Die Rückabwicklung erbrachter Leistungen bei der Kumulation von Rücktritt und Schadensersatz nach § 325 BGB
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Nach welchem Maßstab sind die von den Parteien bereits erbrachten Leistungen rückabzuwickeln, wenn der Gläubiger von einem Vertrag sowohl zurücktritt als auch Schadensersatz geltend macht? Ina Riewert zeigt auf, dass das Rücktritts- und das Schadensersatzrecht kumulativ zur Anwendung kommen.
Die Einführung des
325 BGB durch die Schuldrechtsmodernisierung hat zahlreiche Fragen aufgeworfen, die bisher nur unzureichend geklärt sind. In der Problematik, wie die von den Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführung bereits erbrachten Leistungen rückabzuwickeln sind, wenn der Gläubiger sowohl zurücktritt als auch Schadensersatz statt der Leistung geltend macht, spiegelt sich das Verhältnis von Rücktritt und Schadensersatz wider. Ina Riewert analysiert die Konsequenzen, die aus der Berechtigung des Gläubigers zur gleichzeitigen Geltendmachung seiner Rechtsbehelfe resultieren. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Rücktritts- und das Schadensersatzrecht in einer Kumulationssituation zusammenarbeiten. Die Rückabwicklung erbrachter Leistungen richtet sich im Wege eines zweistufigen Vorgehens gleichermaßen nach den Vorschriften des Rücktrittsrechts und den Grundsätzen des Schadensersatzrechts.
Die Einführung des
325 BGB durch die Schuldrechtsmodernisierung hat zahlreiche Fragen aufgeworfen, die bisher nur unzureichend geklärt sind. In der Problematik, wie die von den Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführung bereits erbrachten Leistungen rückabzuwickeln sind, wenn der Gläubiger sowohl zurücktritt als auch Schadensersatz statt der Leistung geltend macht, spiegelt sich das Verhältnis von Rücktritt und Schadensersatz wider. Ina Riewert analysiert die Konsequenzen, die aus der Berechtigung des Gläubigers zur gleichzeitigen Geltendmachung seiner Rechtsbehelfe resultieren. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Rücktritts- und das Schadensersatzrecht in einer Kumulationssituation zusammenarbeiten. Die Rückabwicklung erbrachter Leistungen richtet sich im Wege eines zweistufigen Vorgehens gleichermaßen nach den Vorschriften des Rücktrittsrechts und den Grundsätzen des Schadensersatzrechts.
Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht an der Universität Hamburg; seit 2013 Referendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht; 2014 Promotion.
| Erscheint lt. Verlag | 25.11.2014 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien zum Privatrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 162 x 241 mm |
| Gewicht | 802 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Allgemeines Schuldrecht |
| Schlagworte | Leistungsstörungen • Rechtsbehelfe • Schadensregulierung • Schuldrecht • Schuldrecht (SchuldR) |
| ISBN-10 | 3-16-153461-1 / 3161534611 |
| ISBN-13 | 978-3-16-153461-4 / 9783161534614 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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