Schuld und Strafe
Eine strafrechtsphilosophische Untersuchung des Schuldprinzips
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Im deutschen Strafrecht begründet und bemisst die Schuld des Täters die Strafsanktion. Aber legitimiert der Schuldausgleich tatsächlich die Institution Strafe? Und setzt der persönliche Schuldvorwurf nicht die Freiheit des Willens voraus? Julia Maria Erber-Schropp zeigt, dass das Schuldprinzip eine elementare Bedeutung im Strafrecht hat und nicht durch die Willensfreiheitsdebatte angreifbar ist.
Das strafrechtliche Schuldprinzip, also das Zusprechen von persönlicher Schuld im richterlichen Urteil zur Legitimation der Strafsanktion, ist ein vieldiskutiertes und umstrittenes Thema innerhalb der Strafrechtswissenschaft. Im Kontext der Diskussion um die Frage nach der Freiheit des Willens, die von manchen als Voraussetzung für Schuldfähigkeit angesehen wird, ist das Thema auch für die Philosophie von Relevanz. Kritiker betrachten das Schuldprinzip als irreführend und ineffektiv für die Legitimation von Strafe. Sie fordern die Umgestaltung des Schuldstrafrechts zu einem Maßregelrecht, das auf die Bedürfnisse der gesellschaftlichen Kriminalprävention ausgerichtet ist. Julia Maria Erber-Schropp zeigt, weshalb das Schuldprinzip eine elementare Bedeutung im Strafrecht hat und dass dieses nicht durch die Willensfreiheitsdebatte angreifbar ist.
Das strafrechtliche Schuldprinzip, also das Zusprechen von persönlicher Schuld im richterlichen Urteil zur Legitimation der Strafsanktion, ist ein vieldiskutiertes und umstrittenes Thema innerhalb der Strafrechtswissenschaft. Im Kontext der Diskussion um die Frage nach der Freiheit des Willens, die von manchen als Voraussetzung für Schuldfähigkeit angesehen wird, ist das Thema auch für die Philosophie von Relevanz. Kritiker betrachten das Schuldprinzip als irreführend und ineffektiv für die Legitimation von Strafe. Sie fordern die Umgestaltung des Schuldstrafrechts zu einem Maßregelrecht, das auf die Bedürfnisse der gesellschaftlichen Kriminalprävention ausgerichtet ist. Julia Maria Erber-Schropp zeigt, weshalb das Schuldprinzip eine elementare Bedeutung im Strafrecht hat und dass dieses nicht durch die Willensfreiheitsdebatte angreifbar ist.
Geboren 1978; 1999-2001 Studium der Kulturwissenschaften und Ästhetischen Kommunikation; 2001-06 Studium der Kulturwissenschaft und der Philosophie; 2003-04 Studium der Philosophie und der European Studies; seit 2007 Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung Wissen der Sparkasse KölnBonn, seit 2013 Wissenschaftliche Leiterin; 2014 Promotion.
| Erscheinungsdatum | 29.02.2016 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Perspektiven der Ethik |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 157 x 238 mm |
| Gewicht | 329 g |
| Themenwelt | Geisteswissenschaften ► Philosophie ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
| Recht / Steuern ► Strafrecht ► Kriminologie | |
| Schlagworte | Prävention • Rechtsphilosophie • Schuld • Strafrecht • Strafrecht (StrafR) • Straftheorie • Verantwortung • Willensfreiheit |
| ISBN-10 | 3-16-153993-1 / 3161539931 |
| ISBN-13 | 978-3-16-153993-0 / 9783161539930 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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