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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Ausnahmen von der unbegrenzten akzessorischen Haftung der Gesellschafter einer GbR - Sirko Sebastian

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Ausnahmen von der unbegrenzten akzessorischen Haftung der Gesellschafter einer GbR

(Autor)

Buch | Softcover
80 Seiten
2014
Diplomica Verlag
978-3-95850-618-3 (ISBN)
CHF 41,95 inkl. MwSt
Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, soweit diese durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet, stellte die persönliche Haftung der Gesellschafter auf eine neue Grundlage. Die Gesellschafter einer GbR sollen wie bei einer oHG einer unbegrenzten persönlichen Haftung für alle Verbindlichkeiten der GbR analog
128 HGB unterliegen.

Angesichts der vielfältigen Erscheinungsformen der GbR von Gelegenheitsgesellschaften des täglichen Bedarfs über GbR mit gemeinnütziger Zwecksetzung und freiberuflicher Zusammenschlüsse bis hin zu kleingewerblichen Gesellschaften bleibt die Frage, ob eine am Handelsrecht ausgerichtete, streng akzessorische Gesellschafterhaftung für alle Formen der GbR in gleichem Maße gelten soll.

Neben Möglichkeiten für eine Beschränkung der Gesellschafterhaftung für alle Formen der GbR untersucht das Buch exemplarisch für die Bauherrengemeinschaft, die Immobilienfonds-GbR, die Berufssozietät und die Ideal-GbR, ob man Ausnahmen oder Abweichungen von der akzessorischen Gesellschafterhaftung oder Möglichkeiten einer Haftungsbeschränkung anerkennen kann. Diese Untersuchung betrachtet stellvertretend für das weite Feld der Gelegenheitsgesellschaften die ARGE und das Emissionskonsortium.

Sirko Sebastian wurde 1976 in Dresden geboren. Nach dem Abitur absolvierte er eine Ausbildung im finanzwirtschaftlichen Sektor, der sich ein berufsbegleitendes Studium an der Frankfurt School of Finance & Management anschloss.
Der Autor studiert an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Fernuniversität in Hagen und ist beruflich als Referent für Kreditsanierung (Schwerpunkt im Insolvenz- und Gesellschaftsrecht) im genossenschaftlichen Bankensystem tätig.

Textprobe:
Kapitel A., Einleitung:
Die persönliche Haftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist in den letzten 15 Jahren durch eine Reihe von Urteilen des BGH auf eine neue Grundlage gestellt worden. Soweit die GbR durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet, soll diese rechtsfähig sein und die Gesellschafter unbegrenzt akzessorisch analog
128 HGB für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
Angesichts der Vielgestaltigkeit der Erscheinungsformen der GbR von Gelegenheitsgesellschaften des täglichen Bedarfs über GbR mit gemeinnütziger Zwecksetzung und freiberuflicher Zusammenschlüsse bis hin zu kleingewerblichen Gesellschaften bleibt die Frage, ob eine am Handelsrecht ausgerichteten streng akzessorischen Gesellschafterhaftung für alle GbR in gleichem Maße gelten soll. Insbesondere für die Form der atypischen GbR ist zu prüfen, ob Ausnahmen oder Abweichungen von der akzessorischen Haftung oder Möglichkeiten einer Haftungsbeschränkung anzuerkennen sind. Dies soll exemplarisch für die Bauherrengemeinschaft, die Immobilienfonds-GbR, die Berufssozietät und die Ideal-GbR untersucht werden. Für das weite Feld der Gelegenheitsgesellschaften wurden die ARGE und das Emissionskonsortium ausgewählt. Ob eine unterschiedslose analoge Anwendung handelsrechtlicher Normen auf die GbR im Hinblick auf die Unterschiede von Handels- und Gesellschaftsrecht geboten ist, wird am Ende dieser Studie untersucht.
B., Das Haftungssystem der Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gilt als die Grundform einer Personengesellschaft. Nach
705 BGB ist die GbR ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen zur Förderung eines gemeinschaftlich verfolgten Zweckes durch Beiträge ihrer Mitglieder. Eine GbR kann grundsätzlich zu jedem beliebigen und erlaubten Zweck errichtet werden. Ausnahme ist lediglich der Betrieb eines Handelsgewerbes im Sinne von
1 HGB, da eine solche Gesellschaft nach
105 Abs. 1 HGB stets eine offene Handelsgesellschaft (oHG) ist.
Als typische GbR gelten die Gesellschaften, die ein Gesamthandsvermögen bilden und nach außen auftreten. Daneben charakterisiert eine typische GbR die höchstpersönliche Gesellschafterstellung und dass eine Änderung im Gesellschafterkreis nur durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erfolgen kann. Fehlt eines dieser Merkmale, kann eine so genannte atypische GbR vorliegen.
I., Traditionelle (individualistische) Auffassung:
Nach traditioneller Auffassung wird eine Rechtsfähigkeit der GbR als Gesamthandsgemeinschaft verneint. Träger des Gesellschaftsvermögens sind die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit. Die GbR wurde nach römisch-rechtlichen Vorbild der societas als ein nur schuldrechtliches Verhältnis zwischen den Gesellschaftern ohne Rechtssubjektivität gesehen. Eine Gesellschafterschuld wird durch Selbsthandeln aller Gesellschafter gemäß

709, 714 BGB begründet. Für die Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Sind mehrere Gesellschafter verpflichtet, so haften diese als Gesamtschuldner nach

421, 427 BGB.
II., Gruppenlehre:
Die Auffassung, dass die GbR über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, wurde seit den 1970iger Jahren in Frage gestellt und die Gesamthand als Gruppe mit eigener Rechtssubjektivität betrachtet, die Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann. Die These von der Gesamthand als Rechtssubjekt bezieht sich jedoch nur auf eine GbR, wenn diese über ein Gesamthandsvermögen verfügt und als Organisationseinheit im Rechtsverkehr nicht nur vorübergehend auftritt. In Konsequenz dieser Annahme wurde die Betrachtung der GbR in Innen- und Außengesellschaften getrennt.
Durch die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR ist eine identitätswahrende Umwandlung in eine andere Rechtsform und ein Fortbestand von Dauerschuldverhältnissen bei einem Wechsel der G

Sprache deutsch
Maße 155 x 220 mm
Gewicht 142 g
Themenwelt Recht / Steuern Wirtschaftsrecht Gesellschaftsrecht
Schlagworte Gesellschaft des bürgerlichen Rechts • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) • Gesellschafter • Haftung
ISBN-10 3-95850-618-6 / 3958506186
ISBN-13 978-3-95850-618-3 / 9783958506183
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
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