Einseitiges informelles Verwaltungshandeln im Regulierungsrecht
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Immer häufiger greifen nationale und europäische Regulierungsbehörden zu rechtlich unverbindlichen Wegweisungen. Während in Leitfäden, Auslegungshinweisen, Aufforderungsschreiben und ähnlichen Äußerungen eine besonders schonende Methode staatlicher Aufsicht gesehen werden kann, birgt dieses Vorgehen zugleich die Gefahr einer dirigistischen Gängelung. Michael Schramm identifiziert das "einseitige informelle Verwaltungshandeln" als eigenständige Handlungsform der Verwaltung und zeigt dessen Möglichkeiten und Grenzen auf.
Leitfäden, Auslegungshinweise, Aufforderungsschreiben: Immer häufiger greifen die nationalen und europäischen Regulierungsbehörden zu unverbindlichen Wegweisungen statt zu Verwaltungsakt und Verordnung. Auf den ersten Blick kann in diesen Instrumenten des "einseitigen informellen Verwaltungshandelns" eine besonders schonende Methode staatlicher Aufsicht gesehen werden. Zugleich wurzelt darin allerdings die Gefahr einer dirigistischen Gängelung, die die Kompetenzen der Verwaltung überschreitet. Michael Schramm untersucht, wie diese rechtlich unverbindlichen Behördenäußerungen ihre faktische Wirkung entfalten, systematisiert ihre zahlreichen Erscheinungsformen und zeigt auf, welchen rechtlichen Anforderungen sie unterliegen. Werden diese Maßstäbe beachtet, kann einseitiges informelles Handeln der Regulierungsverwaltung eine flexible und zielgenaue Steuerungsressource eröffnen.
Leitfäden, Auslegungshinweise, Aufforderungsschreiben: Immer häufiger greifen die nationalen und europäischen Regulierungsbehörden zu unverbindlichen Wegweisungen statt zu Verwaltungsakt und Verordnung. Auf den ersten Blick kann in diesen Instrumenten des "einseitigen informellen Verwaltungshandelns" eine besonders schonende Methode staatlicher Aufsicht gesehen werden. Zugleich wurzelt darin allerdings die Gefahr einer dirigistischen Gängelung, die die Kompetenzen der Verwaltung überschreitet. Michael Schramm untersucht, wie diese rechtlich unverbindlichen Behördenäußerungen ihre faktische Wirkung entfalten, systematisiert ihre zahlreichen Erscheinungsformen und zeigt auf, welchen rechtlichen Anforderungen sie unterliegen. Werden diese Maßstäbe beachtet, kann einseitiges informelles Handeln der Regulierungsverwaltung eine flexible und zielgenaue Steuerungsressource eröffnen.
Geboren 1972; 1993-2002 Studium der Klassischen Philologie und Philosophie; 2002 Promotion; 2012 Habilitation; seit 2021 DFG-finanziertes Forschungsprojekt "Kontingenz und Providenz: Das Verhältnis von Gott und Mensch in den späten Tragödien des Euripides und die Krise Athens" an der Georg-August-Universität Göttingen.
| Erscheinungsdatum | 25.05.2016 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien zum Regulierungsrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 156 x 232 mm |
| Gewicht | 523 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | BaFin • BNetzA • Bundesnetzagentur • Finanzaufsicht • Finanzmarktregulierung • Law • Öffentliche Verwaltung • Regulierung • Schlichtes • Schlichtes Verwaltungshandeln • soft • Soft Law • Verwaltungshandeln |
| ISBN-13 | 9783161543920 / 9783161543920 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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