Persönliche Schadensersatzhaftung von Managern gegenüber Kartellgeschädigten
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Die Arbeit zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen Manager eines kartellbeteiligten Unternehmens persönlich gegenüber Kartellgeschädigten schadensersatzpflichtig sein können. Nach Auffassung des Autors basiert die Haftung auf allgemeinen deliktsrechtlichen Grundsätzen und verhält sich weitgehend parallel zur Haftung des Unternehmens gemäß Par. 33 Abs. 3 GWB.
Die Arbeit zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen Manager eines kartellbeteiligten Unternehmens persönlich gegenüber Kartellgeschädigten schadensersatzpflichtig sein können. Der Autor hinterfragt, ob aus
33 Abs. 3 GWB Ansprüche gegen natürliche Personen, die für ein Unternehmen handeln, resultieren können. Während Stimmen in der Literatur deren persönliche Haftung aus dieser Norm bejahen, erscheint dies deshalb fraglich, weil die natürlichen Personen mangels Unternehmenseigenschaft keine Adressaten der kartellrechtlichen Verbotsnormen sind. Eine Zurechnung der Unternehmenseigenschaft parallel zur Bußgeldverantwortlichkeit ist ebenfalls nicht zwingend. Gleichwohl ist im Ergebnis eine Haftung basierend auf allgemeinen deliktsrechtlichen Grundsätzen zu bejahen. Insbesondere für Manager und deren Rechtsberater ist die Thematik im Rahmen der Bewertung der Risikoexposition bedeutsam.Dr. Eike Eden berät als Rechtsanwalt Mandanten im deutschen und europäischen Kartellrecht.
Die Arbeit zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen Manager eines kartellbeteiligten Unternehmens persönlich gegenüber Kartellgeschädigten schadensersatzpflichtig sein können. Der Autor hinterfragt, ob aus
33 Abs. 3 GWB Ansprüche gegen natürliche Personen, die für ein Unternehmen handeln, resultieren können. Während Stimmen in der Literatur deren persönliche Haftung aus dieser Norm bejahen, erscheint dies deshalb fraglich, weil die natürlichen Personen mangels Unternehmenseigenschaft keine Adressaten der kartellrechtlichen Verbotsnormen sind. Eine Zurechnung der Unternehmenseigenschaft parallel zur Bußgeldverantwortlichkeit ist ebenfalls nicht zwingend. Gleichwohl ist im Ergebnis eine Haftung basierend auf allgemeinen deliktsrechtlichen Grundsätzen zu bejahen. Insbesondere für Manager und deren Rechtsberater ist die Thematik im Rahmen der Bewertung der Risikoexposition bedeutsam.Dr. Eike Eden berät als Rechtsanwalt Mandanten im deutschen und europäischen Kartellrecht.
| Erscheint lt. Verlag | 6.6.2013 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften ; 118 |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 153 x 227 mm |
| Gewicht | 464 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Wettbewerbsrecht |
| Schlagworte | Handels- und Wirtschaftsrecht • Kartellrecht • Kartellrecht (KartellR) • Managerhaftung • Schadensersatzrecht • Schadensersatzrecht (SchadensersatzR) • Wettbewerbsrecht |
| ISBN-10 | 3-8487-0158-8 / 3848701588 |
| ISBN-13 | 978-3-8487-0158-2 / 9783848701582 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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