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Praxishandbuch für Notarfachangestellte

Buch | Hardcover
2013 | 2. Auflage
ZAP-Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
9783896556974 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Praxishandbuch für Notarfachangestellte
CHF 123,15 inkl. MwSt
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Dieses Praxishandbuch wendet sich sowohl an Notarfachangestellte, Notarassessoren und Anwaltsnotare am Beginn der notariellen Tätigkeit als auch an Berufsanfänger und Wiedereinsteiger. Die an der Notariatspraxis orientierte Darstellung ermöglicht einen schnellen Einstieg in die speziellen Aufgaben und Tätigkeiten im Notariat und in die relevanten Rechtsgebiete. Damit ist dieses umfassende Nachschlagewerk ein täglicher Begleiter bei der Arbeit im Notariat.
Zahlreiche Formulierungsbeispiele und Muster mit dazugehörigen Erläuterungen schaffen das Verständnis für die in notariellen Urkunden enthaltenen Formulierungen und erleichtern darüber hinaus dabei die Gestaltung und Ausarbeitung notarieller Urkunden. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Aufgaben bei der Urkundenabwicklung, die mit vielen Beispielen und Praxistipps veranschaulicht werden. Anhand der aus der Praxis bekannten Formulierungen werden die rechtlichen Grundlagen und Zusammenhänge erläutert. Jedes Rechtsgebiet wird durch Ausführungen zur Berechnung der Notarkosten abgeschlossen.
Viel Praxis und die notwendige Theorie! Von erfahrenen Praktikern für die tägliche Arbeit im Notariat geschrieben! Das speziell auf die Anforderungen im Notariat, insbesondere für Notarfachangestellte, Notarassessoren und beginnende Anwaltsnotare, zugeschnittene Werk stellt im ersten Kapitel die Grundlagen des Notariats von der Büroorganisation bis zur Kostenabrechnung anhand der geltenden Rechtslage dar. In den rechtsgebietsbezogenen Kapiteln werden materiell-rechtliche Grundlagen und anhand der im Notariat vorkommenden Urkundsarten die praktischen und rechtlichen Aufgaben des Notars und seiner Mitarbeiter erläutert. Die 2. Auflage wurde umfassend überarbeitet, aktualisiert und erweitert. Wichtige Änderungen durch das GNotKG die alle Bereiche des Notariats betreffen, wurden bereits umfassend eingearbeitet und berücksichtigt. Die vielen Hinweise und Praxistipps erleichtern das Zurechtfinden in den unterschiedlichen Rechtsgebieten und tragen zur Vermeidung von Fehlern sowie zur praxisgerechten Lösung komplexer Fallgestaltungen bei. Die zahlreichen Muster und Formulierungsbeispiele erleichtern die tägliche Arbeit und sind wie schon in der Vorauflage auf der beigefügten CD-ROM enthalten. Das Rechtswörterbuch im Anhang erklärt kurz und prägnant die wichtigsten Rechtsbegriffe und verweist auf die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Durch die Darstellung des zu den Praxisfällen gehörenden rechtlichen Hintergrundwissens werden Praxis und Theorie in einem Buch vereint und machen es zu einem Nachschlagewerk für alle, die im Notariat tätig sind. Aus dem Inhalt: Teil 1: Büropraxis und Büroorganisation Teil 2: Verwahrungstätigkeiten des Notars Teil 3: Beurkundungsverfahren Teil 4: Kostenrecht (bereits auf das neue GNotKG umgestellt) Teil 5: Immobilienrecht Teil 6: Familienrecht Teil 7: Erbrecht Teil 8: Handels-, Gesellschafts- und Vereinsrecht Anhang: Rechtswörterbuch

1;Vorwort;6
2;Hinweise zur Benutzung der CD-ROM;7
3;Inhaltsübersicht;8
4;Literaturverzeichnis;16
5;Abkürzungsverzeichnis;18
6;Teil 1: Büropraxis und Büroorganisation;30
6.1;1. Kapitel: Aufgaben des Notars;36
6.1.1;A. Allgemeines;36
6.1.2;B. Amtspflichten des Notars;38
6.1.3;C. Haftung des Notars;42
6.1.4;D. Notariatsformen in Deutschland;43
6.1.5;E. Mitarbeiter des Notars;45
6.2;2. Kapitel: Kanzleiorganisation;47
6.2.1;A. Geschäftsverteilung;47
6.2.2;B. Mandantenkommunikation;48
6.2.3;C. Aktenverwaltung;50
6.2.4;D. Aktenführung;51
6.2.5;E. Prüfung der Amtsführung;53
6.3;3. Kapitel: Bücher, Verzeichnisse und Akten des Notars;60
6.3.1;A. Allgemeines;60
6.3.2;B. Urkundenrolle, Kostenregister und Namensverzeichnis;67
6.3.3;zur Urkundenrolle;67
6.3.4;C. Verwahrungsbuch, Massenbuch, Anderkontenliste und Namensverzeichnis zum Massenbuch;85
6.3.5;D. Erbvertragsverzeichnis (Paragraph 9 DONot);95
6.3.6;E. Urkundensammlung (Paragraph 18, 19, 20 DONot);97
6.3.7;F. Wechsel- und Scheckprotestsammelband (Paragraph 21 DONot);105
6.3.8;G. Nebenakten;106
6.3.9;H. Dokumentation zur Einhaltung von Mitwirkungsverbo-ten (Paragraph 15 DONot);107
6.3.10;I. Generalakte (Paragraph 23 DONot);110
6.3.11;J. Jahresübersichten;111
7;Teil 2: Verwahrungstätigkeiten des Notars;118
7.1;1. Kapitel: Allgemeines;119
7.1.1;A. Rechtsgrundlagen;119
7.1.2;B. Zulässigkeit der Verwahrung;120
7.1.3;C. Verwahrungsantrag und -anweisung;123
7.1.4;D. Notaranderkonto;124
7.2;2. Kapitel: Kaufpreisabwicklung über Notaranderkonto;127
7.2.1;A. Formulierungsbeispiel;127
7.2.2;B. Durchführung der Verwahrung;129
7.2.3;C. Widerruf der Verwahrungsanweisung (Paragraph 54c BeurkG);131
7.2.4;D. Absehen von Auszahlungen (Paragraph 54d BeurkG);132
7.3;3. Kapitel: Notarkosten;133
8;Teil 3: Beurkundungsverfahren;136
8.1;1. Kapitel: Grundlagen und Zwecke der Beurkundung;138
8.1.1;A. Arten der Beurkundung;139
8.1.2;B. Bedeutung der Beurkundung;139
8.1.3;C. Zuständigkeit;140
8.1.4;D. Pflicht zur Beurkundung bzw. zur Ablehnung der Be-urkundung;141
8.1.5;E. Umfang der Beurkundungspflicht;142
8.2;2. Kapitel: Mitwirkungsverbote und Ausschließungsgründe;144
8.2.1;A. Mitwirkungsverbote gem.
3 BeurkG;144
8.2.2;B. Ausschließungsgründe gem. Paragraph 6, 7 BeurkG;149
8.3;3. Kapitel: Beurkundung von Willens-erklärungen;150
8.3.1;A. Ort, Tag der Niederschrift, Bezeichnung des Notars;150
8.3.2;B. Beteiligte;150
8.3.3;C. Erklärungen der Beteiligten und Anlagen;154
8.3.4;D. Belehrungspflichten;159
8.3.5;E. Besonderheiten bei Vorliegen eines Verbraucherver-trags;161
8.3.6;gem. Paragraph 17 Abs. 2a Satz 2 BeurkG;161
8.3.7;F. Besonderheiten bei der Beteiligung von behinderten Personen;162
8.3.8;G. Besonderheiten bei Verfügungen von Todes wegen;165
8.4;4. Kapitel: Sonstige Beurkundungen;166
8.4.1;A. Verfahren nach Paragraph 36 ff. BeurkG;166
8.4.2;B. Unterschriftsbeglaubigungen;172
8.4.3;C. Notarielle Bescheinigungen und Bestätigungen;174
8.4.4;D. Eigenurkunde des Notars;176
8.5;5. Kapitel: Besonderheiten bei der Beteiligung von Ausländern;177
8.5.1;A. Beurkundung von Willenserklärungen;177
8.5.2;B. Verwendung von deutschen Urkunden im Ausland;178
8.5.3;C. Verwendung von ausländischen Urkunden in Deutsch-land;180
8.6;6. Kapitel: Abwicklung und Vollzug der Urkunde;181
8.6.1;A. Urschrift;181
8.6.2;B. Beglaubigte Abschrift;183
8.6.3;C. Ausfertigung;184
8.6.4;D. Anspruch auf Erteilung einer Ausfertigung bzw. be-glaubigten Abschrift;185
8.6.5;E. Vollstreckbare Ausfertigung;186
8.6.6;F. Änderung und Berichtigung von Urkunden;187
8.6.7;G. Vollzugspflicht gem. Paragraph 53 BeurkG;189
8.7;7. Kapitel: Elektronische Urkunde;190
8.7.1;A. Elektronische Urkunden;190
8.7.2;B. Erstellung einer elektronisch beglaubigten Abschrift;191
9;Teil 4: Kostenrecht;192
9.1;A. Der öffentlich-rechtliche Kostenanspruch des Notars;193
9.2;B. Aufbau und Systematik der Kostenordnung;194
9.3;C. Berechnung der Notargebühren;195
9.4;D

Notarassessor Dr. Erhardt Etzrodt, Apolda in NotBZ 6/2014, S. 240: "(..) Schlussendlich darf festgehalten werden, dass das Praxishandbuch den Blick für das Wesentliche wahrt, ohne wichtige Details auszusparen. Es kann daher dem Einsteiger in die notarielle Tätigkeit wie auch der/dem erfahrenen Notarangestllten gleichermaßen empfohlen werden."

Notar Dr. Ulrich Schmitz, Zweibrücken in MittBayNot 3/2014, S. 228: "(..) Das Werk ist insgesamt gelungen. Es ist auch als Ausbildungsliteratur zur Vorbereitung auf die Notarfachangestelltenprüfung eine wichtige Grundlage. (..) Es kann uneingeschränkt zur Ausbildung bzw. zum Wiedereinstieg sowie jedem Notar zur Anschaffung und zur Bereitstellung für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen empfohlen werden."

1. Kapitel: Ehevertrag (S. 625-626)
A. Allgemeines
Der Ehevertrag dient der vorsorgenden Regelung für den Fall einer späteren Scheidung. Im Gegensatz dazu wird die Scheidungsvereinbarung bei einer konkret bevorstehenden Scheidung abgeschlossen.
Der Ehevertrag ist gem. Paragraph 1410 BGB formbedürftig und muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden. Eine Aufspaltung in Angebot und Annahme ist daher nicht möglich. Eine persönliche Anwesenheit beider Ehegatten ist nicht erforderlich, aber zu empfehlen, um die Belehrung beider Ehegatten sicherzustellen.
Der Vertragsfreiheit der Eheleute sind durch die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zur Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen Grenzen gesetzt. Danach ist ein Ehevertrag unwirksam, wenn er bereits im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung zu einer einseitigen Lastenverteilung führt. Sittenwidrigkeit wäre auch anzunehmen, wenn ein Unterhaltsverzicht zu einer unzulässigen Benachteiligung des Sozialhilfeträgers führt. Bei der Prüfung sind die individuellen Verhältnisse der Ehegatten im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu berücksichtigen. Nach dem BGH liegt die Sittenwidrigkeit umso näher, je unmittelbarer die vertragliche Vereinbarung in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreift. Zum Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts zählen nach dem BGH der Kindesbetreuungsunterhalt nach Paragraph 1570 BGB, der Unterhalt wegen Alter, Paragraph 1571 BGB oder wegen Krankheit, Paragraph 1572 BGB. Auf derselben Stufe wie der Altersunterhalt steht der Versorgungsausgleich und ist einer ehevertraglichen Disposition nur begrenzt zugänglich.
Dagegen ist der Zugewinnausgleich gerade im Hinblick auf die vom Gesetz zur Verfügung gestellten verschiedenen Güterstände einer Disposition am weitesten zugänglich, außer aus einer Gesamtschau der Versorgungslage des nicht erwerbstätigen Ehegatten ergibt sich im Einzelfall etwas anderes. Trotz Eingriffs in den Kernbereich kann ein Ausschluss dennoch wirksam sein, wenn die mit dem Ausschluss verbundenen Nachteile durch anderweitige Vorteile ausgeglichen werden. Neben der Wirksamkeitskontrolle prüft der BGH in einem zweiten Schritt im Wege der Ausübungskontrolle , ob ein Ehegatte sich missbräuchlich auf eine ausgeschlossene Regelung im Scheidungsfall beruft. Dies ist der Fall, wenn der Ausschluss aufgrund der aktuellen Verhältnisse zu einer evident einseitigen Lastenverteilung für einen Ehepartner führt. Insb. da nach der Rechtsprechung des BGH eine Regelung im Ehevertrag im Scheidungsfall i.R.d. Ausübungskontrolle unanwendbar sein kann, ist vom Notar auf die Kriterien der Inhaltskontrolle hinzuweisen.
Hinweis:
Die Ausgestaltung eines Ehevertrags hängt von der jeweiligen individuellen Familien- und Vermögenssituation der Beteiligten ab. Daher sind diese Punkte i.R.d. Besprechung zu klären. So kann auch den Kriterien der Rechtsprechung einer Inhalts- und Ausübungskontrolle des Ehevertrags Rechnung getragen werden.

Reihe/Serie ZAP Arbeitsbücher
Sprache deutsch
Gewicht 1580 g
Themenwelt Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht
Schlagworte Beurkundungsverfahren • Büroorganisation • Fachangestellte • Fachkunde • Gerichts- und Notarkostengesetz • GNotKG • Handbuch • Kanzleiorgsanisation • Kostenabrechnung • Kostenrecht • Nofa • Notarbücher • Notarfachangestellte • Notarfachangestellte; Handbuch/Lehrbuch • Notariatskunde • Rechtskunde • Urkundsarten • Vertragsklauseln • Verwaltungstätigkeit
ISBN-13 9783896556974 / 9783896556974
Zustand Neuware
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