Bioinformationsrecht
Zur Persönlichkeitsentfaltung des Menschen in technisierter Verfassung
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Das Bioinformationsrecht befasst sich mit Technologien, die menschliche Personen um Körperteile und ‑substanzen, um genetische Information und neuronale Daten, und nicht zuletzt um informationstechnische Systeme erweitern. Es ist das Recht der ausgelagerten Teile des Menschen.
Bio- und Informationstechnologien generieren ständig neue, bislang kaum für möglich gehaltene Verbindungen zwischen Technischem und Lebendigem. Im Recht werfen diese technisch-lebendigen Assoziationen grundsätzliche Fragen auf, wenn es beispielsweise darum geht, welche Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte an extrakorporal gelagerten Körpersubstanzen oder auch an genetischer Information bestehen. Ebenso ist eine Antwort darauf zu finden, welche Bedeutung neuronalen Daten für den Beweis psychischer Schädigungen im Schmerzensgeldprozess zukommt. Und nicht zuletzt erhebt sich die Rechtsfrage, ob der Eingriff in ein informationstechnisches System als persönlichkeitsverletzend gelten darf, weil dieses womöglich wie ein ausgelagerter Körperteil zu behandeln ist. Malte Gruber untersucht, wie sich diese Problemstellungen auf die privatrechtlichen Deutungen von Person, Sache und Rechtsverhältnis auswirken und dabei ein technologieübergreifendes Recht formieren: Bioinformationsrecht handelt von der engen Verknüpfung informationstechnisch-artifizieller und körperlich-lebendiger Prozesse, in denen sich die Persönlichkeit des Menschen in technisierter Verfassung entfaltet.
Bio- und Informationstechnologien generieren ständig neue, bislang kaum für möglich gehaltene Verbindungen zwischen Technischem und Lebendigem. Im Recht werfen diese technisch-lebendigen Assoziationen grundsätzliche Fragen auf, wenn es beispielsweise darum geht, welche Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte an extrakorporal gelagerten Körpersubstanzen oder auch an genetischer Information bestehen. Ebenso ist eine Antwort darauf zu finden, welche Bedeutung neuronalen Daten für den Beweis psychischer Schädigungen im Schmerzensgeldprozess zukommt. Und nicht zuletzt erhebt sich die Rechtsfrage, ob der Eingriff in ein informationstechnisches System als persönlichkeitsverletzend gelten darf, weil dieses womöglich wie ein ausgelagerter Körperteil zu behandeln ist. Malte Gruber untersucht, wie sich diese Problemstellungen auf die privatrechtlichen Deutungen von Person, Sache und Rechtsverhältnis auswirken und dabei ein technologieübergreifendes Recht formieren: Bioinformationsrecht handelt von der engen Verknüpfung informationstechnisch-artifizieller und körperlich-lebendiger Prozesse, in denen sich die Persönlichkeit des Menschen in technisierter Verfassung entfaltet.
Geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaft und Philosophie in Frankfurt und Mainz; 2001-10 Rechtsanwalt; 2005 Promotion; 2006-10 wissenschaftlicher Mitarbeiter und 2010-17 Akademischer Rat a. Z. am Frankfurter Institut für Arbeits-, Wirtschafts- und Zivilrecht; 2014 Habilitation; 2017-23 Ordinarius für Rechtsphilosophie und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Immaterialgüterrecht und Recht der neuen Technologien an der Universität Luzern; seit 2023 Professor für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
| Erscheint lt. Verlag | 7.12.2015 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Privatum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 162 x 239 mm |
| Gewicht | 762 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Schlagworte | Biotechnologie • Informationsrecht • Informationstechnologie • Lebenswissenschaftten • Privatheit • Rechtssubjekt |
| ISBN-13 | 9783161536724 / 9783161536724 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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