Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Bagatellspaltungen gemaeß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG
Seiten
2013
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-62952-9 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-62952-9 (ISBN)
Die Arbeit befasst sich intensiv mit der Problematik der sogenannten Bagatellspaltung. Dabei wird untersucht, was eine Betriebsspaltung auszeichnet, welche Fallgestaltungen in der Praxis existieren, wie § 111 BetrVG generell mit Bagatellmaßnahmen umgeht und welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an Bagatellgrenzen zu stellen sind.
Bisher wurde höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob die Größe und Bedeutung eines auszugründenden Betriebsteils für das Vorliegen einer beteiligungspflichtigen Betriebsspaltung gemäß
111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG von Belang ist. Die Arbeit befasst sich intensiv mit der Problematik der sogenannten Bagatellspaltung. Dabei wird zunächst untersucht, was eine Betriebsspaltung auszeichnet, welche Fallgestaltungen in der Praxis existieren, wie
111 BetrVG generell mit Bagatellmaßnahmen umgeht und welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an Bagatellgrenzen zu stellen sind. Sodann wird anhand einer umfassenden Betrachtung von Wortlaut, Systematik, Historie, Telos, Verfassungs- und Richtlinienkonformität untersucht, ob Bagatellspaltungen die Beteiligungsrechte des Betriebsrates gemäß
111 ff. BetrVG auslösen sollten.
Bisher wurde höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob die Größe und Bedeutung eines auszugründenden Betriebsteils für das Vorliegen einer beteiligungspflichtigen Betriebsspaltung gemäß
111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG von Belang ist. Die Arbeit befasst sich intensiv mit der Problematik der sogenannten Bagatellspaltung. Dabei wird zunächst untersucht, was eine Betriebsspaltung auszeichnet, welche Fallgestaltungen in der Praxis existieren, wie
111 BetrVG generell mit Bagatellmaßnahmen umgeht und welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an Bagatellgrenzen zu stellen sind. Sodann wird anhand einer umfassenden Betrachtung von Wortlaut, Systematik, Historie, Telos, Verfassungs- und Richtlinienkonformität untersucht, ob Bagatellspaltungen die Beteiligungsrechte des Betriebsrates gemäß
111 ff. BetrVG auslösen sollten.
Annette Aßmuth studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und promovierte an der Universität zu Köln. Sie schloss das Promotionsverfahren 2012 ab.
Inhalt: Betriebsänderung - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß
111 ff. BetrVG - Betriebsspaltung - Bagatellspaltung - Bagatellgrenzen - Verfassungsrechtliche Anforderungen - Bagatellspaltung als beteiligungspflichtige Betriebsänderung gemäß
111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG - Teleologische Reduktion anhand von Wortlaut, Systematik, Historie, Telos, Verfassungs- und Richtlinienkonformität.
| Erscheint lt. Verlag | 27.3.2013 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Schriften zum Deutschen und Europaeischen Arbeits- und Sozialrecht ; 27 |
| Mitarbeit |
Herausgeber (Serie): Ulrich Preis |
| Verlagsort | Berlin |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 148 x 210 mm |
| Gewicht | 510 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
| Schlagworte | Annette • Aßmuth • Bagatellausgründung • Bagatellspaltungen • Beteiligungsrechte • Betriebsänderung gemäß 111 BetrVG • Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG • Betriebsaufspaltung • betriebsrates • Betriebsspaltung • BetrVG • gemäß • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates • Preis • Satz • Ulrich |
| ISBN-10 | 3-631-62952-4 / 3631629524 |
| ISBN-13 | 978-3-631-62952-9 / 9783631629529 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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