Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds und die Klosterkammer Hannover
Untersuchung zur rechtsgeschichtlichen Entwicklung
Seiten
2000
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-36241-9 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-36241-9 (ISBN)
- Keine Verlagsinformationen verfügbar
- Artikel merken
Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (AHK) und die eigens zu seiner Verwaltung bestellte Klosterkammer Hannover (KIK) gehören zu den überkommenen heimatgebundenen Einrichtungen des Landes Niedersachsen.
Der AHK ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Stiftung, bestehend aus Gütermassen geistlicher Herkunft, die trotz Reformation, Gegenreformation und Säkularisation ausschließlich den ursprünglichen Zwecken verwandten Bestimmungen erhalten geblieben sind. Seine jetzige Rechtsgestalt erhielt der AHK durch königliches Stiftungspatent aus dem Jahre 1818, als dieser nach Beendigung der napoleonischen Wirren rekonstituiert und durch ehemals röm.-kath. Säkularisationsgut vermehrt wurde. Gegründet wurde der AHK im Jahre 1542 durch Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen, seine Anfänge liegen im vorreformatorischen landesherrlichen Kirchenregiment. Die Verwaltung der im AHK zusammengeführten Gütermassen geistlichen Ursprungs erfolgte von Anfang an durch eigens beauftragte Beamte (1591 erstmals "Klostersekretär" genannt) der fürstlichen Kammer; die mit diesen Aufgaben betraute Abteilung wurde bereits 1694 als "Kurf. Kloster-Cassa" und 1718 erstmals als "Königliche Klosterkammer" bezeichnet.
In Klosterfonds und Klosterkammer, Ergebnis einer einmaligen Entwicklung innerhalb der welfischen Lande, gelangte ein Institut des konfessionellen Territorialstaates rechtlich unverändert und in seiner Funktion unbeeinträchtigt in den modernen, religiös neutralen Verfassungsstaat hinüber und erbringt seit seiner Gründung ununterbrochen gemäß seinen Stiftungsbestimmungen Leistungen von hoher kirchlicher, kultureller und sozialer Bedeutung.
Der AHK ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Stiftung, bestehend aus Gütermassen geistlicher Herkunft, die trotz Reformation, Gegenreformation und Säkularisation ausschließlich den ursprünglichen Zwecken verwandten Bestimmungen erhalten geblieben sind. Seine jetzige Rechtsgestalt erhielt der AHK durch königliches Stiftungspatent aus dem Jahre 1818, als dieser nach Beendigung der napoleonischen Wirren rekonstituiert und durch ehemals röm.-kath. Säkularisationsgut vermehrt wurde. Gegründet wurde der AHK im Jahre 1542 durch Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen, seine Anfänge liegen im vorreformatorischen landesherrlichen Kirchenregiment. Die Verwaltung der im AHK zusammengeführten Gütermassen geistlichen Ursprungs erfolgte von Anfang an durch eigens beauftragte Beamte (1591 erstmals "Klostersekretär" genannt) der fürstlichen Kammer; die mit diesen Aufgaben betraute Abteilung wurde bereits 1694 als "Kurf. Kloster-Cassa" und 1718 erstmals als "Königliche Klosterkammer" bezeichnet.
In Klosterfonds und Klosterkammer, Ergebnis einer einmaligen Entwicklung innerhalb der welfischen Lande, gelangte ein Institut des konfessionellen Territorialstaates rechtlich unverändert und in seiner Funktion unbeeinträchtigt in den modernen, religiös neutralen Verfassungsstaat hinüber und erbringt seit seiner Gründung ununterbrochen gemäß seinen Stiftungsbestimmungen Leistungen von hoher kirchlicher, kultureller und sozialer Bedeutung.
Der Autor: Andreas Franitza, Lic. iur. can., Dipl.-Theol., geboren 1968 in Hildesheim. Studium der Philosophie und Theologie in Frankfurt/Main (St. Georgen) und Wien, Studium des Kanonischen Rechtes in Münster. Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Kanonisches Recht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Promotionsstipendiat.
Aus dem Inhalt: Landesherrliches Kirchenregiment - Mediatisierung - Säkularisation - Reluition - NS-Zeit - Überkommene heimatgebundene Einrichtungen - Niedersächsische Landesverfassung - Eigentumsgarantie und Säkularisationsverbot des Grundgesetzes - Vermögenszusammensetzung und Aufgaben.
| Erscheint lt. Verlag | 17.11.2000 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Schriften zum Staatskirchenrecht ; 2 |
| Verlagsort | Frankfurt a.M. |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 148 x 210 mm |
| Gewicht | 240 g |
| Themenwelt | Geisteswissenschaften ► Geschichte ► Regional- / Ländergeschichte |
| Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte | |
| Geisteswissenschaften ► Religion / Theologie | |
| Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Schlagworte | allgemeine • Entwicklung • Franitza • Hannover • Hannoversche • Klosterfonds • Klosterkammer • rechtsgeschichtlichen • Untersuchung |
| ISBN-10 | 3-631-36241-2 / 3631362412 |
| ISBN-13 | 978-3-631-36241-9 / 9783631362419 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
| Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
Mehr entdecken
aus dem Bereich
aus dem Bereich
von der Wiederbewaffnung bis zur Zeitenwende
Buch | Softcover (2025)
C.H.Beck (Verlag)
CHF 16,80
Deutschlands großer Volksaufstand
Buch | Softcover (2024)
Propyläen Verlag
CHF 30,80