berlin; 2016 Promotion.
| Erscheinungsdatum | 20.12.2016 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Internet und Gesellschaft |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 155 x 231 mm |
| Gewicht | 406 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht | |
| Schlagworte | Internetrecht • IT-Recht • Netzfreiheit • Webpräsenz • Webseite |
| ISBN-10 | 3-16-154834-5 / 3161548345 |
| ISBN-13 | 978-3-16-154834-5 / 9783161548345 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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