Kartellverbot und außerökonomische Rechtfertigung
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Außerökonomische Ziele müssen innerhalb des unionsrechtlichen Kartellverbots Berücksichtigung finden. Der dogmatisch konsequente Weg ist die Berücksichtigung auf Rechtfertigungsebene durch Aufladung der Freistellungskriterien. Trotz Aufladung ist das System des Presse-Grosso kartellrechtswidrig.
Au er konomische Ziele m ssen im Rahmen des unionsrechtlichen Kartellverbots Ber cksichtigung finden. Das Kartellverbot kann und darf nicht unbeeinflusst von sonstigen Zielen des Unionsrechts lediglich vor dem Hintergrund einer rein konomischen Perspektive zur Anwendung gebracht werden. Dies zeigt auch die Analyse der Entscheidungen der Unionsorgane. Dennoch besteht ber die Art und Weise der Ber cksichtigung au er konomischer Ziele weder Einigkeit noch Klarheit. Der vorzugsw rdige Weg der Ber cksichtigung liegt in der Aufladung der Freistellungskriterien des Art. 101 Abs. 3 AEUV. Beispielhaft kann die Aufladung der Freistellungskriterien durch Belange der Pressevielfalt f r die Alleinvertriebsvereinbarungen des Presse-Grosso gezeigt werden. Trotz Aufladung der Freistellungskriterien verst t die Vereinbarung von Alleinvertriebsgebieten durch die Pressegrossisten gegen das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV. Eine Freistellung kommt nicht in Betracht.
Au er konomische Ziele m ssen im Rahmen des unionsrechtlichen Kartellverbots Ber cksichtigung finden. Das Kartellverbot kann und darf nicht unbeeinflusst von sonstigen Zielen des Unionsrechts lediglich vor dem Hintergrund einer rein konomischen Perspektive zur Anwendung gebracht werden. Dies zeigt auch die Analyse der Entscheidungen der Unionsorgane. Dennoch besteht ber die Art und Weise der Ber cksichtigung au er konomischer Ziele weder Einigkeit noch Klarheit. Der vorzugsw rdige Weg der Ber cksichtigung liegt in der Aufladung der Freistellungskriterien des Art. 101 Abs. 3 AEUV. Beispielhaft kann die Aufladung der Freistellungskriterien durch Belange der Pressevielfalt f r die Alleinvertriebsvereinbarungen des Presse-Grosso gezeigt werden. Trotz Aufladung der Freistellungskriterien verst t die Vereinbarung von Alleinvertriebsgebieten durch die Pressegrossisten gegen das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV. Eine Freistellung kommt nicht in Betracht.
| Erscheint lt. Verlag | 30.7.2014 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Schriften zum Daten-, Informations- und Medienrecht ; 11 |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 153 x 227 mm |
| Gewicht | 542 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Wettbewerbsrecht |
| Schlagworte | Handels- und Wirtschaftsrecht • Kartellrecht • Kartellrecht (KartellR) • Wettbewerbsrecht |
| ISBN-10 | 3-8487-1602-X / 384871602X |
| ISBN-13 | 978-3-8487-1602-9 / 9783848716029 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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