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Arbeitsrecht für Lohnverrechner

Beginn, Inhalte und Ende eines Arbeitsverhältnisses
Buch
150 Seiten
2014
dbv-Verlag
978-3-7041-0596-7 (ISBN)
CHF 41,85 inkl. MwSt
  • Titel ist leider vergriffen;
    keine Neuauflage
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Zielgruppe: Lohnbüros, Personalabteilungen und interessierte Arbeitgeber
Die Verknüpfung Arbeitsrecht und Lohnverrechnung wird erstmalig in diesem Buch kompakt und leicht verständlich dargestellt.

Häufig in der Praxis vorkommende Problemstellungen werden von Beginn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses – ergänzt um zahlreiche Praxistipps, Muster und weiterführende Judikatur – systematisch aufgearbeitet.

Aus dem Inhalt:

• Arbeitsverträge: Werkvertrag, Freier Dienstvertrag, Probezeit
• Anrechnung von Vordienstzeiten
• Einordnung in den Kollektivvertrag:

- Feststellen des „richtigen“ Kollektivvertrages
- Kollision von Kollektivverträgen
- Einstufung in den Kollektivvertrag
• Entgeltbegriff & besondere Entgeltformen: Sachbezüge, freiwillige Leistungen
• Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Unglücksfall
• Urlaubsanspruch und Urlaubsbemessung
• Arbeitszeit: Mehrstunden, Überstunden
• Bildungskarenz, Elternkarenz
• Dienstreise
• Schaden und Haftung im Arbeitsverhältnis
• Beendigung des Arbeitsverhältnisses: einvernehmliche Auflösung, Kündigung, befristete AV, Entlassung, Austritt

Ideal für Lohnbüros, Personalabteilungen und interessierte Arbeitgeber:

• Aus der Praxis – für die Praxis: eine wertvolle Hilfe für Ihre tägliche Arbeit
• Übersichtliche Darstellung der komplexen Rechtslage mit über 70 Beispielen

3 Kapitel, Anhang: Checklisten, Muster, Übersichten Abkürzungs-, Paragrafen- und Stichwortverzeichnis

Vorwort

Kapitel 1: Beginn des Arbeitsverhältnisses

1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff
1.1.1 Abschluss des ArbV
1.1.2 Dienstzettel
1.1.3 Kennzeichen des ArbV
1.1.4 Inhalt des ArbV
1.1.5 Allgemeine sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen hinsichtlich ArbV
1.1.6 Angestellte und Arbeiter
1.1.7 Geringfügig Beschäftigte
1.1.8 Fallweise Beschäftigte
1.1.9 Lehrling
1.1.10 (Ferial-)Praktikant und Volontär
1.1.10.1 Praktikant
1.1.10.2 Volontär
1.2 Werkvertrag (WerkV)
1.3 Freier Dienstvertrag
1.3.1 Arbeitsrechtliche Bestimmungen
1.3.2 Sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen
1.4 Probezeit
1.5 Ersatz von Vorstellungskosten
1.6 Stellenanzeigen
1.7 Anrechnung von Vordienstzeiten
1.7.1 Allgemeines
1.7.2 Abfertigung
1.7.3 Urlaub
1.8 Einordnung in den Kollektivvertrag (KV)
1.8.1 Allgemeines
1.8.2 Feststellen des „richtigen“ Kollektivvertrages
1.8.2.1 Arbeitgeber ist Mitglied der Wirtschaftskammer
1.8.2.2 Arbeitgeber ist Mitglied einer freiwilligen Berufsvereinigung
1.8.2.3 Keine Mitgliedschaft
1.8.3 Kollision von Kollektivverträgen
1.8.3.1 Allgemein
1.8.3.2 Organisatorische und fachliche Abgrenzung
1.8.3.3 Tätigkeiten in verschiedenen Betrieben
1.8.4 Wechsel der Kollektivvertragsangehörigkeit
1.8.5 Einstufung in den Kollektivvertrag
1.8.5.1 Wie ist eine Einstufung vorzunehmen
1.8.5.2 Mischverwendung
1.8.5.3 Vertragliche Verwendungsbezeichnungen
1.8.5.4 Berufsbeispiele in Kollektivverträgen

Kapitel 2: Inhalt des Arbeitsverhältnisses

2.1 Entgelt
2.1.1 Allgemeines zum Entgeltbegriff
2.1.2 Besondere Entgeltformen
2.1.2.1 Sachbezüge
2.1.2.2 Freiwillige Leistungen und deren Einstellung
2.1.3 Rückforderung irrtümlicher Zahlungen
2.1.4 Ausfallsentgelt
2.1.4.1 Allgemeines
2.1.4.2 Generalkollektivverträge
2.1.4.3 Rechtsprechung
2.2 Dienstverhinderung
2.2.1 Allgemeine Regelungen – Sphärentheorie
2.2.2 Wichtige in der Person des AN liegende Gründe
2.2.3 Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Unglücksfall
2.2.3.1 Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung
2.2.3.2 Höhe der Entgeltfortzahlung
2.2.3.3 Krankmeldung und ärztliche Bestätigung
2.3 Urlaub
2.3.1 Allgemeines
2.3.2 Urlaubsanspruch und Urlaubsbemessung
2.3.2.1 Urlaubsanspruch
2.3.2.2 Urlaubsanspruch von teilzeitbeschäftigten AN
2.3.2.3 Urlaubsbemessung und Urlaubsausmaß
2.3.3 Urlaubsverbrauch
2.3.3.1 Grundsatz der Urlaubsvereinbarung
2.3.3.2 Betriebsurlaub
2.3.3.3 Erkrankung während des Urlaubs
2.3.3.4 Urlaubsverbrauch während der Kündigungsfrist
2.3.4 Urlaubsentgelt
2.3.5 Verjährung des Urlaubsanspruches
2.3.6 Urlaubsersatzleistung
2.4 Arbeitszeit
2.4.1 Allgemeines
2.4.2 Mehrstunden
2.4.3 Überstunden
2.4.3.1 Allgemein
2.4.3.2 Normallohn (§ 10 Abs 3 AZG)
2.4.3.3 Überstundenpauschalen und All-Inclusive-Entgelte
2.4.4 Arbeitszeitaufzeichnungen
2.5 Karenz
2.5.1 Allgemeines und vereinbarte Aussetzung des AV
2.5.2 Bildungskarenz
2.5.3 Elternkarenz
2.5.3.1 Beginn und Dauer der Karenz
2.5.3.2 Vereinbarte Karenz
2.5.3.3 Karenz und neuerliche Schwangerschaft
2.5.3.4 Anrechnung auf dienstzeitabhängige Ansprüche
2.5.3.5 Aliquotierung arbeitsrechtlicher Ansprüche
2.5.4 Weiterbeschäftigung nach der Karenz
2.5.5 Besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz
2.5.6 Beschäftigung während der Karenz
2.6 Dienstreise
2.6.1 Reisezeit
2.6.2 Bezahlung der Reisezeit
2.6.3 Reisekostenvergütung
2.7 Schaden und Haftung im AV
2.7.1 Allgemeines
2.7.2 Umfang der Haftung
2.7.2.1 Haftung des AN gegenüber dem AG
2.7.2.2 Haftung des AN gegenüber Dritten
2.7.3 Haftung des AG für Sachschäden des AN
2.7.4 Haftung des AG für Personenschäden beim AN
2.7.5 Aufrechnung von Ansprüchen bei laufendem und beendetem AV

Kapitel 3: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

3.1 Einvernehmliche Auflösung
3.2 Kündigung
3.2.1 Allgemeines
3.2.2 Kündigungstermine und Kündigungsfristen
3.2.3 Zugang der Kündigungserklärung
3.2.4 Krankenstand und Urlaub
3.2.5 Kündigungsschutz
3.2.5.1 Allgemein
3.2.5.2 Allgemeiner Kündigungsschutz
3.2.5.3 Besonderer und individueller Kündigungsschutz
3.3 Befristete AV
3.3.1 Allgemeines und Arten der Befristung
3.3.2 Kettenarbeitsverhältnis
3.3.3 Kündigung bei befristeten AV
3.4 Entlassung
3.4.1 Allgemeines
3.4.2 Entlassungsgründe gem § 82 GewO 1859
3.4.3 Entlassungsgründe gem § 27 AngG
3.4.4 Rechtsfolgen der Entlassung
3.4.5 Allgemeiner Entlassungsschutz
3.4.6 Individueller und besonderer Entlassungsschutz
3.5 Austritt
3.5.1 Allgemeines
3.5.2 Austrittsgründe gem § 82a GewO 1859
3.5.3 Austrittsgründe gem § 26 AngG
3.5.4 Rechtsfolgen des Austritts
3.6 Beschränkung von Ansprüchen
3.6.1 Verzicht
3.6.1.1 Verzicht bei bzw nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
3.6.1.2 Lohnbefriedigungsklauseln
3.6.2 Vergleich
3.6.3 Verjährung und Verfall

Exkurs: Leitende Angestellte

Anhang

Checkliste Arbeitsvertrag
Muster Arbeitszeitaufzeichnungen
Dienstzeugnis einfach
Dienstzeugnis qualifiziert
Schwangerschaft: Wesentliche Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
Abkürzungsverzeichnis
Paragrafenverzeichnis
Stichwortverzeichnis

Unsere alltägliche Beratungspraxis zeigt, dass der facettenreiche Arbeitsmarkt vermehrt neue Herausforderungen für Lohnverrechner und Personalabteilungen schafft. Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts sowie zweckdienliche und ökonomische Lösungsansätze gewinnen in diesem Zusammenhang immer mehr an Bedeutung. Ausgehend hiervon richtet sich das vorliegende Praxishandbuch primär an Nichtjuristen sowie arbeitsrechtlich interessierte Praktiker und soll einen kurz gehaltenen und leicht verständlichen Überblick über wichtige arbeitsrechtliche Themen im Be-reich der Lohnverrechnung bieten. Ziel dieses Buches ist es, in einer gestrafften systematischen Darstellung häufig in der Praxis vorkommende Problemstellungen darzulegen und Praxistipps, Muster sowie bezughabende Judikatur anzuführen. Dieses Buch bietet keine abschließende Darstellung, sodass wir auf weiterführende Fachliteratur sowie im Einzelfall auf individuelle Rechtsberatung verweisen möchten. Das Praxishandbuch befindet sich auf dem Stand Oktober 2014. Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar und per E-Mail unter office@dbv.at erreichbar. Graz, im Oktober 2014 Christoph Brandl, Christian Wesener

Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff 1.1.1 Abschluss des ArbV Der ArbV ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien (AG und AN), der durch die Stellung eines Angebots und dessen Annahme zustande kommt. Es ist unerheblich, ob der Arbeitgeber (AG) oder der AN das Angebot stellt bzw annimmt. Beim ArbV handelt es sich um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. AG und AN einigen sich über bestimmte Inhalte des ArbV, an die sich beide Parteien in weiterer Folge auch halten müssen und von denen sie grundsätzlich einseitig nicht mehr abgehen können (siehe dazu Tz 1.1.3). Beim Abschluss eines ArbV sind die Bestimmungen des ABGB über den Abschluss von Verträgen zu beachten. Wesentliche Erfordernisse für das Zustandekommen eines ArbV sind ua - die Geschäftsfähigkeit der Vertragsparteien (§§ 21, 170 – 171 ABGB), - die gültige Willenserklärung der Vertragsparteien (§§ 869 – 877 ABGB) und - die Möglichkeit und Erlaubtheit des Vertragsinhalts (§§ 878 – 879 ABGB). Achtung! Das Gesetz schreibt für den Abschluss eines ArbV keine bestimmte Form vor. Der ArbV kann daher mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten zustande kommen. Ein Lehrvertrag ist zwingend schriftlich abzuschließen (§ 12 Abs 1 BAG). ArbV sind gebührenfrei. Der AG hat dem AN unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (AV) eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem ArbV in Form eines Dienstzettels auszuhändigen (§ 2 Abs 1 AVRAG). 1.1.2 Dienstzettel Der Dienstzettel hat gem § 2 Abs 2 AVRAG folgende Angaben zu enthalten: - Name und Anschrift des AG, - Name und Anschrift des AN, - Beginn des AV, - bei AV auf bestimmte Zeit das Ende des AV, - Dauer der Kündigungsfrist sowie den Kündigungstermin, - gewöhnlicher Arbeits- bzw Einsatzort, - allfällige Einstufung in ein generelles Schema, - vorgesehene Verwendung, - Anfangsbezug (Grundgehalt/-lohn, Sonderzahlungen) sowie Fälligkeit des Entgeltes, - Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes, - vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit des AN, - Bezeichnung der auf den ArbV allenfalls anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung (Kollektivvertrag [KV], Satzung, Mindestlohntarif, festgesetzte Lehrlingsentschädigung, Betriebsvereinbarung [BV]) und ein Hinweis auf den Raum im Betrieb, in dem diese zur Einsichtnahme aufliegen, - Name und Anschrift der Betrieblichen Vorsorgekasse des AN oder für AN die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, Name und Anschrift der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Verrichtet der AN seine Tätigkeit länger als einen Monat im Ausland, so hat der vor Aufnahme der Auslandstätigkeit auszuhändigende Dienstzettel (oder schriftliche ArbV) gem § 2 Abs 3 AVRAG zusätzlich folgende Angaben zu enthalten: - voraussichtliche Dauer der Auslandstätigkeit, - Währung, in der das Entgelt auszuzahlen ist, sofern es nicht in Euro auszuzahlen ist, - allenfalls Bedingungen für die Rückführung nach Österreich und - allfällige zusätzliche Vergütung für die Auslandstätigkeit. Achtung! Keine Verpflichtung zur Aushändigung eines Dienstzettels besteht, wenn - die Dauer des AV höchstens einen Monat beträgt, - ein schriftlicher ArbV ausgehändigt wurde, der alle Angaben gem § 2 Abs 2 und 3 AVRAG enthält (siehe oben) oder - bei Auslandstätigkeit die zuvor genannten Angaben in anderen schriftlichen Unterlagen enthalten sind (§ 2 Abs 4 AVRAG). Dienstzettel sind gebührenfrei. Weichen ArbV und Dienstzettel voneinander ab, so gilt stets das im ArbV Vereinbarte. Dieser Grundsatz kommt auch dann zur Anwendung, wenn der ArbV nur mündlich abgeschlossen wurde. In diesem Fall wird es in der Praxis jedoch häufig schwierig sein, das mündlich Vereinbarte auch nachweisen zu können.

Sprache deutsch
Maße 170 x 240 mm
Gewicht 297 g
Einbandart Paperback
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Arbeitsrecht
Schlagworte Arbeitgeber • Arbeitsrecht • Arbeitsvertrag • Arbeitszeit • Dienstreise • Dienstvertrag • Entlassung • Haftung • Human Ressources HR • Karenz • Kollektivvertrag • Kündigung • Lohn • Lohnverrechnung • Österreich • Urlaub
ISBN-10 3-7041-0596-1 / 3704105961
ISBN-13 978-3-7041-0596-7 / 9783704105967
Zustand Neuware
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