Der Freiberufler als Unternehmer
dbv-Verlag (Österreich)
978-3-7041-0649-0 (ISBN)
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• alle Gründer, Jungunternehmer und die es noch werden wollen
• alle Freiberufler
• alle beratenden Berufe: Steuerberater, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Unternehmensgründungsservicestellen – ideal zur Weitergabe an Hilfesuchende, die sich erfolgreich selbstständig machen möchten
• Studierende und die interessierte Öffentlichkeit
Nach Entscheidung für die selbstständige Ausübung eines freien Berufes gilt es besonders zu Beginn der Tätigkeit zahlreiche Hürden zu meistern. Neben fachlicher Kompetenz bedeutet Selbstständigkeit unternehmerische Verantwortung zu tragen sowie Risiken einzuschätzen und auch einzugehen. Grundkenntnisse betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sind unerlässlich, um erfolgreich als freiberuflicher Unternehmer zu bestehen.
Dieser Leitfaden hilft dabei, die vielseitigen Herausforderungen der Selbstständigkeit zu meistern. Fachleute – vom Steuerberater über den Bankfachmann bis zum Rechtsanwalt – haben die relevanten Themen übersichtlich, aussagekräftig und praxisnah dargestellt. Zahlreiche Praxisbeispiele und Tipps erleichtern das Verständnis.
Aus dem Inhalt:
• Unternehmenskonzept
• Gesellschaftsformen
• Unternehmensübernahme
• Finanzierung
• Marketing
• Steuern
• Sozialversicherung
• Arbeitsrecht
• Haftung
• Controlling uvm
1Vorwort
2Die Idee
2.1Persönliche Voraussetzungen
2.2 Nutzen Ihrer Ideen für mögliche Kunden?
2.3Finanzierbarkeit
2.4 Öko-Check oder: Was wird sich in meinem Leben ändern?
3Das Unternehmenskonzept
3.1Philosophie des Unternehmens
3.1.1Fragen zum Ziel des Unternehmens
3.1.2Fragen zum Selbstverständnis
3.1.3Fragen zum Verhältnis zwischen Unternehmer, Mitarbeitern und Kunden
3.1.4Fragen zu den Unternehmenswerten
3.2 Strategische Überlegungen
3.3 Operative Überlegungen
3.4 Zielmodell
4 Marketing
4.1 Versuch einer Begriffsbestimmung
4.2Produkt/Dienstleistung NEU, Verdrängung oder Nische?
4.3 Das Marketingkonzept
4.3.1Die Unternehmensphilosophie und das Unternehmensleitbild
4.3.2Die Marktsituation
4.3.3Das Produkt/die Dienstleistung
4.3.4Die Kommunikationsmittel
4.3.5 Der Marketingmix - Die Kosten und der Zeitbedarf
4.3.5.1Social Media Marketing
4.3.6Ein praxisbezogenes Beispiel
5Der Kunde
5.1Kundenorientierung
5.2Beziehungsmanagement statt Kundenbetreuung
6 Auswahl und Führung von Mitarbeitern
6.1 Bei im Betrieb mitarbeitenden Familienmitgliedern
6.2 Bei allen Mitarbeitern
6.3Überlegungen zur Führung von Mitarbeitern
7Der Standort
7.1Kriterien
8Unternehmensübernahme
8.1Der Unternehmenswert
8.2Der Kaufvertrag
8.3Der Kaufpreis
8.4Mietzinsanhebungsrecht des Vermieters
8.5Übergang der Dienstnehmeransprüche
9Die Finanzierung
9.1Begriffsbestimmung
9.1.1Anlagevermögen
9.1.2Umlaufvermögen
9.2Kapitalbedarfsplanung
9.3Kapitalaufbringung
9.3.1Eigenkapital
9.3.2Fremdkapital
9.3.3Folgen des Eigentumserwerbes
9.3.4Leasing
9.3.5Die "Goldene Finanzierungsregel"
9.3.6Arten des Fremdkapitals
9.3.6.1Was ist ein Kredit?
9.3.6.2Kontokorrentkredit in Euro oder Währung
9.3.6.3Einmalbarkredit in Euro oder Währung
9.3.6.4Sicherheiten
9.3.6.5Kosten und Spesen
9.3.7Sicherung der Liquidität
9.3.7.1Finanzplan
9.3.8Die disponiblen Mittel
9.3.9Das 2- bzw 3-Konten-Modell
9.3.10Fremdmittelaufnahme aus steuerlichen Gründen?
9.4Beispiel für Budget- und Finanzplan
10Die Buchhaltung
10.1Brauche ich eine Buchhaltung?
10.2Muss ich eine Buchhaltung haben?
10.3Was ist "doppelte Buchführung"?
10.3.1Woraus bestehen eigentlich die "Bücher" im Detail?
10.4Aufzeichnungen, wenn keine Buchführungsverpflichtung besteht - die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-R)
10.5Wann ist das Führen von Aufzeichnungen ordnungsgemäß und zeitgerecht?
10.6Was ist besser: doppelte Buchhaltung oder E/A-R?
10.7Beispiel: Optimale Organisation einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
10.8Besondere Anforderungen an die Aufzeichnungen aus steuerlicher Sicht
11Bilanzen richtig lesen
11.1Kennzahlen
11.1.1Eigenkapitalquote - Analysebereich Finanzierung
11.1.2Schuldentilgungsdauer - Analysebereich Liquidität
11.1.3Gesamtkapitalrentabilität - Analysebereich Rentabilität
11.1.4Cash-Flow in % der Betriebsleistung - Analysebereich Ertrag
12Mietrecht
12.1Wie kommt ein Mietvertrag zustande?
12.2Auf welche Zeit kann ein Mietvertrag abgeschlossen werden?
12.3Vergebührung von Mietverträgen
12.4Welche Bestimmungen sind auf die Geschäftsraummiete anzuwenden?
12.5Welche Rechte kommen dem Mieter und dem Vermieter zu?
12.6Welcher Mietzins muss geleistet werden?
12.7Geschäftsveräußerung
12.8Unterschied Hauptmiete/Untermiete
12.9Welche Ablösen sind nach dem MRG erlaubt?
12.10Betriebskosten
12.11Welche Pflichten treffen den Vermieter?
12.12Kündigungsschutz
12.13Kündigungsgründe
12.14Vermietung von Bestandsgegenständen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen
12.15Pacht
12.15.1Rechte und Pflichten des Verpächters/Pächters
12.15.2Instandhaltung und Verbesserung
12.15.3Gefahrtragung
12.15.4Beendigung des Bestandverhältnisses an sich
12.15.5Rückgabe der Bestandsache (Miet- oder Pachtobjekt)
12.16Kauf
13Gesellschaftsformen
13.1Allgemeines
13.2Personengesellschaften
13.2.1Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR)
13.2.1.1Gründung
13.2.1.2Geschäftsführung und Vertretung
13.2.1.3Vermögen und Haftung
13.2.1.4Rechte und Pflichten der Gesellschafter
13.2.1.5Beendigung
13.2.2Die Offene Gesellschaft (OG)
13.2.2.1Gründung
13.2.2.2Geschäftsführung und Vertretung
13.2.2.3Vermögen und Haftung
13.2.2.4Rechte und Pflichten der Gesellschafter
13.2.2.5Beendigung
13.2.3Kommanditgesellschaft (KG)
13.2.3.1Gründung
13.2.3.2Geschäftsführung und Vertretung
13.2.3.3Vermögen und Haftung
13.2.3.4Rechte und Pflichten der Gesellschafter
13.2.3.5Beendigung
13.2.4GmbH & Co KG
13.3Kapitalgesellschaften
13.3.1Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
13.3.1.1Gründung
13.3.1.2Geschäftsführung und Vertretung
13.3.1.3Vermögen und Haftung
13.3.1.4Rechte und Pflichten der Gesellschafter
13.3.1.5Vertragsänderung
13.3.1.6Beendigung
13.4Welche Kosten entstehen bei Gründung der verschiedenen Gesellschaften?
14Arbeitsrecht
14.1Wann liegt ein Arbeitsverhältnis vor?
14.1.1Arbeitsvertrag
14.1.2Freier Dienstvertrag
14.1.3Werkvertrag
14.2Wie kommt ein Arbeitsverhältnis zustande?
14.3Hauptgruppen der Arbeitnehmer
14.4Kann eine Probezeit für das Arbeitsverhältnis vereinbart werden?
14.5Arbeitsentgelt
14.6Freiwillige Leistungen
14.7Zu welchen Leistungen ist der Arbeitnehmer verpflichtet?
14.8Inwieweit darf der Arbeitnehmer im Betrieb des Arbeitgebers auf eigene Rechnung tätig sein?
14.9Dienstgeber- und Dienstnehmerhaftung
14.10Beendigung des Arbeitsverhältnisses
14.10.1Kündigung
14.10.2Entlassung
14.10.3Vorzeitiger Austritt
14.11 Welcher Schutz steht dem Arbeitnehmer gegen Kündigung und Entlassung zu?
14.12Arbeitszeit (Kollektivverträge)
14.13Überstunden
14.14Abfertigung
14.15Verjährung und Verzicht
14.16Betriebsübergang
14.17Welche Rechte hat der Arbeitnehmer bei Krankheit oder Dienstverhinderung?
14.18Urlaub und Pflegefreistellung
14.19Folgen der Beschäftigung von Mitarbeitern für den Arbeitgeber aus abgabenrechtlicher Sicht
15Sozialversicherung für Selbstständige und Freiberufler
15.1 Wer ist wo versichert?
15.2Beginn und Ende der Pflichtversicherung
15.2.1ASVG
15.2.2GSVG und FSVG
15.3Beitragsgrundlage
15.3.1ASVG
15.3.2GSVG, FSVG
15.4Beitragssätze
15.4.1ASVG
15.4.2GSVG
15.5Die Sozialversicherung der Freiberufler im Überblick
15.6Gegenüberstellung: GKV - GSVG
15.7Neue Selbstständige
15.7.1 Versicherungsgrenze
15.7.2Freiwillige Versicherungen für neue Selbstständige
15.8 Mehrfachversicherung in der Pensionsversicherung
15.9Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung
15.10Die Leistungen in der gesetzlichen Sozialversicherung
15.10.1Pensionskonto
15.10.2Übersicht über die wichtigsten Pensionsarten
15.10.3Krankenversicherung
15.10.4Unfallversicherung
15.10.5Arbeitslosenversicherung
15.11Selbstständigenvorsorge
15.12Zwei zusammenfassende Beispiele
15.13Freie Dienstnehmer
15.13.1Beschreibung
15.13.2Ausnahmen
15.13.3Konsequenzen bei einem freien Dienstvertrag nach ASVG
15.14Geringfügige Beschäftigung
15.14.1Die Geringfügigkeitsgrenze gilt nur einmal pro Dienstnehmer
15.14.2Freiwillige Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte
15.14.3Pauschalierte Dienstgeberabgabe
16Der Freiberufler und die Steuern
16.1Bekanntschaft mit dem Finanzamt
16.2Die Einkommensteuer
16.2.1Das System
16.2.2Verlustausgleich
16.2.3Der Einkommensteuertarif
16.2.4Sonderausgaben
16.2.5Steuerabsetzbeträge
16.2.6Besonderheiten bei Dienstverhältnissen
16.2.7 Aufzeichnung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
16.2.8Betriebsvermögen - Privatvermögen
16.2.9Betriebseinnahmen
16.2.10Betriebsausgaben
16.2.10.1Reisekosten
16.2.10.2Kfz-Kosten
16.2.10.3Leasingaufwand
16.2.10.4Arbeitszimmer
16.2.10.5Personalaufwand
16.2.10.6Vorbereitende Betriebsausgaben
16.2.10.7Aus- und Fortbildungskosten
16.2.10.8Strafen
16.2.10.9Die Absetzung für Abnutzung (AfA)
16.2.10.10Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
16.2.11Besondere steuerliche Freibeträge
16.2.11.1Stille Reserven, steuerfreier Betrag
16.2.11.2Gewinnfreibetrag
16.2.12Die Steuererklärungen
16.2.13Pauschalierungen
16.2.13.1Die Basispauschalierung
16.2.14Die Veranlagung
16.2.14.1 Die Vorauszahlungen
16.3Umsatzsteuer
16.3.1Grundsätzliches
16.3.2Bemessungsgrundlage und Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld
16.3.3Voranmeldungszeitraum und Veranlagung
16.3.4Die Höhe der Umsatzsteuer
16.3.5Steuerbefreiungen
16.3.6Anzahlungen
16.3.7Vorsteuer
16.3.7.1Wie muss eine Rechnung ausgestellt sein, die zum Vorsteuerabzug berechtigt?
16.3.7.2Wann müssen Sie eine Rechnung ausstellen?
16.3.7.3Vorsteuerpauschalierung
16.3.8Der Ort der Leistung
16.3.9Ausfuhrlieferungen
16.3.10Eigenverbrauch
16.3.11Umsatzsteuer und EU
16.4Sonstige Steuern
16.4.1Lohnsteuer
16.4.2Dienstgeberbeitrag (DB)
16.4.3Zuschlag zum DB (DZ)
16.4.4Kommunalsteuer (KommSt)
16.4.5Grunderwerbsteuer
17Die Haftung
18Controlling für Freiberufler
18.1Der Weg zum Freiberufler-Controlling
18.2Planung
18.3Plan-Ist-Vergleich
18.4Ihr Unternehmen auf einen Blick
Anhang
Stichwortverzeichnis
Autorenverzeichnis
Von der Idee zum Erfolg Sie haben eine umfangreiche Ausbildung durchlaufen, zahlreiche Prüfungen bestanden und stehen nun vor der (berufsrechtlichen) Möglichkeit, selbstständig zu sein. Die Wahl für oder gegen die Selbstständigkeit ist von vielen Faktoren abhängig. All jenen, deren Entscheidung für die selbstständige Ausübung ihres freien Berufes bereits gefallen ist, ist der vorliegende Leitfaden gewidmet. Zahlreiche Hürden und Hindernisse gilt es auf dem Weg zum funktionierenden Unternehmen zu überwinden. Die meisten stellen sich insbesondere am Anfang der Tätigkeit in den Weg. Sie zu erkennen ist die eine Sache, sie zu überwinden bzw zu umschiffen die andere. Die folgenden Seiten haben zum Ziel, Ihnen einen Überblick bzw eine Einsicht in all jene Dinge zu verschaffen, die hier als „Hindernisse“ bezeichnet werden. Tatsächlich bewältigen und in die richtigen Bahnen lenken Sie ihr Unternehmen jedoch nicht ohne die Hilfe anderer freier Berufe, wie: Rechtsanwalt und Steuerberater. Auch Nicht-Freiberufler haben ein gewichtiges Wort mitzureden und auch tatsächlich etwas zu sagen: die Damen und Herren von der Bank. Und wollen Sie die Sache „Unternehmen“ richtig professionell, Ihrem Stande entsprechend, betreiben, setzen Sie sich mit für den freien Beruf eher neuen Perspektiven hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung, mit Ihrem „Produkt“ etc auseinander. Fachleute der genannten Bereiche haben diesen Leitfaden aufbereitet. Sie haben versucht, die Themen übersichtlich, aussagekräftig und prägnant darzustellen. Die Materie und der zur Verfügung stehende Umfang des Leitfadens gebieten eine gewisse Kürze, dennoch war es die Absicht der Autoren, so umfassend wie möglich zu informieren. Irrtümer sind trotz sorgfältigen Studiums der Materie nicht ausgeschlossen. An dieser Stelle darf ein Satz nicht fehlen, seine Nichtexistenz würde den schalen Geschmack von Unvollständigkeit hinterlassen. In Anbetracht seiner tatsächlichen, realen Bedeutung – und nur deshalb – sei er hiermit verewigt: Der vorliegende Leitfaden kann die persönliche Beratung nicht ersetzen. Sascha Gross, Alexander Hofer, Peter Lazar, Mario Sollhart - Graz, im Mai 2016
5Der Kunde 5.1Kundenorientierung In modernen Unternehmenskonzepten ist der Ausdruck Kundenorientierung in verschiedenen Abwandlungen anzutreffen. Er bedeutet, dass die Unternehmensziele und Vorgehensweisen auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden ausgerichtet sind (im Gegensatz oder als Erweiterung zur Produktorientierung). Diese Entwicklung ist schon lange keine Modeerscheinung mehr, sondern die Reaktion erfolgreicher Unternehmen auf die Veränderungen des Marktes: Kunden (nota bene: Überlegen Sie bitte Ihr eigenes Verhalten als Kunde!) haben über verschiedenste Kommunikationskanäle (Internet, Printmedien, Konsumenteninformation, Interessenvertretungen, Ombudsleute etc) Zugang zu hochwertigen Informationen und daher relativ leichte Vergleichsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Anbietern desselben Produkts (Ware, Dienstleistung). Kunden sind mobiler geworden. Kunden werden es zunehmend gewöhnt, dass flexibel auf ihre zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten eingegangen wird. Dass „Zusatzleistungen“ wie freundliche Behandlung oder individuelle und persönliche Betreuung, ernst genommen werden, ist unter Umständen gleichbedeutend oder sogar bedeutender für die Wahl eines bestimmten Anbieters als Preis, örtliche Nähe, Ruf oder Qualität des Produkts. Die Frage lautet daher: Was genau werden Sie tun, um für die Kunden attraktiver zu sein als der Mitbewerb? 5.2Beziehungsmanagement statt Kundenbetreuung Dem Beziehungsmanagement zum Kunden ist erhöhtes Augenmerk zu widmen. Wer heute darauf wartet, dass sich eine bestimmte Qualität „schon herumsprechen wird“, wartet möglicherweise länger als seine finanziellen Möglichkeiten es zulassen. Für das Unternehmenskonzept, insbesondere für die Unternehmensphilosophie und das Marketingkonzept, ergibt sich daher die Forderung nach konsequenter Ausrichtung aller Aktivitäten auf die Bedürfnisse und Erwartungen des Kunden. Versäumnisse in diesem Bereich verhindern Wachstum und sind vermutlich dort existenzgefährdend, wo keine monopolähnliche Marktstellung vorliegt. ---------- 12 Mietrecht Der Mietvertrag gehört wie der Pachtvertrag zu der Gruppe der Bestandverträge. Einleitend ist zu bemerken, dass im Rahmen dieses Leitfadens lediglich ein Überblick über das Mietrecht gegeben werden kann, da aufgrund der zahlreichen Novellen nur in der auf den jeweiligen Einzelfall bezugnehmenden Beratung detaillierte Auskunft erteilt werden kann. 12.1 Wie kommt ein Mietvertrag zustande? Ein Mietvertrag entsteht durch Einigung des Vermieters mit dem Mieter über den Mietgegenstand und den Mietzins. Dies kann schriftlich oder mündlich oder auch stillschweigend im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Aus Beweissicherungsgründen ist ein schriftlicher Mietvertrag anzuraten. Die wichtigsten Vertragsbestandteile sind: - Vertragsparteien - Mietgegenstand (Anzahl der Räume, Top-Nummer, Nutzfläche) - Verwendungszweck - Mietdauer (Befristung oder unbestimmte Dauer) - Mietzins - Kaution - Instandhaltungspflichten (bei Mietverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern sind die Entscheidungen des OGH 7 Ob 78/06f und 1 Ob 241/06g zu beachten) - Investitionen/Ablöse - Untervermietung - Weitere vereinbarte Kündigungsgründe - Kosten der Vertragserrichtung 12.2 Auf welche Zeit kann ein Mietvertrag abgeschlossen werden? Mietverträge können grundsätzlich entweder auf unbestimmte Zeit oder befristet auf eine bestimmte Zeit geschlossen werden. Bei der Befristung sieht das Gesetz jedoch zwingend die schriftliche Form vor. Mietverträge über Geschäftsräume können ohne zeitliche Ober- und Untergrenze befristet werden. Mietverträge über Wohnungen müssen eine Mindestbefristung von drei Jahren aufweisen. Einziges Erfordernis für den rechtsgültigen Abschluss einer Befristung ist die schriftliche Festschreibung der Befristung. Zu beachten ist weiters, dass die Verlängerung von befristeten Mietverhältnissen nunmehr beliebig oft erfolgen kann. Bei Wohnungen, welche grundsätzlich eine Mindestbefristungsdauer laut MRG von 3 Jahren aufweisen, besteht grundsätzlich ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Mieters nach 12 Monaten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Diese für Wohnungen zwingende Bestimmung gilt bei Geschäftsräumlichkeiten nicht. Im Fall von Geschäftsräumlichkeiten müsste dieses vorzeitige Kündigungsrecht des Mieters extra vereinbart werden. Festgehalten sei noch, dass die befristete Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten auf die Dauer von maximal sechs Monaten weiterhin möglich ist. Festgehalten ist weiters, dass die bisher mögliche Verlängerungsoption des Mieters nunmehr ersatzlos gestrichen wurde. 12.3 Vergebührung von Mietverträgen Vergebührung von Mietverträgen: 1. Unbefristete Mietverträge sind mit 1% vom dreifachen Jahresmietwert inkl Betriebskosten zu vergebühren. 2. Befristete Mietverträge mit 1% der auf die vereinbarte Vertrags-dauer entfallenden Miete inkl Betriebskosten. Achtung: Mietverträge sind binnen eines Monats beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern vom Vermieter anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige verspätet, erhöhen sich die Gebühren möglicherweise auf das doppelte! Festgehalten sei, dass Parteienvertreter (Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder) nunmehr die Befugnis zur Selbstberechnung der Gebühr des Mietvertrages haben. Als Bevollmächtigter eines Gebührenschuldners haben Sie die Gebühr innerhalb eines Monats selbst zu berech-nen und bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Selbstberechnung erfolgte, zweitfolgenden Monats an das sachlich zuständige Finanzamt zu entrichten. ---------- 13.3 Kapitalgesellschaften Gesetzliche Regelungen ua im GmbH-Gesetz und im Aktiengesetz Diese Gesellschaftsform steht dem Gewerbetreibenden grundsätzlich in zwei Formen zur Verfügung: der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Aktiengesellschaft. Die GmbH und die AG sind Unternehmer kraft Rechtsform und sind jedenfalls eintragungs- und rechnungslegungspflichtig. Im Folgenden werden die einzelnen Gesellschaftsformen anhand bestimmter Stadien der Gesellschaftsexistenz besprochen. 13.3.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Sie ist juristische Person, ihr kommt somit wie einer natürlichen Person eine eigene unbeschränkte Rechtspersönlichkeit zu. Daraus folgt auch, dass die einzelnen Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern grundsätzlich nicht haften. Hierbei können sich die Gläubiger nur an das Vermögen der GmbH selbst halten. Die GmbH benötigt jedoch im Unterschied zu den Personengesellschaften ein bestimmtes Mindestkapital, sie unterliegt strengen Formvorschriften und sie bedarf im Unterschied zur GesbR auch der Registrierung im Firmenbuch. Vorteil: Rechtspersönlichkeit, Haftung der Gesellschaft, nicht der Gesellschafter. Nachteil: Mindestkapital € 35.000,-- außer bei Inanspruchnahme des Gründungsprivilegs, dann € 10.000,-- (davon die Hälfte bar einzuzahlen), Registrierung im Firmenbuch nötig, Notar muss zu Beurkundungen und zu Protokollen herangezogen werden, Mindestkörperschaftsteuer von 5% des Stammkapitals, daher mindestens € 1.750,--. Nach dem 30. Juni 2013 gegründete GmbHs haben jedoch lediglich eine reduzierte Mindeststeuer für die ersten fünf Kalenderjahre nach der Gründung von € 500,-- und für die folgenden fünf Kalenderjahre von € 1.000,-- pro Kalenderjahr zu entrichten (steuerliches Gründungsprivileg). Die wichtigsten Vertragsbestandteile sind: - Firma und Sitz der Gesellschaft - Gegenstand des Unternehmens - Stammkapital und dessen Aufbringung - Geschäftsanteile/Übertragung (Rechte und Pflichten der Gesellschafter) - Nachschusspflicht - Dauer der Gesellschaft und Auflösung - Ausscheiden der Gesellschafter/Übertragung der Gesellschaftsanteile - Aufgriffsrechte - Bilanz - Organe der Gesellschaft - Geschäftsführung und Vertretung 13.3.1.1 Gründung Die GmbH benötigt als ersten Schritt zur Registrierung im Firmenbuch die Anmeldung bei diesem. Die wichtigsten Bestandteile dabei sind: - Der Gesellschaftsvertrag, welcher in Form eines Notariatsaktes geschlossen sein muss, hat Bestimmungen über Firma und Sitz, den Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals sowie der einzelnen Einlagen zu enthalten. - Die Geschäftsführer müssen weiters eine von ihnen unterfertigte Gesellschafterliste vorlegen. - Es muss desgleichen ein Verzeichnis der Geschäftsführer vorliegen. - Die Hälfte des Stammkapitals von € 35.000,-- (€ 17.500,--) bzw bei Inanspruchnahme des Gründungsprivilegs von € 10.000,-- (€ 5.000,--) muss bar eingezahlt sein. - Die Firma der Gesellschaft muss von anderen unterscheidbar, darf jedoch nicht irreführend sein. Sie kann den Namen eines Gesellschafters tragen – es sind nunmehr aber auch Fantasienamen zulässig. Darüber hinaus muss die Firma auch den Rechtsformzusatz GmbH enthalten. - Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung über Einzahlung der 2%-igen Kapitalverkehrsteuer. Das EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz hat die Gründung einer „Ein-Mann-Gesellschaft“ ermöglicht. Dabei tritt an Stelle des Gesellschaftsvertrages die Erklärung über die Errichtung einer Gesellschaft. Auf diese Erklärung sind die Bestimmungen über den Gesellschaftsvertrag sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 18 GmbHG hat der einzige Gesellschafter bei „In-Sich-Geschäften“ (Geschäfte zwischen Gesellschafter und Gesellschaft) unverzüglich eine Urkunde zu errichten, wenn die Geschäfte nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören und zu geschäftsüblichen Bedingungen abgeschlossen sind. 13.3.1.2 Geschäftsführung und Vertretung Zentrales Organ in Bezug auf die Geschäftsführung und Vertretung einer GmbH ist bzw sind der/die Geschäftsführer. Die Geschäftsführer sind durch die Gesellschafterversammlung mittels Beschluss zu bestellen. Die Geschäftsführung ist nach den gesetzlichen Regelungen als Kollegialorgan aufgebaut, dh die Geschäftsführung steht mehreren Geschäftsführern gemeinsam zu. Mangels Sonderregelung im Gesellschaftsvertrag gilt, außer wenn Gefahr in Verzug ist, das Einstimmigkeitsprinzip. Wichtige Geschäftsführungsmaßnahmen sind vom Gesetz an die Beschlussfassung der Gesellschafter geknüpft bzw sind Weisungen der Generalversammlung an die Geschäftsführer möglich. Mangels abweichender vertraglicher Regelung besteht Kollektivvertretung aller Geschäftsführer. Jedem Gesellschafter stehen gewisse Kontrollrechte zu. So hat er zB Anspruch auf die Abschrift des Jahresabschlusses. Bei Glaubhaftmachung von Unredlichkeiten kann eine Minderheit von 10% des Stammkapitals die gerichtliche Bestellung von Revisoren erwirken. Zu bemerken ist auch, dass die Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber für ihre Tätigkeit haften. Dritten gegenüber haftet direkt nur die Gesellschaft, außer es handelt sich um strafrechtlich relevante Handlungen. 13.3.1.3 Vermögen und Haftung Die GmbH ist Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens. Hinsichtlich der Haftung ist noch auszuführen, dass die Gläubiger der GmbH sich grundsätzlich nur an diese halten können. Das Stammkapital kann teilweise auch in Sacheinlagen aufgebracht werden. Diese sind zu bewerten. Bei Überbewertung haftet der einbringende Gesellschafter, dh er hat die Differenz nachzuzahlen. Beispiel: Die Zahnärzte A sowie B haben die AB-GmbH gegründet. Der Gläubiger C hat eine Forderung von € 10.000,-- aus Materiallieferungen. Diese kann er nur gegen die AB-GmbH geltend machen, nicht jedoch gegen die Gesellschafter A bzw B.
| Erscheinungsdatum | 08.06.2016 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Maße | 135 x 210 mm |
| Gewicht | 296 g |
| Einbandart | geklebt |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht |
| Schlagworte | Arbeitsrecht • Buchhaltung • Controlling • Finanzierung • Freiberufler • Gesellschaftsformen • Haftung • Kennzahlen • Marketing • Mietvertrag • Mitarbeiter • Österreich • Pacht • Social Media • Sozialversicherung • Unternehmenskonzept • Unternehmensübernahme • Unternehmer |
| ISBN-10 | 3-7041-0649-6 / 3704106496 |
| ISBN-13 | 978-3-7041-0649-0 / 9783704106490 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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