Videoüberwachung am Arbeitsplatz (eBook)
§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG auch auf private Arbeitgeber Anwendung findet. Für die Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen bietet das BDSG mit § 6b BDSG eine spezielle Erlaubnisnorm. Diese ist zu beachten, wenn der Arbeitgeber eine Videoüberwachung z. B. in Verkaufsräumen und Schalterhallen beabsichtigt. Eine analoge Anwendung des § 6b BDSG auf die Videoüberwachung nicht öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze scheidet allerdings aus. In diesem Fall stellt sich die Frage nach der Anwendbarkeit des § 28 BDSG und des neuen § 32 BDSG. Letzterer soll allerdings das wiedergeben, was in der Rechtsprechung schon jetzt anerkannt ist und stellt somit – wie schon § 28 BDSG zuvor – keine spezielle Erlaubnisnorm für die Videoüberwachung am nicht öffentlich zugänglichen Arbeitsplatz dar. Des Weiteren können i. S. d. § 4 Abs. 1 BDSG neben der Einwilligung der Arbeitnehmer die Notwehrrechte gem.
§ 227 BGB und §§ 32, 34 StGB sowie kollektivrechtliche Vereinbarungen die Videoüberwachung rechtfertigen. Besteht im Unternehmen ein Betriebsrat, ist das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG zu beachten. Von grundlegender Bedeutung ist dabei § 75 Abs. 2 S. 1 BetrVG, der das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer schützt. Weiterhin können Videoaufzeichnungen im Fall eines Arbeitsgerichtsprozesses im Wege des Augenscheinbeweises in den Prozess eingeführt werden.
| Erscheint lt. Verlag | 15.7.2013 |
|---|---|
| Verlagsort | München |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
| Schlagworte | __32_bdsg • § 32 BDSG • persoenlichkeitsrecht • Persönlichkeitsrecht • Videoüberwachung • videoueberwachung |
| ISBN-10 | 3-656-46048-5 / 3656460485 |
| ISBN-13 | 978-3-656-46048-0 / 9783656460480 |
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