Altersteilzeit in Frage und Antwort
Seiten
2015
|
4., neu bearbeitete Auflage, Stand: 01.01.2016
LexisNexis ARD ORAC (Verlag)
978-3-7007-6264-5 (ISBN)
LexisNexis ARD ORAC (Verlag)
978-3-7007-6264-5 (ISBN)
- Titel ist leider vergriffen;
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Durch die Schaffung der erweiterten Altersteilzeit mit 1. Jänner 2016 soll das faktische Pensionsantrittsalter angehoben werden.
Arbeitgeber, welche im Rahmen einer kontinuierlichen Arbeitszeitverkürzung Arbeitnehmer beschäftigen, die schon in Korridorpension gehen könnten (und auch alle sonstigen für eine Altersteilzeit benötigten Voraussetzungen erfüllen), erhalten die durch die erweiterte Altersteilzeit entstehenden Zusatzkosten nicht nur teilweise, sondern unter dem Titel Teilpension fast zur Gänze ersetzt.
Arbeitnehmer, die statt der Korridorpension die erweiterte Altersteilzeit wählen - was nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist - kommen später zu einer erheblich höheren Pension. Der ungeliebte Abschlag wird wesentlich verringert oder entfällt überhaupt.
Die erweiterte Altersteilzeit ist nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Dienstnehmers auch für bestimmte laufende Altersteilzeitvereinbarungen möglich, wobei eine Höchstdauer nicht überschritten werden darf.
Altersteilzeit in Frage und Antwort wurde vorwiegend für Praktiker verfasst. Es soll vor allem die Personalverrechner, Steuerberater, Personalverantwortlichen, Berufs- und Interessenvertreter, Betriebsräte, ältere Arbeitnehmer und andere Interessierte informieren,
- wodurch sich die Teilpension vom Altersteilzeitgeld unterscheidet,
- warum es für Frauen in den nächsten Jahren keine Teilpension gibt
- welche Probleme entstehen können, wenn Frauen mit 53 Jahren Altersteilzeit in Anspruch nehmen,
- wann die erweiterte Altersteilzeit bis zum Regelpensionsalter dauern kann
- um welchen Betrag die spätere Pension höher ist, wenn ein Mann mit 62 Jahren nicht in Korridorpension geht, sondern unter dem Titel erweiterte Altersteilzeit noch in Beschäftigung bleibt.
- für welche Altersteilzeitdienstnehmer die Einstellung einer Ersatzarbeitskraft erforderlich ist und wann diese eingestellt werden muss.
- welches Einkommen ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit erhält und
- mit welchen durch das Altersteilzeitgeld bzw die Teilpension nicht gedeckten Kosten der Arbeitgeber rechnen muss.
Den Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen und Teilpensionsvereinbarungen erleichtern in den Anhang aufgenommene variable Textbausteine und verschiedene Muster für Altersteilzeitvereinbarungen und Teilpensionsvereinbarungen.
Arbeitgeber, welche im Rahmen einer kontinuierlichen Arbeitszeitverkürzung Arbeitnehmer beschäftigen, die schon in Korridorpension gehen könnten (und auch alle sonstigen für eine Altersteilzeit benötigten Voraussetzungen erfüllen), erhalten die durch die erweiterte Altersteilzeit entstehenden Zusatzkosten nicht nur teilweise, sondern unter dem Titel Teilpension fast zur Gänze ersetzt.
Arbeitnehmer, die statt der Korridorpension die erweiterte Altersteilzeit wählen - was nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist - kommen später zu einer erheblich höheren Pension. Der ungeliebte Abschlag wird wesentlich verringert oder entfällt überhaupt.
Die erweiterte Altersteilzeit ist nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Dienstnehmers auch für bestimmte laufende Altersteilzeitvereinbarungen möglich, wobei eine Höchstdauer nicht überschritten werden darf.
Altersteilzeit in Frage und Antwort wurde vorwiegend für Praktiker verfasst. Es soll vor allem die Personalverrechner, Steuerberater, Personalverantwortlichen, Berufs- und Interessenvertreter, Betriebsräte, ältere Arbeitnehmer und andere Interessierte informieren,
- wodurch sich die Teilpension vom Altersteilzeitgeld unterscheidet,
- warum es für Frauen in den nächsten Jahren keine Teilpension gibt
- welche Probleme entstehen können, wenn Frauen mit 53 Jahren Altersteilzeit in Anspruch nehmen,
- wann die erweiterte Altersteilzeit bis zum Regelpensionsalter dauern kann
- um welchen Betrag die spätere Pension höher ist, wenn ein Mann mit 62 Jahren nicht in Korridorpension geht, sondern unter dem Titel erweiterte Altersteilzeit noch in Beschäftigung bleibt.
- für welche Altersteilzeitdienstnehmer die Einstellung einer Ersatzarbeitskraft erforderlich ist und wann diese eingestellt werden muss.
- welches Einkommen ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit erhält und
- mit welchen durch das Altersteilzeitgeld bzw die Teilpension nicht gedeckten Kosten der Arbeitgeber rechnen muss.
Den Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen und Teilpensionsvereinbarungen erleichtern in den Anhang aufgenommene variable Textbausteine und verschiedene Muster für Altersteilzeitvereinbarungen und Teilpensionsvereinbarungen.
Die Autorin:Dr. Erika Marek war mehr als 35 Jahre in der Sozialversicherungsabteilung der Arbeiterkammer Wien tätig und befasst sich vorwiegend mit Fragen der Pensionsversicherung und der Altersteilzeit. Sie ist Fachbuchautorin und Seminarreferentin – sowohl für Personalleiter wie auch für Betriebsräte und Interessenvertreter.
| Erscheinungsdatum | 25.11.2015 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Populäres Fachbuch |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 168 x 240 mm |
| Gewicht | 257 g |
| Einbandart | Paperback |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
| Schlagworte | Abfertigung • Ältere Arbeitnehmer • Ältere Arbeitnehmer / Mitarbeiter • Altersteilzeit • Altersteilzeitgeld • ams • Angestelltenrecht • Arbeitnehmer • Arbeitsrecht (ArbR) • Arbeitszeitreduktion • Arbeitszeitverkürzung • ATZ • Beitragsgrundlage • Beitragsgrundlagen • Betriebliche Mitarbeitervorsorge • Blockmodell • Blockzeit • Blockzeitvereinbarung • Freizeitphase • Korridorpension • lohnausgleich • Pensionshöhe • Sozialrecht • Teilpension • Teilzeit • Übergangsgeld • Überstunden • Überstundenpauschale • Vorruhestand • Vorruhestand / Frühpensionierung • Zeitguthaben • Zeitschulden • Zulagen |
| ISBN-10 | 3-7007-6264-X / 370076264X |
| ISBN-13 | 978-3-7007-6264-5 / 9783700762645 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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