Die Gleichheitssätze
Versuch einer übergreifenden dogmatischen Beschreibung ihres Tatbestands und ihrer Rechtsfolgen
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Gleichheitssätze sind zentrale grund- und menschenrechtliche Gewährleistungen im Verfassungs-, Unions- und Völkerrecht. Sie werden meist je für sich behandelt, weisen aber Gemeinsamkeiten auf, die die Autoren der vorliegenden Untersuchung herausarbeiten. Dazu entwickeln sie ein begriffliches Raster, das Tatbestandsvoraussetzungen wie Verpflichtungsinhalte aller Gleichheitssätze erfassen kann.
Gleichheitssätze verschiedenster Herkunft weisen in Tatbestand und Rechtsfolgen gemeinsame Strukturelemente auf, die die Autoren der vorliegenden Untersuchung herausarbeiten. Zentral ist das Tatbestandselement "Ungleichbehandlung", wofür ein konsistenteres Begriffsverständnis vorgeschlagen wird. Elemente, die bei vielen Gleichheitssätzen hinzutreten, sind verbotene Anknüpfungen und eine mögliche Rechtfertigung. Vieldiskutierte Einzelprobleme (z.B. "Gleichheit im Unrecht", "Selbstbindung der Verwaltung") werden innerhalb dieser Tatbestandsstruktur verortet und Lösungen zugeführt. Auf der Rechtsfolgenseite steht die Alternativität aller gleichheitsrechtlichen Verpflichtungen im Zentrum: Es muss nur gleichbehandelt werden; ob in positiver oder negativer Richtung, bleibt dem Verpflichteten aber überlassen. Auf dieser Grundlage werden die Verpflichtungsinhalte in ihrer objektiv- wie subjektivrechtlichen Dimension systematisch untersucht.
Gleichheitssätze verschiedenster Herkunft weisen in Tatbestand und Rechtsfolgen gemeinsame Strukturelemente auf, die die Autoren der vorliegenden Untersuchung herausarbeiten. Zentral ist das Tatbestandselement "Ungleichbehandlung", wofür ein konsistenteres Begriffsverständnis vorgeschlagen wird. Elemente, die bei vielen Gleichheitssätzen hinzutreten, sind verbotene Anknüpfungen und eine mögliche Rechtfertigung. Vieldiskutierte Einzelprobleme (z.B. "Gleichheit im Unrecht", "Selbstbindung der Verwaltung") werden innerhalb dieser Tatbestandsstruktur verortet und Lösungen zugeführt. Auf der Rechtsfolgenseite steht die Alternativität aller gleichheitsrechtlichen Verpflichtungen im Zentrum: Es muss nur gleichbehandelt werden; ob in positiver oder negativer Richtung, bleibt dem Verpflichteten aber überlassen. Auf dieser Grundlage werden die Verpflichtungsinhalte in ihrer objektiv- wie subjektivrechtlichen Dimension systematisch untersucht.
ist Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld.
Born 1982; 2008 doctorate (FU Berlin); 2015 habilitation (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg); 2020-23 holder of the Chair of Public Law, in particular Administrative Law, and Legal Theory at the University of Konstanz.
| Erscheint lt. Verlag | 11.12.2012 |
|---|---|
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 157 x 234 mm |
| Gewicht | 410 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | Gleichheitsrechte • Gleichheitssatz • Grundrechte • Menschenrechte • Menschenrechte (MenschR) |
| ISBN-10 | 3-16-152230-3 / 3161522303 |
| ISBN-13 | 978-3-16-152230-7 / 9783161522307 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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